Herr Kollege Siebel, herzlichen Dank. – Meine Damen und Herren, auf der Besuchertribüne begrüße ich unseren langjährigen Kollegen, ehemaligen hessischen Minister und unseren Freund Herbert Günther.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte angelangt. Es wurde vereinbart, dass die drei Initiativen, der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, dem Fachausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Es erhebt sich kein Widerspruch? – Dann ist das so beschlossen.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege – Drucks. 18/3401 zu Drucks. 18/3178 zu Drucks. 18/2749 –
Herr Präsident! Ich trage die Beschlussempfehlung und den zweiten Bericht des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Drucks. 18/3178 zu Drucks. 18/2749, vor. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/3300.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/3300 – die geänderte Fassung ist die Anlage zu Drucks. 18/3401 – in dritter Lesung anzunehmen.
Herr Berichterstatter, vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Das Wort hat Herr Abg. Klaus Dietz für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die dritte Lesung für das Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Die mündliche Anhörung hat uns gezeigt, dass die Grundzüge des Gesetzentwurfs richtig sind.
Ich will beispielhaft einige Punkte herausheben, von denen ich überzeugt bin, dass wir den richtigen Weg gehen.
Erstens. Leitprinzip ist Kontinuität, weil wir in Hessen einen hohen Naturschutzstandard erreicht haben, den es beizubehalten und auszubauen gilt.
Zweitens. Wir setzen weiterhin konsequent auf das Prinzip Kooperation statt Konfrontation entsprechend unserer Grundlinie, die Menschen mitzunehmen und mit ihnen und nicht gegen sie Politik zu machen. Das fördert den Frieden auf den Dörfern.
Drittens. Das zeigt sich z. B. durch eine klare und vorrangige Position des Vertragsnaturschutzes. Ich finde es richtig, dass wir in Hessen unseren gut funktionierenden Vertragsnaturschutz beibehalten. Er hat für viel Frieden im Naturschutz gesorgt. Ich finde es besser, wenn sich die Menschen freiwillig zu nachhaltigem und umweltfreundlichem Handeln verpflichten, weil eine vernünftige Güterabwägung getroffen wurde, als ihnen immer neue Regeln, immer neue Bürokratie überzustülpen.
Viertens. Die CDU steht weiterhin für einen umfassenden Arten- und Naturschutz zum Erhalt der Schöpfung, zur Schonung von Flächen und Ressourcen und zum Erhalt der Kulturlandschaft in Hessen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, an einigen Punkten haben wir von CDU und FDP den Gesetzentwurf noch nachgebessert. Unsere Änderungen sorgen dabei für mehr Freiwilligkeit und Kooperation. Wir reduzieren den Flächenverbrauch durch Stärkung des Ökopunktehandels. Das waren wichtige Anliegen, die das Gesetz noch optimiert haben.
So haben wir kurzfristig – dafür bitte ich um Entschuldigung – noch eine kleine Änderung eingebracht, mit der dem Prinzip des Vorrangs der Freiwilligkeit auch bei der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen außerhalb von Schutzgebieten Rechnung getragen wird. Hier gilt es, Vertragsnaturschutz und freiwillige Vereinbarungen zu fördern. In diesen Fällen müssen aber auch klare Pläne und Regeln zur Bewirtschaftung aufgestellt werden. So schaffen wir freiwilligen und verlässlichen Naturschutz.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch etwas Grundsätzliches zum Naturschutz in Hessen sagen. Ich halte es für enorm wichtig, dass auch Sie von der Opposition beginnen zu begreifen, dass Naturschutz und wirtschaftliche Betätigung und die Nutzung der Natur durch den Menschen keine Gegensätze sein müssen.
Ihr Credo ist stets: Naturschutz ist, wenn wir den Menschen Flächen wegnehmen und diese wieder ganz sich selbst, der Sukzession überlassen. Das bedeutet am Ende flächendeckend Wald. Sie sehen den Menschen als Feind der Natur, den es zurückzudrängen gilt. Wir von der CDU sehen das ganz anders.
Wir sehen den Menschen als Teil der Natur und der Schöpfung. Wir wollen, dass Menschen und Natur im Einklang leben und voneinander profitieren. Die Nutzung der Natur für Zwecke des Menschen ist keineswegs immer schädlich, sondern oft sogar sehr nützlich.
Sehen Sie sich einmal die Artenvielfalt in einem Wirtschaftswald an. Begreifen Sie, dass Ackerflächen auch Teil unserer unverwechselbaren Kulturlandschaft sind. Verstehen Sie, dass auch Leben und Wertschöpfung in der Natur noch möglich sein müssen und sollen und immer möglich waren.
