Drittens. Die Leitstudie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit von 2008 zeigt, dass die Stromerzeugung durch die atomare Risikotechnologie komplett aus erneuerbaren Energieträgern zu kompensieren und sogar zu übertreffen ist.
Viertens. Die Anstrengungen der Landesregierung, die laut Koalitionsvertrag unternommen werden sollen, um die erneuerbaren Energien in Hessen zu fördern, sind an sich schon marginal. Aber wenn die Ausweisung von Gebieten für Windkraftanlagen derart begrenzt wird, dann müssten Sie schon einmal erklären, wie Sie Ihr Minimalziel, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf 20 % zu erhöhen, überhaupt erreichen wollen.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Sie haben kein Konzept für die Förderung erneuerbarer Energien, weil Sie sie nicht fördern wollen. Dann sagen Sie es doch ganz einfach. Aus den genannten Gründen ist es für uns LINKE dringend geboten, der Windkraft einen angemessenen Platz in Hessen zuzuweisen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Schaus. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Klose für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Verbandskammer des Planungsverbands haben CDU und FDP die Vorrangflächen für die Windkraft auf nahezu null
zusammengestrichen. In der Regionalversammlung hat sich die FDP dann anders entschieden, nicht etwa weil sie ihre Liebe zu den regenerativen Energien entdeckt hätte, sondern weil sie befürchtet, ein solch geringer Anteil könne als „Verhinderungsplanung“ angesehen werden und vor Gericht scheitern.
Das nehmen die Kolleginnen und Kollegen von der SPD heute zum Anlass,um diesen Antrag zu stellen.Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, letztes Jahr wollten Sie noch 1,5 % der Landesfläche als Vorranggebiete ausweisen. In Ihrem Antrag fordern Sie nur noch eine Ausweisung von 0,5 % der Landesfläche als Vorranggebiete.
Woher kommt dieser Sinneswandel? Das passt leider dazu, wie Sie sich beispielsweise auch bei der Auseinandersetzung über diese Flächen im Regionalplan Mittelhessen verhalten haben.
Herr Schäfer-Gümbel hat sich aktiv daran beteiligt, die Vorrangflächen zusammenzustreichen. Daher freuen wir uns auf die weitere Diskussion im Ausschuss und dann auch wieder hier.
Mit Zaghaftigkeit und solchen Diskrepanzen kann man dem Thema nicht begegnen. Dazu bedarf es einer zupackenden Energiepolitik aus Überzeugung, wie sie in diesem Land nur von uns GRÜNEN verkörpert wird.
Nun kann man sicher unterschiedlicher Meinung sein, ob ein Windrad eine optische Störung darstellt oder nicht. In den beiden Jahren, in denen wir beispielsweise über diesen Plan diskutiert haben, hat sich aber auch die größte globale Herausforderung der Gegenwart, nämlich der von Menschen gemachte Klimawandel, rapide verschärft. Deshalb müssen auch das Land Hessen und seine Regionalversammlungen an dieser Stelle einen Beitrag leisten.
Der Herr Ministerpräsident hat sich vor Kurzem an diesem Pult zu einer strategischen Neuausrichtung seiner Energiepolitik bekannt.Wer hier solche Sätze spricht, der müsste eigentlich auch in der Lage sein, anzuerkennen, dass die Windkraft die Form der erneuerbaren Energiegewinnung ist, die technisch am weitesten entwickelt ist und die höchsten Effizienzgrade erreicht – durchaus auch im Binnenland. Blicken Sie einmal nach Rheinland-Pfalz hinüber. Schon deshalb ist die Windkraft ein unverzichtbarer Bestandteil einer zukünftigen klimaschonenden Energiegewinnung. Potenzial ist auch in Hessen vorhanden.
Nun wollen wir Herrn Koch trotz aller Zweifel einmal unterstellen, seine Elogen auf die Nachhaltigkeit und auf erneuerbare Energien seien ernst gemeint. Wenn das so ist, wird Herr Koch die Geister, die er im vorletzten Wahlkampf gerufen hat, offensichtlich nicht mehr los. Das, was die CDU landauf, landab in dieser Frage betreibt, ist nämlich nichts anderes als eine Verhinderungsplanung.
Ein Beleg für die Geister, die er gerufen hat, ist übrigens, dass in der Regionalversammlung am vergangenen Freitag aus den Reihen der CDU wieder einmal das wunderbare Begriffskonstrukt „Windkraftmonster“ zu hören war. Entweder fürchtet man sich in Ihren Reihen so irrational vor Windkraftanlagen wie ein Kind, das nachts ein schreckliches Monster unter seinem Bett vermutet, oder
Sie wollen mit dieser Begrifflichkeit ganz gezielt irrationale Ängste in der Bevölkerung schüren. In beiden Fällen ist Angst aber ein schlechter Ratgeber, und als politische Methode ist sie sowieso gänzlich ungeeignet.
