Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf ein Stück weit kontraproduktiv sind – ich habe es Ihnen an anderer Stelle schon einmal gesagt. Wenn Sie eine landesrechtliche Nutzungspflicht beschließen, nehmen Sie den Hauseigentümer aus anderen Fördermöglichkeiten heraus.
Das heißt, er kann nicht mehr an dem Marktanreizprogramm des Bundes partizipieren. Er kann dann Fördermöglichkeiten nicht mehr nutzen, wenn er hier in Hessen gesetzlich zu etwas verpflichtet wird.
Das ist also auch kontraproduktiv. Das heißt, er wird bei seinen Investitionen gehemmt und nicht gefördert.
Einen dritten Bereich möchte ich kurz ansprechen. Sie muten dem Hauseigentümer nach Ihrem Entwurf noch zusätzliche Bürokratie zu. Wenn Sie wollen, dass ein bestimmter Anteil der Energie aus erneuerbaren Energien stammt, dann bedeutet das, dass eine Energiebedarfsermittlung gemacht werden muss. Das kostet Geld. Sie müssen Sachverständige beschäftigen. Das kostet Geld. Es müssen Nachweise für Behörden erstellt werden. Das kostet Zeit und Geld.
Uns ist es lieber, wenn in vernünftige Maßnahmen investiert wird statt in Bürokratie. Deswegen lehnen wir von unserer Seite her, aus der Position der Landesregierung heraus, solche Maßnahmen ab.
Dann lasse ich jetzt in dritter Lesung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Hessen, Drucks. 18/3400 zu Drucks. 18/3162 zu Drucks. 18/1949, abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der SPD-Fraktion und Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Gegenstimmen von CDU und FDP ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Bevor ich jetzt die Tagesordnungspunkte 44, 73 und 78 aufrufe, darf ich noch bekannt geben: Eingegangen und an Sie verteilt worden ist zum Tagesordnungspunkt 80 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/3494, zu dem Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Erläuterung zu dem Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse), Drucks. 18/3493. – Der wird dann mitberaten.
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Kultur- und Kreativwirtschaft als Standortfaktor in Hessen – Drucks. 18/3446 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Kultur und Kreativwirtschaft stärken – Freiräume für Kultur und Kreativität schaffen – Drucks. 18/3483 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Kreativwirtschaft stärken – Chancen für Hessen erkennen und umsetzen – Drucks. 18/3491 –
Es ist eine zehnminütige Redezeit pro Fraktion vereinbart. Als Erster hat sich Herr Kollege Paulus für die FDPFraktion gemeldet. Herr Kollege Paulus, bitte.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kultur- und Kreativwirtschaft in Hessen entwickelte sich in den letzten Jahren kontinuierlich weiter. Ihre Bedeutung für die hessische Wirtschaft, aber auch darüber hinaus, nämlich für die Kulturpolitik unseres Landes, steigt stetig an.
Diese Entwicklung begrüßt die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag außerordentlich. Aus diesem Grund möchten wir diese facettenreiche Branche auch zukünftig unterstützen. Denn dieser Trend hat zu einer Aufwertung der selbstständigen Kulturberufe und der Kulturschaffenden selbst geführt, und das begrüßen wir als Liberale.
Kultur- und Kreativwirtschaft beinhaltet die Bereiche Design, Verlagswesen, Film, Musik, Software und Game-Entwicklung – um nur einige Beispiele zu nennen. Sie ist bereit gefächert und heutzutage ein bedeutsamer Standortund Wirtschaftsfaktor.
Kultur- und Kreativwirtschaft und das kulturelle Umfeld einer Region oder Kommune sind längst dafür mitentscheidend, ob sich Unternehmen in einer Region niederlassen. Denn diese Aspekte sind bei der Gewinnung von hoch qualifizierten Arbeitskräften bedeutsam. Sie tragen maßgeblich zur Lebensqualität und zur Attraktivität einer Gemeinde oder Stadt bei.
Das gilt auch für kulturelle Angebote vor Ort, z. B. Theater, Konzerte, Museen und Kino, Kunstvereine und Musik angebote.
Kulturschaffende schlagen aufgrund ihrer Tätigkeit Brücken zwischen den Bereichen öffentlich und privat und zur zivilgesellschaftlichen Finanzierung. Sie gewährleisten eine wechselseitige Beziehung, bei der sich die Branchen gegenseitig befruchten.
Meine Damen und Herren, Hessen erfüllt die notwendigen Kriterien. So sind bereits heute fast 40.000 Unternehmen – von bundesweit 240.000 Unternehmen – in diesem Bereich tätig. Das bedeutet, jedes sechste Unternehmen dieser Branche ist in Hessen ansässig. Diese Unternehmen verzeichnen einen Umsatz von knapp 24 Milliarden €. Das entspricht etwa 5 % des Umsatzes der gesamten hessischen Wirtschaft.
