Herr Kollege Bellino,so kann man mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes nicht umgehen. Ich erinnere daran, dass das in diesem Haus eine Tradition hat, wobei ich nicht nur an die „Operation düstere Zukunft“
und an das Streichen von Rechten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die verschiedenen Novellen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes denke.
Die Fraktion DIE LINKE hat einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem sie das Hessische Personalvertretungsgesetz noch einmal zum Thema gemacht hat. Sie haben es sogar abgelehnt, eine Anhörung dazu durchzuführen. Sie wollten sich also nicht noch einmal mit Anzuhörenden auseinandersetzen. Ich kann mich noch an den Redebeitrag des Herrn Kollegen Greilich erinnern. Da hat Herr Kollege Greilich gesagt: Das machen wir alles mit einer großen Anhörung im Zusammenhang mit der Dienstrechtsnovelle.
Jetzt haben Sie uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem Sie in Art. 2 schreiben, die Zahl „2009“ solle durch die Zahl „2014“ ersetzt werden. Meine Damen und Herren, das ist wirklich schlichtweg eine Frechheit. So geht man mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mit den Rechten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht um.
Die Tradition habe ich gerade eben schon angesprochen. Sie haben das Hessische Personalvertretungsgesetz 1999 geändert.Sie haben es im Jahr 2003 geändert.Sie haben es bis zur Unkenntlichkeit reformiert.
Nein. Herr Kollege Bellino, zwischen Effizienz und Umgestaltung bis zur Unkenntlichkeit besteht schon ein riesengroßer Unterschied.Im Gegensatz zu Ihnen finden wir nämlich, dass man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Prozesse einbinden und sie mitnehmen soll.
Wir begreifen Mitbestimmung als Chance und nicht als Gefahr. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der Unterschied zu Ihnen.
Das wäre auch eine Chance für Sie gewesen. Nach den Änderungen in den Jahren 1999 und 2003 hätte man einmal gucken können, wie denn diese Änderungen eigentlich in der Praxis gewirkt haben.Wir haben uns bei der Polizei auch schon über verschiedene Bereiche unterhalten. Das betrifft die Vertretung, nachdem die Mittelbehörden weggefallen sind und die Zuständigkeit bei den Landräten ist. Da haben die Personalräte relativ weite Wege. Da gibt es durchaus Dinge, über die man einmal reden müsste.
Nein, das machen Sie nicht. Sie wollen einfach die Geltungsdauer des Gesetzes verlängern.So kann man mit den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht umgehen. Das ist nicht der Sinn und der Zweck der Befristung der Gesetze gewesen.
Bei uns in der Fraktion wird das immer kontrovers diskutiert. Ich bin einer derjenigen, die in der Fraktion sagen: Ich halte es eigentlich für sinnvoll, gewisse Gesetze zu befristen, um damit die Möglichkeit zu haben, vor Ablauf der Frist wirklich zu schauen:Wie wirkt das Gesetz? Ist es noch zielgenau? Muss man etwas ändern? Oder kann man das so weiterlaufen lassen?
Das, was Sie machen, hat damit nichts zu tun. Sie gehen einfach her,nehmen das befristete Gesetz und wollen dessen Geltungsdauer um fünf Jahre verlängern, ohne zu schauen, wie die Wirkung dieses Gesetzes ist. So geht man mit Gesetzen einfach nicht um und schon gar nicht mit dem Hessischen Personalvertretungsgesetz.
Ich richte noch einmal einen Appell an Sie. Sie vertrösten uns ganz großartig auf die große Dienstrechtsnovelle.Wir hatten das erste Gespräch dazu schon. Herr Kollege Bellino, ich würde da die Latte etwas niedriger legen. Vielleicht wird es eine kleine Dienstrechtsnovelle werden. Der große Wurf wird es offensichtlich nicht werden.
Herr Kollege Bellino, eines wissen doch auch Sie. Der Bereich, den wir da zu regeln haben, betrifft das Beamtenrecht. Das Gespräch mit den Experten der verschiedenen Parteien hat gezeigt, dass das eine sehr komplexe Materie ist. Da gibt es unheimlich viel Regelungsbedarf. Da muss man auch schauen, wie es im Detail aussieht. Jetzt wollen Sie hergehen und einen solch großen Regelungskomplex mit einem Regelungsbereich wie dem Personalvertretungsrecht zusammenpacken. Sie sagen, in diesem Zusammenhang wollten Sie das auch noch einmal evaluieren und diskutieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, da nehmen Sie sich zu viel vor. Der Happen ist zu groß. Sie hätten das jetzt in diesem Gesetzgebungsverfahren machen können.Sie haben es nicht getan. Ich finde, Sie haben eine Chance vertan.
Was haben Sie eigentlich gegen den Gesetzentwurf der Sozialdemokraten? Was haben Sie eigentlich dagegen, dass man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Personalräte bei sozialen Angelegenheiten beteiligt? Was haben Sie eigentlich dagegen?
Was haben Sie eigentlich dagegen, dass man die Personalräte beteiligt, wenn es darum geht, die Personalpolitik zu machen, die Weiterbildung zu organisieren und neue Steuerungsmodelle einzuführen? Was haben Sie eigentlich dagegen?
