Oder nicht müssen. – Bei diesen Betroffenen akzeptieren wir aus humanitären Gründen die Doppelstaatlichkeit. Insofern gibt es auch aus humanitären Gründen keinen aktuellen oder akuten Handlungsbedarf. Insofern gibt es keinen Grund, an der bisherigen Regelung etwas zu ändern.
Ich will einen letzten Punkt erwähnen. Der vorliegende Antrag ist quasi vor Kurzem auch im Bundestag debattiert worden, denn die Bundestagsfraktion der GRÜNEN hat einen Antrag mit gleichem Wortlaut eingebracht. Es ist schon ein bisschen merkwürdig: Sie haben davon gesprochen, dass wir unser integrationspolitisches Profil schärfen und zeigen müssten, dass wir es mit unserer Integrationspolitik ernst meinen, das könne ein Beitrag dazu sein. Ich finde, Sie sollten aufhören, ständig irgendwelche bundesgesetzlichen Themen – das ist ein klassisches Bundesthema – in den Hessischen Landtag hineinzutragen. Wir haben in der Integrationspolitik viele Aufgaben, die die hessische Politik originär betreffen. Über die sollten wir streiten, statt ständig über irgendwelche Hintertüren, sei es das kommunale Ausländerwahlrecht, sei es die Altfallregelung, sei es jetzt das Staatsangehörigkeitsrecht, bundespolitische Themen in den Hessischen Landtag hineinzutragen.Das andere wird im Bundestag diskutiert.Da können wir es diskutieren, aber hier im Hessischen Landtag sollten wir uns mit hessischer Integrationspolitik beschäftigen. Ich finde, Sie sollten einmal ein paar konkrete Vorschläge machen und nicht immer nur Bundesthemen durch die Hintertür hier einführen.
Ich bin an der Stelle ganz schmerzfrei. Wenn wir in ein paar Jahren sehen, dass dieses Gesetz schädliche Auswirkungen hat, dann können wir gerne darüber reden, ob wir es ändern.Aber es ist einfach so: Nach nur einem Jahr sehen wir keinen akuten Handlungsbedarf, und deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Danke sehr.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird dem Antrag, den Optionszwang im Ausländerrecht zu streichen, nicht zustimmen. Bei der Wortwahl – auch wenn über sie nicht hier entschieden wurde –, ist zu beachten, dass dieser „Optionszwang“, wie er genannt wird, ja auch eine Möglichkeit beinhaltet. Man darf bei der Diskussion, egal wie hitzig sie geführt wird, nicht vergessen, dass der Ursprung war, eine Wahlmöglichkeit zu eröffnen, dass man sich zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden kann.
Wenn wir Ihrem Anliegen nicht folgen können und nicht folgen wollen, dann gibt es dafür verschiedene Gründe. Erstens zeigen die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, das hier in seinen Auswirkungen kritisiert wird – es hat ja eine rot-grüne Vergangenheit –, und seine Zielsetzung sehr deutlich, dass man bewusst gesagt hat, diese Optionsverpflichtung darf und soll nicht isoliert von anderen Tatbeständen gesehen werden.
Drittens. Der in dem Antrag gezogene Vergleich mit Kindern aus deutsch-ausländischen Elternschaften führt nicht zwingend zur Abschaffung des Optionsrechts,da der Integrationsstand und die Integrationserwartung bei diesen Kindern mit Sicherheit anders zu bewerten sind als bei der hier betroffenen Klientel.
Viertens. Das Bundesverfassungsgericht hat meines Erachtens gerade auch in Zusammenhang mit dem Vertrag von Lissabon ganz aktuell und sehr deutlich, aus einem anderen Zusammenhang heraus gesehen, die Bedeutung der Völker als Träger verfassungsgebender Gewalt hervorgehoben.Das ist noch einmal sehr deutlich gesagt worden und zeigt eben auch, welche Bedeutung die Staatsbürgerschaft hat.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich bin doch kein minderwertiges Mitglied eines Volkes, wenn ich noch eine andere Staatsbürgerschaft habe!)
Fünftens geben wir zu bedenken, auch wenn wir uns damit an anderer Stelle noch einmal auseinandersetzen werden, dass die Mehrstaatlichkeit, die hier so positiv dargestellt wird, eben nicht nur Vorteile hat, sondern dass sie auch mit Pflichten verbunden ist.Auch das muss man immer bedenken.
