Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen. – Kein Widerspruch.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes – Drucks. 18/1152 –
Hier ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache vorgesehen.Wer bringt diesen Gesetzentwurf ein? – Herr Staatsminister Banzer. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novelle dieses Gesetzes, die wir heute zu diskutieren haben, ist sicherlich ein Versuch, die konsequente Politik für Behinderte in diesem Bundesland kontinuierlich weiterzuentwickeln und nicht die großen Revolutionen zu verkünden, sondern dafür zu sorgen, dass die 600.000 Schwerbehinderten in diesem Land ihre Rechte wahrnehmen können. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer sich weiter verbreitenden Diskussion darüber, ob in unserer Gesellschaft die Teilhabe von Behinderten in ausreichender Weise wahrgenommen und ob es realisiert werden kann – worauf es ankommt –, dass Menschen mit Handicaps, mit Behinderungen möglichst gleichberechtigt in unserer Gesellschaft leben und durch welche Maßnahmen wir dies voranbringen können.
Ich will jetzt darauf verzichten – ich glaube, das wäre auch nicht ganz fair –, den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weiter anzusprechen, denn er muss erst einmal ordnungsgemäß eingebracht werden. Wir werden ihn dann im Ausschuss sicherlich weiterhin diskutieren. Er macht aber deutlich, dass wir ganz offensichtlich über Nuancen und Positionen reden müssen, bei denen klar wird, an welchen Stellen noch etwas verbessert werden muss. Dieses Gesetz ist kein Leistungsgesetz, daraus werden keine unmittelbaren Ansprüche angemeldet. Das macht auch ein bisschen die Debatte über ein solches Gesetz und dessen Formulierung schwierig, weil es eine Positionsbestimmung, eigentlich auch der Versuch ist, politische Einschätzungen und Bewertungen, bei denen ich aber das Gefühl habe, dass wir großes Einvernehmen haben werden, in Gesetzesform zu gießen, um daraus eine Grundlage zu machen und aus den einzelnen Fragestellungen Leistungsansprüche abzuleiten und zu formulieren.
Ich glaube, dass es dabei hilfreich ist, dass in das Gesetz die Selbstverpflichtung des Landes aufgenommen wor
den ist, „bei der Ausgestaltung von Förderprogrammen und -maßnahmen“ die Wertungen und Grundlagen dieses Gesetzes zu beachten und zu berücksichtigen. Es ist auch sehr wichtig, dass wir in einem Gesetz die Regelungen „zur Sicherung der Teilhabe in Verantwortung... durch Entwicklung entsprechender Fachkonzepte“ unter Bezug auf die neue Form der Leistungserbringung dokumentieren und normieren.
Es ist für Menschen mit Handicaps eine völlig neue Welt, wenn wir über persönliche Budgets und personenzentrierte Ausrichtungen reden. Das sind alles Formulierungen, die einem so leicht über die Lippen gehen. Wer aber in diesen Bereichen tätig ist, weiß, dass diese Überlegungen nicht nur überall Zustimmung auslösen, sondern bei den Einrichtungen natürlich zu Diskussionen und Besorgnissen führen, weil es in der Behindertenpolitik natürlich eine Veränderung der Politik, der Rechte, der Instrumente und auch der Werkzeuge ist, wenn die Betroffenen selbst steuern können.Wenn sie oder von ihnen Beauftragte und Ermächtigte über ihre Budgets verfügen können, können natürlich auch Einflüsse und Auswirkungen auf entsprechende Einrichtungen und Organisationen stattfinden. Das halte ich für einen Prozess, der in Gang gesetzt worden ist, dessen Auswirkungen noch nicht abschließend zu beurteilen und zu bewerten sein werden.
Eine schwierige, aber zugleich sehr wichtige Frage ist, wie sehr wir in der Lage sind,die verschiedenen Vorgaben und Postulate, die wir in der Behindertenpolitik vorsehen, auch auf den kommunalen Bereich auszudehnen.An dieser Stelle zeigt sich, dass das Thema Konnexität, das im Interesse der Kommunen natürlich auch als Schutzrecht der Kommunen gegenüber einem Land zu sehen ist, das Regeln vorgeben, aber die Kostenkonsequenzen auf die Kommunen übertragen kann, in anderen Bereichen auch Innovationen bremsen kann. Das ist ein Punkt, über den wir zu diskutieren haben. Die Vorgaben des Landes für barrierefreie Strukturen, Baumaßnahmen, Institutionen, Internetauftritte und alles,was in diesem Bereich denkbar ist, so zu formulieren, dass daraus Konnexitätsansprüche der Kommunen entstehen würden, übersteigt die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes. Das muss klar eingeräumt werden. Das will ich auch zu Beginn dieser Diskussion tun; und trotzdem müssen wir es als Land natürlich erreichen, dass sich auch in den Kommunen eine behindertenfreundliche Orientierung durchsetzt, soweit da noch Nachschub und Unterstützung notwendig sind.
