Auch die Ausschlussgründe sind nicht akzeptabel. Sie sagen, die Zweidrittelmehrheit solle entscheidend sein, damit die Entscheidung auf einer breiten Basis stehe. Das ist absurd. Wir alle hier wissen ganz genau, dass in diesem Fall leider die letzte Macht vom Volker und nicht vom Volke ausgeht. Er entscheidet nämlich, welchen Fällen er zustimmt und welchen nicht. Von daher ist die Begründung fadenscheinig.
Sie versuchen, mit diesem Gesetzentwurf die Härtefallkommission zu einem Feigenblatt des Ministers zu degradieren. Das können wir nicht akzeptieren. Das nehmen wir nicht hin.
Bevor hier eine Änderung der Härtefallkommission aus der Hüfte heraus geschossen wird und eine neue Zusammensetzung der Kommission beschlossen wird, sollten Sie auf jeden Fall eine Anhörung zulassen. Wir brauchen eine vernünftige Evaluierung der Härtefallkommission. Dabei muss es um die Fragen gehen, wie sie bisher zusammengesetzt war und wie in ihr gearbeitet worden ist.
Ich möchte den Vertretern der Regierungsparteien einen Hinweis geben. Nehmen Sie die Kritik der Kirchen nicht leichtfertig hin. Ich meine die ganze Kritik der Flüchtlingsorganisationen und der Kirchen. Das sind Verbände, in denen teilweise auch Ihr Wählerpotential Mitglied ist. In Ihrem Parteinamen befindet sich ein C für Christlich.
Dass Sie jetzt so leichfertig mit den Einzelfällen und den humanitären Fällen umgehen wollen, wird Ihnen auf die Füße fallen. So geht man nicht mit Einzelfällen um. Ich warne davor. Ich möchte auch den Integrationsminister bitten – da er schon den Namen Integrationsminister hat –,
sich dafür einzusetzen, dass auch Menschen mit ungesichertem Status in diesem Land eine vernünftige Chance erhalten.
Die Härtefallkommission, wie wir GRÜNE sie vorgesehen haben, hat die beste Chance, sachorientiert zu arbeiten. Sie möchten das wieder rückgängig machen. Sie möchten sie zu einem Feigenblatt des Ministers machen. Das nehmen wir nicht hin.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie werden einer vernünftigen Anhörung zustimmen.Alles andere wäre fadenscheinig.Alles andere sollte für die Regierung beschämend sein. – Danke schön.
Frau Kollegin Öztürk, vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Cárdenas. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist eine wesentliche innenpolitische Forderung der LINKEN, das Flüchtlingsrecht im Sinne des Gebotes der Nichtzurückweisung – –
Es ist eine wesentliche innenpolitische Forderung der LINKEN, dass das Recht der Flüchtlinge im Sinne der Nichtzurückweisung nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention umgesetzt wird. Deshalb ist es auch in unserem Interesse, über vernünftige Zuwanderung und Integration im Sinne einer sozial gerechten und ökonomischen demografischen Entwicklung in Hessen nachzudenken.
Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU und der FDP zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes will genau das Gegenteil erreichen. Er will im Wesentlichen wiederherstellen, was es schon einmal gab. Das gab es allerdings unter der Alleinherrschaft der CDU. Dass Sie, die Mitglieder der FDP, sich dazu hergeben, ist meines Erachtens ein Armutszeugnis.
Das wird ein weiterer Schritt im gesamten Rollback sein, mit dem Sie das ungeschehen machen wollen,was sich seit 2008 hoffnungsvoll abzeichnete, nämlich ein Öffnung des Landtags hin zu mehr Bürgernähe, zu mehr offener Diskussion im eigenen Hause und zu mehr Abgabe der Verantwortung an die Institutionen der Bürgergesellschaft, die Sie, meine Damen und Herren der FDP, hochzuhalten immer vorgeben.