Was Sie machen, ist nicht modern. Jedes moderne Unternehmen versucht,die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Prozesse einzubinden. Sie sehen es als Gefahr an, die Mitarbeiter einzubinden. Das ist die Vorstellung von vorgestern. Sie fahren in die verkehrte Richtung. Herr Kollege Bellino, das, was Sie hier machen wollen, ist die Personalpolitik von vorgestern. Das findet nicht unsere Zustimmung.
Auch das, was im Zusammenhang mit dem Hessischen Rundfunk steht, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Es geht um 700 Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks. Dort gibt es freie Mitarbeiter, und dort gibt es freie Mitarbeiter mit Bestandsschutz. Es ist doch sozusagen selbsterklärend, dass man in einem großen Betrieb nicht drei verschiedene Mitarbeiterstatus haben sollte. Zum einen sind das die, die fest angestellt sind. Dann gibt es die, die feste freie Mitarbeiter mit Bestandsschutz sind. Dann gibt es noch feste freie Mitarbeiter ohne Bestandsschutz. Die fallen dann noch nicht einmal unter das Personalvertretungsgesetz. Das ist schlichtweg regelungsbedürftig. Dazu sagen wir Danke schön an die Sozialdemokraten dafür, dass sie den Gesetzentwurf eingebracht haben.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Günter Rudolph (SPD): Das ist ein guter Gesetzentwurf!)
Herr Präsident, ich komme zum Schluss meiner Rede. – Unter dem Strich sagen wir: Art. 1, der das Reisekostenrecht betrifft, werden wir zustimmen. Art. 2 werden wir ablehnen. Denn da sind Sie beratungsresistent. Dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion werden wir natürlich unsere Zustimmung geben. – Herzlichen Dank.
Herr Frömmrich, vielen Dank. – Ich muss mich für etwas entschuldigen,wofür ich nichts kann.Die Anlage stürzt jedes Mal ab, wenn ich über den Redner sprechen will. Dann kommt es zu solch merkwürdigen akustischen Störungen. Ich bitte um Entschuldigung.
Herr Präsident, ich hoffe nicht, dass Sie während meiner Rede sprechen müssen und die Anlage zusammenbricht. Ich will mich in Anbetracht der bevorstehenden Mittagspause kurz fassen. Wir haben das Thema im Landtag vermehrt diskutiert.Ich glaube,über kein anderes Thema wie das Hessische Personalvertretungsgesetz wurde in dieser Legislaturperiode so oft hier und im Ausschuss diskutiert. Ich hoffe, dass ich im Gegensatz zu meinen Vorrednern die Redezeit nicht voll brauche. Das wird man sehen.
Herr Frömmrich hat das von der Geschichte her skizziert. Das Hessische Personalvertretungsgesetz existiert seit 1988. Wir wissen, dass es Änderungen in den Jahren 1999 und 2003 gegeben hat, die insgesamt – das ist wichtig, das ist auch erwähnt worden – unter den Begriff „Gesetz zur
Beschleunigung von Entscheidungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung“ subsumiert werden müssen.
Genauso sehen wir das heute. Im Rahmen einer Evaluierung, die nichts mit Bürokratieabbau und sonst irgendetwas zu tun hat, sondern mit einer Überprüfung des Gesetzes, können wir feststellen, dass dieses Gesetz nach wie vor weiterhin so Bestand haben kann und dass seine Geltungsdauer deshalb um fünf Jahre zu verlängern ist.
Im Übrigen will ich auf die Geschichte des Gesetzes nicht näher eingehen. Herr Frömmrich hat sie aus seiner Sicht skizziert.
Vergessen hat er,zu sagen,dass wir im Ausschuss eine sehr interessante Anhörung hatten.Wir wollen eben nicht,dass das Gesetz weitere fünf Jahre ohne Evaluation und ohne entsprechende Anhörung weiter Bestand haben soll.Vielmehr haben wir die Experten in einer Anhörung gehabt, haben ihnen zugehört und haben uns auch ausgetauscht. Das betrifft auch den Komplex mit dem Hessischen Rundfunk, der zumindest in der Rede des Herrn Frömmrich etwas breiter skizziert wurde.
Herr Schaus, vielen Dank für den Zwischenruf. – Ich möchte nicht vergessen, auf das Reisekostenrecht einzugehen. Da teile ich die Auffassung des Herrn Kollegen Frömmrich vollumfänglich. Einen Verzicht auf den Verzicht kann ich mir nicht vorstellen. Das wäre doppelte Askese. So kennt man die LINKE nicht.Aber ich nehme das einmal zur Kenntnis.
Wir Liberale setzen auf den eigenständigen und mündigen Bürger. Einen Zuruf der Gewerkschaft GEW zum Anlass zu nehmen, den mündigen Lehrer nicht zu erkennen, der dann selbst über den Verzicht vom Verzicht oder sonst irgendetwas entscheiden kann, das verstehe ich nicht. Da soll ein Regulierungsbedarf bestehen, zu dem wir sagen: Das wäre bürokratisch, das muss nicht sein. Vielmehr muss die Möglichkeit des Verzichts im Gesetz verbleiben. Diesem Änderungsantrag werden wir also nicht zustimmen. Vielmehr soll das Reisekostenrecht in dieser Form beschlossen werden.
Man kann Bürokratie durchaus unterschiedlich sehen. Darüber können wir uns durchaus austauschen. Die LINKEN haben auch ihre Art Bürokratie. Der Verzicht vom Verzicht ist ein Absurdum.Das muss wirklich noch einmal betont werden.