Protocol of the Session on May 19, 2011

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Jahrhunderten!)

sondern wir konzentrieren uns auf die Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht. Im Fokus stehen dabei die Bedürfnisse der Schulen und die Zukunftsfähigkeit unseres Schulsystems angesichts der demografischen Entwicklung. Die Rückmeldungen bei der Anhörung, das muss ich wirklich sagen, waren im Großen und Ganzen positiv – bis auf einzelne Kritikpunkte einzelner Organisationen, die natürlich auch sehr stark Eigeninteressen im Blick haben.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Waren Sie dabei, Frau Ministerin?)

SPD und GRÜNE halten mit ihren hier vorgelegten Initiativen an der Strukturfrage fest, immer an der gleichen Debatte. Sowohl der Gesetzentwurf der SPD mit seinem Gemeinschaftsschulmodell als auch der Änderungsantrag der GRÜNEN, der eine sogenannte neue Schule mit ebenfalls gemeinsamem Lernen bis einschließlich Klasse 10 vorsieht, streben massive Veränderungen in der Sekundarstufe I an, die unsere bewährte Schulvielfalt infrage stellen. Hessen hält mit den 90 integrierten Gesamtschulen bereits ein Bildungsangebot für längeres gemeinsames

Lernen vor, und, Herr Kollege Wagner, genau da haben Sie einen Eingang und drei Ausgänge. Das haben wir an 90 Schulen in Hessen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Daneben haben wir 116 kooperative Gesamtschulen, wir haben Schulen des dreigliedrigen Systems, und wir haben zukünftig die Mittelstufenschule.

Jetzt möchte ich kurz etwas zum Thema Schulstrukturdebatte zitieren. Ich zitiere aus dem Aufsatz „Chancengleichheit in der Bildung ist Illusion“ aus der „Welt“.

Wenn man die Glaubenskrieger der Einheitsschule endlich bewegen könnte, von ihrer Utopie abzulassen, könnte sich die Schule in Deutschland den wirklichen Problemen zuwenden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Das Motto müsste lauten: Vom Kampf um das beste Schulsystem zum Kampf um den besten Unterricht.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sollten vielleicht einmal zuhören. Auch das bildet nämlich.

Meine langjährigen Erfahrungen als Lehrer an unterschiedlichen Schulen haben mich nämlich gelehrt: Es gibt keine gute oder schlechte Schulform, es gibt nur guten und schlechten Unterricht, und zwar mitunter nebeneinander in derselben Schule, Wand an Wand. Hier liegt die wahre Quelle der Ungleichheit.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb kümmert sich Hessen um die Qualität des Unterrichts und um die Verbesserung des Unterrichts. Wir bleiben bei unserer Vielfalt im hessischen Unterrichtsangebot und kopieren keine Schulversuche aus anderen Bundesländern. Schauen Sie sich doch an, was Baden-Württemberg gerade wieder macht. Alle Kinder sollen bis zum 10. Schuljahr gemeinsam in die Schule gehen. Das heißt, der Bildungsgang Hauptschule wird aufgehoben; es gibt nämlich nach der 9. Klasse keine Hauptschulprüfung mehr. Das ist in einem Land wie Baden-Württemberg, einem Land des Mittelstandes, einem Land der kleinen Betriebe, ein Schlag ins Gesicht der Ausbildungsbetriebe.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der SPD)

Hier in Hessen stehen die Handwerkskammern bei uns auf der Matte und sagen: Redet den Schülern gut zu, sie sollen mit dem Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse die Schule verlassen und in die Lehre kommen; wir helfen ihnen, wir brauchen sie angesichts des Fachkräftemangels dringend. – Und in Baden-Württemberg hält man die Kinder zwangsweise bis zum 10. Schuljahr in der Schule, damit sie eben nicht in die Betriebe gehen können.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Quatsch!)