Langfristig können wir nicht den Weg gehen, den Sie vorschlagen, nämlich voneinander abgetrennte Räume für Menschen und Natur zu schaffen. Das heißt nicht, dass wir machen können, was wir wollen. An einigen Stellen bedarf es der Regeln und des besonderen Schutzes der Natur und der Arten.
Diesen Schutz gewährleisten wir, aber mit Augenmaß und mit der Gewissheit, dass der Mensch als Teil und nicht als Feind der Natur existiert. Ich bin überzeugt, der Gesetzentwurf trägt diesem Grundverständnis Rechnung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für die Hessische Landesregierung ist Naturschutz ein Übel, welches Infrastrukturprojekte verzögert und verteuert. Daran hat Minister Posch mit seiner populistischen Instrumentalisierung des Artenschutzes, namentlich der Kammmolche, keinen Zweifel gelassen.
Die eigentlich für Natur- und Umweltschutz zuständige Ministerin hat nicht widersprochen. Offensichtlich hat Frau Ministerin Puttrich die Führung in das Wirtschaftsressort abgegeben. Wie bereits bei der ersten Lesung dargelegt, kann es nicht um den Schutz einzelner Arten wie den Kammmolch gehen, sondern immer um den Schutz ganzer Lebensräume mit ihren ökologischen Leistungen. Von diesen hängt auch unsere Existenz ab.
Auch nach der Anhörung lässt die Landesregierung noch keine Bereitschaft erkennen, sich der umfänglichen Kritik an ihrem Gesetzentwurf zu stellen. Bezeichnend ist, dass es bis auf die Kennzeichnung der Abweichung des hessischen Entwurfs vom Bundesnaturschutzgesetz keine nennenswerten Nachbesserungen gibt. Die Kennzeichnung verändert das Erscheinungsbild des Gesetzes, nicht aber die Naturschutzpraxis.
Unsere fünf Hauptkritikpunkte bleiben. Der Vorrang des Vertragsnaturschutzes vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen muss gestrichen werden. Auf die regionale Landschaftsrahmenplanung kann nicht verzichtet werden. Ersatzgelder als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Land
schaft zuzulassen, entkoppelt den Ausgleich geografisch und inhaltlich vom Eingriff. Wir vertreten die Auffassung, dass der Mangel an geeigneten Ausgleichsflächen nicht durch Geldzahlungen kompensiert werden kann. Bäume müssen durch Bäume ersetzt werden und nicht durch Geld.
Die Beteiligung der Naturschutzvereinigungen muss gestärkt und nicht abgebaut werden. Eine gute naturschutzfachliche Praxis lässt der Gesetzentwurf kaum erkennen. Das muss aber Ziel einer verantwortungsvollen Ressourcen- und Naturschutzpolitik sein, die dem Erhalt der Umwelt, von Menschen und Lebewesen verpflichtet ist.
Sie reden immer nur über Kammmolche und merken nicht, dass es um ein Ganzes geht, das uns alle betrifft. Leider müssen wir feststellen, dass durch die mit der Föderalismusreform in Gang gesetzten konkurrierenden Gesetzgebungskompetenzen Länder nicht mehr wirkungsvoll davon abgehalten werden können, ihre Naturschutzgesetzgebung entscheidend zu degradieren.
Die Summe der Verschlechterungen im Gesetzentwurf führten dazu, dass allgemeine Grundsätze wie die Sicherung der biologischen Vielfalt oder die Aufrechterhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturschutzes nicht mehr gesichert werden können. Zudem ist es zweifelhaft, ob der Gesetzentwurf den formalen juristischen Kriterien genügt.
Wir sehen sogenannte abweichungsfeste Bestandteile des Bundesnaturschutzgesetzes unterlaufen und ausgehebelt. Das betrifft besonders den Vorrang des Vertragsnaturschutzes und die Beteiligung der Naturschutzverbände. Deshalb wird unsere Fraktion die Möglichkeit einer abstrakten Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Blick auf die Uhr und die lange Tagesordnung will ich es nicht allzu lange machen. Herr Dietz, ich will aber an erster Stelle zumindest für die SPD-Fraktion das zurückweisen, was Sie über die Opposition gesagt haben: dass die Opposition Naturschutz und Landschaftsschutz voranstellt und nicht im Einklang mit den Menschen im ländlichen Raum macht. Das weise ich ausdrücklich zurück.
Wir als SPD machen schon immer Natur- und Landschaftsschutzpolitik für die Menschen, gerade auch in der ländlichen Region.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Vorlage des neuen Naturschutzgesetzes sind – wie schon immer – die Naturschutzbeiräte bei der obersten und den unteren Naturschutzbehörden festgeschrieben.