Wie man diesen Prozess im Rahmen der Konnexität unter Aufrechterhaltung des Respekts vor den finanziellen Möglichkeiten der Kommunen, aber zugleich in realistischer Einschätzung der finanziellen Möglichkeiten des Landes auszutarieren hat, ist dies eine der Fragestellungen, denen sich dieses Gesetz widmet. Das ist eine Frage, die auch an anderen Stellen immer wieder unter dem Stichwort Konnexität zu diskutieren sein wird.Auch über juristische Fragestellungen werden wir nachher in den Ausschüssen und bei der Anhörung zu diskutieren haben.
Ich glaube aber, dass es in jedem Fall wichtig ist, dass für die Menschen mit Behinderungen in diesem Gesetz die Bedeutung und die Rolle der Interessenvertretungen deutlich betont und unterstrichen werden und dass wir auch bei den Verbesserungsmöglichkeiten weiter gehen, insbesondere im baulichen Bereich. Die Abwägung, die wir hier vornehmen, ist schon ein Fortschritt. Der Aspekt der Wirtschaftlichkeit, der bisher eigentlich zum Teil ein K.o.-Kriterium war, ist sehr viel stärker relativiert worden, verlangt ganz andere Abwägungsprozesse bei Baumaßnahmen und dürfte sicherlich auch im Ergebnis dazu
geeignet sein, die Interessen der Behinderten an vielen Stellen wieder ein gutes Stück vorwärtszubringen.
Ich bin sehr gespannt, wie die Diskussion im Ausschuss und die Anhörung verlaufen werden. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir mit diesem Gesetz – im Sinne einer Gesellschaft, die jeden mitnehmen und dafür sorgen soll, dass gesellschaftliche Teilhabe nicht nur eine Worthülse ist, sondern tatsächlich gelebt wird – ein großes Stück vorwärtskommen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Banzer. – Den Oppositionsfraktionen ist eine halbe Minute mehr Redezeit zugewachsen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Banzer hat zu Recht gesagt, das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz sei kein Leistungsgesetz. Herr Minister, es begründet aber sehr wohl in verschiedenen Bereichen durchaus Ansprüche wie – ich sage dies etwas verkürzt und allgemein – Nichtdiskriminierung und barrierefreie Kommunikation mit Behörden. Das sind durchaus Ansprüche, die dort formuliert worden sind. Wir haben vor fünf Jahren, als das Gleichstellungsgesetz verabschiedet wurde, schon intensiv darüber gestritten.
Meine Fraktion hat damals den Gesetzentwurf der damaligen Landesregierung als blutleer und ohne Inspiration kritisiert. In der Tat müssen wir jetzt feststellen, dass das gegenwärtige Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz wenig ambitioniert ist. Es bleibt teilweise deutlich hinter vergleichbaren Regelungen des Bundes oder auch anderer Bundesländer zurück. Dies hat offenbar auch die Landesregierung zumindest in Teilbereichen erkannt und schlägt deswegen verschiedene Änderungen vor – allerdings sind auch diese eher zaghaft und keineswegs der große Wurf. Es geht ein bisschen in die richtige Richtung, schreckt aber wiederum vor deutlichen Schritten zurück. Und das alles, obwohl sich die Welt seit 2004 gerade behindertenpolitisch durchaus weiter gedreht hat.
Wir haben jetzt z. B. die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen; das haben wir in der letzten Plenarrunde schon diskutiert. Diese weltweit geltende Konvention über die Rechte behinderter Menschen muss auch von den Bundesländern in ihren Zuständigkeitsbereichen umgesetzt werden. Nichts davon finden wir in Ihrem Entwurf wieder, Herr Minister. Die UN-Konvention wird nur einmal in der Begründung an einem Punkt erwähnt. In keinem einzigen Punkt Ihrer Gesetzesänderungen setzen Sie die UN-Konvention um.
