Wir haben in den Naturparken – wenn es denn solche sind – für eine einheitliche Beschilderung der Wanderwege gesorgt. Auch das war ursprünglich so nicht drin. Ich bin ganz froh darüber, dass wir diesen Wirrwarr verschiedener Verbände, die Wander- oder Radwege auszeichnen, damit beseitigt haben.
ich komme in einem Satz zu Ende –, dass Hessen-Forst den Wald einfach mehren kann. Daher kann Hessen-Forst den Wald nur dann mehren, wenn die privaten Interessen nicht berührt werden. Denn der Markt für Wald ist dünn genug, sodass für Private auch noch etwas übrig bleiben soll und nicht am Ende alles dem Staat gehört. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Hessen ist das waldreichste Bundesland mit immerhin 42 % Waldanteil an der Landesfläche. Insofern haben wir eine besondere Herausforderung und auch eine besondere Verantwortung für den Wald.
Ich bin schon ein bisschen bestürzt, da ich den Eindruck habe, dass einzelne Abgeordnete das Waldgesetz noch nicht einmal richtig gelesen haben.
Dankenswerterweise hat Herr Sürmann schon § 1, die Ziele des Waldgesetzes, wiedergegeben. Wenn man in § 1
nicht nur den Abs. 1, sondern auch Abs. 2 liest, dann findet sich all das wieder, Herr Lotz, was Sie gerade angemahnt haben, was sich darin nicht finden würde, was nämlich im Bundeswaldgesetz geregelt ist. Da findet sich wieder, dass die Ziele, die in Abs. 1 formuliert sind, darauf auszurichten sind, „die Umwelt und die Lebensgrundlagen des Menschen, den Naturhaushalt, die biologische Vielfalt, die Landschaft, den Boden, das Wasser, die Reinheit der Luft und das örtliche Klima zu schützen sowie einen Beitrag
zum Schutz vor Lärm, Bodenabtrag und Hochwasser zu leisten“. Ich muss sagen, ich bin schon ein bisschen betroffen und bestürzt, wenn Sie anmahnen, dass etwas nicht darin stünde, was dort formuliert ist. Denn eines ist vollkommen klar: Wir brauchen ein gutes, wir brauchen ein aktuelles und wir brauchen vor allem ein verantwortbares Waldgesetz.
Verantwortbares Waldgesetz heißt, dass wir in § 1 zwei Punkte aufgenommen haben, die vorher nicht formuliert waren. Wir haben zum einen den Begriff der Nachhaltigkeit aufgenommen. Das ist nicht rhetorisch, sondern wir haben ihn aus sehr ernsten Gründen aufgenommen, weil wir die Nachhaltigkeit als Verantwortung verstehen und weil wir wissen, dass wir den Wald in der Verantwortung für die nachfolgenden Generationen in seiner Multifunktionalität begreifen müssen, ihn bewirtschaften müssen, ihn als Lebensraum zur Verfügung stellen müssen, unter Berücksichtigung all der Kriterien, die ich gerade formuliert habe und die in § 1 Abs. 2 stehen.
Wir haben auch ganz bewusst den Begriff des Klimaschutzes hineingenommen, weil wir wissen, dass wir heute vor anderen Herausforderungen stehen, als das früher der Fall gewesen ist, weil wir wissen, dass wir eine besondere Sensibilität für den Wald mit seinen unterschiedlichen Belangen haben müssen. Deshalb kann ich an der Stelle auch sehr selbstbewusst sagen: Das neue Hessische Waldgesetz ist ein fortschrittliches, ist ein gutes und ist ein innovatives Waldgesetz. Das bedeutet, dass man den Wald selbstverständlich auch im Sinne der Forstwirtschaft bewirtschaften kann, aber unter Berücksichtigung all dessen, was ich gerade genannt habe, mit allen notwendigen Interessenausgleichen.
