Protocol of the Session on May 19, 2010

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Die Mediatoren haben sich seinerzeit zusammengefunden, um in diesem Prozess einen Diskurs zu organisieren. In der Kommission waren allesamt ehemalige Landesoder Bundespolitiker sowie ein aktiver Politiker vertreten, nämlich Oberbürgermeister Dette von der FDP. Für die SPD war der ehemalige Kollege Staatsminister Lothar Klemm in der Mediatorengruppe, für die GRÜNEN war der ehemalige Staatsminister Rupert von Plottnitz dabei, und für die CDU-Fraktion war der ehemalige Minister im Kanzleramt Friedrich Bohl Mitglied der Kommission. Die Kommission hat sich wirklich viele Gedanken gemacht. Wir hatten als Innenpolitiker zweimal Gelegenheit, mit den Mediatoren zu sprechen und uns die Zwischenergebnisse vorstellen zu lassen.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP,diesen Bericht dann zu nehmen, sich kleine Teile herauszugreifen und diese als Gesetzentwurf einzubringen, ohne die Modernisierungseffekte aufzunehmen, die in diesem Bericht enthalten waren, ohne das aufzunehmen, was in diesem Bericht wirklich zukunftsweisend war, kann man nicht als Reform bezeichnen.Was Sie hier machen, ist Stückwerk – und das ohne Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wir hätten Ihnen in diesem Prozess gerne die Hand gereicht. Wir hätten an diesem Reformprozess mitgearbeitet. Wir haben das in vielen Debatten immer wieder gesagt. Auch in Fachdiskussionen haben wir immer wieder gesagt, dass es nicht sein kann, dass man auf der einen Seite die Rente mit 67 – wenn auch schrittweise – und für die Beamtinnen und Beamten Sonderregelungen einführt. So haben wir immer argumentiert. Ich glaube, dass man den gesellschaftspolitischen Diskurs nicht aushalten würde, wenn man eine gewisse Gruppe anders behandelte, nämlich die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger anders behandelte als die gesetzlich Rentenversicherten.

Wenn man diese Reformprozesse aber ernst meint, dann wird man auch die Vorschläge, die wirklich modern sind, in diesen Prozess einbinden können. Ich nenne nur das Stichwort „Übergang von der Privatwirtschaft in das Beamtentum und zurück“.Ich nenne nur das Stichwort „leistungsbezogene Bezahlungselemente“. Ich sage nur „Vereinfachung und Flexibilisierung des Laufbahnsystems“. Ich habe gerade ein paar Stichworte genannt. Dann hätte man wirklich sagen können, das Dienstrecht in Hessen wird modernisiert. Das, was Sie jetzt machen, meine Damen und Herren von CDU und FDP, ist Stückwerk. Sie nehmen sich einen Teil heraus. Sie instrumentalisieren die Mediatorengruppe, die einen schlüssigen Bericht vorgelegt hat. Ich finde, das ist in der Tat ein schäbiger Umgang mit den Mediatoren. Von daher gesehen glaube ich, dass es jetzt an der Zeit ist – –

Herr Kollege Frömmrich, es ist vor allem an der Zeit, zum Schluss Ihrer Rede zu kommen.

(Heiterkeit)

Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich komme sofort zum Schluss. – Es ist jetzt wirklich an der Zeit, wenigstens an diesem Punkt etwas zu tun. Deshalb beantragen wir eine breite öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf. Das,was Sie von der CDU und der FDP hier machen,geht wirklich nicht,nämlich einen Reformprozess zu organisieren, ohne die von diesem Prozess eigentlich Betroffenen in die Debatte einzubinden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Schaus für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schon seit Monaten werden wir bei allen Anträgen und Gesetzesinitiativen, die wir zu Fragen betreffend die hessischen Beamtinnen und Beamten einbringen, vonseiten der Koalitionsfraktionen und der Regierung immer wieder auf die sogenannte große Dienstrechtsreform vertröstet. Meine Vorredner haben es schon gesagt: Heute legen die Koalitionsfraktionen eiligst, kurz vor Fristende, einen dürftigen ersten Gesetzentwurf vor – und sofort ist klar: Der Kahlschlag geht weiter, der „Operation düstere Zukunft“ folgt die „Operation keine Zukunft“.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Nach den angekündigten Sparmaßnahmen für Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen sind nämlich jetzt wieder einmal die Beamtinnen und Beamten dran – wie schon im Jahr 2004. Das erste Gesetz zur sogenannten Modernisierung des Dienstrechts in Hessen sieht eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis zum 67. Lebensjahr vor. Es soll künftig sogar erlaubt sein, freiwillig bis zum 70. Lebensjahr weiterzuarbeiten. Wir sind, ebenso wie die Gewerkschaften, gegen die Erhöhung des Rentenalters auf 67. Schon deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Er ist umso mehr abzulehnen, als die hessischen Beamtinnen und Beamten mit einer 42-Stunden-Woche die längste Arbeitszeit in Deutschland zu erbringen haben. Natürlich macht der Gesetzentwurf auch vor schwerbehinderten Beschäftigten nicht halt. Auch ihre Lebensarbeitszeit soll um zwei Jahre erhöht werden. Gleiches soll für alle Beamtinnen und Beamten der Polizei und der Berufsfeuerwehr – obwohl das im Innenausschuss seitens der Regierung noch vor einigen Monaten vehement verneint wurde – sowie für den Vollzugsdienst gelten. Lediglich diejenigen,die mindestens 20 Jahre lang in Wechselschicht und im Schichtdienst gearbeitet haben, sollen ausgenommen werden.

Da tröstet auch die Anpassung der Dienstjubiläumsgabe bei 40 Dienstjahren von – sage und schreibe – 410 c auf das Tarifniveau von 500 c nicht wirklich, Herr Minister, obwohl sicherlich Mehrausgaben zu erwarten sind. Diese langen Dienstzeiten werden nun sicherlich mehr Beamtinnen und Beamte erreichen, weshalb Sie konsequenterweise zugleich vorsehen, die Dienstjubiläumsgabe für 50 Dienstjahre auf exorbitante 750 c zu erhöhen.

Eiligst und in letzter Minute wurde dieser Gesetzentwurf, obwohl vom Innenministerium geschrieben – auch das haben meine Vorredner schon gesagt –, über die Fraktionen der CDU und der FDP eingebracht – nur deshalb, um die nach § 110 des Hessischen Beamtengesetzes vorgeschriebene Anhörung der Gewerkschaften und der Kommunalen Spitzenverbände zu umgehen.Warum eigentlich? Hat die Landesregierung etwa Angst vor der Diskussion, Herr Innenminister? Genauso eilig hat man es offenbar mit der parlamentarischen Beratung, denn bereits für heute Abend ist auf Antrag der CDU-Fraktion eine Sondersitzung des Innenausschusses zu diesem Punkt vorgesehen.

Warum denn nur? Will die CDU/FDP-Landesregierung nun auch die öffentliche Anhörung der Gewerkschaften und der Kommunalen Spitzenverbände im Eiltempo durchziehen, oder will sie sie gar gänzlich verhindern?

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Beantragen, Herr Schaus!)

Herr Dr. Blechschmidt, warum kann das nicht in einer regulären Sitzung erfolgen? Warum brauchen wir dafür eine Sondersitzung? Die Antwort auf diese spannende Frage werden wir um 18 Uhr sicherlich erfahren.

(Beifall bei der LINKEN – Gottfried Milde (Gries- heim) (CDU): Wo ist der Unterschied, wenn es darum geht, einen Termin festzulegen?)

Ich will die Erklärung von Ihnen hören. Sie werden das in der Sitzung des Innenausschusses heute Abend sicherlich erklären.

Dabei ist die Eile überhaupt nicht notwendig; denn die wesentlichen Regelungen dieses Gesetzes sollen erst zu Beginn des Jahres 2012 in Kraft treten, worauf Herr Bellino schon hingewiesen hat.Wir haben also genug Zeit für eine intensive Beratung, und die wollen wir auch nutzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Weitere Fragen drängen sich uns auf. Hier wird ein Entwurf für ein Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen vorgelegt. Ihm folgen also ein zweites und möglicherweise auch noch ein drittes, ein viertes oder ein fünftes Gesetz. Herr Innenminister, wir werden es nicht zulassen, dass Sie die längst überfällige Reform des Dienstrechts in Hessen aus taktischen Gründen in kleine Teile aufzuspalten versuchen.