Dies wollen wir zumindest in einigen wenigen Teilbereichen durch den von uns eingebrachten Änderungsantrag korrigieren. Sie wollen z. B. die Regelungen zum Benachteiligungsverbot in einem Punkt ergänzen, den wir durchaus für richtig halten, nämlich die Mitnahme und Anwendung von Hilfsmitteln. Bei dieser Gelegenheit sollte aber auch das aufgenommen werden, was uns die UN-Konvention aus unserer Sicht zwingend vorgibt: Eine Benachtei
ligung behinderter Menschen liegt auch dann vor, wenn angemessene Vorkehrungen zur Beseitigung von Benachteiligungen unterlassen werden – dem Geist der Konvention folgend, dass es nicht nur darum geht, sich passiv hinzusetzen und zu sagen, wir diskriminieren nicht aktiv. Die UN-Konvention verlangt von den Vertragsstaaten aktive Maßnahmen, um bestehende Benachteiligungen auch tatsächlich durch Tun abzuwenden. Wenn das unterlassen wird, ist es ebenfalls eine Benachteiligung. Das muss meines Erachtens auch in dem hessischen Gesetz seinen Niederschlag finden.
Herr Minister, Sie haben einen wichtigen Punkt von sich aus angesprochen. Wir hatten von Anfang an kritisiert, dass die Kommunen in die Regelungen des Gleichstellungsgesetzes nicht einbezogen worden sind. Sie haben damals den Weg gewählt, lediglich vorzusehen, dass die kommunalen Gebietskörperschaften zu prüfen haben, ob sie die Ziele des Gesetzes umsetzen können. Zudem wurde noch kurz vor Toresschluss die Möglichkeit geschaffen, Zielvereinbarungen über die Barrierefreiheit abzuschließen. Dieses Konzept ist gescheitert; das kann man fünf Jahre nach Inkrafttreten wohl sagen. Es gibt keine nennenswerte Anzahl von Kommunen, die die Regelungen des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes übernommen haben, und es gibt keine nennenswerte Anzahl von Zielvereinbarungen – offenbar ganze vier, wie wir aufgrund einer Großen Anfrage von mir wissen. Dieses Konzept, das Sie dort hatten, ist also gescheitert.
Jetzt wollen Sie das dadurch ein bisschen verbessern, dass Sie den Kommunen aufgeben, einen Plan zu erstellen, wie sie ihrer Verpflichtung nachkommen.Wir sagen, wie auch schon vor fünf Jahren: Die Verpflichtung aus dem Grundgesetz,Behinderte nicht zu benachteiligen,oder auch jetzt aus der UN-Konvention, Behinderten die gleichberechtigte Teilhabe in der örtlichen Gemeinschaft, in der Kommune zu ermöglichen, ist eine originäre Verpflichtung der Kommunen, dieser müssen sie nachkommen. Wenn das hessische Landesgesetz ausdrücklich festhält,dass die Ansprüche, die behinderten Menschen gegenüber Landesbehörden eingeräumt werden, z. B. Barrierefreiheit in der Kommunikation,auch gegenüber den Behörden auf kommunaler Ebene eingeräumt werden, ist dies nach unserer Bewertung kein Fall der Konnexität.
Wir haben bei der Anhörung damals gerade über diesen Punkt erheblich unterschiedliche Einschätzungen gehabt. Wir fühlen uns sehr bestätigt von einer ganzen Reihe von Sachverständigen, und ich bin mir ziemlich sicher, dass sich die Kommunen nicht unbedingt trauen werden, an diesem Punkt das Konnexitätsverfahren durchzuführen. Die Regelung, die wir jetzt haben, belohnt aber die Unwilligen und bestraft die Willigen. So kann es aus unserer Sicht nicht bleiben.
Herr Minister, Sie haben auch die Regelung erwähnt, die Sie neu in das Gesetz aufnehmen wollen: Das Land unterstützt die Arbeit der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen und wirkt darauf hin,dass deren Rolle ausgebaut und gefestigt wird. – Gut und richtig, habe ich mir gedacht, als ich das gelesen habe. Allerdings wissen wir seit gestern, seit der kursorischen Lesung des Haushalts Ihres Hauses,dass für diese Unterstützung der Interessenvertretung kein müder Cent vorgesehen ist. Es geht also nicht um materielle Unterstützung, allenfalls um ideelle. Mit anderen Worten: wiederum nur warme Worte,
Wir haben im Ausschuss bereits vorsorglich eine Anhörung beschlossen, die wir durchführen sollten. Ich gehe davon aus, dass unser Änderungsantrag hinzugezogen wird. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz werden im Zusammenspiel mit bundesgesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen eine gute Grundlage und ein hohes Maß an rechtlicher Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erreicht. Dennoch ist klar, dass wir nicht stehen bleiben dürfen. Der technische Fortschritt und gerade auch die eben schon angesprochene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen machen hier eine kontinuierliche Anpassung auch der rechtlichen Grundlagen nötig.Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesen Notwendigkeiten Rechnung und erzielt viele entscheidende Verbesserungen.
