Anlässlich der Anhörung – wir haben es jetzt schon mehrfach gehört – hat sich das Kultusministerium auf den Weg gemacht, eine neue Berechnungsgrundlage vorzulegen. Diese liegt nun vor, wir werden sehen, wann wir sie einführen; allerdings ist das ein sehr kompliziertes Verfahren. Auf jeden Fall sind wir sicherlich einen ganzen Schritt weiter. Das ist ehrlich etwas, was man hätte loben müssen; denn wir werden uns erstmals an den tatsächlichen Kosten der Schüler im öffentlichen Schulsystem orientieren können.
Jetzt zu den Elternbeiträgen. Privatschulen lassen sich selbstverständlich nicht ohne Elternbeiträge finanzieren und betreiben, aber diese Beiträge werden natürlich nicht einfach nach Gusto festgelegt, weil es Art. 7 Abs. 4 Satz 3 im Grundgesetz und Art. 61 der Hessischen Verfassung gibt, das sogenannte Sonderungsverbot. Folgerichtig darf bei einem Verstoß gegen diesen Grundsatz eine Genehmigung nicht erteilt werden, bzw. muss sie widerrufen
werden; denn Privatschulen sollen natürlich keine Ausschließlichkeitseinrichtung für Kinder gut betuchter Eltern sein.
Diese Prämisse führt aber zu der Frage, ab wann ein vom jeweiligen Träger festgesetztes Schulgeld unzumutbar ist. Mit dieser Frage haben sich auch Gerichte beschäftigt. Es gibt einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994, ebenso ein Urteil aus dem Jahr 2005 vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – aus Zeitgründen werde ich das jetzt nicht im Einzelnen vortragen. In diesem Urteil von Baden-Württemberg steht beispielsweise, dass 120 € im Jahr nicht als unzumutbar angesehen werden.
Nicht so voreilig. – Zu der Beurteilung dieses Urteils und dieser Beschlüsse ist es aber wichtig, Folgendes zu wissen: Es handelt sich hier nicht um einen Vergleich mit Ganztagsschulen, sondern mit Halbtagsschulen. Das bedeutet, wenn eine Privatschule ein Mehr bietet, kostet das logischerweise auch mehr Geld.
Zudem machen die Ausführungen dieser Gerichte deutlich, wie schwierig es ist, eine zumutbare Grenze für die Höhe des Schulgeldes festzulegen. Jede Schule hat ein sehr unterschiedliches Angebot, das kann bilingual sein, sie kann eine pädagogische Mittagsbetreuung haben, sie kann ein Mittagessen anbieten, es kann ein Unterrichtsangebot am Nachmittag geben. Letztendlich ist das Schulgeld nur für die Eltern unverträglich, die es im Einzelfall nicht aufbringen können. Das können 5 € sein, das können 100 € sein, das können aber auch 300 € sein. Fakt ist, man kann es nur im Einzelfall feststellen.
Jetzt kommen wir einmal zum Thema Glaubwürdigkeit. Es ist schon erstaunlich, wenn man feststellen muss, dass ein nicht ganz unbekanntes Mitglied der SPD-Fraktion offensichtlich gar kein Problem damit hat, ein Kind auf ein privates Gymnasium zu schicken.
Wenn man sich die Kostentabelle ansieht, stellt man fest, es handelt sich um 300 € Schulgeld. Es ist außerdem ein Gymnasium. Ich finde das relativ interessant, wenn man eigentlich die Gemeinschaftsschule will, wo alle händchenhaltend zum Abitur kommen,
Es ist schon interessant, weil man feststellen muss, dass immer wieder SPD-Politiker, die eine Gemeinschaftsschule fordern – –
Frau Gnadl hat auch länger gesprochen. – In Wirklichkeit machen diese SPD-Politiker etwas ganz anderes. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht glaubwürdig.
Ein letzter Satz: Herr Reuscher hat es schon ausgeführt, es gibt Instrumente, die genau kontrollieren, welches Schulgeld wie erhoben werden kann. Das ist auch alles richtig so. Wir freuen uns weiter auf die sehr, sehr gute Arbeit der Privatschulen in Hessen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wallmann. – Das Wort hat nun für die Landesregierung Frau Ministerin Henzler.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich am Anfang einmal eine genauere Definition von dem machen, worüber wir hier reden. Wir reden nicht über Privatschulen, und wir reden auch nicht über Schulen in öffentlicher Trägerschaft, sondern es gibt zwei ganz klare Unterschiede dabei. Es gibt zum einen die Ersatzschulen, die können, wie der Begriff schon sagt, die staatlichen Schulen ersetzen. Sie werden von uns als Land gefördert, und zwar sehr hoch.
