Herr Kollege Rudolph, dass Sie lachen, ist schön. Als wir beim letzten Mal einen Gesetzentwurf zu dem Thema eingebracht hatten, im Jahr 2011, für die Einmalzahlung an die Polizeianwärter und die Besoldungsgruppe A 11, haben Sie die Verabschiedung mit einer dritten Lesung verzögert. Sie hatten keinerlei Änderungsantrag eingebracht, sondern haben das verzögert, was zum Wohle der Beamten hätte
Die Besoldungssteigerung bedeutet Anerkennung und Wertschätzung für die hessischen Beamten. Meine Damen und Herren, das muss mit einem Ausrufezeichen versehen werden.
Wir machen keine beamtenfeindliche Politik wie in rotgrün regierten Ländern. Ich rate jedem an, einen Blick durch die Zeitungslandschaft und insbesondere in den „Behördenspiegel“ zu werfen. Dort können Sie nachlesen, wie die Beamten das sehen, was in anderen Ländern diskutiert und negativ gegen sie entschieden wird, an erster Stelle in rot-grün regierten Ländern. Es ist katastrophal, was dort passiert.
Der hessische Weg, den wir gehen, nämlich nahezu 1 : 1 das zu übernehmen, was für die Tarifangestellten zum Tragen gekommen ist, ist der richtige Weg. Zum 1. Juli 2013 erhöhen wir die Besoldung um 2,8 %, und eine weitere Stufe gibt es am 1. April 2014. Wir übernehmen nicht die Einmalzahlung, weil wir die schwierige Haushaltslage im Auge haben. Damit dokumentieren wir, dass wir die Schuldenbremse weiter umsetzen wollen. Deswegen können wir die Einmalzahlung nicht an die Beamten weitergeben. Wir setzen ein Zeichen hinsichtlich der Schuldenbremse.
Die Belastungen für den Haushalt sind gleichwohl nicht gering. 40 % der Gesamtausgaben des Landes entfallen auf den Personaletat. Mit 8,5 Milliarden € ist dies der größte Teil des Landeshaushaltes. Wir stellen jetzt zusätzliche Leistungen in Höhe von 421 Millionen € ein. Das halten wir für eine gerade noch vertretbare Größenordnung. Unter Berücksichtigung der 157 Millionen € ergibt das Mehrausgaben von über 550 Millionen €. Das lässt sich sehen, und das muss auch anerkannt werden. Das ist der hessische Weg, den wir für die Beamten gehen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Herr Rudolph, während sich Rheinland-Pfalz auf eine jährliche Besoldungsanpassung von 1 % bis zum Jahr 2016 beschränkt, lässt Nordrhein-Westfalen sogar den höheren Dienst komplett leer ausgehen. Dieses Verhalten zeugt von einer Missachtung der Leistungsträger der öffentlichen Verwaltung. Einen solchen rot-grünen Kahlschlag wird es bei den Beamten in Hessen nicht geben. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf goldrichtig.
Herr Schaus, wir sehen auch, dass gerade in diesen beiden Ländern Stellenabbau betrieben wird: in Baden-Württemberg 11.600 Lehrerstellen, in Rheinland-Pfalz 2.000 Lehrerstellen. Auch in der Schulpolitik, Herr Irmer und Herr Döweling haben es ausgeführt, sind wir vorbildlich. Insofern folgt der Gesetzentwurf dem, was wir in dieser Legislaturperiode positiv vorangetrieben haben.
Da Herr Rudolph in seiner Rede wahrscheinlich noch einmal auf die 42-Stunden-Woche eingehen wird – diese Diskussion ist für heute angekündigt worden, weil auch der Wahlkampf bevorsteht –, möchte ich darauf zum Schluss ganz kurz eingehen.
Für mich persönlich ist es gleichwohl nachvollziehbar, dass die Bediensteten des Landes Hessen die 2004 eingeführte 42-Stunden-Woche als besondere Belastung wahrnehmen. Schon damals haben wir Liberale zum Ausdruck gebracht, dass eine Haushaltskonsolidierung eher einem Marathonlauf gleichkommt als einem 100-m-Sprint.
