Ich glaube auch nicht, dass ich mit der Verfassungswidrigkeitskeule kommen muss, um mich kritisch mit diesem Gesetzentwurf der Sozialdemokraten auseinanderzusetzen.
Ich hatte von einigen Pressemitteilungen aus Ihrer Fraktion erwartet, dass Sie sich unserer Einschätzung annähern würden, bin aber gerade eines Besseren belehrt worden.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns einig in diesem Haus, dass Drogenmissbrauch durch Alkohol das schwerwiegendste Problem und das Problem Nummer eins bei Drogenmissbrauch insgesamt ist.
Wir sind uns wohl auch einig darüber – und da schließe ich mich ganz besonders der Rednerin der CDU an –, dass es dabei sowohl um Prävention als auch um Kurmaßnahmen gehen muss. Herr Dr. Spies, da geht mir Ihr Gesetzentwurf doch zu sehr in Richtung der Symptomabschwächung und nicht auf Verhaltens- und oder Verhältnisprävention ein.
Sie bleiben uns eine Antwort schuldig, warum die bestehenden Regelungen des Jugendschutzes, die offensichtlich unterlaufen werden, bei einer Umsetzung Ihres Gesetzes nicht genauso gut unterlaufen würden. Dazu bleiben Sie jedes Wort schuldig. Sie bleiben auch – Frau Kollegin Schulz-Asche hat bereits darauf hingewiesen – jedes Wort zu einer ersten Auswertung der Regelungen in Baden-Württemberg schuldig. Vielleicht werden wir in der Anhörung gemeinsam schlauer. Vor allen Dingen aber bleiben Sie die Antwort auf die Frage schuldig, was eigentlich neu in diesem Land ist: die Verfügbarkeit von Alkohol auch nach 22 Uhr oder die Tatsache, dass immer mehr vor allem jugendliche Menschen so viele Probleme haben, dass sie meinen, sie ertränken zu müssen? – Die Antwort darauf bleiben Sie schuldig. Und da sind wir bei der Verhältnisprävention.
Die Ursachen des über- und unmäßigen Alkoholkonsums wie Leistungsdruck und Perspektivlosigkeit nehmen Sie überhaupt nicht in den Blick – kein Wunder, Sie haben bundespolitisch mit dazu beigetragen, dass es diesen Leistungsdruck und diese Perspektivlosigkeit gibt.
Meine Damen und Herren, ich wünsche mir, dass wir uns in der Anhörung nicht nur fragen, ob dieses Gesetz nicht vollkommen an einer wünschenswerten Wirkung vorbeigeht, sondern dass wir uns auch Gedanken darüber machen, wie wir Lebenswirklichkeit und Lebensperspektiven von Jugendlichen gestalten können, sodass sie nicht den Druck verspüren, sich ins Koma saufen zu müssen. – Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Wilken. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Sozialminister Grüttner.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe selten einen so schlechten Gesetzentwurf gesehen wie den heute behandelten der SPD, der nicht nur zu spät kommt, sondern auch vollkommen an den Realitäten vorbeigeht.
Dann hat er auch noch eine Aussage von mir zum Gegenstand, die ich vor einem Jahr in der „HNA“ gemacht habe – das ist richtig –: dass durchaus zu prüfen sei, ob auch ein Verkaufsverbot von Alkoholika einen Beitrag dazu leisten könnte, gegen Alkoholmissbrauch vorzugehen bzw. das, was unter dem Namen „Flatratepartys“ oder „Komasaufen“ bekannt ist, tatsächlich zu verhindern.
Das Problem ist, dass Sie daraus einen Koalitionszwist zu erkennen glauben, ich es aber, wie angekündigt, geprüft habe. Ich habe intensiv in Baden-Württemberg nachgeschaut, was dort los ist, und gefragt, ob es schon reale Ergebnisse gibt, die möglicherweise umgesetzt werden können. Im Übrigen war ich das nicht allein, sondern es haben noch 14 weitere Länder danach gefragt; denn dieses Phänomen gibt es bundesweit. Es ist erstaunlich, dass mit Ausnahme von Baden-Württemberg bisher kein einziges Land gesagt hat, dass dies der Weisheit letzter Schluss ist und gemacht werden muss.
