Protocol of the Session on November 17, 2009

Immerhin geht es hier um 75.000 Aktive bei der hessischen Feuerwehr und um 29.000 Personen, die in der hessischen Jugendfeuerwehr mitarbeiten. Der Gesetzentwurf ist also nicht ganz unwichtig. Von daher glaube ich, dass es ein wichtiges und richtiges Signal ist, wenn der Hessische Landtag solch einem Gesetzentwurf mit einer ganz breiten Mehrheit zustimmt.

Ich will vielleicht auf zwei oder drei Punkte eingehen, die man anmerken sollte, wenn man über diesen Gesetzent

wurf redet. Wir hatten eine umfangreiche Anhörung, ich fand auch, eine qualitativ hochwertige Anhörung im Innenausschuss zu diesem Thema.Es gab zwei Punkte,die doch erwähnenswert sind und wo man durchaus die unterschiedlichen Meinungen, die dort vorgetragen worden sind, respektieren kann und auch überlegen sollte, ob das, was an Regelungen getroffen wird, richtig ist.

Das ist zum einen – der Kollege hat es schon angesprochen – die Frage der Altersgrenze, die Anhebung von 62 auf 65 Jahre. Ich glaube nicht, dass das ein Problem bei den freiwilligen Feuerwehren ist. Wenn wir immer darüber reden, dass heute alte Menschen wesentlich aktiver und agiler sind, glaube ich, dass man das auch bei den freiwilligen Feuerwehren sehen kann und dass man denen, die wollen – es wird keiner dazu gezwungen –, die Möglichkeit geben sollte, dass sie auch im höheren Alter bis 65 Jahre noch Dienst in der freiwilligen Feuerwehr versehen können.

Meine Damen und Herren, ich hatte aber den Eindruck, dass die Berufsfeuerwehren Angst davor haben, dass mit der Erhöhung dieser Altersgrenze sozusagen durch die Hintertür auch die Altersgrenze für die Feuerwehrleute in den Berufsfeuerwehren angehoben werden soll. Ich finde, da muss man ein deutliches Signal setzen und sagen, dass das mit dieser Änderung auf keinen Fall gewollt ist. – Das ist der eine Punkt.

Ich möchte noch einen zweiten Punkt anführen. Diesen Punkt habe ich schon mehrfach im Ausschuss angesprochen. Ich will es auch hier sagen, weil es nicht ganz unwichtig ist und weil wir, wenn dieses Gesetz irgendwann wieder novelliert wird,noch einmal darüber reden sollten, ob man dort eine Änderung herbeiführt. Das ist die Frage der Sonderstatusstädte.Wir haben es hier mit freiwilligen Feuerwehren, aber auch mit hauptamtlich angestelltem Personal zu tun. Ich finde schon, dass wir das, was wir in den Sonderstatusstädten an Kompetenzen verankert haben, auch für den überörtlichen Brandschutz nutzen sollten.Das ist wichtig.Wir wollen das auch.Wir müssen dann aber die Sonderstatusstädte auch in die Lage versetzen, dass sie die Mehrkosten, die ihnen dort entstehen, in irgendeiner Weise zurückbekommen. Deswegen glaube ich, dass der Einwand von denen, die die Sonderstatusstädte vertreten haben,dass sie hier eine Änderung haben wollen, durchaus nachzuvollziehen ist. Ich glaube, dass man noch einmal eine Runde darüber nachdenken sollte, um hier unter Umständen noch eine Änderung herbeizuführen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren,im Großen und Ganzen ist das Gesetz rund.Ich glaube,dass es ein gutes Zeichen ist,auch für Brand- und Katastrophenschutz in Hessen, dass wir das gemeinsam verabschieden.Wir wissen,wie wichtig das ist. Gerade wenn man sich im Sommer die Bilder aus Südeuropa anschaut, dann weiß man, wie wichtig ein gut organisierter Brand- und Katastrophenschutz ist. Das wird einem immer dann vor Augen geführt, wenn es brenzlig wird,im wahrsten Sinne des Wortes.Von daher glaube ich, dass wir hier ein ganz gutes Gesetz verabschieden.– Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Abg. Peuser für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der grünen Tagesordnung, die uns immer wenige Tage vor den Plenartagen zugeht, waren für diesen Tagesordnungspunkt zehn Minuten Redezeit vorgesehen. Ich war dann überrascht, dass es in der eigentlichen Tagesordnung nur noch fünf Minuten waren.Ich habe mir überlegt: Liegt das an der Enge der Tagesordnung insgesamt,an der Zeitnot, oder hängt es damit zusammen, dass die Landwirte nachher ihren Empfang haben, vielleicht auch damit, dass der Alterspräsident 70. Geburtstag feiert und einen ausgeben will?