Ihr Entwurf berücksichtigt mit keinem Wort die einwandfrei funktionierende Arbeit der seit November 2008 arbeitenden Härtefallkommission. Noch nicht einmal der erste Tätigkeitsbericht der Kommission soll abgewartet werden.
Dabei wird in der in dieser Zusammensetzung im letzten Jahr eingesetzten Kommission konstruktiv und blockfrei zusammengearbeitet. Dialog und nicht Blockade zwischen staatlichen und nicht staatlichen Stellen bewirkte bisher eine erhöhte Akzeptanz rechtsstaatlicher Entscheidungen.
Aufgrund der von den Fraktionen der CDU und der FDP verfolgten Änderung der Zusammensetzung der Härtefallkommission mit fünf zusätzlichen Abgeordneten ergäbe sich mit 23 Mitgliedern die größte Kommission in Deutschland. Die jetzige Zusammensetzung der unabhängig arbeitenden Härtefallkommission zeichnet sich gerade durch ein ausbalanciertes Maß an Menschen aus verschiedenen Organisationen aus, die sich in ihrer Arbeit mit dem Schicksal der Migrantinnen und Migranten beschäftigen und deshalb die notwendige Fachkompetenz und auch das erforderliche Basiswissen hinsichtlich der komplizierten aufenthaltsrechtlichen Regelungen mitbringen.
Nach Einschätzung vieler aus der Härtefallkommission besteht nach drei erfolgreichen Sitzungen kein Reformbedarf. Man ist dort durchaus in der Lage, positive wie negative Aspekte der Antragstellung abzuwägen.
Würde man jetzt zusätzlich Parlamentarier aufnehmen, würde das zu einer Verquickung der Exekutive und der Legislative führen. Das hätte Konsequenzen hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit des Gremiums.
Die Ausdehnung des Quorums auf zwei Drittel der Mitglieder ist abzulehnen. Damit würde sich die Landesregierung eine Sperrminorität sichern und würde die Experten entmündigen.Das hat Herr Kollege Merz zu Recht kritisiert.
(Zurufe: Doch! – Frank Lortz (CDU): Na, na, na! – Minister Volker Bouffier: Ich sitze die ganze Zeit hier!)
Entschuldigung. – Herr Bouffier, wovor haben Sie eigentlich Angst? Das letzte Wort haben doch sowieso Sie.
Die von der CDU und der FDP anvisierte Wiederaufnahme der Ausschlussgründe widerspricht unseres Erachtens der Intention des Bundesgesetzgebers. Demzufolge ist zu prüfen, ob individuelle und humanitäre Gründe für den weiteren Verbleib in Deutschland sprechen. Eine solche Checkliste zu entwickeln,mit deren Hilfe schematisch über die Härtefalleingabe entschieden werden kann, verbietet sich unseres Erachtens allein schon wegen der Vielgestaltigkeit der Lebenssachverhalte, die den Eingaben zugrunde liegen.
Humanitäre oder persönliche Gründe können sich aus einer ungünstigen Konstellation oder Entwicklung des persönlichen Schicksals ergeben. Das kann nicht unter anderen Vorschriften subsumiert werden, weil das von den dort erfassten Sachverhalten abweicht. Das kann durch
eine ungewöhnlich lange Aufenthaltsdauer ohne gesicherten Status verstärkt werden.Auch kann das auf einem ungünstigen Zusammenwirken persönlicher und wirtschaftlicher Faktoren beruhen, die trotz langen Aufenthalts eine Inanspruchnahme der unseres Erachtens dringend zu verlängernden Altfallregelung unmöglich gemacht haben.
Humanitäre und persönliche Gründe sind aber immer nur verschiedene Aspekte,die im Wege einer Gesamtschau aller für und gegen die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung sprechenden Gründe ermittelt und berücksichtigt werden müssen.