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 mahnen die Gewerkschaften die dringend notwendige Reform des Dienstrechts in Hessen an. Im September 2009 hat der DGB Hessen umfangreiche Grundsatzpositionen zur Reform des Dienstrechts vorgelegt, die aber von der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen im Landtag bisher offensichtlich ignoriert wurden.

Die Erhöhung des Regelalters für den Pensionseintritt der Beamtinnen und Beamten auf 67 Jahre ist falsch. Statt mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen, soll der Staatshaushalt einmal mehr auf Kosten der Beamtinnen und Beamten saniert werden. Das steht sogar in der Be

gründung des Gesetzentwurfs.An Zynismus ist das kaum zu überbieten.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir fordern die Landtagsabgeordneten auf, den Gesetzentwurf abzulehnen und Verhandlungen mit den Gewerkschaften über eine tatsächliche und überfällige Modernisierung des Dienstrechts vorzunehmen.

Das fordert Stefan Körzell, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Bezirk Hessen-Thüringen, in Bezug auf den Gesetzentwurfentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP. Diesen klaren Aussagen ist nichts mehr hinzuzufügen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schaus. – Nächster Redner ist Herr Kollege Blechschmidt für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Am 2. Dezember, also vor gut einem halben Jahr, hat die Mediatorengruppe Dienstrecht ihren Bericht der Hessischen Landesregierung übergeben. Wir werden uns heute zum ersten – alle Vorredner haben das gesagt; Herr Schaus, die LINKEN werden sich auch daran beteiligen –, aber nicht zum letzten Mal über den Mediatorenbericht unterhalten.Heute wird nämlich ein Teilaspekt vorgestellt – Kollege Bellino hat herausgearbeitet, warum das so ist –; aber das Ganze wird uns noch bis 2011 beschäftigen. 2009 haben wir schon mehrfach darüber diskutiert.

Ich war gemeinsam mit den Kollegen, die heute geredet haben, anwesend, als die Mediatoren diesen Bericht im November vorgestellt haben. Wir haben darüber diskutiert. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken. Im Bericht wird deutlich – im Gespräch wurde es noch deutlicher –, wie viel Arbeit dahintersteckt und wie viel Zeit von den Vertretern aller Fraktionen investiert wurde.

Für mich war es, als ich im November dabei war, bemerkenswert, mit welchem Einvernehmen die vier – Herr Bohl, Herr Dette, Herr Klemm und Herr von Plottnitz – über die Themen diskutiert haben, auch mit den Abgeordneten, und dass sie gefragt haben:Wollen wir noch etwas Progressives aufnehmen? Wollen wir noch etwas anderes aufnehmen? Wie soll der Zungenschlag sein? Sie haben alle Fraktionen, auch DIE LINKE, aufgefordert, sich daran zu beteiligen.

Um es vorwegzunehmen: Heute sind wir am Anfang, aber noch nicht am Ende. Warum kommt das Gesetz heute? Das ist analog zu dem, was im Bund 2009 gemacht wurde. Das ist unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes für die Beschäftigten erfolgt, der bis 2012 gilt, worauf sich die Mitarbeiter natürlich einstellen müssen. Das ist auch gut so.

Wir diskutieren heute über einen Bericht,den man nur loben kann und der in dem konstruktiven Disput – das haben meine Vorredner gesagt – eigentlich nicht eine solche Vakanz hat. Ich als seit 2009 zuständiger Sprecher stelle fest, dass ich zwei oder drei Leitzordner mit Stellungnahmen habe, die mir zur Verfügung stehen. Die Stellungnahmen zur Anhebung des Renteneintrittsalters sind so ein

deutig und so klar, dass ich, auch als Liberaler, feststellen muss, wir werden in einzelnen Punkten nicht mit allen einen Konsens erzielen können. Das muss entschieden werden.

Deshalb liegt jetzt der erste Gesetzentwurf vor. Die anderen Gesetzentwürfe, die noch auszuarbeiten sind – der Herr Minister wird das auch abarbeiten; der Bericht liegt gerade einmal seit einem halben Jahr vor –, werden noch kommen.Wir werden im Konsens darüber diskutieren.

