Protocol of the Session on November 19, 2009

Heute Morgen haben wir bereits über die verheerende Finanzsituation der hessischen Kommunen debattiert, und Willi van Ooyen hat gesagt: Zu prekär ist heute schon die Finanzlage der hessischen Kommunen, zu alarmierend sind die kommenden Steuereinbrüche der Kommunen, und zu absurd und gefährlich erscheinen die schwarz-gelben Steuerpläne für die kommunalen Haushalte und die öffentliche Daseinsvorsorge.

Daran schließt sich nahtlos an: So verantwortungslos ist der Versuch des Bundes, die Kommunen noch weiter zu schwächen, indem er einen Kabinettsbeschluss gefasst hat, wonach der im SGB II zu regelnde Beteiligungssatz des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Langzeit

arbeitslose und ihre Familien im Jahr 2010, also in wenigen Wochen, auf bundesdurchschnittlich nur noch 23,6 % fallen wird, für Hessen sogar auf 23 %. In diesem Jahr beträgt die Bundesbeteiligung durchschnittlich noch 26 %, für Hessen 25,4 %.

Nach Angaben des Deutschen Städtetages würden auf die Kommunen, wenn der Gesetzentwurf Rechtskraft erhält, im nächsten Jahr 2 Milliarden c mehr an Unterkunftskosten als im Jahr 2009 zukommen. Für Hessens Kommunen wären das ca. 150 Millionen c, die dann mehr aufzubringen sind. Ich will einmal daran erinnern: Heute Morgen haben wir über knapp 1 Million c für Schulobst geredet, die nicht finanzierbar sind, und hier reden wir einmal ganz locker darüber, dass irgendwo zwischen den Aktendeckeln 150 Millionen c verschwinden.

(Zuruf von der CDU:Wo verschwinden die?)

Die Beträge, die demnächst nicht mehr zur Verfügung stehen,wegbrechen oder gestrichen werden,sind kaum mehr zu erfassen. Allein die Steuersenkungen durch die Konjunkturpakete I und II der damaligen Großen Koalition kosten die hessischen Kommunen mehr als 2 Millionen c. Weitere 82 Millionen c gehen den hessischen Kommunen durch die sofortigen Steuergeschenke für Großverdiener verloren. Im Anschluss daran plant die Hessische Landesregierung für 2011 eine Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs um 400 Millionen c.

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat kommunale Einnahmeverluste bis 2010 von knapp 2 Milliarden c in Hessen prognostiziert. Steigende Langzeitarbeitslosigkeit führt zur Steigerung der Ausgaben der Kommunen im Sozialbereich. Damit stehen die Kommunen vor einem finanziellen Kollaps.

Hintergrund für die unverantwortliche Absenkung des Bundesanteils an den Unterkunftskosten ist die derzeit geltende praxisferne Berechnungsformel für den Bundesanteil. Diese Berechnungsformel, die in der Begründung unseres Antrags detailliert dargestellt wird, orientiert sich nicht an der tatsächlichen Entwicklung der Unterkunftskosten in den Städten und Gemeinden, sondern orientiert sich sehr praxisfern an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften während eines Berechnungszeitraumes, der übrigens ein Jahr zurückliegt.

Die Folge ist, bei sinkender Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt automatisch die Quote der Bundesbeteiligung. Aber eine sinkende Zahl der Bedarfsgemeinschaften heißt noch lange nicht, dass die realen Kosten für Unterkunft und Heizung tatsächlich fallen – im Gegenteil, die steigen immer weiter. Seit Februar 2009 ist bundesweit ein kontinuierlicher Anstieg der Kosten für Unterkunft und Heizung zu verzeichnen.Wir alle kennen die Entwicklung der Preise für Heizstoffe.

Eine Ablösung der Berechnungsformel und ihre Ersetzung durch eine neue Formel, die sich an den tatsächlichen Unterkunftskosten orientiert, sind daher dringend geboten.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das zeigt uns, dass ein verbindliches Mitwirkungsrecht der Kommunalen Spitzenverbände in dem Gesetzgebungsverfahren des Bundes – übrigens auch dem der Länder – dringend notwendig ist.

Bei unserem Nachbarn Österreich wird das seit 15 Jahren so gehandhabt. Die österreichische Regierung käme nicht

auf die Idee,Gesetze,die etwas mit den Kommunen zu tun haben, ohne die Einbeziehung der Spitzenverbände zu verabschieden. Das sollte auch in Deutschland gängige Praxis sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir hoffen, hier im Haus besteht eine Mehrheit dafür, dass unsere Landesregierung den Regierungsentwurf aus Berlin ablehnt. Gleichzeitig soll sie sich im Bundesrat für eine Korrektur der Berechnungsformel einsetzen. Dabei kann sie auf die Unterstützung anderer Landesregierungen zählen – wir wissen aus den bereits stattgefundenen Beratungen, dass sie damit nicht alleine stünde.

