Protocol of the Session on December 10, 2009

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf der Bundesebene!)

„auf der Bundesebene“ habe ich bewusst betont – haben nicht erklärt, dass Politik, das gilt insbesondere für Regierungen und für Parlamente, aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk heraus soll. Herr Otto hat das so nicht gesagt. In den Presseerklärungen, die mir vorliegen, steht nicht, dass die Politik heraus soll. Es gibt sozusagen Verantwortliche. Dann klären Sie das gleich einmal in Ihrer Fraktion, in Ihrer Partei. Herr Otto gehört, glaube ich, Ihrem Landesverband an. Der entscheidende Punkt ist, dass die das alle nicht erklärt haben.

Deswegen zünden Sie hier eine Nebelkerze an, es ginge um die Frage, ob Politik komplett heraus muss oder nicht, sozusagen wieder die schöne Debatte, wo Sie emotional erst einmal alle im Hause mitnehmen können – in der Regel auch zu Recht –, nach dem Motto, die, die hier sitzen, können eigentlich am wenigsten etwas zum Allgemeinwohl beitragen. Diese Debatte geht schlicht fehl, weil das niemand gefordert hat, mit Ausnahme von ein paar wenigen außerhalb des politischen Bereichs. Ich teile dazu die Bemerkung, die vorhin Herr Hoff in Bezug auf einen Sachverständigen gemacht hat, ausdrücklich.Wir sind gelegentlich auch einmal einer Meinung.

Wenn Sie sich aber Ihrer Sachdebatte nähern wollen, wenn Sie sich ernst nehmen würden und hier nicht nur darüber jammern wollen, dass wir als Politik immer so blöd beschrieben werden, wenn das also ernst zu nehmen ist, müssten Sie sich doch die Frage stellen lassen, was Ihr eigenes Verhalten damit zu tun hat, dass sich diese Debatte abermals deutlich beschleunigt hat. Das hat etwas mit der missbräuchlichen Art und Weise Ihres Amtsverhaltens zu tun, weil Ihr Punkt eins nicht gilt.

(Beifall bei der SPD)

Dazu sagen Sie nichts. Das ist der Punkt, den kein Mensch versteht. Ich sage das, weil Sie damit ein bisschen der Verschwörungstheorie Vorschub leisten. Ich zitiere in diesem Kontext gerne die „FAZ“. Aber das treibt an ein paar Stellen Stilblüten, über die würde ich wirklich gerne mit Ihnen reden; denn es abenteuerlich, was an anderer Stelle von der „FAZ“ in der Kommentierung vom 25.11.2009 zur Frage – ich nehme den Begriff, Herr Greilich – Staatsfernsehen formuliert wird.Da wird geäußert,dass das,was Herr Koch betrieben hat, nicht nur das Staatsfernsehen

aufruft, sondern jetzt auch den Staatsjournalismus im Internet.

Natürlich geht es auch um andere Interessen. Mein Vorwurf ist, dass Ihr Verhalten den Leuten Vorschub leistet, die hinter einer berechtigten Debatte über die Unabhängigkeit von Redaktionen teilweise noch andere Interessen verstecken.

(Beifall bei der SPD)

Denen werden wir auch entschieden entgegentreten müssen.Aber Sie erweisen einer Argumentation im Sinne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen Bärendienst, weil Sie die gesamte Argumentationskette mit Ihrem Verhalten konterkarieren. Herr Koch, das gilt ausdrücklich erst recht, wenn Sie bis heute Ihrer Aussage am 24.02.2009 in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ nach wie vor keine Erklärung folgen lassen, was Sie eigentlich mit dem Satz meinten: „Ich glaube, keiner der Beteiligten hat sich durch diesen Brief einen Gefallen getan.“

Genau dieses autoritäre Verhalten ist das, was Sie einholt, was die Frage der Debatte so verschärft hat. Dazu sind Sie heute eine Antwort schuldig geblieben. Deswegen konterkarieren Sie das, was Sie zu Recht beschreiben, selbst. Sie wären aufgerufen, genau diese Frage endlich zu Ende zu bringen, damit Sie die berechtigte Debatte auch endlich mit Kraft führen könnten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Schäfer-Gümbel. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Ende der Diskussion zu verschiedenen Anträgen. Ich gehe der Reihe nach vor und frage nach, welche abgestimmt werden und welche in Ausschüsse gehen.

