Protocol of the Session on February 1, 2012

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Herr Innenminister Boris Rhein, da Sie sich gerade von Ihrer Regierungsbank aus zu Wort melden: In dieser Auseinandersetzug haben Sie sich natürlich wieder in puncto Vorratsdatenspeicherung als Hardliner gezeigt und diese als unverzichtbares Instrument in der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung gesehen – und dies, obwohl gerade eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie diese Annahme nicht bestätigt. Es wird darin festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung keine nennenswerte Auswirkung auf die Aufklärungsquote hat. Stattdessen wird dort sogar davor gewarnt.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist aber umstritten!)

Darüber können wir auch streiten. – Aber gerade durch die Ansammlung gigantischer Datenbestände werden hier neue Missbrauchsgefahren, etwa durch unberechtigte Zugriffe von innen und außen, geschaffen. Ebenso steigt das Potenzial für die strategische Überwachung größerer Gruppen, etwa in den sozialen Netzwerken.

Herr Kollege Rudolph, wir können darüber diskutieren, wo die Gefahren liegen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sehen, wir GRÜNE sehen uns in unserer Ablehnung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung bestätigt.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist zulässig!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Prof. Ronellenfitsch, ich denke, es wird das letzte Mal sein, dass uns ein Bericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten in dieser Form vorgelegt wird. Durch die gemeinsame Wiesbadener Erklärung 2010 haben wir nicht nur die Absicht erklärt, sondern wir haben es auch im Juli 2011 geschafft, dass wir endlich eine unabhängige oberste Lan

desbehörde für den öffentlichen und privaten Datenschutz haben.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Der Bericht, den Sie uns noch einmal vorgelegt haben, gibt uns erneut einen Überblick über die verschiedenen Felder im hessischen Datenschutz. Sie haben die schwarze Liste für die Lehrer angesprochen. Ich fand es erfreulich, dass Sie aufgezeigt haben, dass der Anlass korrekt war, aber die Umsetzung ausbaufähig gewesen und eine Regelung geschaffen worden ist, die mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist.

Was ich ganz interessant fand, das ist eine Sache, die uns immer wieder in Ihren Datenschutzberichten beschäftigt. Vom 36. bis zum 38. Datenschutzbericht haben Sie immer wieder auf die mangelnde Löschfunktion im SAP-System hingewiesen; auch im 39. Bericht ist wieder ein Hinweis zu finden. Mittlerweile wissen wir, dass das dauert. Wir müssen feststellen, dass erst im ersten Quartal 2012 mit dem Umsetzungsprojekt begonnen werden kann. Da sehen Sie einmal, in welchen langen Zeiträumen von der Landesregierung gearbeitet wird. Wir sehen aber auf der anderen Seite, wie schnell sich die Bedingungen im Datenschutz ändern und überholt werden. Ich finde, da müssen Sie sich auch ein bisschen anstrengen. Da hätte ich etwas mehr von Ihnen erwartet.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Ronellenfitsch ist auf den privaten Datenschutz eingegangen, dass dieser Bericht ein bisschen dünn ausgefallen ist und wir in Zukunft einen etwas ausführlicheren Bericht vorfinden werden. Wenn man sich die Zahlen von 2009 auf 2010 anschaut, dann kann man schon feststellen, dass es immerhin eine Steigerung von 926 auf 1.328 Überprüfungen gegeben hat. Das ist ein Anstieg von über 40 %. Das zeigt uns, in welche Richtung die Reise geht.

Nicht umsonst erhoffen wir uns durch die Zusammenlegung von öffentlichem und privatem Datenschutz gewisse Synergieeffekte, dass Sie in diesem Bereich zu mehr Überprüfungen kommen, und wir dann natürlich nicht nur Überprüfungen haben werden, sondern die Verstöße auch entsprechend geahndet werden können. Im privaten Datenschutz sind es hauptsächlich die Bereiche Auskunfteien, Adresshandel und Kreditinstitute. Dass lässt vermuten, was in Zukunft noch gearbeitet werden muss.

Sie sind aktuell auf den Zensus 2011 eingegangen. Wir haben uns damals durchaus kritisch zum Zensus geäußert. Ich bin froh, dass Sie das jetzt auch entsprechend überwachen. Ich bin auch froh darüber, dass Sie festgestellt haben, dass die Melderegister in den Kommunen in einem bedenklichen Zustand sind. Dies ist mit Sicherheit auch ein Thema, das uns in dem Bericht 2011 beschäftigen wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Enslin, bitte denken Sie an die Redezeit.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen für die gute Zusammenarbeit, für die tatkräftige Unterstützung bei der Zusammenlegung des öffentlichen und privaten Datenschutzes danken und natürlich auch für diesen Bericht. Ich hoffe weiterhin auf eine konstruktive Zusammenar

beit. Wir werden Sie weiterhin unterstützen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Vielen Dank, Frau Kollegin Enslin. – Das Wort hat Herr Staatsminister Rhein.