Ein Wort zu Ihrem Wunsch – den Sie ständig ändern – nach einer Schulzeitverkürzung im Gymnasium. Hessen bietet mit den kooperativen Gesamtschulen und den integrierten Gesamtschulen eine Wahlmöglichkeit zwischen G 8 und G 9 an, die gut angenommen wird und die wir nicht wieder einschränken werden. Eine Rückkehr zu G 9

für die Gymnasien, wie in der Anhörung die GEW, der VBE und der LEB gefordert haben, würden nur zu Unruhe an den Schulen führen, die die Verkürzung mittlerweile sehr gut umgesetzt haben. Was eine Rückkehr bedeuten könnte, kann ich Ihnen am Beispiel NRW zeigen. Eltern und Schüler an Rhein und Ruhr sind der Reformen offenbar müde. Sie boykottieren das Angebot der neuen rot-grünen Landesregierung, das Abitur doch erst wieder nach neun Jahren statt nach acht Jahren zu erlangen. Sie sind das ganze Hü und Hott leid, sagt die Landeselternbeiratsvorsitzende.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Auch die dortige Kultusministerin muss zugeben: Es besteht wenig Interesse an der Rückkehr zu G 9.

Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings erwähnen, dass ich die Äußerungen des VBE-Vorsitzenden, Herrn Deckert, in der Anhörung, wonach nur die kooperativen Gesamtschulen als „Schulen zweiter Klasse“ zu G 9 zurückkehren dürften, für eine sprachliche Verfehlung halte. Die kooperativen Gesamtschulen in diesem Lande sind keine „Schulen zweiter Klasse“.

Wir legen mit dem Schulgesetzentwurf den rechtlichen Grundstein für zentrale Veränderungen wie die Einführung der selbstständigen Schule, die Weiterentwicklung der Mittelstufenschule und die Umsetzung der Inklusion. Alle diese Veränderungen werden wir behutsam und maßvoll durchführen.

Die Einführung des Kerncurriculums haben wir mit einer ausreichenden Übergangsfrist versehen, und die Erarbeitung des Schulcurriculums haben wir den Schulen auf freiwilliger Basis überlassen. Das wurde in der Anhörung von vielen Verbänden positiv aufgefasst und gelobt.

Der Weg zur Selbstständigkeit der Schulen wird ein freiwilliger sein, denn er muss von der ganzen Schulgemeinde mitgetragen werden. Gerade das Konzept der selbstständigen Schule, das hat die Anhörung sehr deutlich gezeigt, stößt überall auf eine sehr, sehr breite, nahezu einhellige Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Kollege Wagner, wenn Sie sagen, die Kommunen beklagen sich, dass sie nicht mehr Einflussmöglichkeiten auf die Schulen haben, dann antworte ich Ihnen sehr deutlich: Wir wollen die Schulen selbstständig machen. Wir wollen, dass die Entscheidungen an den Schulen fallen, und wir wollen die Schulen von Einflüssen des Landes und auch der Kommunen befreien – statt diese Einflüsse noch größer werden zu lassen.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insbesondere die Kommunen wollen mehr Einfluss auf die Besetzung der Schulleiterstellen nehmen. Dazu sage ich sehr deutlich: Die Schulleiter gehören zu den Führungsbeamten des Landes Hessen, und deshalb werden sie – nach Qualität – vom Land Hessen ausgesucht.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was für ein Niveau!)

Sie haben – wie immer – die fehlenden Ressourcen beklagt. Alle Schulen, die den Weg in die Selbstständigkeit gehen, werden ab dem kommenden Jahr eine 101-prozentige Lehrerversorgung erhalten. Sie wissen sehr gut, das

ist bei großen Schulen ein ziemlich großer Betrag, mit dem sie frei schalten und walten können.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie war das mit den 105 %?)

Eine 105-prozentige Versorgung haben wir bis zum Ende der Legislaturperiode versprochen. Da die Legislaturperiode gerade einmal ihre Halbzeit erreicht hat, warten wir einmal schön ab, was in den nächsten zweieinhalb Jahre noch passiert, lieber Herr Kollege Wagner.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sind da gelassener als Sie, Frau Ministerin!)

Ich bin da auch sehr gelassen. – Wir werden die Schulen auf dem Weg in die Selbstständigkeit sehr eng begleiten, denn das geht wirklich nur, wenn die ganze Schulgemeinde dahintersteht. Es nutzt nichts, wenn man einen engagierten Schulleiter hat, der bei der Selbstständigkeit schon ganz weit vorne ist, und das Kollegium steht noch ganz weit hinten und will diesen Weg nicht mitgehen.