Herr Frömmrich, Sie schauen mich so kritisch an. Ich sage jetzt einmal etwas pathetisch – aber ich bitte Sie wirklich, es so aufzunehmen, wie es gemeint ist –: Ich lade Sie herzlich ein, sich daran zu beteiligen; denn die Ansätze, die im November vorgestellt wurden, gerade von den GRÜNEN, entsprachen durchaus der Linie, über die auch bei der FDP diskutiert wird.Wir werden dabei einen Konsens erzielen. Das wird in diesem oder im nächsten Jahr der Fall sein.

(Beifall bei der FDP)

Über die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen wurde diskutiert. Wir haben das von allen vier Rednern gehört. Hier folgt das Beamtenrecht der rentenrechtlichen Regelung, die im April 2007 in Kraft getreten ist. Auch das wurde erwähnt. Ich habe gesagt, dass der Bund im Jahr 2009 nachgezogen und für seine Beamtinnen und Beamten im Bundesbeamtengesetz die entsprechende Spur vorgegeben hat, der wir in Hessen – vielleicht durch das eine Jahr verursacht – jetzt erst folgen.

Ich habe auch deutlich gemacht, dass eine umfassende Umsetzung der Vorschläge die nächsten eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen wird. Dass wir heute darüber diskutieren, hängt mit dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes zusammen. Es gilt deshalb, einige besonders eilbedürftige und vertrauensschutzrelevante Teile des Dienstrechts heute in die Debatte einzubringen.

Nehmen Sie bitte einfach zur Kenntnis, dass, egal ob man das kritisiert oder wie man das kommentiert, der heutige Abend mit der anschließenden Sitzung des Innenausschusses dazu beitragen soll, die Diskussion in Gang zu setzen. Wir, CDU und FDP, werden uns der Diskussion stellen. Wir wissen, dass eine Anhörung erforderlich ist und dass die Interessenverbände zu Wort kommen müssen. Das ist parlamentarisch üblich. Da ducken wir uns nicht weg. Ganz im Gegenteil, die Diskussion wird zu führen sein, und ich freue mich auch darauf.

(Beifall bei der FDP)

Das heißt, heute ist ein erster Schritt, aber vielleicht ein sehr wichtiger Schritt unternommen worden. Ich sage auch in aller Offenheit,dass die gewaltige Last,die auf der öffentlichen Hand in diesem Bereich liegt,zu beachten ist. Heute geben die Länder durchschnittlich 8 bis 9 % ihrer jährlichen Steuereinnahmen für die passiven Beamten aus, also für diejenigen, die nicht mehr arbeiten. In Zukunft wird sich dieser Wert – dazu gibt es verschiedene Statistiken; ich beziehe mich auf die des Finanzwissenschaftlers Raffelhüschen – zumindest verdoppeln, wenn nicht sogar verdreifachen. Es können bis zu 25 % werden.

Der Bund ist hierbei nicht so stark betroffen wie die Länder; denn etwa 80 % der deutschen Beamten sind für die Länder tätig. Die Länder sind auf die drohenden Lasten nicht genügend vorbereitet; das ist meine Auffassung. In der gesetzlichen Rentenversicherung hat es bereits Reformen gegeben – die sowohl meine Vorredner als auch ich erwähnt haben –,die aber erst langsam und meines Er

achtens viel zu zaghaft auf die Länderregelungen für die Beamten übertragen werden. Der Nachhaltigkeitsfaktor beispielsweise, also die größte Kürzung bei den gesetzlichen Renten – all das haben diejenigen schon erlebt, die keine Beamten sind –, wird bisher überhaupt nicht auf die Pension angewendet.

Auch was das Renteneintrittsalter mit 67 Jahren betrifft, waren erst wenige Länder bereit – nunmehr auch Hessen –, das auf die Beamtenversorgung auszudehnen. Ich bin der Meinung, es muss viel geschehen, auch in den Ländern, die diesem Weg nicht gefolgt sind. Das ist ein zukunftsträchtiges Thema. Dieses Problem, das auch ein demografisches ist, unterschätzt die Politik. Dort, wo der Druck am größten ist – das ist auch in den Ländern der Fall –, wird am wenigsten darüber diskutiert.