(Beifall bei der LINKEN)

Da es so dringend ist und keine Zeit mehr verloren gehen darf, stellen wir unseren Antrag heute direkt zur Abstimmung. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Das Wort hat der Abg. Seyffardt, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrte Damen und Herren! Sie, DIE LINKE, haben sich in Ihrem Antrag der Mehrheitsmeinung des Bundesrates angeschlossen. Insofern stimmen wir mit Ihnen in der Zielrichtung ausnahmsweise einmal überein,

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jürgen Frömmrich (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Es wächst zusammen, was zusammengehört!)

was eine Änderung der Berechnungsgrundlage bei den Kosten für die Unterkunft und die Heizung für ALG-IIEmpfänger nach dem SGB II betrifft.

Wenn Sie jedoch das Geschehen im Bundesrat weiter verfolgt hätten,dann wüssten Sie, dass sich Ihr Antrag bereits erledigt hat.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Noch nicht!)

Er ist vollkommen überflüssig geworden.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Er kommt noch einmal in den Bundesrat zurück!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete der LINKEN, Sie versuchen permanent, in der Öffentlichkeit das Bild von der CDU zu zeichnen, sie sei angeblich sozial kalt, baue die Sozialsysteme ab und wolle die Kommunen über Gebühr belasten.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): 10. Oktober!)

Hätten Sie Ihre Hausaufgaben erledigt, würden Sie merken, dass genau das Gegenteil der Fall ist.

(Widerspruch bei der LINKEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): Kriegen die Kommunen jetzt 400 Millionen c abgezogen? – Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schwimmen die Kommunen jetzt im Geld? – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Grundsätzlich möchte ich an dieser Stelle einmal betonen: In der 60-jährigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat die CDU in ihrer Verantwortung in Bund und Land die sozialen Sicherungssysteme weiterentwickelt und auf hohem Niveau stabilisiert.Wir sind die Garanten für eine Sozialpolitik, die finanzierbar und nachhaltig ist.

(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Na ja!)

Wir leben in einem Land mit den höchsten sozialen Standards.Allein im Bundeshaushalt 2010 wird fast die Hälfte für den Bereich Arbeit und Soziales veranschlagt. Nehmen Sie das bitte einmal zur Kenntnis, anstatt dieses negative Bild der CDU in der Öffentlichkeit zu zeichnen.

Auf Initiative von Berlin,Drucks.748/2/2009 – ich habe sie hier mitgebracht, wenn es einer nachlesen möchte – hat am 6. November 2009 im Bundesrat ein diesbezüglicher Antrag mit Zustimmung Hessens die Mehrheit erfahren.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Nun zum Thema Ihres völlig überholten Setzpunkts. Nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, beteiligt sich der Bund an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Damit sollte sichergestellt werden, dass die Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden c entlastet werden. Die Kommunen sind nämlich für die Kosten von Unterkunft und Heizung zuständig – das haben wir eben gehört. Im Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat der Bund die Bundesländer um die genannte Summe entlastet, um sie den Kommunen für den Ausbau der Kinderbetreuungsstätten zur Verfügung zu stellen. Auch das gehört zur Wahrheit.

Ich möchte jetzt nicht dezidiert auf die verschiedenen Zahlen eingehen. Frau Schott hat sie hier bereits vorgetragen.Wir stellen diese Zahlen nicht in Abrede.

Mit dem vierten SGB-II-Änderungsgesetz vom Sommer 2008 wurde mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen, die Anpassungsformel unbefristet anzuwenden. Der finanzielle Anteil an den Kosten der Unterkunft der Folgejahre ist daher zurzeit allein abhängig von der Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das kann man doch auch ändern!)

Das kann man ändern. Ich habe Ihnen eben vorgetragen, dass ein solcher Antrag von Hessen unterstützt wurde.

(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Worum geht es dabei noch einmal?)

Eine höhere Zahl von Bedarfsgemeinschaften bedeutet einen höheren Bundeszuschuss, eine geringere Zahl von Bedarfsgemeinschaften bedeutet einen geringeren Bundeszuschuss.

Im Übrigen geht diese Regelung auf die von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen der Hartz-IVReformen festgelegte Berechnungsformel zurück. Sie haben also diese Formel ins Leben gerufen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das stimmt!)

In diesem Zusammenhang nehme ich mir die Freiheit, darauf hinzuweisen, dass SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN auf ihren Bundesparteitagen 2003 dieser Reform mit überwältigender Mehrheit zugestimmt haben.

(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Jetzt macht doch keine Geschichte!)

Heute könnte man den Eindruck gewinnen – weniger bei Ihnen, mehr bei der SPD –, dass einige das aus ihrem Gedächtnis verdrängen möchten.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))