Sehr geehrte Damen und Herren, unser Ziel, das Ziel der GRÜNEN, sind saubere und nachhaltig ergiebige Brunnen und frei fließende und saubere Flüsse. Um dieses Ziel zu erreichen, reicht dieser Gesetzentwurf nicht aus. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Lob an die Ministerin – ich glaube, das wird das einzige sein,das ich ihr heute gebe –:Sie kann fehlerfrei ablesen.
In der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags steht, dass die „Rede... in der Regel frei“ vorzutragen ist.Ablesen ist keine große Kunst. Ich sage Ihnen: Jetzt wissen auch wir, warum wir heute nicht über Biblis diskutieren dürfen:
(Beifall bei der SPD – Hans-Jürgen Irmer (CDU): In Ihrem Alter wäre ich etwas bescheidener! – Holger Bellino (CDU):Sie sind die Arroganz des Landtags!)
Herr Kollege Gremmels, da die Reden grundsätzlich frei zu halten sind, würde mich interessieren, wieso Sie mit so großen Papierstapeln ans Rednerpult treten.
Herrn Kollegen Blum werde ich anschließend die Blätter übergeben; das sind einfach nur Stichworte. Es steht nicht drin, dass man keine Stichworte nutzen kann. Ich übergebe Ihnen gern mein Manuskript.
(Heiterkeit bei der SPD – Peter Beuth (CDU): Sie finden das alles so dolle! Sie sind so ein toller Typ, oh Mann, oh Mann!)
Kommen wir nun aber zu dem Gesetzentwurf, der uns heute vorgelegt worden ist.Ich sage Ihnen an dieser Stelle ganz deutlich: Dieser Gesetzentwurf greift in der Tat zu kurz.Es wäre richtig gewesen,wenn wir uns damals mit einem Bundesumweltgesetzbuch durchgesetzt hätten. Das war einmal im Gespräch, und es war Ihr Parteifreund, Umweltminister Söder aus Bayern, der diesen großen Wurf eines bundeseinheitlichen Umweltgesetzbuches nicht durchgesetzt hat.Es ist sehr schade,dass es diese Regelung bundesweit nicht gibt.Wir hielten das nach wie vor für den richtigen Weg.
Stattdessen geht es kleinteilig weiter, und jedes Land macht sein eigenes Gesetz. Dazu kann ich sagen: Das Ministerium hat das, was hessenweit zu regeln ist, in der Tat gut in eine neue Gesetzesvorlage umgesetzt, allerdings nur die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Wenn man ein solches Gesetz auf den Weg bringt, hätte ich mir gewünscht,dass die Regierung hier etwas mehr Hirnschmalz und Änderungsbedarf einbaut, wenn man schon einmal die Gelegenheit hat, ein solches Gesetz von Grund auf neu zu schreiben.
(Leif Blum (FDP):Wenn wir das nicht machen würden, könnten Sie nicht reden! – Peter Beuth (CDU): Das ist ja wirklich dolle! – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))
Herr Irmer, wenn Sie eine Zwischenfrage haben, dann melden Sie sich bitte zu Wort, und dann können wir gern darüber reden. Wenn Sie nichts Sachdienliches beizutragen haben, würde ich Sie bitten, einfach einmal Ruhe zu bewahren.
Ich weiß gar nicht, warum Sie sich um zehn vor sechs so aufregen. Heben Sie sich Ihre Aufregung für morgen Abend auf, um diese Uhrzeit haben wir nämlich die Atomdebatte. Dann haben Sie vielleicht allen Grund und das Recht, sich aufzuregen.
(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Peter Beuth (CDU): Sie sind so dolle, oh mein Gott! – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Wo ist denn Ihr Fanklub?)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann mich den Worten des Kollegen May anschließen. Wir hätten hier in der Tat einige Dinge besser und deutlicher regeln müssen. Bei den Gewässerrandstreifen hätten auch wir uns durchaus eine höhere Meterzahl gewünscht.Auch das Verbot von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in diesen Gewässerrandstreifen wäre der richtige Weg. Bis jetzt gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung der Landwirtschaft, aber allem Anschein nach reicht diese nicht aus. Das ist genau der Punkt, den auch wir in der Anhörung, im Ausschuss noch miteinander zu diskutieren haben werden, und wir müssen schauen, ob es nicht noch andere Punkte gibt, die man im Rahmen eines solchen Gesetzes regeln kann.
Ich habe den Eindruck, dass es bei dem Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, um den Wettbewerb ging, welches Bundesland das schwächste Wassergesetz in der Bundesrepublik auf den Weg bringt. Da sind Sie auf einem guten Weg. Dieses Wassergesetz ist in der Tat schwach, und ihm fehlt die Substanz.
Ich merke es: Wer so viele Zwischenrufe macht, will über das eigene Versagen hinwegtäuschen. Ich glaube, dass das bei der Bevölkerung in der Tat nicht ankommt.
Ich freue mich auf eine hoffentlich sachliche Auseinandersetzung im zuständigen Fachausschuss. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von der CDU: Jetzt haben Sie auch noch den Letzten ver- grault!)
Vielen Dank, Herr Kollege Gremmels. – Nun hat Frau Kollegin Schott für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich weiß auch nicht, warum mir gerade das Sprichwort eingefallen ist: „Getroffene Hunde bellen.“
Es ist auch aus meiner Sicht so,dass bereits der Einstieg in den Entwurf des Wassergesetzes schwere handwerkliche Mängel aufweist oder vielleicht auch ein absichtlicher Beitrag zur Rechtsunsicherheit ist.
Frau Kollegin Schott, bitte entschuldigen Sie mich ganz kurz. – Ich darf jetzt nochmals darum bitten, dass hier ein bisschen mehr Ruhe einkehrt. – Herzlichen Dank.
Die oberirdischen Gewässer mit ihren Ufern und das Grundwasser sind als Bestandteil des Naturhaushaltes nachhaltig zu schützen und so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner Personen dienen...
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.
Das ist ja schön, aber vielleicht sollten Sie an der Stelle auch genau hinhören;denn beides steht im neuen Entwurf nicht mehr drin.Also glaube ich nicht, dass sie das so vorgelesen hat. Dadurch wird eine gewisse Unsicherheit erzeugt, ob dies überhaupt noch der Zweck dieses Gesetzes ist. Man weiß auch nicht so genau, ob das dann greift oder ob man eine Ausführungsbestimmung haben muss, die es greifen lässt, wenn es im Bundesgesetz noch drinsteht, aber nicht auf das Bundesgesetz verwiesen wird.
Diese beiden Gesetze erzeugen miteinander eine Verwirrung, die so genial ist, dass niemand es mehr verstehen kann, der nicht ein Rechtsfachmann auf dem Gebiet von Wasser und Abwasser ist und sich genau damit juristisch beschäftigt hat.Wenn wir Gesetze so machen,dass die Ministerin hier schon die Einbringung vorlesen muss und der rechtsunkundige Bürger gar nichts mehr versteht, dann geht das auch ein Stück weit an den Bedürfnissen der Menschen nach Verständlichkeit von politischem Handeln vorbei.