(Zuruf des Abg. Horst Klee (CDU))

Ich bin aber dann zu dem Ergebnis gekommen, dass es daran liegt, dass es insgesamt ein guter Gesetzentwurf ist. Ich denke, das ist schon im Innenausschuss zum Ausdruck gekommen. Das ist von den Vorrednern schon ausgeführt worden. Ich denke, das im Dezember 1998 beschlossene Gesetz hat sich bewährt. Die Akzeptanz war und ist groß. Natürlich sind im Laufe der Jahre Anpassungen notwendig. Wenn es diese Fünfjahresfrist nicht gäbe, würden wir möglicherweise überhaupt nicht über dieses Gesetz diskutieren. Im Gegensatz zu vielen Anhörungen, die ich schon mitgemacht habe, war die Resonanz in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf erstaunlich positiv, im Grunde genommen von fast allen Beteiligten.

Natürlich gibt es unterschiedliche Interessen zwischen Feuerwehren, Hilfsorganisationen, den Kommunen, dem Land und anderen Organisationen. Ich denke, das liegt in der Natur der Sache.Aber von Details abgesehen, war die Übereinstimmung unter dem Strich sehr groß. Diese Akzeptanz hat aber Gründe. Herr Kollege Franz, Sie haben auf die Finanzen verwiesen. Ich denke, zurückblickend kann man sagen, die Bilanz der letzten zehn Jahre unter der CDU-geführten Regierung und mit Volker Bouffier ist nicht nur gut, sie ist, was die Feuerwehren und Hilfsorganisationen angeht, sogar sehr gut.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich sage Ihnen eines, was die Finanzen angeht: Es gab nie mehr finanzielle Mittel für Feuerwehren und Hilfsorganisationen als jetzt. Die unter Rot-Grün entstandenen unendlich langen Wartelisten wurden abgebaut, die Finanzierung erfolgt zeitnah.

(Günter Rudolph (SPD): Wir sind seit zehn Jahren nicht mehr in der Regierung! Legen Sie doch einmal eine andere Platte auf!)

Ich wusste genau, dass bei diesem Punkt dem Kollegen Rudolph der Adrenalinspiegel hochgeht. Weil das so ist, erwähne ich diesen Punkt immer wieder.

(Günter Rudolph (SPD): Dazu bedarf es mehr als Ihrer Rede, Herr Kollege Peuser!)

Die unter Rot-Grün beschlossene Zweckentfremdung der Feuerschutzsteuer empfanden die Feuerwehren als Zumutung.CDU und FDP und Volker Bouffier haben die Irritationen beseitigt, die Finanzierung auf solide Grundlagen gestellt, bürokratische Hemmnisse abgebaut und ein vernünftiges, vertrauensvolles Klima geschaffen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das heißt allerdings nicht, dass man zu 100 % in allen Punkten übereinstimmt. Das liegt ebenfalls in der Natur der Sache. Die Kommunalen Spitzenverbände haben in der Anhörung eine bessere finanzielle Ausstattung gefordert.

(Günter Rudolph (SPD): Immerhin!)

Das ist aus der Sicht der kommunalen Familie verständlich. Allerdings erlaube ich mir den deutlichen Hinweis, dass Brandschutz kommunale Aufgabe ist. Das ist so, und das bleibt so.

(Volker Hoff (CDU): Sehr richtig!)

Dass die privaten Hilfsorganisationen eine noch stärkere finanzielle Absicherung von Risiken wünschen, ist aus der Sicht der Hilfsorganisationen nachvollziehbar. Dabei verweisen sie immer wieder als Beispiel auf die letzte Fußballweltmeisterschaft. Die Hilfsorganisationen konnten bisher immer mit tatkräftiger Unterstützung des Landes rechnen, und ihre Anliegen waren bei uns in guten Händen. Nicht jeder Wunsch ist allerdings erfüllbar, und auch nicht jedes Risiko kann abgedeckt werden. Wir werden aber auch in Zukunft sicherstellen, dass bei besonderen Einsatzlagen, z. B. bei Großveranstaltung von nationaler Bedeutung, Unterstützungsleistungen gewährt werden und jeder Einzelfall ernsthaft und positiv geprüft wird. Wir sind hier sehr gesprächsbereit und wollen Lösungen.

Die Ausstattung der Hilfsorganisationen durch das Land – darauf weise ich ausdrücklich hin – nimmt schon jetzt im Ländervergleich eine herausragende Stellung ein. Auch das darf an einem solchen Tage einmal gesagt werden.Die Hilfsorganisationen konnten sich immer auf uns verlassen.Das wird auch so bleiben.Allerdings gibt es in einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen zwischen Hilfsorganisationen und Feuerwehren. Auch darauf darf hingewiesen werden, und es jedem recht zu machen ist eine Kunst, die niemand beherrscht.

Herr Kollege Franz und meine Damen und Herren von der Opposition, wissen Sie, jedem alles zu versprechen, das ist sehr einfach.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das machen nur Sie, Herr Kollege!)

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Jedem alles zu versprechen ist einfach, auch nachher den Finanzminister zu beschimpfen, er würde nur Schulden machen.

