weil ich mich in dem, was Kollege Boddenberg und auch der Ministerpräsident gesagt hat, sehr gut wiederfinde. Ich glaube, das war aus meiner Rede auch so zu verstehen. Was sich aber Herr Kollege Wagner hier eben erlaubt hat, das, muss ich sagen, reißt einen Liberalen hier ans Podium, um die SPD zu verteidigen.
(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da wächst zusammen, was nicht zusammengehört! – Glockenzeichen des Präsidenten)
Herr Wagner, ich habe noch viel Zeit, und ich habe das Mikrofon. Von daher habe ich die besseren Karten. – Herr Wagner, was Sie hier eben veranstaltet haben, ist einfach unanständig.
Wir haben eine sachliche Debatte geführt. Sie sind Fraktionsvorsitzender einer Fraktion, die diese Regierung trägt.
Mir würden viele Gründe dafür einfallen, warum heute nicht der Wirtschafts- und Verkehrsminister spricht. Mir würden viele Gründe dafür einfallen, weshalb in diese Schlichtungen oder Verhandlungen nicht der Wirtschaftsminister eingreift, sondern der Ministerpräsident. Das zeigt schon deutlich, wo die GRÜNEN an dieser Stelle stehen.
Aber, Herr Wagner, allen Ernstes: Als Ryanair in Rheinland-Pfalz stationiert wurde, sagte der dortige Ministerpräsident: Das ist eine Airline, und wir sind froh, dass sie da ist. – Jetzt wollen Sie der SPD in die Schuhe schieben, ein Geschäftsmodell zu unterstützen, das Sozialdumping betreibt. Das schlägt wirklich dem Fass den Boden aus.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das habe ich nicht gemacht!)
Natürlich haben Sie das getan. Das ist eines Fraktionsvorsitzenden einfach nicht würdig, wie Sie hier gesprochen haben.
Meine Damen und Herren, man kann in der Sache streiten, aber wie Sie die Diskussion hier hochgezogen haben – emotional –, das hat mit der Sache nichts zu tun. Sie wollen einfach Klamauk machen, weil Sie davon ablenken wollen, dass Sie als GRÜNE jegliche Glaubwürdigkeit beim Thema Flughafen verloren haben.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abge- ordneten der LINKEN – Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Darum geht es Ihnen!)
Herr Wagner, es ist schon Ihre ganze Gestik, Ihre Mimik. Sie lachen sich tot. Das habe ich Ihnen schon ein paarmal gesagt, Herr Wagner, dass es immer bemerkenswert ist, wenn Sie sich dann einen in den Bart lachen.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe gar keinen Bart! – Heiterkeit des Abg. Michael Boddenberg (CDU))
Ich gebe Frau Wissler selten recht, was den Flughafen in Frankfurt anbelangt. Aber, Herr Wagner, Sie und Ihre Fraktion, sprich: der Wirtschaftsminister, haben hier in der Opposition noch gesagt, Sie wollten dann, wenn Sie regierten, die neue Nordwestlandebahn wieder schließen.
Das können wir im Protokoll nachlesen. Angesichts dessen, was Sie heute tun, Herr Wagner, ist es einfach ein Stück aus dem Tollhaus.
Meine Damen und Herren, bleiben wir dabei: Wir nehmen wohlwollend zur Kenntnis, wenn die GRÜNEN heute eine andere Position zum Frankfurter Flughafen beziehen. Allein, mir fehlt der Glaube, und Ihre Rede hat das auch gezeigt. – Vielen Dank.
Beide Initiativen werden dem Ausschuss überwiesen. – Wir überweisen somit den Antrag Drucks. 19/4820 und den Dringlichen Entschließungsantrag Drucks. 19/4857
Die Geschäftsführer haben sich darauf geeinigt, dass wir noch Tagesordnungspunkt 4 aufrufen. Dabei geht es um das Landesblindengeldgesetz. Tagesordnungspunkt 5, das ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen usw., soll nach Tagesordnungspunkt 7 aufgerufen werden. Ich sage das, damit jeder schon einmal Bescheid weiß und sich danach richten kann. Er kann dann die Freizeitaktivitäten planen und weiß, wann das alles kommt.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes – Drucks. 19/4816 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Hauptziel des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes ist die Anpassung an den ab 1. Januar 2017 im Elften Buch Sozialgesetzbuch geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und der damit verbundene Wechsel von drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden. Die Änderung wird im Wesentlichen durch eine Anpassung der im Landesblindengeldgesetz enthaltenen Anrechnungsregeln des Pflegegeldes auf das Blindengeld zur Klarstellung der Rechtssicherheit erfolgen. Nach § 5 Landesblindengeldgesetz werden Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege auf das Blindengeld angerechnet.