Herr Präsident, Herr Prof. Ronellenfitsch, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich sehr gefreut, dass ich aus der Sitzung des neu eingerichteten Unterausschusses Datenschutz, an der der Staatssekretär teilgenommen hat, gehört habe, der Datenschutzbeauftragte – Sie, Herr Prof. Ronellenfitsch – habe festgestellt, es gebe hinsichtlich der Funktionen und der Aufgaben des Datenschutzes keine Kontroversen mit der Landesregierung. Ich danke Ihnen sehr für diese klare Aussage.

(Günter Rudolph (SPD): Es gibt unterschiedliche Auffassungen!)

Ich sage das nicht nur aus Höflichkeit und Sympathie zu Ihnen, sondern ich sage es, weil es einfach so ist. Es wird in der Hessischen Landesregierung, im Ministerium des Innern und für Sport, aber auch in den anderen Ressorts – das kann ich allgemein so sagen – in der Tat so empfunden.

Wenn der Datenschutzbeauftragte dies sagt, dann bescheinigt er der Landesregierung natürlich auch, dass diese Landesregierung den Datenschutz längst als einen eigenständigen Faktor in allen Entscheidungen und allen Maßnahmen betrachtet. Sie betrachtet ihn als einen Faktor, der ein integraler Faktor ist, der eine ganz zentrale Rolle zu spielen hat. Ich will das sehr deutlich unterstreichen: Der Datenschutz ist für die Landesregierung schon immer ein wichtiges Anliegen gewesen. Er wird natürlich auch in Zukunft für diese Landesregierung ein wichtiges Anliegen sein.

Es sieht in der Praxis im Grunde genommen ganz einfach so aus, dass die Hessische Landesregierung den Datenschutzbeauftragten schon frühzeitig an Vorhaben beteiligt, die irgendeinen datenschutzrechtlichen Belang haben. Daraus hat sich dann in den Jahren eine sehr positive, eine sehr gute und eine, wie ich finde, konstruktive Zusammenarbeit entwickelt, in der der Hessische Datenschutzbeauftragte sehr häufig eine beratende Funktion wahrnimmt, gelegentlich aber auch eine mahnende Funktion. Das kann aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben und Aufgabenstellungen nicht anders sein.

Sehr geehrter Herr Prof. Ronellenfitsch, deswegen will ich mich im Namen der Hessischen Landesregierung bei Ihnen und bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für eine wirklich außerordentlich gute Zusammenarbeit bedanken.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Neben dem beschriebenen Konsens, der ein angenehmer Konsens ist, gibt es natürlich in den einzelnen Sachfragen unterschiedliche Auffassungen, ob eine bestimmte Datenverarbeitung zulässig ist oder nicht. Das ist im Übrigen auch kein besonders neuer Befund, das ist auch kein besonders aufregender Befund. Es ist ein völlig normaler Befund. Das ist auch gut so. Es ist gut so, dass es in der ei

nen oder anderen Frage hin und wieder unterschiedliche Auffassungen gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der 39. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten und auch die Stellungnahme der Hessischen Landesregierung geben über solche Fälle, die ich eben genannt habe, in denen es den Konsens so nicht gibt, sehr detaillierte Auskunft. Die Zusammenarbeit funktioniert aber auch in diesen Fällen sehr gut, das möchte ich ganz besonders betonen. Es ist immer wieder das Bemühen da, das, was der Datenschutzbeauftragte sagt, das, was der Datenschutzbeauftragte anmahnt, umzusetzen.

Verehrte Frau Kollegin Enslin, manchmal dauert es eben auch länger. Es dauert nicht länger, weil wir müde Krieger sind oder keine Lust haben, die Dinge umzusetzen. Es dauert einfach länger, weil auch die technische Umsetzung eine längere ist und weil verschiedene Ablaufschritte in der Verwaltung zu beachten und umzusetzen sind.

Das aktuell wichtigste Thema, Herr Prof. Ronellenfitsch hat es angesprochen, ist die derzeitige Reform des europäischen Datenschutzrechts durch die EU-Kommission.

Ich kann auch im Namen des Kollegen Hahn, des Europaministers, sagen, dass wir grundsätzlich die Bestrebungen der Europäischen Union unterstützen, den derzeitig existierenden Flickenteppich unterschiedlicher nationaler Datenschutzregelungen zu beseitigen. Eine Harmonisierung trägt natürlich auch zum Wohle aller und insbesondere zu einer Rechtsklarheit bei. Sie trägt auch zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unserer europäischen, nationalen und hessischen Unternehmen bei. Das steht meines Erachtens völlig außer Frage. Das kann auch niemand kritisieren und problematisch finden.