Herr Lotz, ich will noch einmal darauf hinweisen: Sie wissen doch genau, dass wir, was die Personalentwicklung angeht, sehr gut aufgestellt sind. Es wurde ein Personalentwicklungskonzept aufgestellt, das gemeinsam mit der Personalvertretung und nach Vorschlägen von Gewerkschaften so erarbeitet wurde, dass junge Leute die Chance haben, sich weiterzuentwickeln, damit wir einen demografischen Wandel, einen Generationenwechsel innerhalb der Belegschaft hinbekommen, damit wir immer leistungsfähig sein werden. Das heißt, wir sind in der Waldbewirt
Ich möchte nur noch auf zwei Dinge eingehen. Ich muss sagen, ich kann Ihre Häme schlicht und einfach nicht verstehen, wenn wir über das Betretungsrecht diskutieren. Na klar hatten wir eine Diskussion, und zwar begann die Diskussion schon, bevor wir überhaupt die erste Lesung durchgeführt haben. Abgesehen davon, dass Sie gerade das Waldgesetz negativ beurteilt haben: Wenn Sie sich die Anhörungsergebnisse anschauen, dann sehen Sie, dass das Waldgesetz auf eine sehr große Zustimmung stößt.
Bevor überhaupt die erste Lesung durchgeführt wurde, hatte ich aufgrund der aufkommenden Diskussion in der Tat zum runden Tisch eingeladen. Meine Güte, was ist Schlimmes daran? Bevor die erste Lesung durchgeführt wurde, haben wir die unterschiedlichsten Interessenvertreter zusammengeholt, seien es die Sportler, seien es die Waldbesitzer, seien es die Naturschützer. Was ist Schlimmes daran?
Wir haben sie zweimal zusammengeholt und einen runden Tisch gebildet. Wir haben eine Formulierung gefunden, die die unterschiedlichsten Interessen zusammengeführt hat. Ich glaube, das, was wir jetzt vorgelegt haben, ist ein hervorragendes Ergebnis dieses runden Tisches, das auch eine entsprechende Fortführung findet.
Es ist uns gelungen, dass diejenigen, die häufig übereinander reden, miteinander geredet haben. Wir haben zusammengesessen und versucht, gemeinsam eine freiwillige Vereinbarung zur Ausübung des Natursports in hessischen Wäldern zu entwickeln. Das heißt, die Arbeit geht weiter. Ich kann schon sagen: Das haben wir doch gut gemacht. An der Stelle dürften Sie uns auch einmal loben.
Letztes Thema: Bannwald, Schutzwald. Seit dem Jahr 2002 haben wir die Regelung für den Bannwald, wie wir sie jetzt haben. Wir sehen keine Veranlassung, sie zu ändern, weil sich die zehn Jahre alte Regelung bewährt hat.
Richtig ist, Bannwald und Schutzwald haben einen besonders hohen Wert, selbstverständlich. Sie sollen möglichst nicht angetastet werden. Aber es kann Gründe des öffentlichen Interesses geben, dass man sagt, man muss in der Tat in den Bannwald gehen – Sie haben es eben angesprochen –, z. B. für eine infrastrukturelle Baumaßnahme, die im öffentlichen Interesse liegt. Das heißt, wenn wir tatsächlich in diesen Bereich gehen müssen, haben wir die Verantwortung, dass wir die öffentlichen Interessen und die Interessen des Bannwaldes ordentlich abwägen müssen, weil der Bannwald unter Schutz steht.
Frau Feldmayer, bei dem, was Sie angesprochen hatten, haben Sie verschwiegen, dass für die Baumaßnahme Flughafen zwar auf der einen Seite Bannwald gefällt wurde, dass auf der anderen Seite aber mehr aufgeforstet wurde,
als gefällt wurde. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Man muss sagen: Interessenausgleich ist innovativ. Deshalb ist dieses Waldgesetz auch ein gutes. – Besten Dank.
Es ist beantragt, eine dritte Lesung durchzuführen. Dem wird nicht widersprochen. – Damit überweisen wir den Gesetzentwurf nach Durchführung der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zusammen mit den entsprechenden Änderungsanträgen an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Auch das ist hiermit beschlossen. Damit haben wir die Beschlussfassungen, wie sie notwendig sind, herbeigeführt.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts (Fraspa-Gesetz) – Drucks. 18/7342 zu Drucks. 18/6549 –
Es ist vereinbart, dass dieser Tagesordnungspunkt im nächsten Plenum aufgerufen werden soll. – Dem widerspricht niemand. Dann machen wir das so.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik – Drucks. 18/7343 zu Drucks. 18/7122 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Dann kann ich zur Abstimmung schreiten. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Gesetzentwurf bei Stimmenthaltung der LINKEN und Zustimmung der übrigen Fraktionen angenommen und zum Gesetz erhoben.