Das liegt bei Ihnen. – Worum geht es? Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei den Änderungen des Schulgesetzes handelt es sich zumeist um formale Korrekturen, die sich aus der Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges ergeben. Zunächst ist der Wahlunterricht betroffen.Der Wahlpflichtunterricht wird in den Wahlunterricht überführt. Auf diese Weise eröffnen wir den Schulen die Möglichkeit, besondere Angebote im Rahmen ihres Schulprofils wie Förder- und Differenzierungsangebote zu machen.
Auch die dritte Fremdsprache – das ist für die Gymnasien wichtig – und die zweite Fremdsprache für die Realschulen sind betroffen. Als Beispiel nenne ich einmal Latein als dritte Fremdsprache oder Griechisch für den humanis
Der nächste Punkt:die Kontingentstundentafeln.Im Rahmen der erweiterten Selbstständigkeit der Schulen ist es möglich, dass die vorgeschriebenen 260 Wochenstunden der Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur flexibel verteilt werden. Das ist damit gemeint und geregelt.
In einem weiteren Teil geht es um die Vorverlagerung der Anmeldungen um ein halbes Jahr, also von September/Oktober auf März/April. Das ist wichtig, damit die Vorlaufkurse früher beginnen und die Anmeldungen für das Schulvorbereitungsjahr rechtzeitig erfolgen können.
Jetzt komme ich zu dem Teil, der für Diskussionen gesorgt hat: die angebliche Erschwerung für die integrierten Gesamtschulen. Eine Zweizügigkeit ist von Rot-Rot-Grün im letzten Jahr eingeführt worden. Meines Erachtens und dem Erachten meiner Fraktion nach lässt das den Anspruch der Schwerpunktbildung für eine Fachleistungsdifferenzierung nur in unzureichendem Maße zu. Die Modifikation auf Dreizügigkeit ist erforderlich, um eine sinnvolle pädagogische und organisatorische Konzeption zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, das liegt auch im Interesse der IGS; denn die IGS will alle drei Schulformen und vor allen Dingen alle drei Abschlüsse anbieten. Auf Letzterem liegt das Schwergewicht; denn um alle drei Abschlüsse anbieten zu können, brauche ich drei Schulzüge und nicht nur zwei.
Es ist noch ein Argument zu hören: Bei demografischer Entwicklung, die rückläufig ist, sei es notwendig, im ländlichen Raum Zahlen herunterzufahren – also eine zweizügige IGS als Allheilmittel für den Erhalt der ländlichen Schulstandorte. Meine Damen und Herren, da habe ich meine Zweifel.
In einem zweiten Schritt wird das letztlich bei einer zwangsweisen Zuweisung der Gymnasiasten in eine IGS landen.Warum ist das so? – Weil nämlich bei der Zweizügigkeit diesen Schulstandorten auch die Luft ausgeht. Diese Schwierigkeiten haben wir jetzt schon bei den verbundenen Haupt- und Realschulen im dünn besiedelten ländlichen Raum. Jetzt sagen Sie mir, wo denn der Unterschied zwischen einer zweizügigen IGS und einer verbundenen Haupt- und Realschule liegt. Wir hatten übrigens diese Diskussion schon einmal vor 20 Jahren.
Es hieß damals, eine IGS funktioniere nur, wenn auch die guten – sprich:die gymnasialen – Schüler zugewiesen werden. Das hat einen anderen Ansatz gehabt. Aber man muss wissen, dass mit diesem süßen Gift „Erhaltung der Schulstandorte“ ein Angriff auf die Dreigliedrigkeit des Schulsystems verbunden ist, um das einmal klar und deutlich zu sagen.
Man könnte auch ganz anders vorgehen, wenn es um die Standorte geht,und da denke ich an die Richtzahlen.Warten wir einmal ab, wie sich die Bevölkerungszahlen entwickeln werden. Wenn man Richtzahlen herunternimmt, weil die Lehrer dann mehr Kapazitäten bekommen, ist das auch eine günstige oder denkbare Möglichkeit. Die Dreizügigkeit ist unseres Erachtens auch eine Frage der
Gerechtigkeit und Gleichbehandlung gegenüber den schulformbezogenen Gesamtschulen, den KGS, weil die das nämlich jetzt schon haben. Eine Ungleichbehandlung dieser Schulform ist unseres Erachtens nicht einzusehen.
Jetzt noch ein Wort zur Beschulung derjenigen, die sich hier illegal aufhalten. Dies soll Gegenstand einer Verordnung werden, die zwischen den Koalitionspartnern – also zwischen uns und der FDP – noch ausgehandelt werden muss.
Ich sage, das berührt nicht nur die Schulen, sondern auch das Ausländerrecht.Auch der Innenminister wird dazu ein Wort sagen müssen. Das Thema ist heikel und muss zunächst zwischen den Koalitionspartnern ausgehandelt werden. Deswegen ist das heute kein Gegenstand der Debatte.
Jetzt komme ich zu dem Lehrerbildungsgesetz. In absehbarer Zukunft wird der Bedarf für bestimmte Lehrämter und Mangelfächer nicht vollständig durch ausgebildete Lehrkräfte zu decken sein. Daher ist es notwendig, eine Regelung für ein besonderes berufsbegleitendes Qualifizierungsverfahren für geeignete Personen zu finden, die als sogenannte Seiteneinsteiger zur Sicherung der Unterrichtsabdeckung herangezogen werden können. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, am Ende einer solchen berufsbegleitenden Qualifizierung soll der Erwerb einer Qualifikation stehen, die einer Lehrbefähigung gleichgestellt ist.