Da ist zuerst der Dringliche Antrag der SPD betreffend Rundfunkfreiheit sichern, Tagesordnungspunkt 84. An den Ausschuss? – Richtig.

Dann Tagesordnungspunkt 66, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend die maßgeblich vom Ministerpräsidenten betriebene Absetzung des ZDF-Redakteurs Nikolaus Brender – Verfassungsklage jetzt. Ebenfalls an den Hauptausschuss? – Jawohl.

Der Dringliche Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Staatsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten – Angriff auf die Rundfunkfreiheit abwehren soll ebenfalls an den Hauptausschuss überwiesen werden. – So beschieden.

Dann kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 93, Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der FDP betreffend Rundfunkauftrag ernst nehmen – für Vielfalt und Wettbewerb.

Ich lasse darüber abstimmen. Wer stimmt diesem Dringlichen Entschließungsantrag zu? – Die Fraktionen von CDU und FDP.Wer ist dagegen? – Das sind die drei übrigen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit von CDU und FDP angenommen.

Ich lasse jetzt über den Tagesordnungspunkt 100 abstimmen, Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend ZDF-Staatsvertrag muss geändert werden.

Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE

LINKE.Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist dieser Antrag der SPD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu unserem Tagesordnungspunkt 20:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes – Drucks. 18/1686 zu Drucks. 18/1152 –

Ich darf Herrn Kollegen Bauer um Berichterstattung bitten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht:

Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE bei Enthaltung der Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags 18/1681 und der Nr. 6 des Änderungsantrags Drucks. 18/1684 – und damit in der aus der Anlage zur Drucksache ersichtlichen Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Herr Bauer. – Ich eröffne die Aussprache.Als Erster hat sich Herr Kollege Mick für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hat vor zwei Wochen stattgefunden. Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP haben die Anregungen, die sich aus dieser Anhörung ergeben haben, umgesetzt, sie sind in unseren Änderungsantrag geflossen. Darüber hinaus haben auch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und DIE LINKE jeweils einen Änderungsantrag gestellt. Ich möchte kurz zu diesen vorgeschlagenen Änderungen Stellung nehmen.

Mit unserem Änderungsantrag ändern wir zunächst einmal einige redaktionelle Punkte.

Zunächst ist es selbstverständlich, dass wir die Formulierungen in diesem Gesetz an die heutzutage üblichen Formulierungen anpassen. Es ist klar, überall dort, wo im Gesetz von „behinderten Menschen“ oder von „Behinderten“ gesprochen wird, passen wir diese Formulierung selbstverständlich an und setzen dafür „Menschen mit Behinderungen“, wie das heute üblich ist und wie dies auch der UN-Konvention zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen entspricht.

Wir ändern auch einen inhaltlichen Punkt. Bei der Behandlung von gehörbehinderten Eltern gehörbehinderter Kinder gab es eine Gesetzeslücke, der zufolge nur die sinnesbehinderten Eltern nicht behinderter Kinder einen Anspruch auf Kommunikationshilfen in der Kommunikation mit der Schule hatten. Diese Gesetzeslücke wird geschlossen. Da waren wir uns im Ausschuss fraktionsübergreifend einig. Das ist eine der Anregungen, die wir im

partei- und fraktionsübergreifenden Konsens umsetzen werden.

Nicht konform mit den Änderungsanträgen der Opposition gehen wir jedoch bei dem Thema Einbeziehung der UN-Konvention in den § 1 des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes.

