Protocol of the Session on September 17, 2009

Ich will das Problem auch von einer anderen Seite her beleuchten, und zwar vonseiten derer, die als Vergabestelle dafür zuständig sind, die eingereichten Angebote zu werten. Das ist für eine Stadt wie Frankfurt kein Problem. Frankfurt hat eine Vergabestelle. Das ist auch für Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach kein Problem. Diese Städte haben in der Regel Verwaltungen, die das leisten können. Bei den Standards, die Sie hier festschreiben wollen, wäre aber eine kleine Gemeinde – und davon haben wir viele – bei der Wertung der eingehenden Angebote, bei der Entscheidung, welche Parameter erfüllt oder nicht erfüllt sind, vollkommen überfordert. Das heißt, Sie würden die kleinen Kommunen überfordern. Auch deshalb denke ich, das ist nicht der richtige Weg.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin sehr dafür, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren. Ich bin auch dafür, dass wir zu diesem Thema eine Anhörung machen. Ich finde das ein ganz spannendes Thema. Ich will aber an Sie appellieren, einmal darüber nachzudenken, was das bedeutet, wenn sich verschiedene Unternehmen um einen Auftrag bewerben. Das eine erfüllt das Gleichstellungsgebot, das Sie in Ihren Gesetzentwurf hineingeschrieben haben. Das andere erfüllt das Gebot, dass der Betrieb ausbildet. Sie haben also mehrere Angebote, die verschiedene Parameter erfüllen bzw. nicht erfüllen. Jetzt müssen Sie abwägen, welchem Unternehmen Sie den Zuschlag geben. An diesem Beispiel sehen Sie, dass das Verfahren, das Sie hier vorschlagen, so kompliziert wird, dass Sie kleine und mittlere Unternehmen, denen Sie eigentlich helfen wollen – das setze ich einmal voraus –, vom Wettbewerb ausschließen. Das würde dazu führen, dass sich diese Unternehmen nicht mehr um öffentliche Aufträge bewerben. Deswegen sehen wir das sehr kritisch.

Ihre Redezeit geht zu Ende.

Ich bin sofort fertig,Herr Präsident.– Ich habe eben schon etwas zu den Themen Ausbildung und Mindestlöhne ge

sagt.Wir haben zurzeit einen Passus im Vergaberecht, den finde ich zu lasch.Darüber muss man reden,das muss man „fester schreiben“. Ich glaube, dass man in dem Bereich Mindestlöhne festsetzen kann. Deshalb haben wir eher ein Vollzugsdefizit als ein gesetzgeberisches Defizit. Ich bin sehr dafür, dass man nicht nur darüber redet, im Baugewerbe Mindestlöhne festzusetzen, sondern auch auf die Baustellen geht und kontrolliert, ob diese Mindestlöhne auch wirklich bezahlt werden.

Darüber sollten wir im Ausschuss reden. Ich glaube, das kann eine sehr spannende Anhörung werden. Wenn Sie ein bisschen darüber nachdenken und die Situation der kleinen Unternehmen, der Handwerksmeister und der kleinen Kommunen beleuchten, dann kommen Sie unter dem Strich zu einem anderen Ergebnis.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Schaus das Wort für eine Kurzintervention.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Frömmrich, ich wollte es eigentlich auf informellen Weg tun,aber da Sie das hier so konkret angesprochen haben, will ich doch auf offiziellem Weg antworten, damit es alle mitbekommen.

Was ich hier in der Hand habe, ist das Hamburgische Vergabegesetz, das am 18. Dezember 2008 unter anderem in § 3a geändert wurde. Wenn Sie sich § 3a anschauen, dann werden Sie dort die ILO-Kernarbeitsnormen finden. Sie haben sie netterweise aufgezählt.

Ich gehe fest davon aus, dass diese sehr sinnvollen Änderungen in dem umfangreichen Vergabegesetz auf Initiative der GRÜNEN in der Koalition mit der CDU erfolgt sind.Von daher wundere ich mich sehr über Ihre Aussage, über Ihre Kritik und über den Beifall, der aus Ihrer Fraktion kommt.Wenn es eines Beweises dafür bedarf, dass so etwas machbar und umsetzbar ist, haben ihn Ihre Kolleginnen und Kollegen in Hamburg bereits erbracht. Auf der Grundlage können wir gern weiter diskutieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kollege Frömmrich, bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich kann es sein, dass einzelne grüne Fraktionen in anderen Bundesländern das anders sehen. Das ist überhaupt kein Problem.Wir sind keine Einheitspartei.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): Das Gleiche gilt dann auch für Berlin!)

