Sie führen die Debatte über integrierte Gesamtschulen aber nicht inhaltlich. Es geht Ihnen ja nur um Ideologie. Es geht immer gleich um Existenzgefährdung, Benachteiligung und Abschaffung. Wenn Sie einmal genau ins Gesetz hineinschauen, dann lesen Sie, es betrifft nur neu zu gründende integrierte Gesamtschule. Würden Sie mir bitte einmal sagen, wo auf dem flachen Land – Sie sprechen ja immer vom ländlichen Raum – neue integrierte Gesamtschulen oder überhaupt neue Schulen gegründet werden? Die einzige Region, wo neue Schulen gegründet werden, ist Frankfurt. Da haben wir aber genügend Schüler, um eine integrierte Gesamtschule mit Dreizügigkeit einzurichten. Es wird also keine einzige integrierte Gesamtschule abgeschafft,weil dieses System nur für die neu zu gründenden integrierten Gesamtschulen gilt.
Frau Staatsministerin, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir im Werra-Meißner-Kreis einen Schulentwicklungsplan vorgelegt haben, in dem stand, dass zwei kleine integrierte Schulen, nämlich in Wanfried und in Wehretal, eingerichtet werden sollten? Aufgrund der Schülerzahlen waren sie dreizügig angelegt. Beide konnten nicht genehmigt werden; die Schule in Wanfried lief aus, und die Schule in Wehretal wurde nicht genehmigt. Es gibt also durchaus Situationen im Land Hessen, wo Neugründungen auf zwei- und dreizügiger Basis möglich sind. Aber wenn das Gesetz so geändert wird, wie es jetzt aussieht, ist das natürlich nicht mehr möglich. Es gibt aber solche Situationen. Das kann ich am Beispiel Werra-MeißnerKreis belegen.
Es wird keine einzige integrierte Gesamtschule abgeschafft; es gibt auch keine zweizügige. Die einzige Veränderung in der Schullandschaft könnte sein,dass eine KGS, eine kooperative Gesamtschule,in eine IGS umgewandelt wird. Das ist, auch in kleinen Schulen, jederzeit möglich. Dazu müssen Sie nur einmal § 144a des Schulgesetzes lesen. Dort steht:
Die Umwandlung einer … schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschule in eine schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule gilt nicht als Errichtung im Sinne dieser Vorschrift.
Gemeint sind diese Gründungsvorschriften. Das heißt, wenn man im ländlichen Raum Schulen hat, deren Schülerzahlen zurückgehen und die sich von kooperativen Gesamtschulen in integrierte Gesamtschulen umwandeln wollen, hat das mit der geforderten Dreizügigkeit bei neu zu gründenden integrierten Gesamtschulen überhaupt nichts zu tun.
Es geht allein um den Fall – darum sind Sie auch dagegen –, dass sich eine zweizügige Haupt- und Realschule in eine integrierte Gesamtschule umwandeln will, weil sie meint, deswegen würden vielleicht mehr Kinder kommen. Ich sage Ihnen aber ganz ehrlich: Sie kann das nur machen, wenn im Schulentwicklungsplan belegt ist, dass es Gymnasiasten gibt, die keinen Platz an einer anderen Schule haben. Dann wäre sie wieder dreizügig, weil sie zusätzliche Schüler hätte.Wenn aber eine Haupt- und Realschule sozusagen nur das Schild über der Tür ändern will, ist das meiner Meinung nach eine Mogelpackung. Dann bin ich dagegen.
Eine integrierte Gesamtschule hat einen Qualitätsanspruch. Sie ist eine Schulform, in der Kinder über den gymnasialen Bildungsgang zum Abitur geführt werden. Ich denke, das sollte man auch nach außen zeigen.
Keine einzige Schule, weder in der Stadt noch auf dem Land,wird durch das neue Schulgesetz benachteiligt.Deshalb denke ich, auch bei diesem Aspekt der Bildungspolitik sind ein wenig Ruhe und Sachlichkeit angebracht.
Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes – Tagesordnungspunkt 17 – ist eine dritte Lesung beantragt worden. Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Fachausschuss überwiesen.
Bei dem nächsten Tagesordnungspunkt können wir abstimmen. Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes, Drucks. 18/885 zu Drucks. 18/402: Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP und die GRÜNEN.Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist
Schließlich haben wir den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Lehrerbildungsgesetz reformieren – schnelle Lösung für die zweite Ausbildungsphase schaffen,Drucks. 18/832.Es ist vorgeschlagen,den Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Gibt es Probleme damit? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dies so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Tagesordnung. Ich bedanke mich bei Ihnen für das fröhliche Miteinander. Die Sitzung ist geschlossen.