Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte für meine Fraktion schon in der ersten Erörterung signalisiert, dass wir geneigt sind, diesem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Vor dem
Hintergrund dessen, was Kollege Rentsch gesagt hat, will ich das hier noch einmal unterstreichen. Herr Kollege Rentsch, das, was in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Zusammensetzung des Hörfunkrats und des Verwaltungsrats des Deutschlandfunks verändert worden ist, entspricht vollumfänglich den dem Verwaltungsgerichtsurteil folgenden Richtlinien, die zur Staatsferne der Zusammensetzung dieser Gremien erlassen worden sind. Das haben Sie, Herr Kollege, infrage gestellt.
Das haben Sie infrage gestellt. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf. Insofern widerspreche ich diesem schwerwiegenden Vorwurf. Ich tue dies aber nicht deshalb, weil ich mir das im Kopf ausgedacht habe, sondern deshalb, weil die Verantwortlichen das in der Tat sehr genau geklärt haben, auch vor dem Hintergrund anderer gesetzlicher Veränderungen, die hiermit im Zusammenhang stehen.
Zweite Bemerkung, die ich machen möchte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihre Einlassungen zum Thema der Quotierung von solchen Rundfunkräten finde ich schon interessant. Vielleicht sollte man da erst einmal bei sich selbst ein bisschen aufräumen. Also, das ist eine der schwachen Formen der Quotierungen, aber wenigstens diese schwache Form ist dort durchgesetzt worden. Man hätte sich mehr wünschen können, aber das ist ein erster Schritt zur Quotierung des Hörfunkrats des Deutschlandfunks.
Ich will noch einmal unterstreichen, dass wir diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch deshalb mittragen, weil er eine Verbesserung der Personalvertretung der sogenannten festen Freien sowie die Schaffung eines Freienstatus beinhaltet.
Dann zum Thema der Gebühren: Das, was dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Kern festlegt, ist die prozentuale Verteilung der Rundfunkbeiträge. Diese wird dargestellt in der Verteilung auf ARD, ZDF und das Deutschlandradio, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zu der Frage, dass die KEF empfohlen hätte, das, was jetzt sozusagen in Rücklagen gebunden wird, zur Finanzierung der Notwendigkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heranzuziehen, sage ich, dass wir auch das seitens der FDP-, seitens der SPD-Fraktion für richtig halten.
Oder soll ich doch sagen, seitens der FDP-Fraktion? Wenn Ihnen das lieber ist, kann ich diesen Versprecher auch einfach so stehen lassen.
Sie versuchen mit Ihren Einlassungen immer wieder, die wichtige Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks infrage zu stellen. Das sehen wir grundlegend anders. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wundere mich jetzt schon ein bisschen über den Vorwurf des Kollegen Rentsch im Rahmen der Beratung dieses Tagesordnungspunktes. Eigentlich hatten wir ja gedacht, wir brauchten die Debatte, die wir in der ersten Lesung hierzu geführt haben, nicht zu wiederholen. Nachdem Herr Kollege Rentsch jetzt aber den Vorwurf des Kollegen Rock aus der ersten Lesung wiederholt, es ginge hier um Beiträge, will ich noch einmal Minister Wintermeyer aus der ersten Lesung zitieren. Minister Wintermeyer hat gesagt:
… ich will nur darauf hinweisen, damit nicht der falsche Eindruck entsteht, dass wir mit dem vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag über Rundfunkbeitragssenkungen, Rundfunkbeitragserhöhungen oder Rücklagenbildung entscheiden würden: Dies wurde lediglich nachrichtlich in der Begründung aufgenommen.
Ich habe auch in der ersten Lesung schon einmal darauf hingewiesen: Wenn wir in die Situation gekommen wären, abseits des Vertrags in einem anderen Schritt die Rundfunkbeiträge abzusenken, hätten wir die Bemerkungen der KEF auch an anderer Stelle lesen sollen, wo es nämlich heißt, dass zu vergegenwärtigen sei, dass wir dann in kurzer Zeit dazu gezwungen wären, die Beiträge um 2 € und mehr anzuheben.