So wird etwa klargestellt, dass Menschen mit Behinderungen die Mitnahme von notwendigen Hilfsmitteln nicht mehr verweigert werden darf. Das gibt den Menschen mit Behinderungen Rechtssicherheit in ihrer alltäglichen Mobilität und ermöglicht ihnen so ein höheres Maß an Teilhabe.
Auch wird die Pflicht verschärft, beim Neubau öffentlicher Gebäude nunmehr stärker die Barrierefreiheit zu beachten. Durch den Wegfall der Einschränkung, dass das nur im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten zu geschehen habe, entfällt für viele Bauherren eine Ausweichmöglichkeit. Hier wird eine Lücke geschlossen, die auch von den Interessenvertretern immer angemahnt wurde.
Ebenso werden die neuen Formen der Leistungsgewährung, wie sie von Staatsminister Banzer bereits angesprochen wurden,im Gesetz verankert,beispielsweise das persönliche Budget. Das ist ein Punkt, der mir in der Diskussion zu wenig herausgekommen ist. Dadurch erhalten Menschen mit Behinderungen mehr Möglichkeiten, ihre Angelegenheiten frei und in eigener Verantwortung wahrzunehmen, und auch damit wird ein höheres Maß an Teilhabe ermöglicht. Herr Dr. Jürgens, das ist die Umsetzung eines der zentralen Ziele der UN-Konvention. Insofern entwickeln wir das Gesetz im Sinne der UN-Konvention weiter.
Dennoch – da gebe ich Ihnen recht – darf man bei allen positiven Aspekten in Hessen nicht außer Acht lassen, dass in einigen Bereichen noch Verbesserungsbedarf bestand. So wurde in der Vergangenheit wiederholt die fehlende Einbeziehung der kommunalen Ebene in den Geltungsbereich des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes
angemahnt. Das ist auch richtig und nachvollziehbar; denn gerade Fragen der Mobilität und der Barrierefreiheit stellen sich typischerweise vor Ort in den Kommunen. Nun stand die Hessische Landesregierung vor der undankbaren Aufgabe, hier Verbesserungen zu erzielen, ohne gleichzeitig unkalkulierbare Risiken für den Landeshaushalt heraufzubeschwören. Unserer Meinung nach wäre es ein Fall der Konnexität gewesen, wenn man die Einbeziehung der Kommunen so, wie von Ihnen gefordert, im Gesetz verankert hätte.
Trotzdem werden die beiden von mir angeführten Ziele im Gesetzentwurf gut erreicht. Denn die kommunalen Gebietskörperschaften müssen jetzt einen Plan zur Umsetzung der Ziele dieses Gesetzes vorlegen. Dadurch wird natürlich ein Maß an Transparenz und Öffentlichkeit geschaffen, das vor Ort einen gewissen Handlungsdruck erzeugt und das den Vertreterinnen und Vertretern in den kommunalen Parlamenten auch die Möglichkeit gibt, Fehlentwicklungen anzumahnen. Dass parallel dazu ein Bericht über die Gesamtentwicklung der kommunalen Seite auf Landesebene vorgelegt wird, erhöht wiederum die Transparenz und führt zu einem gewissen Wettbewerb innerhalb der kommunalen Familie. Insofern kann auch ein Wettbewerb um die besten Lösungen entstehen. – Keine Zwischenfrage bitte, ich bin gleich fertig. – Deswegen bin ich davon überzeugt, dass mit dieser Regelung ein guter Kompromiss gelungen ist.
Meine Damen und Herren,mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung verbessern wir die Teilhabemöglichkeiten entscheidend und stellen so die Weichen für eine zeitgemäße und moderne Politik für die Menschen mit Behinderungen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Mick. – Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Müller aus dem schönen Schwalmstadt zu Wort gemeldet.