Die meisten Bundesländer mit Härtefallkommissionen haben keine Checkliste oder Punktekataloge, nach denen persönliche Härte festgestellt werden soll. Lediglich Schleswig-Holstein hat Verfahrensgrundsätze für das Vorliegen persönlicher oder humanitärer Gründe entwickelt. Dabei geht es um Extrakriterien, wie z. B. schwerste gesundheitliche Problematiken, die im Herkunftsland nicht adäquat behandelt werden können, das Kindeswohl oder die Trennung von engen Verwandten.
Nach Durchsicht der Tätigkeitsberichte der Länder wissen wir, dass bei den Entscheidungen überwiegend die Frage im Mittelpunkt stand, ob es zu einer erfolgreichen Integration und Sozialisation kommen kann. Als Gründe wurden Ausbildung der Kinder, lange Aufenthaltszeit, Sprachkenntnisse, längerfristiges ehrenamtliches Engagement, familiäre Bindung zu bleibeberechtigten Ausländern sowie Unzumutbarkeit der Rückkehr wegen fehlender Bindung zum Herkunftsland, besondere persönliche Umstände wie besonders schwere Erkrankung oder Behinderung, oder Opfer eines fremdenfeindlichen Überfalls geworden zu sein, angeführt.
Die Härtefallkommission von Baden-Württemberg führt in ihrem Tätigkeitsbericht vom September 2005 sogar aus, dass sie – ich zitiere – „im Zerreißen von langjährig gewachsenen und vielfach auch erarbeiteten beruflichen und sozialen Beziehungen eine besondere persönliche Härte nicht nur für die Antragsteller, sondern auch für ihre Arbeitskollegen,Verwandte,Freunde und Nachbarn“ sieht. Diese Sicht persönlicher Härte können wir nur unterstützen.
Ziel der Härtefallregelung des § 23a des Aufenthaltsgesetzes ist es, Einzelfallgerechtigkeit herbeizuführen. Nur im Einzelfall kann oder sollte eine Anordnung davon abhängig gemacht werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist oder eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde. Es gibt immer wieder alleinstehende, alte oder kranke Menschen, die nicht in Lage sind, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen, die aber nicht abgeschoben werden können. Die NGOs schlagen hierzu vor, die Kommunen nicht mit den Kosten für den Lebensunterhalt zu belasten, sondern für diese Härtefälle einen vom Land zu finanzierenden Härtefallfonds einzusetzen.
Eine gute Alternative dazu könnte auch die Veränderung des Landesaufnahmegesetzes sein. So führte RheinlandPfalz eine Regelung ein, der zufolge das Land den zuständigen Kommunen für eine bestimmte Zeit, nämlich drei Jahre, Erstattungsleistungen für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis analog der Regelung des Landesaufnahmegesetzes zahlt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,was spricht dagegen,das Hessische Landesaufnahmegesetz entsprechend anzupas
Wir möchten folgendes Vorgehen vorschlagen und hoffen auf nachdenkliche und nachdenkende Kolleginnen und Kollegen in der CDU und der FDP. Lassen Sie uns den ersten Bericht der derzeitigen Härtefallkommission abwarten. Machen wir diesen zur Grundlage einer erneuten Anhörung, die vielleicht ebenfalls das mögliche Verhältnis von Petitionsausschuss und Härtefallkommission betrachten sollte, ob es gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten in der Kommunikation gäbe.
In die gleiche Richtung zielt auch der Dringliche Berichtsantrag der SPD, den wir hiermit unterstützen. In einer Härtefallkommission, wie sie jetzt im vorliegenden Gesetzentwurf konzipiert ist, würden wir LINKE nicht einmal dann mitarbeiten wollen, wenn wir durch die neue Regierung nicht – wie jetzt wieder einmal geschehen – ausgegrenzt würden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin,meine Damen und Herren! Aufenthaltsrecht, Asylrecht, Bleiberecht – das sind sicher ganz sensible Bereiche. Es betrifft Menschen, die gewisse Schicksale erlebt haben und deren Anliegen ganz angemessen zu berücksichtigen sind. Auf der anderen Seite hat die Gesellschaft Anspruch darauf, dass beim Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland für alle nachvollziehbare demokratische Regeln bestehen.