Meine Damen und Herren, wer die Debatte führen möchte, der kann das auch gern heute tun. Aber darum geht es jetzt nicht. Es geht vielmehr um den Deutschlandfunk, das Deutschlandradio. Es geht darum, dass wir hier tatsächlich – das hat Herr Kollege Siebel auch zu Recht gesagt – der ZDF-Entscheidung gerecht werden. Ich glaube, dass wir damit einem Sender, der ja auch schon im Rahmen der ersten Lesung wegen des Informationsgehalts, wegen der Qualität gewürdigt worden ist, den rechtlichen Rahmen geben. Wenn man ein bisschen beobachtet, was dort an Nachrichten, an längeren Hintergrundinformationen, in Interviews und in Streitgesprächen geleistet wird, kann man sagen, dass das wesentliche Beiträge zur Information unserer Bevölkerung und Grundlagen für die Meinungsbildung sind. In diesem Sinne stimmen wir dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag heute mit Freude zu.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der SPD – Florian Rentsch (FDP): Michael, wenn du wechseln willst, ist das kein Thema! Wir haben Platz für dich!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe mich ausdrücklich den Ausführungen der Kollegen Wolff und Siebel an. Wir werden dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU – Florian Rentsch (FDP): Überraschend!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der ersten Lesung hier im Plenum und im Hauptausschuss ist deutlich geworden, dass der vorliegende Staatsvertrag zum Deutschlandradio eine breite Mehrheit des Landtags erfahren wird. Das begrüßen wir als Landesregierung; denn dieser Staatsvertrag hat den Anspruch, in den Gremien des Deutschlandradios mehr Staatsferne und mehr Vielfalt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Herr Siebel, nicht nach dem Verwaltungsgerichtsurteil – zu gewährleisten. Die FDP-Fraktion hat angekündigt, den Gesetzentwurf ablehnen zu wollen.
Erlauben Sie mir bitte, dass ich noch einmal kurz auf den Punkt eingehe. Es darf nicht der falsche Eindruck entstehen, dass mit diesem Staatsvertrag, dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, über die Frage von Rundfunkbeitragssenkungen, Rundfunkbeitragserhöhungen oder Rücklagenbildung entschieden werden würde. Das ist – wie Frau Kollegin Wolff mich aus der ersten Lesung zitiert hat – nicht der Fall.
Herr Kollege Rentsch, die Ministerpräsidentenkonferenz ist der Empfehlung der KEF, den monatlichen Rundfunkbeitrag um 30 Cent abzusenken, nicht gefolgt. Deswegen wurde auch dort keine staatsvertragliche Regelung getroffen bzw. hätte getroffen werden müssen.
Wenn Sie seitens der FDP-Fraktion aber über die Vorstellungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten diskutieren, die empfohlen hat, den Beitrag zu senken, dann gehört zur Wahrheit zumindest dazu, dass die KEF im selben Atemzug, Herr Rentsch, darauf hingewiesen hat, dass es in dem nächsten Bericht nicht um eine Senkung des Beitrags um 30 Cent, sondern um eine Erhöhung des Beitrags um über 2 € monatlich zusätzlich gehen würde.
Die Ministerpräsidenten waren sich alle einig, dass es keinen Jo-Jo-Effekt geben sollte, d. h. Senkung jetzt und danach größere Steigerung. Man hat sich dort für die Bildung einer Rücklage für zukünftige Absenkungen im Falle von Beitragserhöhungen entschieden. Ich glaube, das ist auch im Interesse der Beitragszahler und auch der Akzeptanz.
Erlauben Sie mir, Herr Rentsch, noch den Hinweis, dass alle 16 Landesregierungen den Staatsvertrag beschlossen haben, also auch die Landesregierung von RheinlandPfalz, die bekanntlich von der FDP
mitgetragen wird. – Sie wird wahrscheinlich nicht von ihr dominiert, sondern sie lässt sich dominieren. Wahrscheinlich dürften Sie das mit diesem Zwischenruf und mit dem, wie Sie das hier dargestellt haben, gemeint haben.
Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Wir stimmen ab. Wer dem Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die FDP. Wer enthält sich der Stimme? – DIE LINKE. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen worden ist und damit zum Gesetz erhoben wird.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge sind mit Menschenrechten unvereinbar und behindern die Integration – Hessen darf „diskriminierende“ Regelung nicht einführen – Drucks. 19/4563 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Integration von Flüchtlingen gemeinschaftlich gestalten – Drucks. 19/4721 –
Wir haben fünf Minuten Redezeit pro Fraktion vereinbart. – Das ist der Antrag der LINKEN, wollt ihr ihn begründen? Ich habe auch eine Wortmeldung von der CDU vorliegen. Die hat auch einen Antrag gestellt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im August 2016 ist das sogenannte Integrationsgesetz in Kraft getreten. Eines der zentralen Elemente dieses Gesetzes ist eine Ergänzung im Aufenthaltsgesetz, womit die Freizügigkeit von schutzberechtigten Flüchtlingen massiv eingeschränkt wird. Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und ähnliche Gruppen von anerkannten Schutzsuchenden dürfen ihren Wohnort nicht mehr frei wählen. Aufgrund des neuen § 12a des Aufenthaltsgesetzes sind sie verpflichtet, drei Jahre lang in dem Bundesland zu wohnen, dem sie im Rahmen des Asylverfahrens zugewiesen worden sind.
Das Gesetz ermächtigt daneben die Landesregierungen, eigene landesrechtliche Regelungen zu erlassen und auf die
se Weise weitere Einschränkungen vorzunehmen. Insbesondere kann so die Wohnerlaubnis auf eine bestimmte Gemeinde beschränkt werden.