Protocol of the Session on March 4, 2010

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Wenn Herr Koch die Diskussion angeschoben hat, wollen wir ihm einmal unterstellen, dass er in der Sache auch tatsächlich ein Ziel hatte. Die Frage, wie man Langzeitarbeitslose schneller betreut, ist im Kern die, wie man die Mittel, die für diesen Personenkreis eingesetzt werden, auch tatsächlich nutzt. Wenn sie so mangelhaft genutzt werden, dann ist das ein Kritikpunkt. Diesen wiederholen wir seit fünf Jahren. Frau Lautenschläger kann ihn wahrscheinlich auch schon auswendig.

Herr Banzer, jetzt geht es an Ihre Adresse: Sorgen Sie dafür, dass die Mittel, die für die Langzeitarbeitslosen bestimmt sind, tatsächlich auch ausgegeben werden. Wenn Sie sagen, Langzeitarbeitslose wollten eigentlich nicht richtig, und wenn Sie auch sagen, dass wir ein Problem mit Alleinerziehenden haben, die gar nicht vermittelt werden können, fragen wir Sie:Was tun Sie beim Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen? – Sie haben magere 19 %.Nötig wären 35 %.Auch diese Kritik haben wir schon einmal geäußert. Machen Sie doch bitte Ihre Hausaufgaben. Dann dürfen Sie jubeln.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann kommen wir zum letzten Punkt. Ich bin der Meinung, dass man bei der Qualität der Betreuung auch die Frage von öffentlicher Beschäftigung stellen muss; und der Ministerpräsident hat gesagt, er wolle eine massive Ausweitung öffentlicher Beschäftigung. Daher müssen sich die Kolleginnen und Kollegen, die nicht Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Familie und Gesundheit sind, diese Nummer einmal anhören:

Wir GRÜNE haben einen Antrag gestellt, mit dem wir im Hessischen Landtag eine Anhörung zur hessischen Beschäftigungspolitik durchführen wollen. Herr Koch hat gesagt, wir bräuchten eine massive Ausweitung des öffentlichen Beschäftigungssektors; und wir wollen eine Anhörung, um über die Zukunft öffentlicher Beschäftigung zu diskutieren, mit Wirtschaftsexperten, mit Wissenschaftlern, mit dem DGB und mit Bürgermeistern. CDU und FDP lehnen diesen Antrag ab.Sie verweigern die Diskussion über die Zukunft öffentlicher Beschäftigung.Was ist eigentlich Ihr Interesse, wenn Sie nicht über die gute Betreuung von Langzeitarbeitslosen reden wollen? Ich wiederhole: Machen Sie doch Ihre Hausaufgaben. – Danke.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schönen Dank, Herr Kollege Bocklet. – Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt Frau Schott das Wort. Bitte schön, Frau Schott.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Reform der Arbeitsmarktpolitik sollte ursprünglich zu einer Vereinheitlichung der organisatorischen Zuständigkeiten für Erwerbslose führen.Es war damals Konsens, dass die kommunale Sozialhilfe mit der Zuständigkeit für die Erwerbslosigkeit überfordert war. Das Ziel der HartzKommission war die Schaffung eines Jobcenters als einheitliche Anlaufstelle für alle Erwerbslosen in der Zuständigkeit der BA.

Statt einer Vereinheitlichung der Zuständigkeit ist das Ergebnis der Hartz-Reform ein organisierter Flickenteppich in der Arbeitsmarktpolitik. Neben der örtlichen Agentur für Arbeit konkurrieren um die Arbeitslosengeldberechtigten derzeit drei verschiedene Organisationsformen: die kommunale Zuständigkeit für die Umsetzung, die sogenannten Optionskommunen, die Arbeitsgemeinschaften aus BA und Kommunen, und wir haben auch immer noch die getrennte Wahrnehmung. Diese Zersplitterung wurde mit einer Experimentierklausel als vorübergehender Wettbewerb deklariert. Nehmen Sie doch bitte die offizielle Evaluation der Bundesregierung zu den Hartz-Gesetzen ernst. DIE LINKE tut das.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Evaluation bewertet die Trennung der Trägerschaft arbeitsmarktpolitischer Leistungen nach den Rechtskreisen SGB II und III als eine der größten Achillesfersen der deutschen Arbeitsmarktpolitik und betont die Notwendigkeit einer rechtskreisübergreifenden Arbeitsmarktpolitik und einer entsprechenden Steuerung durch die Bundesagentur für Arbeit.Das Ziel der organisatorischen Vereinheitlichung der Arbeitsmarktpolitik ist in geradezu grotesker Weise verfehlt worden.

