40 % der Geldautomaten befinden sich in den Gaststätten. Meine Einschätzung ist folgende: Dort werden Kinder und Jugendliche gerade mit Spielern konfrontiert. Es geht mir nicht um die Kontrolle, dass unter 18-Jährige dort nicht spielen; ich denke, das ist schon gewährleistet. Aber die Akzeptanz bei Kindern und Jugendlichen, die dort mit Spielern und mit Spielautomaten konfrontiert werden und dies dort möglicherweise als gesellschaftsfähig, möglicherweise sogar als harmlos erleben, alleine schon diese massiven Gerätschaften in den Gaststätten – das muss nach meiner Ansicht ebenso thematisiert werden, auch wenn das eine andere Gesetzesthematik betrifft.
Wir halten es für notwendig, im Zusammenhang mit dem Jugendschutz dichte, regelmäßige Kontrollen in Spielhallen durchzuführen. Im Übrigen fragen wir auch – ein nicht unwesentliches Detail; ich weiß, wie problematisch das ist –, ob es unbedingt sein muss und kann, dass in den Spielhallen kostenlos Getränke ausgeschenkt werden. Auch das ist ein Aspekt der Akzeptanz, ein Lockmittel für weitere Kunden, und vieles mehr.
Lassen Sie uns das gemeinsam angehen. Herr Greilich, die Gewerbefreiheit ist zu beachten. Dennoch muss es klare und eindeutige gesetzliche Regelungen geben, die hier im allgemeinen Interesse Einschränkungen vornehmen. Wir als LINKE sind hier zur konstruktiven Mitarbeit bereit.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der Tat – das macht die Diskussion sehr deutlich – auf dem Glücksspielmarkt und insbesondere bei den Spielhallen eine Entwicklung, die man als besorgniserregend bezeichnen muss. Seit 2006 – ich sage das einmal flapsig – sprießen Spielhallen wie Pilze aus
dem Boden, verbunden mit all den Problemen für die Kommunen, aber insbesondere einhergehend mit einem Expansionskurs, der eine massive Steigerung des Spielangebotes bedeutet. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Bei den Konzessionen haben wir zwischen 2006 und 2010 eine Zunahme von 41,19 %. Bei den Standorten gibt es eine Zunahme um über 21 %, und bei den Geräten gibt es ein Plus von 60,49 %.
Ich glaube, das macht deutlich, dass es Handlungsbedarf gibt. Das macht auch deutlich, dass derjenige, der etwas für die Suchtprävention machen will, der etwas für den Jugend- und Spielerschutz machen will und der etwas gegen die begleitende Umfeldkriminalität machen will – auch das spielt eine große Rolle –, eine Entwicklung beginnen muss, bei der diese Situation eingedämmt wird.
Darin sind wir uns einig. Ich freue mich darüber sehr. Ich finde das großartig. Unsere Ziele decken sich weitgehend – ob fast oder wie auch immer, das ist Wortklauberei – mit den Zielen der GRÜNEN. Insoweit stelle ich mit großer Freude fest, dass sich die von mir am 24. März vorgestellten Eckpunkte einer wirklich breiten Zustimmung dieses Hauses erfreuen.
Was ich mir überhaupt nicht erklären kann, was ich überhaupt nicht verstehe: Es ist zwar Ihr gutes Recht, einen Gesetzentwurf einzubringen.
Darüber würde ich niemals diskutieren, Herr Kollege Rudolph. Um Gottes willen, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, damit hier kein Missverständnis entsteht. – Aber hier und heute einen Gesetzentwurf vorzulegen, obwohl Sie ganz genau wissen, dass die Landesregierung handelt und auch gehandelt hat – –
Passen Sie auf. – Ich habe am 24.03. gesagt, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen wird.
Ich habe den Gesetzentwurf – wenn man so laut dazwischenruft, kann man nicht zuhören, dann kann man nicht verstehen, was ich jetzt zu erklären versuche – damals nur deswegen nicht vorgelegt, sondern nur Eckpunkte, weil wir, und das habe ich bei der Pressekonferenz sehr deutlich gesagt, einen bundeseinheitlichen Rahmen über den Glücksspielstaatsvertrag bevorzugen würden. Das war unsere Priorität. Wir wollten einen bundeseinheitlichen Rahmen. Ich glaube auch nach heutiger Sicht, dass das der richtige Weg gewesen wäre. Damit hätten wir das erkannte Problem im großen Rahmen, bundesweit regeln können.
Dann hätte es keine unterschiedlichen Regelungen zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz und anderen angrenzenden Ländern gegeben. Aber Sie wissen, das ist nicht möglich gewesen. Schon damals habe ich gesagt: Für den Fall, dass es nicht möglich ist, werde ich umgehend dem Hessischen Landtag einen Gesetzentwurf vorlegen. – Exakt aus diesem Grunde habe ich am Montag diesen Gesetzentwurf in das hessische Kabinett eingebracht. Ich lade Sie herzlich ein, dabei zu sein, wenn wir etwas erreichen wollen.
Sie wissen doch, wie der normale Weg ist, wenn ein Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht wird. Warten Sie einfach ab. Sie kriegen den Gesetzentwurf noch.