Die GRÜNEN in Hessen können in dieser Frage für sich selbst sprechen. Wenn Sie sich vielleicht über das Vergaberecht informieren wollen, sage ich Ihnen: Der erste Gesetzentwurf, der zu diesem Bereich eingegangen ist und der sich sowohl mit der Erstausbildung als auch mit der

Tariftreue beschäftigt hat, stammte von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und wurde im Jahr 2007 eingebracht. Er enthielt Parameter, die wir für durchaus richtig halten.

Ich will Ihnen ein Beispiel geben, über das Sie einmal nachdenken sollten. Es geht darum, ob der Handwerksmeister, der sein Gebot abgibt, bei der Vergabe nachweisen muss,dass die Produkte,die er einbaut,der ILO-Norm entsprechen. Das kann ein Handwerksmeister gar nicht leisten. Er weiß nicht, wo die Lüsterklemme herkommt oder der Nagel, den er in die Wand kloppt. Er weiß oft auch nicht, wo das produziert wurde und ob unter Umständen irgendwelche ausbeuterischen Arbeitsverhältnisse mit im Spiel waren.

Von daher glaube ich, dass Sie das Vergaberecht wirklich überfrachten. Große Betriebe können das machen. Die können mit dem bürokratischen Aufwand, den das erfordert, fertig werden.Aber ein Handwerksmeister oder der Inhaber eines Kleinbetriebs, der am Wochenende seine Aufträge schreibt, ist dazu nicht in der Lage; denn dafür müsste er jemanden einstellen, der sich speziell mit diesen Dingen beschäftigt. Das kann aber ein kleiner Betrieb nicht leisten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Mick, Fraktion der FDP.

(Zuruf:Weißt du, was eine Lüsterklemme ist?)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte gar nicht allzu sehr in die allgemeine politische Auseinandersetzung einsteigen und auch nicht ausführen, dass sich die FDP in der Vergangenheit durchaus anders zu diesem Themenkomplex positioniert hat. Aber wir machen hier keine Wahlkampfveranstaltung. Deswegen möchte ich gleich in medias res gehen.

Ich muss sagen: Vieles von dem, was ich sagen wollte, hat Herr Kollege Frömmrich überraschenderweise schon vorweggenommen.

(Demonstrativer Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sehen grundsätzliche Probleme darin, das Vergaberecht mit allzu vielen Anforderungen zu überfrachten.Ursprünglich hatte das Vergaberecht nämlich den Sinn, die Erfüllung öffentlicher Aufgaben bei größtmöglicher Sparsamkeit für die öffentlichen Haushalte zu gewährleisten. Das Thema „Armut der öffentlichen Hand“ wird schließlich von Ihnen immer gern angesprochen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Das von Ihnen verursachte Problem!)

Nein, von Ihnen, wenn der Gesetzentwurf durchkommt. – Insofern müssen wir darauf schauen, dass wir das Vergaberecht an dem Punkt nicht allzu sehr überfrachten.

Außerdem sehen wir in dem Gesetzentwurf generell die Gefahr der Überbürokratisierung der ganzen Angelegenheit. Herr Frömmrich hat darauf hingewiesen.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Ich möchte die einzelnen Punkte ansprechen. Sie haben geschrieben, dass Sie gerade die kleinen und mittleren Unternehmen mit einem solchen Gesetz fördern wollen. Ich möchte Ihr Augenmerk einmal auf die Nachweispflichten lenken. Gerade diese Nachweispflichten – die dauerhafte Bereithaltung der Unterlagen, die stets kontrolliert werden können – binden Arbeitskräfte und führen zu einer massiven Kostensteigerung. Sie sorgen auch dafür,dass die Produktivität der Unternehmen schwindet.

Daher ist auch die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen betroffen. Die haben eben keine besonderen Stellen, die sich um diese bürokratischen Angelegenheiten kümmern können. Der angesprochene Handwerksmeister muss all das allein machen. Die kleinen und mittleren Unternehmen sind also im Gegensatz zu dem, was Sie hier gesagt haben, benachteiligt. Sie haben eben keine Vorteile.

Ein weiterer Punkt ist, dass Sie eine Überwachung der Nachunternehmer einführen wollen. Auch das ist durch die kleinen und mittleren Unternehmen nicht zu leisten. Trotzdem haften sie mit dem Risiko der Kündigung. Das ist also auch schwierig.