DIE LINKE hält an dem Ziel einer Überwindung der organisatorisch verfestigten Aufspaltung der Erwerbslosen in zwei Klassen fest. Zweifelhaft sind daher die Vorschläge für eine Grundgesetzänderung, die den Status in die Verfassung aufnehmen und damit zementieren wollen. Wir lehnen es ab, eine aufspaltende Behandlung der Arbeitslosen in den Rechtskreisen SGB II und III festzuschreiben, ob im Grundgesetz oder woanders.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Forderung nach einer Anlaufstelle für alle Erwerbslosen geht für die LINKEN mit der Ablehnung einer Trennung der Aufgabenwahrnehmung einher. Aber das Grundgesetz je nach Belieben und Bedarf an ein Problem anzupassen, halten wir zumindest für einen schwierigen Weg. Für gewöhnlich werfen Sie doch uns vor, nicht auf dem Boden der Verfassung zu stehen. Ich kann dazu nur sagen: Mir ist die Verfassung so wichtig, dass ich nicht bei einem Problem, das sich mit gutem Willen lösen lassen würde, nach einer Verfassungsänderung rufe.

(Beifall bei der LINKEN)

Es dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass Juristen und Verfassungsexperten erhebliche Zweifel daran haben, dass das geplante Änderungsvorhaben überhaupt verfassungsfest ist und nicht in einem halben Jahr wieder einkassiert wird. Nicht nur deshalb sollten vor einer Verfassungsänderung alle Möglichkeiten nach anderen Wegen abgeklopft werden. Mein Eindruck ist aber nicht, dass das geschehen ist. Wir hatten zwar eine Experimentierklausel, aber weder die Rückmeldung der Betroffenen noch die Evaluation ist ernst genommen worden. Jenseits der erprobten Modelle ist auch nicht gedacht worden.

Es gäbe aber auch die Möglichkeit, die organisatorische und finanzielle Zuständigkeit für die Kosten der Unterkunft und der Heizung auf den Bund zu übertragen. Das ginge mit einer Entlastung der Kommunen einher. Die Entlastung der Kommunen müsste dann unter der Auflage erfolgen, dass die Einsparung in den bedarfsorientierten Ausbau und die qualitative Verbesserung der flankierenden sozialen Infrastruktur zu investieren wäre. Insbesondere müsste der Rechtsanspruch von Kindern auf Betreuung und Erziehung in Ganztagseinrichtungen bundesweit festgeschrieben werden.Auf diese Weise würden nicht nur die Vorgaben des Verfassungsgerichts erfüllt, zudem wären auch noch folgende Ziele zu erreichen:

Der permanente Konflikt zwischen den beteiligten politischen Ebenen über die angemessene Beteiligung des Bundes an den KdU wäre dauerhaft beigelegt.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Kommunen würden davon befreit, einen eigenständigen Verwaltungszweig mit eigenem Personal für die Bearbeitung der Kosten der Unterkunft aufrechtzuerhalten. Die Kommunen würden finanziell in einer Größenordnung von etwa 10 Milliarden c entlastet, und die Mittel würden in die soziale Infrastruktur umgelenkt. So würde öffentliche Beschäftigung geschaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gefördert. Mit der Zuständigkeit des Bundes könnten bundesweite Mindeststandards für die Kosten der Unterkunft definiert werden, und der ewige Streit darum hätte ein Ende.Sofern im Einzelfall für die Überwindung der Erwerbslosigkeit sozial flankierende Maßnahmen notwendig sein sollten, würde das von den Kommunen in eigener Verantwortung erbracht.

Die Kooperation von Bundesagentur und Kommunen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik vor Ort wäre einfach gesetzlich zu regeln. Unterstützt würde die Kooperation in der aktiven Arbeitsmarktpolitik vor Ort durch einen weiteren Handlungsspielraum der jeweiligen örtlichen Agenturen, um diese Ressourcen in Projekte und Vorhaben der lokalen Politik einbringen zu können.

(Beifall bei der LINKEN)

Wichtig ist dabei, im Rahmen dieser Organisationsreform die Bundesagentur zu demokratisieren. Die Selbstverwaltung in der Bundesagentur für Arbeit wäre auf das SGB II zu erweitern.Weiterhin wäre die Selbstverwaltung auf allen politischen Ebenen wiederherzustellen. Die Kommunen müssten auf der örtlichen Ebene in die Selbstverwaltung einbezogen werden, und das unter Beteiligung der betroffenen Leistungsberechtigten. Hier wären Beiräte einzurichten, die wirklich gehört werden müssen.

