Diese Bundesratsinitiative regt an,das Grundgesetz dahin gehend zu ändern, allen Bürgern mit Migrationshintergrund – also auch denen, die aus Ländern außerhalb der EU, teils vor Jahrzehnten, zu uns kamen – endlich ein politisches Mitspracherecht zu geben.
(Beifall bei der LINKEN – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Was machen Sie mit denen, die seit zwei Jahren hier sind?)
So will es auch die Initiative aus Rheinland-Pfalz,die – das sage ich der Union zum Nachdenken,auch Ihnen,Herr Irmer – auch von allen christlichen Wohlfahrtsverbänden aktive Unterstützung findet.
Das kommunale Wahlrecht für Drittstaater ist deshalb richtig, weil es einen positiven Gedanken der europäischen Integration aufgreift, nämlich Bürgern mit Migrationshintergrund das Wahlrecht einzuräumen und somit zur Integration beizutragen, ohne dabei auf den von der Europäischen Union gesetzten Rahmen fixiert zu bleiben.
Denn wenn das kommunale Wahlrecht an eine EU-Mitgliedschaft des Herkunftslandes gebunden ist, dann entstehen neue und völlig bizarre Ungleichheiten. Stellen Sie sich nur die Frage, warum ein Zypriote aus dem griechischen Teil des Landes hier kommunales Wahlrecht genießen soll, aber ein Zypriote aus dem türkischen Teil nicht. Das kann nicht sein.
Um solchen Umständen Abhilfe zu schaffen, bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrags und der Initiative. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die SPD-Fraktion in Hessen begrüßt ausdrücklich die Aktion „Demokratie braucht jede Stimme – kommunales Wahlrecht für alle“ der Ausländerbeiräte in Hessen und Rheinland-Pfalz,
vor allen Dingen aber auch der Gewerkschaften, die fast komplett diese Initiative unterstützen, sowie der Ligen der freien Wohlfahrtsverbände in Hessen und in Rheinland-Pfalz.
Diese Aktion setzt sich für ein kommunales Wahlrecht für alle rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen ein.
Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die SPDFraktion beantragt, dass sich die Landesregierung einer im Bundesrat befindlichen Initiative von Rheinland-Pfalz zur Änderung von Art. 28 Abs. 1 des Grundgesetzes anschließt.
Meine Damen und Herren von den LINKEN, diese rheinland-pfälzische Initiative befindet sich immer noch im Geschäftsgang des Bundesrates. Sie ist bisher lediglich von den Fachausschüssen abgestimmt worden. Deswegen müssen Sie das gegebenenfalls in Ihrem Antrag anpassen, denn Sie haben geschrieben: „erneut“ in den Bundesrat einbringen. Das ist nicht der Punkt, denn diese Initiative ist bereits dort. Es geht darum, diese Initiative zu unterstützen.
Worum geht es heute? Gesellschaftliche Integration setzt unter anderem voraus, an der Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes mitwirken zu können.
Gerade auf der kommunalen Ebene sind die Themen sehr unmittelbar und wichtig. Die Betreuung von Kleinkindern, die Vereinsförderung oder die Gestaltung der Straße vor dem Haus sind Themen, welche die Bewohner der Gemeinden, der Städte und der Kreise sehr unmittelbar betreffen. Das hat mit der Staatsangehörigkeit überhaupt nichts zu tun.
Aus diesem Grund ist das Recht, an der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung auf kommunaler Ebene gleichberechtigt mitwirken zu können, für das Gelingen des Integrationsprozesses in Gänze von großer Bedeutung.
Auf der einen Seite erwarten wir von Menschen, die aus Drittstaaten hier leben, dass sie ihre Pflichten als Steuerzahler erfüllen. Selbstverständlich erwarten wir auch, dass sie Recht und Gesetz einhalten. Wir erwarten auch, dass die sprachliche Integration gut funktioniert. Das ist alles richtig und wichtig, und das teilen wir auch alle miteinander.
Meine Damen und Herren, dann muss man aber auf der anderen Seite auch etwas bieten. Dann muss man ihnen auch Rechte der Teilhabe geben, nämlich der Mitwirkung am kommunalen Wahlrecht, damit sie ihre unmittelbaren Lebensverhältnisse auch mitgestalten können und nicht nur Pflichten haben.
Meine Damen und Herren, wir reden auch nicht von einem Sonderweg in der Bundesrepublik, sondern bereits 16 EU-Staaten sehen ein solches kommunales Wahlrecht für Drittstaater vor.
Deswegen sagen wir Ihnen: Es wird endlich Zeit, dass die Bundesrepublik hier nicht hinterherhinkt, sondern ebenfalls diesen Weg geht.
In Deutschland leben knapp 4 Millionen gemeldete Migranten, die nicht dem in Art. 8b Abs. 1 Satz 1 des Maastrichter Vertrags genannten Personenkreis angehören und deshalb gerade nicht an den Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. Im Schnitt lebt dieser Personenkreis seit 17 Jahren in der Bundesrepublik, ist in den Gemeinden, Städten und Landkreisen verwurzelt und damit ein nicht wegzudenkender Teil unserer Gesellschaft, ein sehr wichtiger Teil. Sie sind vor Ort ebenso ehrenamtlich in Vereinen und Institutionen tätig wie Menschen mit der deutschen Staatsangehörigkeit.
Wir können nicht nachvollziehen, warum sie beispielsweise als Jugendleiter in Sportvereinen mitarbeiten und Sportkurse anbieten dürfen, wenn es aber um die Sanierung dieses Sportplatzes geht, daran nicht beteiligt werden dürfen. Meine Damen und Herren, das ist schreiend ungerecht.
Wenn ich das gerade in Richtung der CDU sagen darf: Sie haben in Frankfurt eine Oberbürgermeisterin, Frau Roth, die das seit Langem fordert.
Deshalb bitte ich Sie: Folgen Sie Ihrer Oberbürgermeisterin,und gehen Sie endlich auch diesen Schritt.An die FDP appelliere ich: Ich habe die Bundestagsrede Ihres Kollegen aus dem Jahr 2007 gelesen – der steht diesem Thema sehr offen gegenüber. Insofern hoffe ich, dass sich auch die FDP im Lande Hessen dieses Themas annimmt und diese Initiative mit uns allen unterstützt.
Deshalb bitten wir Sie, unseren Antrag, den wir heute als Entschließungsantrag eingebracht haben, zu unterstützen und die Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz mitzutragen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Debatte wird alle Jahre von der LINKEN wieder aufgewärmt, heute auch von der SPD. Die Argumente sind nicht neu. Sie werden regelmäßig wiederholt, aber dadurch werden sie weder besser noch richtiger.
diesen Antrag im Prinzip von der Bundes-LINKEN abgeschrieben. Seitdem gibt es diesen Antrag nämlich.
Das weiß man, wenn man sich damit beschäftigt hat und eruiert, was zu dieser Thematik im Bundestag passiert ist.
Dieser Antrag, den DIE LINKEN dort im Jahr 2005 eingebracht haben, ist im Jahr 2007 auf ganzer Linie gescheitert.
Nach unserer Meinung fördern beide Anträge nicht den Integrationsprozess, sondern höhlen ihn aus. Davon bin ich überzeugt.