Herr Minister Rentsch, zu Ihren Ausführungen. Die Behauptung, die Probleme, die Griechenland oder Spanien jetzt haben, seien durch den Mindestlohn verursacht, ist doch geradezu absurd.
Ja, auch das Problem der Jugendarbeitslosigkeit ist in diesen Ländern doch nicht dadurch entstanden, dass es dort einen Mindestlohn gibt. Das können Sie den Menschen doch nicht allen Ernstes weismachen wollen.
So, jetzt komme ich zum Schluss, weil ich gesehen habe, dass offensichtlich Gäste gekommen sind. Da will ich die Redezeit nicht weiter verbrauchen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Wissler. – Meine Herren, keine Unruhe bitte, ich erkläre gleich, wer die Gäste sind.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf.
Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer lehnt ihn ab? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf nach der zweiten Lesung keine Mehrheit bekommen hat. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und nicht angenommen.
Auf der Tribüne begrüße ich den Bürgermeister aus Einhausen, der die Kerbeköniginnen aus seiner Gemeinde mitgebracht hat. Herr Bürgermeister, viel Spaß und danke, dass Sie hier sind.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Waldes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 18/7341 neu zu Drucks. 18/6732 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Abg. Wiegel. – Meine Damen und Herren, wir haben fünf Minuten Redezeit vereinbart. Das Wort hat Herr Abg. Stephan für die Fraktion der CDU.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute in zweiter Lesung das Hessische Waldgesetz behandeln können. Eine dritte Lesung ist angekündigt, deswegen kann es heute auch etwas kürzer werden. Sie können sich sicherlich noch an die besondere Genese dieses Gesetzentwurfs erinnern.
Im vergangenen Sommer gab es eine intensive, zum Teil hitzige, zum Teil auch unsachlich geführte Diskussion zu diesem Gesetzentwurf. Das betraf vor allem das Betretungsrecht im Wald.
(Günter Rudolph (SPD): Unsachlich! Erst verzapft ihr Unsinn, und dann beschwert ihr euch über die Kritik!)
Mein lieber Herr Rudolph, der Chef der Mountainbiker hat doch selbst im Interview in der „Hessenschau“ gesagt, man selbst hätte manches anders machen sollen.
Darauf beziehe ich mich und auf nichts anderes, nämlich auf das Selbstbekenntnis der Mountainbikeverbände. Das ist so, daran können Sie auch nicht rütteln. Da müssen Sie sich nur das Interview in der „Hessenschau“ noch einmal anschauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich wäre das Ganze relativ sachlich abzuhandeln, aber wir wissen ja, wie der Herr Rudolph so ist. Ich halte es für ein großes Verdienst der Landesregierung, insbesondere von Frau Puttrich, dass sie damals alle Beteiligten an den runden Tisch geholt hat.
Das Betretungsrecht wurde so geregelt, dass alle zufrieden sind und dass wir diesen Gesetzentwurf im Ausschuss auch relativ ruhig abwickeln konnten.
Das war so entspannt, wie das bei uns im Umweltausschuss so üblich ist. Wir haben noch ein paar Kleinigkeiten während der Anhörung und auch danach diskutiert, dane
ben unter anderem auch das Thema Gemeinschaftswald. Unser Änderungsantrag zum Thema Gemeinschaftswald ist, das gestehen wir zu, recht spät eingereicht worden. Wir meinen aber, es ist wichtig, das Thema jetzt noch mit einzubinden
und daraus kein separates Gesetz zu machen. So hat es Frau Puttrich auch bereits auf eine Kleine Anfrage hin erklärt. Wir binden jetzt das Thema Gemeinschaftswald in das Waldgesetz ein, das erspart uns ein eigenes Gesetz.
Ein paar Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf: Wir bleiben dabei, so wie es früher schon einmal war, dass die Entschädigungsregelung für den Fall der Ausweitung von Schutz- und Bannwäldern weiterhin bestehen bleibt. In der Vergangenheit ist die Regelung praktisch nicht zur Anwendung gekommen. Nichtsdestotrotz halten wir es für richtig, dass private Eigentümer dann, wenn eine Nutzungseinschränkung in ihrem Eigentum erfolgt, eine entsprechende Entschädigung enthalten können. Wie gesagt, es gab bisher nicht einen Fall.
Wir wollen auch eine faire und gerechte Abwägung zwischen Forstwirtschaft und Landwirtschaft. Wir wollen, wenn die Waldflächen erweitert werden, auch die Interessen der Landwirtschaft gewahrt sehen. Wir wollen die Abstandsregelung zwischen Landwirtschaft und Wald wieder auf 5 m zurückführen, was vorher der Fall war.
Schließlich konnten die monatelang andauernden Diskussionen zu den Gemeinschaftswäldern doch noch zu einer Lösung geführt werden. Aus diesem Grund ist auch diese Regelung zu den Gemeinschaftswäldern in diesen Gesetzentwurf aufgenommen worden.
Gemeinschaftswälder sind eine ganz besondere Form des Waldbesitzes. Diese besondere Form bedarf einer besonderen rechtlichen Behandlung. Sie bedarf besonderer Regelungen hinsichtlich der Flexibilität, um diese besondere Waldform auch für die Eigentümer organisatorisch handhabbar zu machen.
Wir sind der Auffassung, dass das neue Waldgesetz einen fairen Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Nutzern herstellt. Hessen ist mit 42 % Waldanteil ein sehr waldreiches Bundesland. Deswegen ist das Waldgesetz auch für Hessen von sehr hoher Bedeutung. Der Wald in Hessen wird allen Funktion gerecht: Erholung, Wirtschaft, Umwelt, Natur- und Klimaschutz.
Dieses Gesetz leistet dafür einen wichtigen Beitrag. Ich bin froh darüber, dass wir uns die notwendige Zeit dafür genommen haben, um darüber ausgiebig zu beraten, im Ausschuss, in der Anhörung und auch in der Fraktion. Ich bin sehr froh darüber, dass wir einvernehmliche Lösungen mit den Beteiligten und Betroffenen gefunden haben.
Es gibt sicherlich noch einige Konflikte im Detail. Die GRÜNEN haben einen Änderungsantrag zum Thema Bannwaldschutz eingebracht. Ich glaube, dass wir in Hessen dem Bannwaldschutz die notwendige und richtige Bedeutung und dem Wald den notwendigen Schutz zumessen.