Da wir bis zum Erreichen ausgeglichener Haushalte noch einige Jahre vor uns haben, befinden wir uns mitten in einem Marathon, nicht an dessen Ende. Ich sage im Hinblick auf die weiteren Reden und die Beschlussfassung am Nachmittag, dass wir aus diesem Grunde von der 42-Stunden-Woche leider keinen Abstand nehmen können. Das sage ich vor allem im Hinblick auf die Äußerungen, die Herr Rudolph wahrscheinlich machen wird.
Das war eine Punktlandung. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Rudolph das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! – Herr Kollege Irmer, in der ersten Lesung gibt es keine Abstimmung. Sie sind lange genug dabei, das zu wissen.
Zunächst einmal: Passt das ins Bild? Warum macht die Landesregierung nicht ihre Hausaufgaben? Der Innenminister ist nicht da, deshalb bekommen Sie es ab, Herr Koch. Ich behaupte: Zu dem Gesetzentwurf haben die Fraktionen von CDU und FDP außer den Unterschriften der Fraktionsvorsitzenden nichts beigetragen. Wenn das nicht stimmt, mögen Sie mir widersprechen. Der Innenminister ist der oberste Dienstherr der hessischen Beamtinnen und Beamten. Das ist sein Job. So viel zu dem Thema „Trennung von Staat, Fraktionen und Regierung“. Alles ist schön miteinander vermengt.
Die Ausführungen des Kollegen Blechschmidt waren geradezu rührend. Auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer sage ich: In den letzten Jahren haben CDU und FDP die hessischen Beamtinnen und Beamten sträflich benachteiligt. Besoldungserhöhungen wurden entweder verweigert oder nicht zeitnah umgesetzt. Es gab Sonderopfer für die Beamtinnen und Beamten. Die „Aktion düstere Zukunft“ lässt grüßen.
Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, tun Sie nicht so scheinheilig, tun Sie nicht so, als ob Sie die Gralshüter für die hessischen Beamtinnen und Beamten seien. Diese haben unter Ihnen genug gelitten.
Jetzt kommen Sie mit einem Gesetzentwurf daher. Es hat möglicherweise mit dem Wahltag, dem 22. September, zu tun, dass Sie überhaupt bereit sind, eine Erhöhung der Besoldung vorzunehmen. Vom Tarifrecht her gefordert oder
geboten wäre eine Erhöhung zum 1. Juli um 2,8 %. Wir haben immer die These vertreten, das Beamtenrecht soll dem Tarifrecht folgen.
Meine Damen und Herren, noch viel gravierender und entscheidender ist: Sie wollen die sogenannte Einmalzahlung nicht an die hessischen Beamtinnen und Beamten weitergeben. Für das Jahr 2013 geht es um immerhin 450 €. Für das Jahr 2014 geht es um 225 €. Ein Justizsekretär mit der Besoldungsgruppe A 5 würde sich über diese Einmalzahlung sehr freuen, und der würde das Geld in den Konsum stecken, also investieren.
Deswegen ist es falsch, dass Sie unteren Besoldungsgruppen die Einmalzahlung vorenthalten. Jetzt kommen Sie mit der kruden Argumentation daher, wir könnten das nicht alles finanzieren. – Man könnte ja über eine soziale Staffelung oder Differenzierung nach Gehaltsstufen nachdenken.
Die, die in der B-Besoldung sind, also viele FDP- und CDU-Parteigänger in den Ministerien, wie wir gestern und heute gehört haben, könnten möglicherweise auf das eine oder andere verzichten. Aber bei Ihnen heißt es: keine sozialpolitische Komponente.
Geradezu rührend ist auch der Gesetzentwurf von CDU und FDP. Da steht nämlich nichts zur Finanzierung. Normalerweise gibt es ein Deckblatt, auf dem auch zu lesen ist, wie das Gesetzesvorhaben finanziert wird. Da wir im Gesetzentwurf nichts dazu finden, greifen wir auf den Dringlichen Berichtsantrag der Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Da wird aufgeführt, wie hoch der Fehlbetrag ist. Für das Jahr 2013 ist es ein „geringfügiger“ Betrag in Höhe von 3 Millionen €. Es heißt, den könnten wir bei den Einsparungen und bei den Zinsen erlösen. Für das Jahr 2014 ist es ein Fehlbetrag von rund 140 Millionen €. Meine Damen und Herren, so viel zur „seriösen“ Planung der Regierung: Angeblich kann man locker-flockig 140 Millionen € bei Zinsen, beim kommunalen Rettungsschirm und bei staatlichen Hochbaumaßnahmen einsparen. – Entweder hat man sich einen Puffer geschaffen, oder das sind Mondscheinzahlen. Eine seriöse Finanzpolitik ist das nicht.