Der Wechsel von den Pflegestufen zu den Pflegegraden macht die Anpassung erforderlich. Um bei steigendem Pflegegeld den monatlichen Auszahlungsbetrag des Blindengeldes ungefähr identisch zu halten, müssen die prozentualen Kürzungsbeträge beim Blindengeld reduziert werden. Hierbei wurde das Augenmerk darauf gerichtet, dass es nicht zu unangemessenen Erhöhungen oder Besserstellungen kommt und der Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung in einem vertretbaren Rahmen bleibt. Darüber hinaus wurde in einem besonderen Maß darauf geachtet, dass den Blindengeldbeziehern kein finanzieller Nachteil, bezogen auf die Höhe des Landesblindengeldes, entstehen wird.
Um die Leistungsempfänger ohne Zeitverlust zu informieren und ihnen ab dem 1. Januar 2017 die zutreffenden Beträge auf der Grundlage der aktuellen Fassung des Sozialgesetzbuches XI auszahlen zu können sowie Nachberechnungen und gegebenenfalls auch Rückforderungsansprüche zu vermeiden und auch um mögliche Klageverfahren abzuwenden, wurde mit Schreiben vom 26. November 2016 gegenüber dem Landeswohlfahrtsverband des Landes Hessen eine Übergangsregelung zur Durchführung des Landesblindengeldgesetzes getroffen, mit der die jetzt vorzunehmenden gesetzlichen Regelungen vorweggenommen wurden. Diese Anrechnung gilt auch bei der Überleitung in die Pflegegrade nach § 140 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XI.
Die Leistungsempfänger wurden vom Landeswohlfahrtsverband Hessen darüber informiert, dass die Leistungsbescheide auf dieser Grundlage vorläufig sind, da eine hessische Rechtsgrundlage noch nicht in Kraft getreten ist. Bei der Umsetzung ist es laut Landeswohlfahrtsverband Hessen zu keinerlei Komplikationen gekommen.
Die Wiederaufnahme einer Regelung in § 2 Landesblindengeldgesetz, die durch ein Redaktionsversehen weggefallen ist, wird berücksichtigt werden. Das bezieht sich auf die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts in einer Einrichtung. Damit wird keine ansonsten ungebührliche Kostenbelastung des Leistungsträgers erfolgen, in dessen Zuständigkeit Einrichtungen oder Bündelungen von Einrichtungen liegen.
Im Geschäftsgang befindet sich ein weiterer Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Landesblindengeldgesetzes. Das wurde im Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss dahin gehend besprochen. Der hier vorliegende Gesetzentwurf hat eine Ausweitung des Landesblindengeldes auf weitere Behindertengruppen und auf besonders betroffene Blinde, wie beispielsweise Taubblinde, nicht zum Inhalt.
Die besonderen Bedürfnisse, die taubblinde Menschen im Alltag haben, werden uneingeschränkt anerkannt. Das Erfordernis eines Unterstützungsansatzes wird gesehen. Das soll allerdings nicht, wie es in dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vorgesehen ist, mit einer Verdoppelung des Blindengeldes geschehen. Vielmehr ist dabei auf Maßnahmen abzustellen, die den betroffenen Menschen direkt bei der Bewältigung des Alltags helfen. Insbesondere sind hierbei die Leistungen zur sozialen Teilhabe zu beachten. Das wurde im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2017 ausdrücklich geregelt.
Bevor wir in die Debatte einsteigen, weise ich noch darauf hin, dass wir zu Beginn der Mittagspause die Veranstaltung „60 Jahre Römische Verträge“ haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Vortrag des Ministers war schnörkellos und weitgehend zutreffend. Deswegen will ich hier auch nicht viele Worte darüber machen.
Zu der Sache, um die es bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung geht, ist inhaltlich alles gesagt. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Anpassung des Landesrechts an neue bundesgesetzliche Regelungen, denen wir zustimmen werden; es sei denn, es würden im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratung noch Sachverhalte bekannt, die dem entgegenstehen würden. Das ist im Moment nicht erkennbar.
Ich würde deswegen gern ein paar Worte auf den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion verwenden, den Sie eben gestreift haben. Herr Minister, ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich Ihre Worte dazu interpretieren soll. War das ein Kompromissangebot, oder war es ein Angebot zum Gespräch überhaupt?
Ich will noch einmal dafür werben. Wir haben heute viel über Respekt gesprochen. Ich will dafür werben, dass man den besonderen Bedürfnissen der Menschen, die taubblind sind, mehr entgegenkommt. Wie Kollege Roth in der ersten Lesung gesagt hat, ist das mehr als das bloße Addieren zweier Behinderungen. Es ist vielmehr ein sich gegenseitiges Verstärken der zwei Behinderungen.
Das sollte man ausgleichen, soweit man so etwas ausgleichen kann. Man sollte Respekt vor der Notlage haben, in der diese Menschen stecken.