Das wird in einer Rechtsverordnung geregelt. Darin wird auch geregelt werden, dass die bereits im Schuldienst Tätigen – das ist doch nicht neu, wir machen das ja schon mit einigen Lehrkräften – auch eine solche Qualifikation erwerben können.
Dazu gibt es jetzt einen Antrag der SPD, den ich erwähnen will. Meines Erachtens wird er das Bewerberfeld solcher Seiteneinsteiger aber einschränken. So wären z. B. Bewerber aus der Wirtschaft mit einem BA-Studium ausgeschlossen; es wären nur noch Kandidaten mit einem Hochschulabschluss auf universitärem Niveau zugelassen. Ich kann verstehen, dass man damit erreichen möchte, dass es keine Entwertung des Lehrerberufs gibt. Unsere Regelung ist variabler gefasst.
Ich denke aber, entscheidend für eine Nichtabwertung ist eigentlich die Qualifikation der Lehrer wie auch derjenigen, die eine solche Prüfung ablegen.Wenn am Ende eine Prüfung steht, dann ist es doch logisch, dass die auch zu einem Nichtbestehen führen kann.Dieses Nichtbestehen ist dazu da, nicht geeignete Bewerber auszuscheiden.
Nun zu der Tabelle, die sehr viel diskutiert worden ist. Sie erinnern sich: Bei der ersten Lesung habe ich gesagt, dass auch wir hier Änderungsbedarf sehen. Das ist inzwischen so gekommen. Die Mängel, die – wie ich finde: zu Recht – moniert worden sind, sind jetzt abgestellt.
Sie erinnern sich: 13 Punkte war damals keine 1, sondern eine 2; das ist jetzt erledigt. Jetzt ist es eine 1, nämlich die 1,3.
20 Module mit 14 Punkten ergeben 280 Punkte. Nach der alten Vorstellung war auch das keine 1,0, sondern eine 1,3. Jetzt ist das eine 1,0.
Sie können das runterdeklinieren: 20 Module mit je 8 Punkten sind insgesamt 160 Punkte, also eine glatte 3. Jeweils 11 Punkte führen zu einer glatten 2 und nicht zu einer 2,2 wie nach der alten Vorstellung.
Abschließend will ich nur sagen: Diese neue Tabelle ist einhellig von GEW – man höre und staune –, AfL bis hin zu ACDL begrüßt worden. Eine seltene Einigkeit. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, damit ist die Luft aus diesem Thema raus.
(Lachen des Abg.Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer hatte denn die alte Tabelle gemacht?)
Insofern ist es nur logisch, dass die SPD im Kulturpolitischen Ausschuss zugestimmt hat. – Herr Kollege Wagner, hören Sie zu. Herr Kollege Wagner, ich habe Ihnen doch gesagt, was ich davon halte. Sie haben gleich die Möglichkeit,das zu kommentieren.Ich stelle fest:Die Luft ist raus.
Ich kenne Ihre Tabelle. Sie ist praktisch mit der unseren identisch; es geht nur um die Frage, ob 300 Punkte eine Auszeichnung sind oder nicht. Das ist ziemlich marginal, darüber kann man streiten, oder man kann es lassen.
Ich komme zum Schluss. Es gibt noch einen Antrag, der eine sogenannte schnelle Lösung zur Reform der zweiten Ausbildung vorsieht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich kann das inhaltlich verstehen. Aber ich will Ihnen gleich sagen, warum das zum jetzigen Zeitpunkt überholt ist.
Im vorigen Jahr hatten wir zu diesem Punkt einen Gesetzentwurf der FDP. Dazu war für den Dezember eine Anhörung angesetzt, aber das kam, wie Sie wissen, wegen der Wahl nicht mehr zum Tragen.
Aber dieser Entwurf wird jetzt nach den Ferien in neuer Form vorgelegt werden. Alles das, was Sie angesprochen haben – vor allem in Punkt 6 –, wird Gegenstand sein. Ich kann Ihnen sagen, in den letzten Wochen habe ich nichts anderes getan, als mit Interessierten,Verbänden, Parteien und all den Leuten, die damit zu tun haben, zu diskutieren. Der neue Gesetzentwurf, der nach den Ferien kommen wird,enthält alle diese Punkte,namentlich die aus Ihrem Punkt 6. Insofern gibt es keine Notwendigkeit mehr, Ihren Antrag heute zu behandeln, und aus diesem Grund lehnen wir ihn ab.
Ich bitte das Gremium, unseren Vorschlägen zuzustimmen – Herr Präsident, in der Hoffnung, dass ich die Redezeit ein bisschen unterschritten habe.
Ich wollte gerade sagen, Sie haben Ihre eigene Prognose weit übertroffen und sind noch in der Redezeit geblieben. Trotzdem herzlichen Dank, dass Sie so pünktlich waren. – Nächste Wortmeldung, Frau Kollegin Habermann.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Herr Herr,ich möchte eine Anmerkung zu Ihrer Argumentation zur integrierten Gesamtschule machen.
Ich habe nicht geglaubt, dass Sie den Mut hätten, hier das zu wiederholen, was Sie uns schon im Ausschuss erzählt haben. Eine integrierte Gesamtschule hat es nicht nötig, dass ihr zwangsweise gymnasialgeeignete Kinder zugeführt werden.
Denn eine gute integrierte Gesamtschule hat ein pädagogisches Konzept, das die Eltern gern wahrnehmen, weil ihre Kinder dort bestmöglich gefördert werden, auch für den gymnasialen Bildungsgang.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich damit beginnen – wir sind zwar bei der Bildungspolitik –, dass ich Herrn Reif zitiere. Herr Reif hat vorhin gesagt: Ich habe selten eine Anhörung im Hessischen Landtag erlebt, bei der so viel Übereinstimmung festzustellen war.