Ich begrüße auch ausdrücklich das Bestreben der Europäischen Union, durch die Neuregulierung das europäische Datenschutzrecht an moderne Erscheinungen wie Facebook und Google anzupassen. Wie Sie wissen, habe ich meine eigenen Erfahrungen mit Facebook gemacht.

(Günter Rudolph (SPD): Ich habe es gelesen!)

Ich habe dazu meine eigene Meinung. Ihr habt vielleicht über Twitter eure eigenen Erfahrungen gemacht. So ist das eben mit offenen Medien.

Aber, das will ich ganz deutlich sagen, darauf lege ich sehr großen Wert: Der hohe deutsche Datenschutzstandard, der ein historisch hoher Datenschutzstandard ist, muss aufrechterhalten werden. Da gibt es überhaupt kein Vertun, dafür werden wir uns mit einer ganz intensiven und massiven Arbeit einsetzen. Wir werden deswegen die Vorschläge der Kommission genau überprüfen. Es gibt selbstverständlich europäisch sinnvolle Neuerungen und Ansätze, über die man reden kann. An anderen Stellen sollte es bei den nationalen oder regionalen Vorschriften, die wir haben, bleiben.

Ich will an meinem Lieblingsbeispiel Facebook verdeutlichen, was das bedeutet und was auf uns zukommt. Das Unternehmen weist seit Jahren darauf hin, dass sein europäischer Hauptsitz in Irland ist.

Das bedeutet, dass sich eine Bürgerin oder ein Bürger, der nicht mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten durch Facebook einverstanden ist, auch zukünftig an die Datenschutzaufsicht in Irland wenden muss. Am Ende liegen sowohl die Prüfung als auch die Durchsetzung des Anspruchs gegenüber Facebook bei der Aufsichtsbehörde in Irland. Die Auffassung der deutschen Datenschutzbe

hörden wäre in Bezug auf den Datenschutz bei Facebook überhaupt nicht mehr von Bedeutung, sie müsste nicht einmal mehr zur Kenntnis genommen werden.

Ich will auch klarstellen, damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich unterstelle nicht, dass die Aufsichtsbehörden in Irland, Facebook oder wer auch immer die Entscheidung der Datenschutzbehörde nicht beachten würden, dass der Datenschutz dort nicht funktionieren würde, dass sie das schlechter machen würden als wir, sondern es geht einfach um die Distanz zwischen demjenigen, der Hilfe sucht, der ein entsprechendes Anliegen hat, und der Behörde. Dabei habe ich noch gar nicht über die Sprachbarriere gesprochen, die ein Ersuchen um Hilfe bei der Behörde durchaus nicht erleichtert.

Mit Blick auf die Uhr und die aufkeimende Unruhe will ich nicht noch mehr Beispiele aufzählen. Es gäbe noch eine Menge Beispiele, über die man reden könnte. Einen allerletzten Einschub möchte ich aber noch machen: Seit dem 1. Juli 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Datenschutzes und der Wahrung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten in Hessen in Kraft. Damit wurde dem Datenschutzbeauftragten auch im nicht öffentlichen Bereich die Aufsicht übertragen; wir haben das heute schon mehrfach erwähnt.

Der vorliegende 24. Bericht über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zuständigen Aufsichtsbehörde, der sich auf 2010 bezieht, ist deshalb der letzte Tätigkeitsbericht der Landesregierung. Der Bericht für 2011 wird dem Landtag bereits vom Hessischen Datenschutzbeauftragten vorgelegt.

Mir verbleibt deswegen nur, dem Hessischen Datenschutzbeauftragten auch im Namen der Hessischen Landesregierung bei der Erfüllung seiner neuen Aufgabe in unser aller Interesse eine glückliche Hand und viel Erfolg zu wünschen. Wir kennen die Qualität und die hohe Kompetenz, die Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Arbeit haben. Deswegen wissen wir, dass es eine erfolgreiche Tätigkeit werden wird. Wie gesagt, wir wünschen Ihnen dabei eine glückliche Hand. – Alles Gute, viel Erfolg und herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Rhein. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache. Das Parlament hat den Bericht zur Kenntnis genommen und die Aussprache durchgeführt.

Ich möchte Ihnen, Herr Prof. Ronellenfitsch, zum Ende noch einmal ganz herzlich danken, dass Sie bei uns waren und vorgetragen haben. Sie können immer wieder zu uns kommen, Sie sind herzlich willkommen. Ich verabschiede Sie mit einem frohen Glückauf. Bleiben Sie uns gewogen. Alles Gute.

(Allgemeiner Beifall)