Das war eine wichtige Aussage für die Landesregierung. Ich denke aber, dass es Ihnen, wenn Sie für die Landesregierung sprechen, nicht zusteht – unabhängig vom Sachverhalt –, einzelne Abgeordnete dieses Hauses zu kritisieren und zu maßregeln. Das will ich im Namen meiner Fraktion zurückweisen.
Herr Hahn, wir hatten diese Diskussion im letzten Jahr schon einmal, als Sie Ihre Funktionen als Mitglied der Landesregierung und als Abgeordneter verwechselt haben.Als Abg. Hahn dürfen Sie sehr wohl in diese Diskussion eingreifen.
Nein,Sie sollten sich entschuldigen;denn Sie haben hier, als Sie für die Landesregierung gesprochen haben, eine frei gewählte Abgeordnete angegriffen, und das ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung.
Meine Damen und Herren, ich darf nochmals um etwas mehr Ruhe im Saal bitten. Herr Kollege Schaus hat das Wort.
Anlass unseres Antrags waren die rassistischen Äußerungen – die hier auch vorgetragen wurden –, die seit Jahren permanent im „Wetzlar Kurier“ nachzulesen sind. Herr Kollege Rentsch, es geht uns nicht darum, durch unseren Antrag oder unsere Debatte die Integrationspolitik der Landesregierung zu unterlaufen. Es geht allein um das Handeln des Herrn Abg. Irmer von der CDU, der die Politik der eigenen Regierung unterläuft – das ist der Tatbestand –
Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen, auch die Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Ich erwarte, dass ein Integrationsminister dazu Stellung nimmt, statt die Diskussion nur in einer Richtung zu führen. Ich will noch einmal darauf hinweisen,was in unserem Antrag steht.Wohlgemerkt, Anlass ist die Aussage im „Wetzlar Kurier“. Ich darf den Antrag vorlesen – er besteht nur aus einem Satz –:
Der Landtag distanziert sich von Äußerungen und Stellungnahmen, die inhaltlich und in der Art der Darstellung xenophobe, revanchistische und die islamische Religion inkriminierende Ressentiments schüren und bestärken.
Das ist der Inhalt unseres Entschließungsantrags. Dazu beantragen wir die namentliche Abstimmung. Denn wir möchten, dass hörbar und nachlesbar wird, welcher frei gewählte Abgeordnete und welche frei gewählte Abgeordnete in diesem Haus diesen Satz unterschreiben können. Ich hoffe, das ist die weit überwiegende Mehrheit. – Vielen Dank.
Herr Kollege Schaus, vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Kollegen Wintermeyer für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was sollen eigentlich die Menschen denken, die hier diese Diskussion mitbekommen haben? Lieber Herr Schäfer-Gümbel, wenn man genug Distanz dazu hat, dann muss man einfach feststellen, dass da die Mitglieder der SPD und der GRÜNEN den Neokommunisten auf den Leim gegangen sind.
Dann hätte im Hessischen Landtag auch nie eine Abgeordnete einen Kollegen als Hassprediger bezeichnet. Sie hat ihn ohne Rüge so bezeichnen dürfen.
Frau Präsidentin, deswegen wollen wir Sie bitten, vorab, also vor morgen, einen entsprechenden Auszug aus dem Protokoll zu fertigen, und zwar einen Auszug aus dem Protokoll, in dem wiedergegeben wird, wie Frau Kollegin Wissler Herrn Irmer ohne Rüge als Hassprediger bezeichnet hat. Zweitens wollen wir einen Auszug aus dem Protokoll von der Rede des Herrn Staatsministers Hahn, als er sich kritisch mit dem Begriff Hassprediger auseinandergesetzt hat.
Herr Kollege Wintermeyer, ich darf auch für Sie noch einmal wiederholen, dass wir Kritik an der Amtsführung der Präsidentin im Ältestenrat besprechen und nicht während einer Debatte im Plenum.
Frau Präsidentin, ich möchte sagen, dass ich hier keine Kritik geübt habe.Vielmehr habe ich das Präsidium gebeten, einen Vorabauszug von Reden anzufertigen. Ich glaube, das ist keine Kritik, sondern eine Bitte.
Zum Zweiten möchte ich sagen, dass wir die Sitzung vorhin bewusst nicht unterbrochen haben, obwohl wir sie zwingendermaßen hätten unterbrechen lassen müssen. Denn wir hatten an und für sich gehofft, dass die Debatte in einen Weg hineingeht, der dem Anlass gemäß ist. Ich
sehe, dass wir damit leider falsch gelegen haben. Wir hätten die Sitzung gleich unterbrechen sollen.
Ich will eines noch einmal sehr deutlich sagen.Wir haben in der Bundesrepublik das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es gibt da eine Grenze. Diese Grenze ist unserer Meinung nach keinesfalls überschritten worden.
Gerade die LINKE mit ihrem Parteiorgan „Neues Deutschland“ und sonstigen Pamphleten, die sie haben, überschreitet Grenzen. In dieser Situation ist die Grenze wirklich überschritten worden. Frau Wissler, Sie wissen, was Sie zu tun haben. Dabei geht es insbesondere um die Hetze.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Hermann Schaus (DIE LINKE): Herr Wintermeyer, Beispiele bitte!)
Meine Damen und Herren, ich beantrage nochmals getrennte Abstimmung bei dem Dringlichen Entschließungsantrag der GRÜNEN.
Wir können die Ziffern 1 und 2 zusammen abstimmen. Wir können ebenfalls die Ziffern 3 und 4 zusammen abstimmen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie unsere Bitte berücksichtigen würden. – Vielen Dank.
Herr Wintermeyer, vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist diese Aktuelle Stunde abgehalten.
Wir kommen zur Abstimmung über die mit aufgerufenen Initiativen. Zunächst lasse ich abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend „rassistische“ Publikationen belasten den interreligiösen Dialog und das interkulturelle Zusammenleben in Hessen,Drucks.18/1745.Das ist Tagesordnungspunkt 14.Hier wurde namentliche Abstimmung beantragt. Ich darf deswegen die Schriftführer bitten, damit zu beginnen.
Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Mit Ja haben 46 Kolleginnen und Kollegen, mit Nein 64 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 40: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Landtagsabgeordneter Irmer konterkariert erneut hessische Integrationspolitik, Drucks. 18/1820. Hier wurde getrennte Abstimmung beantragt. Herr Wintermeyer, Sie sagten, die Ziffern 1 und 2 zusammen und 3 und 4 zusammen?
Dann verfahren wir auch so. Wer dem Antrag in den Ziffern 1 und 2 die Zustimmung geben kann, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus.
Wer den Ziffern 3 und 4 die Zustimmung geben kann,den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegen
stimmen? – CDU und FDP. Damit sind die letzten beiden Ziffern abgelehnt und die ersten beiden Ziffern des Antrages angenommen.
Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses – Drucks. 18/1790 –
Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Erweiterung zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 92 HV, § 54 GOHLT – Drucks. 18/1826 –