Lassen Sie mich versichern:Wir haben über diesen Punkt gestritten: Nehmen wir die UN-Konvention ausdrücklich mit hinein oder nicht? Letzten Endes haben wir uns dagegen entschieden, weil wir der Auffassung sind, dass die UN-Konvention eben nicht nur im Behinderten-Gleichstellungsgesetz umgesetzt werden muss, sondern dass auch noch in einigen anderen Gesetzen Änderungsbedarf besteht. Deswegen wollen wir uns nicht anmaßen, zu sagen,die UN-Konvention wird schon allein mit diesem Gesetz umgesetzt.

Das Ziel ist also klar, da gehen wir alle konform.Aber die ausdrückliche Erwähnung der UN-Konvention in § 1 des Gesetzes würde hier falsche Hoffnungen und Vorstellungen heraufbeschwören, die wir nicht wollen. Deswegen lehnen wir diesen Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ab.

Das gilt übrigens auch für den Änderungsantrag der SPDFraktion – auch wenn jetzt kaum jemand von der SPD anwesend ist.

(Günter Rudolph (SPD): Nicht so überheblich!)

Die fordern mit anderen Worten eigentlich dasselbe. Sie sprechen nicht von der UN-Konvention, sondern Sie fordern, den entsprechenden Wortlauf in § 1 aufzunehmen. Das hätte dieselbe Folge. Deswegen lehnen wir auch diesen Änderungsantrag ab.

Eine weitere Änderung wird von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen, und in der Sache teilen wir die auch. Wir wollen das inklusive Schulsystem aber nicht in das Behinderten-Gleichstellungsgesetz hineinschreiben. Bei diesem Ziel, das wir erreichen wollen, sind wir uns einig. Das haben wir auch in einem gemeinsamen Antrag von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss festgehalten. Wir wollen uns auf diesen Weg begeben. Meine Damen und Herren, wir sind uns aber einig: Der Weg dorthin wird im Schulgesetz beschritten, nicht im Behinderten-Gleichstellungsgesetz. Deswegen müssen wir das Schulgesetz ändern.Wir halten es für relativ sinnfrei, in das Behinderten-Gleichstellungsgesetz hineinzuschreiben, dass jetzt doch bitte das Schulgesetz geändert werden müsse. Zu gegebener Zeit ändern wir das Schulgesetz, und das ist nach unserer Meinung der richtige Weg.

(Beifall bei der FDP)

Mit diesen Änderungen gehen wir einen guten Weg. Wir verbessern die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft. Allerdings möchte ich zum Schluss noch einen Punkt loswerden. Wir haben es noch nicht geschafft,die Aufgabe der stärkeren Barrierefreiheit in den öffentlich-rechtlichen Medien umzusetzen. Ich bedauere das.Wir werden uns da auf den Weg machen müssen.

Ich bin der Überzeugung, gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in der Medienlandschaft eine Sonderstellung und ist stärker als andere Medien aufgefordert, die Teilhabe von sinnesbehinderten Menschen an der öffentlich-rechtlichen Nachrichten- und Medienlandschaft stärker als bisher umzusetzen.

Ganz offen müssen wir an dieser Stelle sagen, dass der hr – ich sage es einmal so – im Vergleich zu anderen Rundfunkanstalten noch Nachholbedarf hat.

(René Rock (FDP): Das kann man wohl sagen!)

Das müssen wir ganz offen sagen. Unsere Vertreter im Rundfunkrat sind auch aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass dort mehr passiert. Wir werden ganz konstruktiv beraten, an welcher Stelle wir – eventuell auch mit gesetzlichen Vorgaben – nachsteuern werden, ob das im Staatsvertrag geändert wird, ob das im Gleichstellungsgesetz passiert oder wie wir das machen.

Ich möchte von dieser Stelle aus einen Appell an alle medienpolitisch Verantwortlichen richten, dass wir bei der Untertitelung gerade von Nachrichtensendungen hier in Hessen mehr tun müssen.

(Beifall bei der FDP)

Herr Mick, Sie müssen zum Schluss kommen.

Herr Präsident, vielen Dank. Ich komme zum Schluss.

Meine Damen und Herren, mit den hier vorgelegten Änderungen gehen wir einen entscheidenden Schritt weiter und verbessern die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft in Hessen. – Vielen Dank.