Ein anderer Punkt ist der Nachweis der ökologischen Beschaffung.Auch dieser Nachweis ist nur äußerst schwer zu erbringen.Vor allen Dingen ist zu bedenken,auch hier besteht die Gefahr, dass der Ehrliche am Ende der Dumme ist.Wenn man etwas nicht beweisen kann, dann behauptet das eben jeder.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Dann muss man das kontrollieren!)

Man kann das nicht ernsthaft kontrollieren. Das müssen Sie doch einsehen. Wenn selbst die GRÜNEN das sagen, müssen Sie einsehen, dass das nicht leicht möglich ist.

(Zuruf von der LINKEN)

Die GRÜNEN sind auch oft dabei, wenn es um Kontrollen geht. Insofern kann man sagen, dass Sie in ihnen gute Anwälte haben.

Außerdem müssen Sie eine solch umfangreiche staatliche Kontrollbürokratie schaffen, dass auch damit wiederum Kosten verbunden sind. Insofern könnte man sich das ganze Vergabeverfahren sparen.Ich habe fast ein bisschen den Eindruck, dass das damit beabsichtigt ist.

Schauen wir uns einmal die anderen rechtlichen Rahmenbedingungen an, die in diesem Bereich gelten. In dem Zusammenhang muss man auf das Bundesrecht verweisen. Wir haben das Entsendegesetz und das Tarifvertragsgesetz. All das sind Regelungen, durch die bestimmte Mindeststandards und bestimmte Mindestlöhne in diesem Bereich verankert werden. Wir haben uns dagegen positioniert; das kann ich offen zugeben.Aber diese Gesetze gibt es nun einmal. Damit ist schon ein hohes Schutzniveau erreicht.Das Hessische Vergabegesetz nimmt darauf Bezug. Auch Ihr Gesetzentwurf nimmt in § 3 die bundesgesetzlichen Regelungen auf.

Insofern bilden die Schutznormen schon ein recht enges Korsett.Abgesehen davon, dass wir uns in der Sache nicht einig sind, können wir sagen, dass Ihr Gesetzentwurf an vielen Stellen überflüssig ist. Daher werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Danke sehr.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Nächste Wortmeldung, Patrick Burghardt, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon sehr viel gesagt worden. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit werde ich nicht noch einmal das vortragen, was hier schon doppelt und dreifach gesagt worden ist. Wir werden auch im Ausschuss noch lang und breit darüber diskutieren.

(Axel Wintermeyer (CDU): Damit macht er sich beliebt!)

Aber eines finde ich interessant. Ich bezeichne mich immer noch als Neuling; schließlich bin ich noch nicht so lange dabei. Frau Wissler, dass Sie sich hierhin stellen, einen Gesetzentwurf einbringen und gleichzeitig ein Argument dafür liefern, ihn abzulehnen, nämlich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, finde ich sagenhaft.

Es ist völlig richtig, was hierzu gesagt wurde. Die Bezeichnung – der Kollege Frömmrich hat schon einiges dazu gesagt – ist aus meiner Sicht nicht unbedingt korrekt.In dem Gerichtsurteil vom 3. April 2008, dem sogenannten Rüffert-Urteil, heißt es ganz klar, dass das Niedersächsische Vergabegesetz so nicht in Ordnung ist. Dabei bezieht sich das Vergabegesetz in Niedersachsen nur auf das Baurecht. Ihr Gesetzentwurf geht noch viel weiter.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Stimmt!)

Wie gesagt, es ist schon sehr viel Richtiges gesagt worden. Deswegen fasse ich mich kurz. Die Anforderungen der Tariftreueerklärung und die Bundesbestimmungen umfassen schon sehr viel. Durch die Entsenderichtlinien – Arbeitnehmer-Entsendegesetz der Bundesrepublik Deutschland – sind mittlerweile acht Branchen erfasst,sodass die Schutzmöglichkeiten schon sehr weit reichen. Es gibt genug Möglichkeiten, sodass man sagen kann, dass das Gesetz, das es im Lande Hessen schon gibt, bereits trägt.

Einen Punkt möchte ich lobend erwähnen: Dabei handelt es sich um § 6 Ihres Gesetzentwurfs, der sich auf das Thema Ausbildung bezieht. Betriebe, die in die Erstausbildung investieren, sollen bevorzugt werden. Das ist so lobenswert, dass es in dem Gesetz aus dem Jahr 2007 bereits steht. Von daher ist auch diese Regelung in Ihrem Gesetzentwurf überflüssig.