Der sozialpolitische Auftrag der Bundesagentur für Arbeit wäre wiederherzustellen und das Handeln der zuständigen Behörden auf die sozialen Belange der Betroffenen auszurichten. Dazu gehören die Abkehr von dem übergeordneten Ziel der Reduktion der passiven Leistungen im Rahmen der Zielsetzung hin zu der Gewährleistung garantierter sozialer Rechte ebenso wie die quantitative und qualitative Verbesserung von Vermittlung, Beratung und Förderung durch fachlich gut ausgebildetes und unbefristet beschäftigtes Personal.

(Beifall bei der LINKEN)

Allen aktuell im Bereich der Arbeitsvermittlung beschäftigten Personen muss endlich eine Beschäftigungsgarantie ausgesprochen werden.Die Art und Weise,wie bis zum heutigen Tag mit den Beschäftigten der Arbeitsvermittlung umgegangen wird, ist unerträglich. Wenn Sie mit denen reden, hören Sie Schaudergeschichten, die man kaum glauben kann. Das Elend reicht von befristeten Verträgen über Wechsel des Arbeitgebers, ungleiche Bezahlung für gleiche Arbeit bis dahin, dass eine Person gleichzeitig auf beiden Seiten des Schreibtisches sitzen muss, weil sie ihr Einkommen aufstocken muss.

Die CDU hat die Zeit, die sie gehabt hat, um nach Lösungen zu suchen, in parteipolitischen Grabenkämpfen verbracht. Gute Politik sieht anders aus.

(Beifall bei der LINKEN – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Endlich!)

Schönen Dank, Frau Schott. – Ich erteile Herrn Staatsminister Banzer für die Landesregierung das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Debatte zeigt, dass, auch wenn vermeintlich große Einigkeit im Haus über die zu ergreifenden Schritte herrscht, es ganz offensichtlich sehr schwierig ist, den Ball ins Tor zu schießen. Am schwierigsten wäre es auch an dieser Stelle wieder, mit den LINKEN zusammenzukommen. Das Bild, das Sie vom Arbeitslosen haben, hat nichts mit der Realität zu tun.

(Beifall bei der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE):Wir haben öfter mit Arbeitslosen zu tun!)

Sie sagen doch, dass das Ihre Zielgruppe ist.Wenn Sie sich mit den Problemen von Arbeitslosen beschäftigen würden, wenn Sie sehen würden, wo die Handicaps von Arbeitslosen sind und wo die Beratungseinrichtungen vorzuhalten sind, die man braucht, um Menschen zu helfen, damit sie ihre Handicaps beseitigen – von Drogenberatung über Schuldnerberatung, über Familienberatung; das sind alles kommunale Einrichtungen –,

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das ist aber nur ein geringer Teil der Arbeitslosen! Das ist nicht die Mehrheit!)

dann müssten Sie erkennen: Wenn Sie das zentral zum Bund geben, fangen Sie wieder diesen Kreislauf an. Dieser Zentralismus-Fetischismus von Ihnen ist einfach nicht menschengerecht,

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

abgesehen davon, dass man von einer reichlichen Naivität beschaffen sein muss, wenn man glaubt, dass der Bund einmal locker 10 Milliarden c von den Kommunen übernimmt, dass er den Kommunen die 10 Milliarden c lässt und einfach 10 Milliarden c mehr ausgibt. – So kann man Staat nicht organisieren.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): So ist es!)

Schwieriger ist es, mit den anderen Fraktionen insgesamt zusammenzukommen. Wir haben eine Grundtendenz, da sind wir uns einig. Aber man merkt relativ schnell, dass der Teufel sehr stark im Detail liegt. Deshalb hat es auch wenig Sinn, darüber nachzudenken, warum es in der Vergangenheit nicht geklappt hat. Das lag nicht daran, dass irgendeiner stur war, sondern es gab einfach zu große Unterschiede zwischen den einzelnen Positionen. Jetzt, nachdem sich alle Seiten bewegen, gibt es Grund zu vorsichtigem Optimismus, aber nur zu vorsichtigem Optimismus.

Man muss z. B. seinen Frieden mit den Optionskommunen machen, und zwar unter zweierlei Aspekten. Erstens glaube ich, dass man nicht vertreten kann, zu sagen, die 69 Kommunen,die irgendwann einmal von den Ländern herausgesucht wurden, haben Glück gehabt, sie werden es dauerhaft bleiben und sonst kein anderer. Das kann ich mir nicht vorstellen. Also muss man öffnen. Dann muss man darüber nachdenken, wie sehr man öffnet, ob man das einmal zu einem bestimmten Zeitpunkt macht und sagt, dass es dann klar ist, oder ob man die Möglichkeit gibt, dass man wieder zurück zu den Argen gehen kann. Das ist eine ganz spannende Frage.

