Ich lasse dann über den Gesetzentwurf in der eben vorgetragenen Fassung abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der anderen Fraktionen ist dieser Gesetzentwurf so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 18/3157 zu Drucks. 18/2525 –
Herr Präsident! Ich komme zur Beschlussempfehlung. Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/3121, in zweiter Lesung anzunehmen. – Danke schön.
Dann lasse ich jetzt über die eben vorgetragenen Beschlussempfehlung abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD und der Fraktion DIE LINKE ist dieser Gesetzentwurf so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Drucks. 18/3137 zu Drucks. 18/2845 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Schönen Dank. Dann lasse ich jetzt über den vorgelegten Gesetzentwurf abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE ist dieser Gesetzentwurf so beschlossen worden.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmenergie in Hessen (Hessisches Erneuerbare-Energien-Wäme-Ge- setz – HEEWärmeG) – Drucks. 18/3162 zu Drucks. 18/1949 –
Herr Präsident, der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Es ist einvernehmlich beschlossen worden, eine dritte Lesung durchzuführen. Damit gibt es keinen Widerspruch, wenn wir diesen zur dritten Lesung wieder an den Umweltausschuss zurücküberweisen? – Das ist so; dann so geschehen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege – Drucks. 18/3178 zu Drucks. 18/2749 –
Es ist in zweiter Lesung keine Aussprache vorgesehen. Berichterstatterin ist Frau Kollegin Hammann. Bitte.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Drucks. 18/2749. Ich komme zur Beschlussempfehlung. Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Auch hier ist keine Abstimmung vorgesehen, sondern eine Überweisung an den Umweltausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung. – Dem wird nicht widersprochen, dann ist das so geschehen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Fischereigesetzes und anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 18/3163 zu Drucks. 18/2754 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich trage die Beschlussempfehlung vor. Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags, Drucks. 18/3139 neu, anzunehmen.
Gut. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rund 100.000 aktive Fischer betreiben in Hessen Gewässer- und Fischartenschutz. Die meisten von ihnen tun dies in Angelsportvereinen. Der ursprüngliche Entwurf des Fischereigesetzes sah eine generelle Anerkennung der Fischereischeine anderer Bundesländer vor. Die Erlangung eines Fischereischeins ist unseres Erachtens aber ohne Berücksichtigung des Tierschutzes nicht sinnvoll. Tierschutz gehört in die Fischereiprüfung. Die generelle Anerkennung der Fischereischeine anderer Bundesländer erschien uns daher falsch. Der Änderungsantrag von CDU, SPD und FDP zu diesem Gesetzentwurf hat dieses Problem aufgenommen, und damit ist dieser Gesetzentwurf für die SPD-Fraktion zustimmungsfähig.
Hier geht es hauptsächlich um die Population der Kormorane, deren Abschuss nicht von der Fischereibehörde geregelt werden soll, sondern von der unteren Naturschutzbehörde. Nach unserer Auffassung kann dies aber durchaus auch die Fischereibehörde tun, da auch sie diese natur- und artenschutzrechtlichen Abwägungen korrekt treffen kann. Daher unsere Zustimmung. – Herzlichen Dank, das in aller Kürze.
Schönen Dank, Herr Kollege Lotz. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Herr May zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr May.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben unseren Änderungsantrag jetzt erst zur zweiten Lesung eingebracht, weil es vor der letzten Fraktionssitzung nicht möglich war, die Anhörung auszuwerten. Wir nehmen Anhörungen sehr ernst; und von daher haben wir zuerst die Anhörungsunterlagen ausgewertet. Diese kamen erst am Dienstag nach 14 Uhr bei uns an, daher müssen wir Sie jetzt damit belästigen.
Herr Kollege Lotz hat schon korrekt darauf hingewiesen, worum es uns im Kern geht. Wir haben im Fischereigesetz einen Paragrafen zum besonderen Schutz der Fische. Aber es ist eigentlich ein Paragraf, der sich insbesondere dem Abschuss des Kormorans widmet.
Keine gute Sache. – Der Kormoran ist eine geschützte Art. Deshalb ist er nicht einfach abzuschießen, sondern das EU-Recht gibt vor, dass der Abschuss des Kormorans nur dann erfolgen kann, wenn es dafür eine besondere Genehmigung gibt.
Ein Moment, Herr Kollege May. – Ich bitte die Damen und Herren um ein bisschen mehr Konzentration. Wir sind doch bald fertig. Bitte folgen Sie den Worten des Redners. – Bitte schön, Herr May, Sie haben die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich kann mich kurz fassen. Seit das Hessische Fischereigesetz im Jahre 2002 an diesem Punkt geändert wurde, ist die Zahl der Kormoranabschüsse stark gestiegen, und zwar von 189 auf 812 Tiere im Zeitraum von 2003 bis 2009.
Im gleichen Zeitraum hat sich der Brutbestand halbiert. Wir haben in Hessen zwei sehr potente Räuber des Kormorans, nämlich den Waschbären und den Uhu. So sorgt die Natur schon von ganz alleine dafür, dass der Kormoranbestand dezimiert wird. Es braucht also überhaupt nicht den Menschen, der hier eingreift. Im Gegenteil, durch die höhere Abschussrate sorgen wir dafür, dass eine bedrohte Art, die sich erholt hatte, künftig wieder bedroht wird.
Das Argument, dass wir hier die Fischerei schützen müss ten, zieht einfach nicht. Erstens haben sich die Abschusszahlen stark erhöht, zweitens gibt es natürliche Predatoren, und drittens sind die Kormoranpopulationen stark rückläufig. Es zeigt sich also, dass diese Bestimmung zum besonderen Schutz der Fischerei gar keinen Sinn mehr macht und dass es sich hier um eine nicht mehr zeitgemäße Regelung handelt.