Wir wollen eine Erlaubnispflicht für Spielhallen mit besonderen Versagungsgründen. Wir wollen erreichen, dass es nur eine Spielhalle je Gebäude gibt. Wir wollen erreichen, dass es ein Verbot von Mehrfachkonzessionen gibt. Wir wollen erreichen, dass es einen Mindestabstand von 500 m gibt. Wir wollen eine Sperrzeit von mindestens acht Stunden erreichen. Wir wollen, dass eine Entwicklung von Sozialkonzepten stattfindet und dass es besondere Anforderungen an den Jugendschutz gibt.
Ganz besonders wichtig ist, dass ein Anschluss an das übergreifende Sperrsystem als zentrales Element des Spielerschutzes stattfindet. Natürlich wollen wir auch die Videoüberwachung. Herr Schaus, Herr Greilich hat Ihnen das Entsprechende gesagt. Sie haben nicht verstanden, was Herr Greilich vorgetragen hat. Das ist das Problem.
Im Großen und Ganzen wollen wir das offensichtlich alle. Aber es gibt Unterschiede, und über die Unterschiede muss man reden; denn sie sind wichtig. Der geschätzte Kollege Frömmrich hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der problematisch ist. Deswegen können wir ihn nicht einfach so übernehmen. Das fängt damit an, dass es an einem Sperrsystem mangelt. Sie wollen kein Sperrsystem in Ihren Gesetzentwurf schreiben. Aber das ist das zentrale Element unseres Gesetzentwurfs. Es ist ganz wichtig.
Dann enthält Ihr Gesetzentwurf in § 4 Beschränkungen. Beispielsweise geht es um das Verhältnis Spielhallen zu Einwohner, um ein Erlaubnisverbot von Spielhallen im Umkreis von bestimmten Einrichtungen, z. B. in der Nähe von Kindergärten und Schulen. Das hört sich gut an. Das Problem ist aber, dass es eine objektive Zulassungsschranke im Sinne von Art. 12 unseres Grundgesetzes ist, und das ist damit verfassungsrechtlich nicht zu halten.
Herr Kollege Frömmrich, drittens fallen die Regelungen, die Sie in § 6 und in § 9 aufgeschrieben haben, nach einer ganz überwiegenden Auffassung nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Landes, sondern in die des Bundes.
Deswegen sage ich deutlich: Wenn Sie das Ziel erreichen wollen, das wir hier miteinander diskutiert haben und über das wir uns weitgehend einig sind, dann nehme ich Ihnen das auch ab. Dann glaube ich es Ihnen auch. Aber lassen Sie uns besser den sicheren Weg gehen. Lassen Sie uns besser den sorgfältigen Weg gehen, und das ist der Weg, den die Landesregierung Ihnen vorschlägt mit einem Gesetzentwurf, der ins Kabinett eingebracht worden ist. Das ist der richtige Weg.
Herr Frömmrich, Sie haben gefragt: Warum nicht kopieren, wenn es gut ist? Ich sage Ihnen: Es ist viel einfacher, Sie können das Original haben. Sie können das Gesetz haben, das das erste Gesetz in einem Flächenland ist, und das ist das, was wir hier vorlegen werden.
Sie sind herzlich eingeladen, dabei zu sein. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir es gemeinsam hinbekommen. – Danke schön.
Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Innenausschuss zu überweisen. – Da ich keinen Widerspruch höre, verfahren wir so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz – Drucks. 18/3982 –
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der bevorstehenden Mittagspause werde ich mich darauf beschränken, Ihnen zu sagen, dass der Gesetzentwurf, der jetzt eingebracht wird, die Aktualisierung des Aufgabengebietes und der Zuständigkeiten und auch die Verlängerung der Gültigkeit beinhaltet. Ich wünsche Ihnen eine gute Beratung in den Ausschüssen.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Einbringung. – Der eben eingebrachte Gesetzentwurf wird dem Umweltausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Berufsbezeichnungen staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (Lebensmittelchemikergesetz) – Drucks. 18/ 4019 –
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Damit das Gesetz formal eingebracht ist und im Ausschuss beraten werden kann, darf ich Sie darauf hinweisen, dass diese gesetzliche Regelung der Bezeichnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker in einem neuen Gesetz geregelt wird. Es bekommt dann einen anderen Namen. Es wird aus einem alten Gesetz herausgenommen, das es wiederum nicht mehr geben wird. – Auch hier wünsche ich eine erfolgreiche Beratung.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir schließen uns dem Wunsch nach erfolgreicher Beratung an und überweisen auch diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Umweltausschuss.
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, noch ein Veranstaltungshinweis. Zu Beginn der Mittagspause, also jetzt gleich, findet in der Eingangshalle des Plenargebäudes eine kurze musikalische Vorführung von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Schelmengraben in Wiesbaden statt. Das steht im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt Jeki – jedem Kind ein Instrument.
Mit diesem Projekt soll möglichst vielen Kindern unabhängig von ihrem kulturellen und sozialen Hintergrund ermöglicht werden, in der Grundschule ein Musikinstrument zu erlernen.
Diese Kinder möchten uns nun vorführen, was sie schon alles können. Ich und vor allem auch der Herr Präsident würden uns sehr freuen, wenn Sie diese Gelegenheit, an der Aufführung teilzunehmen, nutzen würden.