Wenn Sie es also mit der strategischen Neuausrichtung in Sachen Energiepolitik ernst meinen, nutzen Sie die durch dieses Vermittlungsverfahren gewonnene Zeit. Leisten Sie jetzt einen Beitrag dazu, dass in diesem Land eine rationale und nüchterne Debatte über die Windkraft wieder möglich wird.
Wir GRÜNE sind Ihnen gern dabei behilflich, durch die Ausweisung von mehr Vorrangflächen dafür zu sorgen, dass sich in Hessen bald auch mehr Windkraftanlagen finden. Das hilft dann auch Ihnen und Ihrer Partei; denn Konfrontation ist bekanntlich die wirksamste Therapie gegen Ängste aller Art. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Klose. – Das war die erste Rede des Kollegen Klose in diesem Haus. Dazu spreche ich ihm den Glückwunsch des gesamten Hauses aus.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Beitrag von Herrn Schaus hat gezeigt, dass er den Antrag, den die SPD vorgelegt hat, gar nicht gelesen hat. Das ist nämlich gar nicht das Thema, um das es im Endeffekt geht. Wenn man sich die Fakten und die sachliche Grundlage anschaut, stellt man fest, es gibt gleich mehrere Gründe, warum der Antrag heute keine Zustimmung finden kann.
Erstens wird das Thema am falschen Ort behandelt. Der Hessische Landtag entscheidet über den hessischen Landesentwicklungsplan und nicht über den Regionalplan Südhessen.
Das, was im Antrag der SPD steht, bedeutet im Endeffekt eine Einmischung in die kommunale Selbstverwaltung. Das ist so.
Der für den Landtag relevante Landesentwicklungsplan Hessen 2000 macht den Regionalversammlungen keinerlei Vorgaben für die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie.
Deswegen können wir der Regionalversammlung auch keine Vorgaben machen. Dann müssten wir nämlich den Landesentwicklungsplan ändern. Diesen Antrag hätten Sie stellen müssen. Das haben Sie aber nicht gemacht. Insofern ist das hier fehl am Platz.
Meine Damen und Herren, Sie konnten der Presse entnehmen – es ist auch hier schon einmal angesprochen worden –, dass die Regionalversammlung die Zahl der
ausgewiesenen Flächen von fünf auf zehn erhöht hat. In der Folge wird sich jetzt ein Vermittlungsausschuss mit diesem Thema befassen. In diesem Vermittlungsausschuss wird es sicherlich auch darum gehen, inwieweit der Regionalplan eine Ausschlusswirkung entfalten kann und wie man ihn so hinbekommt, dass er rechtlich nicht anfechtbar ist.
In der Rechtsprechung gibt es zwar schon Entscheidungen zu diesem Thema.Aber es gibt keine Entscheidungen zu einem Gebiet, wie wir es im Planungsraum der Regionalversammlung Südhessen haben.
Meine Damen und Herren, wie wollen Sie das, was in dem von Ihnen angeführten Urteil zur Region Oberpfalz-Nord steht, mit den Gegebenheiten des Rhein-Main-Gebiets vergleichen? Das hinkt vorne und hinten.
Entscheidend ist, dass es sich um den falschen Zeitpunkt handelt. Zunächst beschäftigt man sich im Vermittlungsausschuss damit. Dann wird das Ganze öffentlich ausgelegt.Danach werden die Stellungnahmen aufwendig bearbeitet, und erst im Anschluss daran wird die Regionalversammlung einen endgültigen Plan beschließen. Das wird wahrscheinlich Ende 2010 sein. Das sind noch mehr als eineinhalb Jahre.
Sie können doch nicht allen Ernstes erwarten, dass wir die Landesregierung heute hier auffordern, den Flächennutzungsplan nicht zu genehmigen, obwohl wir und auch Sie noch gar nicht wissen, wie er am Ende aussehen wird. Das wäre eine völlig unseriöse Vorgehensweise.
Spätestens durch den Beschluss der Regionalversammlung am 27. Februar hat sich Ihr Antrag, zumindest in der vorliegenden Formulierung, erledigt; denn der Beschluss der Verbandskammer vom 18. Februar ist erst einmal an den Vermittlungsausschuss überwiesen worden und wird dort neu behandelt.
Deswegen kann ich nur an Sie appellieren:Ziehen Sie den Antrag zurück. Das war ein Schnellschuss, und der ist danebengegangen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Auch für Herrn Kollegen Müller war es die erste Rede in diesem Hause. Ich spreche Ihnen den herzlichen Glückwunsch des gesamten Hauses aus.