Zum anderen gibt es die Ergänzungsschulen. Sie können das Angebot der staatlichen Schulen ergänzen. Sie sind in ihrer Unterrichtsgestaltung und in der Abnahme der Prüfungen nicht an hessische Vorgaben gebunden. Sie sind damit frei. Sie bekommen aber auch kein Geld vom Land Hessen. Deswegen sind die Elternbeiträge, die die Ergänzungsschulen monatlich fordern, nicht unter unserer Kontrolle. Sie haben deswegen auch keinen Anspruch auf staatliche Förderung. Da, wo wir nicht mitfördern, haben wir auch wenig Anspruch, mitzureden.
Sie haben die Schule in Dreieich angesprochen, da gibt es nur eine große Privatschule, die ganzseitige Anzeigen
macht; Herr Wagner, dann können Sie auch den Namen nennen –, das sind alles Ergänzungsschulen. Da haben wir in Hessen Schulen, die sehr lange existieren wie beispielsweise die International School und die European School. Das sind Schulen, die eine ganz wichtige Bereicherung für dieses Land darstellen.
Sie sind insbesondere im Rhein-Main-Gebiet angesiedelt, weil das Rhein-Main-Gebiet aufgrund seiner Arbeitgeberstruktur sehr viele international agierende Firmen hat, unheimlich viele international agierende Banken, unheimlich viele international agierende Versicherungsunternehmen. Darüber sollten wir uns freuen, und das sollten wir nicht kritisieren.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Dr. Walter Ar- nold (CDU): Das ist ein Standortfaktor! – Zuruf von der LINKEN: Für jede Bank eine Privatschule!)
Diese Schulen sind insbesondere für Kinder von Eltern, die wissen, dass sie nicht lange an einem Ort leben werden, sondern durch die ganze Welt reisen werden und dort immer die gleichen internationalen Ausbildungsmöglichkeiten haben wollen. Das sind Schulen, auf die auch deutsche Eltern ihre Kinder schicken können, wenn sie beim Staatlichen Schulamt eine Genehmigung beantragen, mit der Begründung, dass sie von der Firma in ein oder zwei Jahren versetzt werden.
Jetzt sage ich Ihnen einmal ganz klar: Ich bin nicht bereit, jedes Jahr bei den Eltern nachzufragen, ob die Firma sie nun versetzt hat oder warum sie ihre Kinder immer noch auf diese Schule schicken. Diesen Kontrollstaat werden wir hier nicht aufbauen.
Wir schätzen die Ersatzschulen in Hessen. Sie sind ein Teil der Schulvielfalt, das hat Kollegin Wallmann schon gesagt. Sie sind auch eine ganz wichtige Ergänzung dieser Schulvielfalt. Das zeigt sich in der Art der Pädagogik, von Montessori über Waldorf zu religionsausgerichteten Schulen. Das zeigt sich bei den Trägern, vom Landeswohlfahrtsverband über die Kirchen zu den freien Trägern. Hier haben wir eine sehr unterschiedliche Vielfalt. Diese Schulen sind eine Bereicherung in diesem Land.
Wir haben in Hessen gerade einmal 5,5 % der Kinder in privaten Ergänzungsschulen. Fast alle anderen Bundesländer liegen deutlich darüber. Man kann also sagen, das Angebot an staatlichen Schulen in Hessen ist für Eltern äußerst attraktiv, denn die Steigerung der Zahlen in den Privatschulen ist in Hessen deutlich geringer als in vielen anderen Bundesländern.
Jetzt komme ich zur Finanzierung. Wir haben im Dezember einen runden Tisch mit den Vertretern der Privatschulen – sie sitzen zum Teil oben auf der Tribüne – eingerichtet. Ich fand, das war eine wirklich intensive Diskussion über das Ersatzschulfinanzierungsgesetz. Es haben sich alle sehr viel Mühe gegeben und sich sehr eingebracht. Wir haben etwas erreicht, was es in dieser Bundesrepublik noch nie gegeben hat. Wir haben uns auf den Nachweis der Kosten innerhalb eines Bildungsganges pro Schüler geeinigt. Darauf haben sich alle Verbände von Ersatzschulen mit der Landesregierung verständigt. Das ist wirklich eine ganz tolle Grundlage für die Zukunft einer Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung.
Das Ergebnis war allerdings, dass es Ersatzschulen gibt, die mehr oder weniger unterfinanziert sind, insbesondere im Förderschulbereich. Es gibt Ersatzschulen, die nachgewiesenermaßen überfinanziert sind. Das ist insbesondere im Bereich der allgemeinbildenden Schulen der Fall.
Jetzt stehen wir vor einem Spagat. Wenn wir jetzt sagen, wir machen nur noch das, was wir festgelegt haben, sind die einen die Verlierer und die anderen die Gewinner. So kann man mit Ersatzschulen nicht umgehen.
Deswegen werden wir den runden Tisch weiterführen. Wir werden jetzt Modellberechnungen darüber machen, wie man innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem Ausgleich kommen kann, dass diejenigen, die nach unserer Berechnung überfinanziert sind, weniger bekommen, oder die Zahlungen eingefroren werden und die Zahlungen für die anderen angehoben werden.