Diese kreativen Branchen leisten einen beachtlichen Beitrag zum hessischen Wirtschaftswachstum und spielen eine bedeutende Rolle für den Arbeitsmarkt. Durch Kreativität und Innovationen schaffen und sichern sie Arbeitsplätze in der Region. Über 135.000 Menschen – dies entspricht etwa 6 % aller hessischen Erwerbstätigen – sind in diesem Bereich beschäftigt. Das unterstreicht nochmals, dass es sich bei der Kultur- und Kreativwirtschaft um eine Zukunftsbranche mit großem Innovationsund Wachstumspotenzial handelt.
Umso mehr erfreut es uns, dass gerade in diesem wichtigen und gewichtigen Bereich ein Zuwachs zu erkennen ist – eine Entwicklung, die wir auch in Zukunft unterstützen wollen.
Wir sind der Überzeugung, dass die Kreativwirtschaft für unsere hessische Volkswirtschaft von großer Bedeutung ist.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft verbindet die traditionellen Wirtschaftsbereiche mit neuen Technologien und modernen Informations- und Kommunikationsformen. Kunst, Kultur, Design und Technologie werden miteinander verbunden und bilden ein vielfältiges Angebot, das sich an ein breites Publikum richtet.
Das Zusammenspiel der unterschiedlichen Akteure ist kennzeichnend und bietet Chancen sowohl für die kulturelle und die wirtschaftliche Weiterentwicklung unseres Landes als auch zur Ausschöpfung des hohen Entwicklungspotenzials.
In Hessen stehen sehr gute Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote wie z. B. der Hochschule für Gestaltung in Offenbach, der Städelschule oder der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Frankfurt zur Verfügung, die zur Steigerung der künstlerischen Qualität, zur kulturellen Vielfalt und zur kreativen Erneuerung unseres Landes beitragen.
Kreativität ist auch die Grundvoraussetzung, der Motor für wirtschaftliche Entwicklung und für Innovationen. Sie braucht Freiraum, um sich zu entfalten und etwas Neues auszuprobieren, um Entwicklungsmöglichkeiten zu nutzen. Nur so kann der technologische und wirtschaftliche Fortschritt Hessens gewährleistet werden. Diese sind sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus kulturpolitischen Aspekten erforderlich.
Die drei hessischen Kulturwirtschaftsberichte verdeutlichen diese Entwicklung noch einmal. Erfolgreiche und wegweisende Beispiele wurden im dritten Kulturwirtschaftsbericht aufgezeigt. Sie leisten in den verschiedenen Teilen unseres Bundeslandes bedeutsame Arbeit und unterstützen kulturschaffende junge Talente und kreative Köpfe in ihrer Arbeit und bieten ihnen Raum.
Die Notwendigkeit dazu haben auch die hessischen Städte und Gemeinden erkannt. Aus diesem Grund unterstützen sie Projekte und Aktivitäten vor Ort.
Die Bedeutung des Zusammenspiels, der Kooperation, haben auch viele Akteure längst erkannt. Daher entstanden bereits Gründerzentren und -häuser wie z. B. das Technologie-, Innovations- und Gründungszentrum in Ginsheim-Gustavsburg oder das Frankfurter MAINRAUM-Gründerhaus Kreativwirtschaft. Sie bieten
Kunst- und Kulturschaffenden, insbesondere Jungunternehmern und Existenzgründern, ein kreatives Umfeld, den notwendigen Freiraum, sodass sich Kreativität entfalten kann.
Darüber hinaus sind sie Orte, an denen ein Netzwerk mit anderen Kreativen und Kulturschaffenden entsteht, und stellen Angebote bereit, die bis hin zur professionellen Beratung reichen.
Der Vernetzung der Akteure, größtenteils Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen, kann durch die Branchengespräche des Wirtschaftsministeriums und die Internetpräsenz Vorschub geleistet werden. Diese Aktivitäten gilt es in den nächsten Jahren auszubauen und zu intensivieren.
Auch das Kompetenzzentrum und die Etablierung des Regionalbüros im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung können zur stärkeren Vernetzung beitragen.
Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag begrüßt das Engagement der Hessischen Landesregierung, insbesondere des hessischen Wirtschaftsministeriums, und teilt die Auffassung von Staatssekretär Saebisch, dass Kultur- und Kreativwirtschaft von innovativen Finanzierungsmodellen profitieren kann, die er im Rahmen der Netzwerkveranstaltung Mikrofinanzierung in der Kultur- und Kreativwirtschaft vertreten hat.
Durch die Flexibilität von Mikrokrediten kann den Ansprüchen der Existenzgründer und Unternehmen entsprochen werden. Aus diesem Grund unterstützen wir den Kurs der Landesregierung und halten es für notwendig, die Förderprogramme und Instrumente des Landes noch stärker an den Bedürfnissen der Unternehmen auszurichten, um die Synergieeffekte aus der Zusammenarbeit von Kultur mit verschiedensten Wirtschaftszweigen zu nutzen und das Innovationspotenzial der Kreativwirtschaft zu stärken.
Dies bedeutet eine stärkere Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Unternehmen. Das bedeutet aber keinen Freibrief für immer mehr Fördergelder,
sondern die bestehenden Programme müssen regelmäßig ergebnisorientiert auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Die Berichterstattung des Landes zur Kultur- und Kreativwirtschaft ist fortzusetzen und der neu geschaffene Internetauftritt weiterzuverbreiten.