Ihre Vorschläge zu den kommunalen Finanzen überzeugen leider auch nicht. Welchen Vorteil soll es haben, auch für die mittelfristige Ergebnisplanung der Unterdeckung ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen? Schon heute sind die Haushaltssicherungskonzepte für den laufenden Haushalt oft nach dem Prinzip Hoffnung erstellt. Aber sie laufen durch und werden von der Kommunalaufsicht oft akzeptiert.
Welche Aussagekraft hätte es, wenn aufgrund noch unsicherer Annahmen und Prognosen zusätzliche Sicherungskonzepte erstellt werden sollten? Wäre es nicht besser, für den laufenden Haushalt ein wirklich realistisches Sicherungskonzept zu erstellen, das perspektivisch angelegt ist und dessen Einhaltung konsequent kontrolliert wird?
Dass die Berichtspflicht für kommunale Beteiligungen reduziert werden soll und nur noch ab einer 20-%-Beteiligung erfolgen soll, geht unserer Meinung nach erheblich zulasten der Transparenz für die kommunalen Mandatsträger, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger.
Es wurde schon angesprochen: Mit der kommunalen Anstalt sollen mehr unternehmerische Möglichkeiten für die Kommunen geschaffen werden. Aber gegen den Vorschlag, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen endlich zu erweitern – der Kollege Siebel hat es angesprochen: Breitband oder z. B. die Versorgung mit erneuerbaren Energien –, gibt es in der Regierungskoalition anscheinend Widerstände. Dabei wäre dies für die Stadtwerke eine echte Erleichterung. Für die Energiewende in
Die kommunalen Unternehmen wollen keine Besserstellung gegenüber der privaten Wirtschaft. Aber sie wollen Chancengleichheit. Die ist derzeit nicht gegeben. Da wurde erheblich behindert.
Mit der Erleichterung, bei den öffentlichen Bekanntmachungen die Alternative Internet zu nutzen, haben die Kommunen die Chance, eine kostengünstige Variante zu nutzen. Damit können sie sogar noch mehr Menschen erreichen. Das sehen wir durchaus positiv.
Insgesamt kommen wir zu dem Schluss, dass bei dieser HGO-Änderung viel Schatten und wenig Licht zu finden ist. Aber bei all unseren Kritikpunkten werden wir die Anhörung aufmerksam verfolgen. Wir hoffen auf eine interessante Diskussion. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Enslin. – Nächster Redner ist Herr Kollege Schaus für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP legen uns heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Gemeinde- und Landkreisordnung vor, der uns in einigen Punkten sehr – das möchte ich ausdrücklich betonen –, sehr positiv überrascht.
Sehr geehrter Herr Beuth, als wir im November vergangenen Jahres unsere HGO- und HKO-Novelle hier vorgestellt haben, haben Sie wörtlich gesagt – ich zitiere aus dem Plenarprotokoll vom 18. November 2010 –:
… von dem, was Sie vorschlagen, werden wahrscheinlich die Städte, Gemeinden und Landkreise in diesem Land keinen einzigen Vorschlag übernehmen.
Herr Beuth, es freut mich wirklich sehr, dass Sie während des vom Herrn Innenminister in der gleichen Debatte angesprochenen umfassenden Evaluationsprozesses offensichtlich ein hohes Maß an Lernbereitschaft an den Tag gelegt und gleich mehrere Punkte unseres Gesetzentwurfs in Ihren Entwurf übernommen haben.
Das hätte ich nach Ihrer damaligen Wahlkampfrede in der Tat nicht erwartet. Das ist doch sehr bemerkenswert.
Herr Beuth, Sie haben nicht bloß nachgegeben, sondern Sie haben unsere weitgehenden Forderungen ganz konsequent sogar noch übertroffen.
Ich hoffe, ich muss mir keine Sorgen um Ihre Funktion als CDU-Generalsekretär machen, wenn Sie solche Ankündigungen nicht mehr in die Tat umsetzen.