Es hat mich überrascht, als ich bei den Ergebnissen der Gespräche aus Baden-Württemberg mitbekommen habe, dass die Anzahl der Überfälle auf Tankstellen nach der Kriminalstatistik und nach Aussage der Polizei zurückgeht.
Deswegen ist das – sage ich – ein schlechter Gesetzentwurf. Man muss das irgendwo in Gesetzen im Bereich des Innern verankern. Das größte Problem, das Sie damit angehen wollen, nämlich der Alkoholmissbrauch, ist in Baden-Württemberg nicht feststellbar gewesen. Es ist noch nicht einmal eine marginale Größe, dass in Baden-Württemberg auf der Grundlage dieses Verkaufsverbots Alkoholmissbrauch von Jugendlichen zurückgegangen ist. Hätten Sie sich sachkundig gemacht, hätten Sie dieses Ergebnis auch bekommen.
Deswegen ist es schlicht und einfach ein Punkt, einmal zu prüfen und zu sagen, dass man zu einem Ergebnis kommt. Es bleibt dabei: Sie haben die Debatte von vor einem Jahr und im September bei der Diskussion zum Ladenöffnungsgesetz verschlafen und meinen jetzt, mit einem singulären Gesetz an dieser Stelle noch zu punkten.
Wir sind uns alle einig – das haben Frau Kollegin Klaff-Isselmann, aber auch andere Redner hervorragend dargestellt –, dass Alkohol und Missbrauch von Alkohol ein Riesenproblem sind. Es ist aber ein falscher Ansatz, zu glauben, mit Restriktionen und Verboten dieses Problems Herr zu werden. Das zeigen alle Ergebnisse an dieser Stelle.
Ich will nicht unsere gesamten Präventionsmaßnahmen aufführen, die schon genannt worden sind, insbesondere „HaLT – Hart am Limit“. Es waren schwierige Verhandlungen mit den Krankenkassen, um sie zur Kostenträgerschaft zu bringen. Ich würde mir wünschen, wenn nicht nur 19 Gebietskörperschaften in Hessen, sondern alle mitmachen würden. Und ich würde mir wünschen, wenn auch die Sozialdemokraten Einfluss auf ihre kommunal
Das Erste ist, wir haben mit dem Hotel- und Gaststättenverband eine gemeinsame Aktion initiiert und Vereinbarungen abgeschlossen, die insbesondere gegen das, was unter „Flatratepartys“ oder „Komasaufen“ bekannt ist, vorgehen. Ich finde, dass die Hotel- und Gaststättenvereinigungen und die Gastronomie in Hessen sehr verantwortungsvoll damit umgegangen sind. Insofern ist diese Fragestellung auch ein Baustein von Prävention, der durchaus Erwähnung finden sollte, weil wir mit Kooperationspartnern arbeiten.
Ich will Ihnen noch etwas dazu sagen, wo man sieht, dass das Problem virulent ist, aber nicht zwischen 22 und 5 Uhr und an den Tankstellen und Verkaufsstellen festgemacht werden kann. Die meisten betrunkenen Jugendlichen – so leid es einem tut – sind in der letzten Zeit während der Fastnachtssaison und bei den Karnevalsumzügen vorgekommen. Dort wurden massenhaft Jugendliche herausgefischt, die bis über die Grenze hinweg getrunken hatten.
Wir müssen uns überlegen, wie wir weiter mit Präventionsarbeit und Aufklärungsarbeit versuchen können, solchen Missständen, solchem, die eigene Gesundheit schädigendem Verhalten vorzubeugen, wie wir aufklären und Jugendliche stark machen können, dass sie den Versuchungen widerstehen, und nicht mit sinnlosen und nichts bringenden Verboten in der Nachtzeit an Tankstellen versuchen, dieser Probleme Herr zu werden.
Insofern ist dieser Gesetzentwurf etwas, was schlicht und einfach an der Sache vorbeigeht und der Sache nicht hilft.
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs hat hiermit stattgefunden, und wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss.
Wir sind schon am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen allen einen schönen Abend.