Zweitens. Es ist eben im Beitrag der GRÜNEN angesprochen worden, dass es Gründe gibt, warum die Eingliederungsmittel nicht vollständig verwandt werden. Das liegt nicht daran, dass irgendein Landrat, ein Kreisbeigeordneter oder ein Sozialdezernent das Geld unbedingt für die Bundesagentur und für den Bund aufbewahrt und es gerne wieder zurückgibt, sondern es liegt daran, dass die Instrumentarien, die eingesetzt werden dürfen, so beschränkt sind, dass sie für die kommunale Situation vor Ort, vor allem für die sehr beweglichen Konzepte der Optionskommunen nicht passen.

(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist eine positive Interpretation!)

Ich sage ein Beispiel. Die Bundesagentur für Arbeit hat sehr enge Vorstellungen, wie lange eine Maßnahme dauern soll.Die Länge dieser Maßnahme ist oft zu kurz.Wenn

ich z. B. über Umschulungen Erzieherinnen und Erzieher ausbilden will, dann kann ich das über die Eingliederungsmittel so gut wie nicht machen, weil die vier Jahre, die man minimal braucht, von der Bundesagentur nicht finanziert werden. Also sind an dieser Stelle Eingliederungsmittel, die aus diesem Topf zu verwenden wären, verboten. Das müsste dann aus originären Mitteln des Landes kommen, oder es muss von den Kommunen finanziert werden.

Schon haben wir wieder ein Problem.Wenn ich versuche, eine Kooperationsfinanzierung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Land hinzubekommen, dann brauche ich eine Konzeption, die ESF-Mittel einsetzbar macht, auf der anderen Seite aber das Ausschreibungsdiktat der Bundesagentur für Arbeit erfüllen hilft.

Insoweit gibt es eine ganze Anzahl von Ecken und Kanten, die den Optionskommunen in der Vergangenheit das Leben massiv erschwert haben und dafür gesorgt haben, dass einiges nicht so funktioniert hat, wie wir es versprochen haben.

Dazu sage ich: Die Idee ist doch, dass die Optionskommunen, dass die Kommunen in ihrer Verantwortlichkeit das selbst gestalten, und nicht, dass das Land als Deus ex machina hineingeht und sagt: Du musst das Geld so oder so ausgeben. – Das ist nicht mein Verständnis von Zusammenspiel zwischen Kommunen und Land.

Natürlich gibt es auch bei der Frage, wie wir die Argen organisieren, ein Riesenproblem. Es fängt schon damit an, dass wir in die Diskussion mit der Erwartung gegangen sind: Müssen wir wirklich 307 öffentlich-rechtliche Körperschaften neu organisieren, mit all den organisationsrechtlichen Problemen neu schaffen, die dranhängen, oder können wir das niederschwelliger machen? Wie kriegen wir das mit der Dienstherrneigenschaft hin? Wie kriegen wir das vor Ort bei den Einzelentscheidungen hin, die anstehen? Denn es bleibt dabei: Bei der Arge werden nach wie vor zwei Entscheidungsstränge zusammengeführt.Wie wird der Stichentscheid getroffen zwischen den Dingen, die Angelegenheiten der Bundesagentur sind, und den Dingen, die kommunale Angelegenheit sind, z. B. Kosten der Unterkunft?

Da muss man schon aufpassen, weil der eine dem anderen bei der ganzen Geschichte nicht traut – dahinter stehen auch finanzielle Interessen –, dass man das so austariert, dass das kein Bürokratiemonster wird. Deswegen ist auch diese Fragestellung nicht ganz so einfach.

Man muss sich auch im Klaren darüber sein, dass es um starke, sehr prinzipielle Föderalismusdiskussionen und -argumente geht, nämlich um Geldverteilung. Ich kann einen Bundestagsabgeordneten verstehen, der sagt: Es geht hier um 40 Milliarden c, das sind Bundesmittel, und die sollen wir einfach auf die kommunale und auf die Landesebene herüberschieben? Wir wollen sichergestellt haben, dass wir weiterhin steuern können. – Natürlich wollen die Kommunen nicht, dass der Bund steuert. Die Länder haben auch Bedenken, dass auf einmal der Bundesrechnungshof auftaucht und in der einzelnen Kommune prüft, weil das ein Durchbrechen von verfassungsmäßigen Grundsätzen ist.

Auf der anderen Seite muss es eine gewisse Möglichkeit der sinnvollen Finanzverwendung und der Kontrolle der sinnvollen Finanzverwendung geben. Die Frage der Aufsicht ist keine vorgeschobene parteipolitische Frage – bei ein paar der Punkte, die ich eben angesprochen habe, kann man sagen, es geht auch um Parteipositionen –, son