Meine Damen und Herren, Sie haben uns seinerzeit ferner vorgeworfen, wir wollten die wirtschaftlichen Beteiligungsmöglichkeiten der Gemeinden wieder ausbauen. Von planwirtschaftlichem Ansatz –
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein! – Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
ich wollte es nur wissen – haben Sie gesprochen, Herr Beuth. Was lese ich in § 126a Ihres Entwurfs? Dort wollen Sie eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts einrichten. Das ist schon angesprochen worden. Sie können es mir glauben, dass es mich ungemein freut,
dass Sie unsere §§ 122a und 122b offenbar ganz genau studiert haben. Ihre rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts kommt uns nämlich sehr bekannt vor.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass CDU und FDP endlich die Notwendigkeit zur Eröffnung von Handlungsspielräumen zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen erkannt haben. Sie gehen da aber immer nur einen kleinen Schritt.
Ihr Gesetzentwurf stellt in einigen Punkten vor allem für die CDU tatsächlich einen Quantensprung dar. Sie entdecken das Internet als Kommunikationsmittel für die Kommunen. Sie erkennen, dass Menschen auch auf kommunaler Ebene direkt mitgestalten wollen. Schließlich erkennen endlich sogar Sie, dass Private nicht immer besser sind als der Staat.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): DIE LINKE biedert sich bei der CDU an! – Gegenruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE): Umgekehrt!)
Nichtsdestotrotz – jetzt kommt das Aber – ist dieser Sprung zu kurz geraten. Nehmen wir z. B. einmal das Thema mehr Demokratie in den Kommunen. Dabei kann man bei Ihnen nur von den Gemeinden sprechen; denn für die Landkreise haben Sie direkte demokratische Elemente ohnehin nicht vorgesehen. Die von Ihnen geplante
Absenkung der Quoren ist nur ein Punkt. Der andere wäre gewesen, eine Erhöhung der Zahl der Instrumente vorzunehmen, wie wir es in unseren Gesetzentwürfen vorgesehen und wie es andere Bundesländer bereits installiert haben. Ihre Regelung stellt also keine Ausweitung demokratischer Elemente auf kommunaler Ebene dar. Im Gegenteil, durch die Einschränkung des Themenkatalogs in § 8b Abs. 2 schränken Sie den kleinen Gewinn, den Sie durch die Senkung der Quoren erreicht haben, sofort wieder ein.
Herausgekommen ist in Ihrem Entwurf dann allerdings nur die stärkere Betonung einer repräsentativen Funktion. Wenn Sie sich wirklich um ein Erstarken von Demokratie in der Gemeindevertretung hätten kümmern wollen, wären Sie besser einmal auf unsere Informations- und Transparenzregelung eingegangen. Hier hätte sich Ihnen viel Spielraum geboten, tatsächlich etwas positiv und sinnvoll zu ändern.
Ebenso widersprüchlich wie bei § 8b verfahren Sie bei Ihrem offenkundigen kommunalen Lieblingsthema, dem Zusammenschluss von Gemeinden. Zunächst betonen Sie die Freiwilligkeit der Vereinbarung und fügen sogar hier die Möglichkeit von Bürgerentscheiden ein. Gleichzeitig halten Sie aber an den bestehenden Regelungen des Zwangs zum Zusammenschluss von Gemeinden durch Gesetz fest. Demokratie ist in Ihren Augen offenbar nur dann gegeben, wenn das Ergebnis ganz in Ihrem Sinne ist. Folgt man Ihnen nicht, muss man die Menschen vor Ort eben dazu zwingen.
Ich möchte auch noch ein paar Worte über die wirtschaftlichen Aspekte Ihres Entwurfs verlieren, über die wirtschaftliche Betätigung. Wie bereits erwähnt, begrüßen wir die Ausweitung kommunaler Wirtschaftstätigkeit. Was wir jedoch ausdrücklich nicht begrüßen und politisch auf das Äußerste bekämpfen werden, ist die Einführung der Genehmigungspflicht der Kassenkredite. In den letzten beiden Jahrzehnten haben die Hessischen Landesregierungen