Wenn Sie bei den Beamtinnen und Beamten etwas gutmachen wollen, dann gibt es dazu von der SPD-Fraktion einen Vorschlag. Der kostet auch nur 6 Millionen €. Gewähren Sie den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die einen verantwortungsvollen, schwierigen und gefahrengeneigten Job ausüben, eine Erschwerniszulage. Die dafür nötigen 6 Millionen € kann man bei einem Personalkostenhaushalt von 8 Milliarden € auch noch finanzieren. Wie es Frau Kollegin Faeser dargestellt hat, wäre das ein Signal in die Reihen der Polizistinnen und Polizisten, die für uns alle einen tollen Job machen. Diesen Vorschlag lehnen Sie von
der CDU und der FDP ab, stellen sich aber hierhin und sagen, 140 Millionen € könne man locker erwirtschaften.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU und der FDP, das ist keine Ruhmestat. Die Beamtinnen und Beamten haben einen Anspruch auf eine angemessene Besoldung, nicht auf ein Gnadenbrot. Sie sollen an den wirtschaftlichen Entwicklungen teilhaben. Sie von CDU und FDP machen diesmal die Besoldungserhöhung mit, aber nur widerwillig, weil Wahlen ins Haus stehen. Sonst würden Sie wieder Ihre falsche Politik zulasten der Beamtinnen und Beamten betreiben. Es gibt in der Tat immer noch die 42-Stunden-Woche für die Beamtinnen und Beamten – auch da kein Signal, das bei der Dienstrechtsmodernisierung zu ändern. Das ist keine Ruhmestat.
Die Regierung macht die Arbeit, CDU und FDP bringen den Gesetzentwurf ein. Ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren sieht anders aus. Sie sind erneut überführt.
Schönen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Herr Abg. Frömmrich das Wort. Bitte schön, Herr Frömmrich.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schön, dass der Kollege Rudolph in Richtung des Herrn Kollegen Blechschmidt das eine oder andere schon geradegerückt hat. Ich könnte Ihnen den „Behördenspiegel“ aus den Jahren 2003 bis 2010 zeigen. Da könnten Sie nachlesen, wie die Leute in der Bundesrepublik Deutschland und in Hessen Ihre Art der Personalpolitik zwischen 2003 und 2010 beurteilt haben. Ich glaube, Sie haben keinen Grund, hier andere Bundesländer vorzuführen.
Wir reden gerade über die Beschäftigten dieses Landes. Es ist gut, wenn die Beamtinnen und Beamten an der Einkommensentwicklung im Lande teilhaben. Es freut uns, dass die Beschäftigten daran teilhaben können. Das würdigt natürlich auch die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ich denke aber auch, dass verantwortliche Politik so gestaltet sein muss, dass man darauf hinweist, wie die Finanzsituation des Landes ist. Das muss man einordnen. Die teilweise Übernahme des Tarifabschlusses, die Sie uns gerade empfehlen, würde bedeuten, dass wir in den nächsten Jahren 580 Millionen € für das Personal zusätzlich ausgeben. Wir haben laut Bericht des Landesrechnungshofs eine Personalkostenquote von 46 % – nicht von 40 %, wie Sie gesagt haben, Herr Blechschmidt –, und wir haben eine Verschuldung des Landes in Höhe von 42 Milliarden €. Die Rückstellungen für Pensionen betragen 43 Milliarden €,
wobei die Beihilferückstellungen noch gar nicht eingeflossen sind. Wenn man also über die Übernahme von Tarifabschlüssen redet, dann muss man das in den Gesamtkontext, in den Finanzrahmen des Landes Hessen einfügen.