Wir haben die Rechtsfähigkeit für die Schulen vorgesehen, die im Hessencampus engagiert sind, damit sie sich dort auf Augenhöhe einbringen und mit den Volkshochschulen und mit anderen Bildungsanbietern verhandeln können. Wir werden aber selbstverständlich dafür sorgen, dass es durch das Engagement dieser Schulen keinen Dumpingwettbewerb mit staatlich finanzierten Mitteln auf dem Weiterbildungsmarkt gibt. Alle anderen Schulen können dieses Konzept der Selbstständigkeit auch ohne Änderung der Rechtsform umsetzen.

Sie haben die Mittelstufenschule kritisiert, weil das eine neue Schulform sei und weil – das war das Hauptargument – der Bildungsgang Hauptschule erhalten bleiben soll. Ich sage Ihnen sehr klar: Diese Landesregierung will den Bildungsgang Hauptschule erhalten. Wir wollen alle drei Bildungsgänge erhalten.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Mathias Wag- ner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch nicht strittig! – Weitere Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir stehen dazu. Der große Vorteil der Mittelstufenschule wird sein, dass sie eine sehr frühe Berufsorientierung anbietet, wie von allen Ausbildungsbetrieben gefordert wird, die dazu führen wird, dass wir künftig deutlich weniger Ausbildungsabbrecher haben, als es heute noch der Fall ist.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Zum Thema Inklusion. Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass beim Thema Inklusion sehr unterschiedliche Interessenlagen bestehen. Wir versuchen, ihnen mit dem Gesetzentwurf gerecht zu werden. Ich sage es noch einmal: Ich finde es nach wie vor äußerst bedauerlich, wie emotional, wie ideologisch und auch wie politisch diese Diskussion geführt wird. Herr Wagner, uns vorzuwerfen, wir würden einem Schüler eine angemessene Schulbildung vorenthalten, nur weil wir sagen, auf der Förderschule ist dieses Kind am besten aufgehoben, da kann es am besten gefördert werden – also eine ganz individuelle Entscheidung für dieses Kind –, ist Unsinn. Damit enthalten wir keinem Schüler eine angemessene Schulbildung vor. Im Gegenteil, auch die Förderschule gehört zum all

gemeinbildenden Schulwesen – falls Sie das noch nicht gewusst haben.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Im ungekehrten Fall schicken wir bereits heute Förderschullehrer aus den Beratungs- und Förderzentren in großem Umfang an die allgemeinbildenden Schulen, um eben zu vermeiden, dass ein Sonderförderbedarf entsteht, und um den betroffenen Kindern den Verbleib an den allgemeinbildenden Schulen zu ermöglichen.

Der Landesbehindertenrat hat in der Anhörung unsere Ansicht bestätigt, dass Inklusion ein Prozess ist, der 10 bis 20 Jahre dauern kann. Er hat auch sehr deutlich gemacht, dass eine Abschaffung der Förderschule gerade den Belangen von Kindern mit Sinnesbehinderungen nicht gerecht würde, dass diese Schulen dafür ganz wichtig sind. Auch der Landeswohlfahrtsverband hat das bestätigt. Wir benötigen also weiterhin beide Schulformen und eine verstärkte Förderung gerade dieser Kinder, und wir benötigen zusätzlich verstärkte Möglichkeiten für den inklusiven Unterricht. Diesen Anliegen wird der Gesetzentwurf gerecht, indem er zwar die Anmeldung an der Regelschule zum Regelfall erhebt, aber weiterhin auch die direkte Anmeldung an einer Fördeschule zulässt. Das ist auch ein Teil des Wahlrechts der Eltern, das ich für ganz, ganz wichtig halte; das ist die Freiheit der Elternentscheidung.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Sie kommen dauernd mit dem Finanzierungsvorbehalt daher. Sie haben doch selbst gehört, dass die kommunalen Träger gesagt haben: Wenn wir Inklusion überschnell einführen, dann kostet das Millionen Euro alleine an Schulbauten. – Auch das kann man den Kommunen und Schulträgern nicht zumuten. Deswegen werden wir diesen Weg ganz langsam und behutsam gehen.

Meine Damen und Herren, die Anhörung hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf ausgewogen ist und sich an den Belangen der Schulpraxis für eine Verbesserung von Schule und Unterricht orientiert. Das ist in unseren Augen der richtige Weg.