Ich freue mich, dass nach monatelangen Beratungen ein Gesetz zur Abstimmung steht, das jeden Vergleich mit Gesetzen anderer Bundesländer aushält. Ich danke der zuständigen Abteilung des Brand- und Katastrophenschutzes. Ich danke dem Ministerium für die exzellente Vorarbeit und die Unterstützung. Das war hervorragend, und das darf auch einmal gesagt werden.

(Günter Rudolph (SPD): Dem Minister noch danken!)

Nicht zuletzt gilt mein Dank auch dem Minister, bei dem man spürt, dass viel Herzblut in seinen Adern fließt, wenn es um Brand- und Katastrophenschutz geht.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Das ist so, und es wird Sie vermutlich nicht überraschen, dass wir dem Gesetz zustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Ru- dolph (SPD): Man wird sich doch mal selber loben dürfen!)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Kollege Schaus für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Peuser, es gibt wahrscheinlich nur wenige Gesetze, die in diesem Landtag beraten werden, bei denen es nicht sinnvoll und notwendig ist, in Parteikonkurrenz einzutreten.Dies ist eines davon.Ich hätte mir gewünscht, dass Sie eine entsprechende Aufrechnung unterlassen hätten, zumal es in der Tat den Anschein hat, dass wir das Gesetz einstimmig verabschieden werden.

Lassen Sie mich in aller Kürze zwei Punkte benennen, die uns wichtig sind. Zunächst erkennen wir sehr wohl die Intention des Gesetzes und auch die Aufwertung an, die der Brand- und Katastrophenschutz in Hessen dadurch erhält. Aber wie schon mein Kollege Vorredner von der SPD zum Ausdruck gebracht hat, ist es auch vom Gefühl her wichtig – das habe ich Gesprächen mit Vertretern des Katastrophenschutzes entnommen –, dass sie entsprechend gewürdigt werden, bei dem, was sie an Leistungen auch für die Allgemeinheit erbringen. Dann müssen sie auch entsprechend im Gesetz berücksichtigt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Da bin ich genau beim Antrag der SPD und bei der Veränderung des § 60, wo wir die Intention und den Antrag der SPD unterstützen, weil es mit Hinweis auf die Situation bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 – das ist jetzt mehrmals gekommen – auch unser Anliegen ist, dass die Hilfsorganisationen nicht in eine nachträgliche Bittstellerrolle kommen dürfen. Vielmehr war und ist es ihr Wunsch und Ziel, im Gesetz Berücksichtigung zu finden, was die Finanzierung der Einsätze angeht.

Dieser Ansatz ist legitim und unterstützenswert. Wir hätten uns sehr gewünscht, dass das von den Koalitionsfraktionen aufgegriffen und aufgenommen wird und damit eine entsprechende Aufwertung stattfindet.

Beim zweiten Punkt bin ich etwas anderer Auffassung als mein Kollege von der SPD. Das betrifft die Erhöhung der Altersgrenze. Wenn man das bei der freiwilligen Feuerwehr macht, dann besteht zumindest die berechtigte Sorge, die auch vom Landesfeuerwehrverband und anderen Sachverständigen vorgetragen worden ist, dass dies

über die Berufsfeuerwehren als Wirkung ins allgemeine Beamtenrecht überschwappt. Diese Sorge teilen wir. Sie ist berechtigt.

Herr Minister, ich habe die Bitte an Sie, dass Sie dazu eine Stellungnahme abgeben; denn Sie sind gleichzeitig derjenige, der für das Dienstrecht und die Dienstrechtsreform zuständig ist. Es geht darum, dass hier nicht der Versuch gemacht wird, diese veränderte Regelung für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst als argumentatives Einfallstor für eine Erhöhung der Altersgrenze bei den Berufsfeuerwehren und im Beamtenrecht zu nutzen.

Der Landesfeuerwehrverband hat hierzu dezidiert vorgetragen,hat diese Befürchtung geäußert,hat dafür plädiert, dass Einsätze von über 60-Jährigen nur bei Ausbildung, Gerätewartung und Brandschutzerziehung erfolgen sollen.Wir denken,dass ein so wichtiger Verband,gerade was dieses Gesetz angeht, entsprechend Berücksichtigung finden sollte.

Dazu liegt jetzt kein Änderungsantrag vor, weil die SPD dies nicht mit aufgegriffen hat, wir auch nicht. Wir stimmen der Vorlage, wie sie jetzt aus dem Ausschuss gekommen ist, mit den Veränderungen zu, unterstützen aber auch den Antrag der SPD im Hinblick auf die Hilfsorganisationen. Wir möchten sehr darum bitten, eine klarstellende Äußerung von Ihnen, Herr Minister, zu erhalten, dass Sie nicht beabsichtigen, die Erhöhung der Altersgrenze auf das Beamtenverhältnis zu übertragen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Dr. Blechschmidt für die Fraktion der FDP.