Der Kollege Mick hat bereits darauf hingewiesen, dass dies ein bundesgesetzliches Thema ist. Wir gehen davon aus, dass das auf Bundesebene mit Sicherheit noch einmal diskutiert werden wird, dann aber hoffentlich im Sinne einer seit Langem geforderten Gesamtnovelle des Staatsangehörigkeitsrechts, bei der man in aller Ruhe alle möglichen Konsequenzen und auch andere Implikationen beachten kann. Mit einem Ad-hoc-Schuss das Gesetz aber zu ändern bzw. um ein Jahr zu verlängern, damit wäre der Zielgruppe nicht geholfen, und es würde der Bedeutung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann meine Ausführungen relativ kurz halten, weil ich mich in den Sachausführungen sehr stark auf das beziehen kann, was Frau Kollegin Öztürk hier dargelegt hat. Wir haben große Sympathie sowohl für den Aufruf, von dem in dem Antrag die Rede ist, als auch für das Anliegen des Antrags.
Meine Damen und Herren, die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist eine Angelegenheit, die auf Bundesebene zu entscheiden ist. Es ist aber unstreitig, dass sie auch für die Integration der in Hessen lebenden Ausländerinnen und Ausländer von erstrangiger Bedeutung ist.
Denn die Frage des Status, der Nationalität ist ein Element, das in der Frage der Integration gar nicht überschätzt werden kann. Das ist das eine.
Das andere ist, dass die derzeitige Ausgestaltung des Staatsangehörigkeitsrechts und insbesondere die Kernfrage, über die wir gerade reden, nämlich die doppelte Staatsangehörigkeit, gar nicht zu verstehen sind ohne das Wissen um das, was im Bundesland Hessen im Jahre 1999 aus Anlass des Wahlkampfes geschehen ist: die von den Kollegen der CDU geführte schändliche Kampagne, mit der die Wahl gewonnen wurde. Darauf hat auch Frau Kollegin Öztürk hingewiesen.
Diese Kampagne wird für immer das Kainsmal der Regierung und des Ministerpräsidenten sein. Wer sich damals an den Ständen aufgehalten hat – ich habe an den Ständen gestanden – kann sagen:
Bei uns sind die Leute aufgelaufen, nicht um: „Wo kann man gegen die Ausländer unterschreiben?“, sondern um: „Wo kann man gegen die Türken unterschreiben?“, zu fragen. Das ist die Wahrheit.
Herr Abgeordneter, ich bin noch nicht fertig. Warten Sie einen Augenblick. – Ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen sagen: Wir haben jetzt Viertel vor acht. Herr Merz hat ganz allein das Wort.
Danke schön, Herr Präsident. Ich bin auch gleich wieder ruhiger. – Deswegen gibt es auch in diesem Haus sehr viel Anlass, über die doppelte Staatsangehörigkeit zu reden. Es gibt auch Anlass, das, was hier in der Sache geschieht, zu kritisieren.
Richtig ist nämlich: Es ist damals ein Kompromiss gefunden worden. Er ist in der Sache unausgegoren, und er hat vor allen Dingen mit seiner zeitlichen Befristung – –
So sehe ich das. Ich sehe vieles kritisch, was im Zusammenhang mit dem Ausländerrecht, auch von sozialdemokratisch geführten Regierungen, gemacht worden ist. Dieses Recht nehme ich mir. Ich nehme mir dieses Recht auch als Abgeordneter dieses Landtags und als Sozialdemokrat, der seinen eigenen Kopf und seine eigene Meinung hat – damit wir das einmal miteinander geklärt haben.
Das, was uns hier passiert ist und uns jetzt einholt, ist ein Formelkompromiss, der sich um die entscheidende Frage der Akzeptanz oder der Nichtakzeptanz der doppelten Staatsangehörigkeit herumdrückt sowie um die Frage, auf welche Grundlage man das Staatsangehörigkeitsrecht stellt, auf die Grundlage des Ius Sanguinis oder des Ius Soli. Um diese Frage hat er sich herumgedrückt.
Man hat es vertagt. Das ist der eine Punkt. Man hat es vor allem auf die Kinder und Jugendlichen, die jetzt heranwachsen, verlagert, und das führt zu unguten Verhältnissen.
Deswegen sympathisieren wir auch mit diesem Antrag und mit dem Aufruf und werden uns an der Debatte im Ausschuss konstruktiv beteiligen.
Es wäre übrigens schön, wenn Sie als Vertreter der Landesregierung zwischendurch ein bisschen ruhiger wären.
Deswegen glauben wir, dass dies ein wichtiges Thema ist, und deswegen werden wir uns mit der gebotenen Intensität und übrigens auch mit der gebotenen Ruhe an der Debatte beteiligen. – Danke schön.