Protocol of the Session on April 24, 2013

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen der Präsiden- tin)

dass der Berichterstatter ausschließlich dafür zuständig ist, dass eine Petition bearbeitet oder auch beschlossen wird, würde das bedeuten, dass der Ausschuss bei einem Berichterstatter, der sich weigert, etwas zu bearbeiten, nie einen Beschluss fassen könnte.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das hat keiner gesagt!)

Der Petitionsausschuss ist ein Hilfsorgan des Landtags.

Kommen Sie bitte zum Ende, Frau Wallmann.

Insofern ist es völlig richtig. Frau Öztürk, Sie können es gern kritisieren. Ich habe oft genug angekündigt, dass ich es Ihnen in diesen Fällen nicht durchgehen lasse, wenn Sie uns wieder eine lange Nase ziehen. Insofern würde ich es wieder so machen. Wir werden der Rücküberweisung nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Hermann Schaus (DIE LINKE): „Lange Nase ziehen“, was ist denn das?)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wallmann. – Für die SPD spricht nun Herr Kollege Roth. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst sind zwei, drei Klarstellungen zu treffen. Bei der Petition, die jetzt in Rede steht, handelt es sich nicht um eine Petition, die schon lange im Geschäftsgang ist und wo jemand den Versuch unternimmt – so wird das teilweise dargestellt –, sie noch möglichst lange im Geschäftsgang zu halten. Solche Petitionen kennen wir leider auch, ganz gleich, in welcher Fraktion. Ich erinnere nur an Petitionen, die im Innenausschuss noch anstehen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): So ist es, aus der 16. Legislaturperiode!)

Ich werde mich zum Inhalt der Petition hier nicht äußern. Aber bei dieser Petition handelt es sich um eine der Petitionen, wo wir in der Vorprüfungskommission einvernehmlich festgestellt haben, in Absprache mit dem Petitionsbereich, in Absprache mit der Landesregierung, dem Innenministerium, dass wir sie zeitnah abarbeiten, so wie das die Geschäftsordnung vorsieht, und dass diese Petitionen einen Vermerk bekommen, nicht vor dem 31.03. in den Vollzug zu gehen. Wir haben aber gleich dazugesagt, jede einzelne Petition bekommt eine Berichterstatterin oder einen Berichterstatter, wie das im normalen Verfahren vorgesehen ist, und sie oder er schaut sich die Petition im Detail an. Das ist auch bei dieser Petition geschehen.

Unter den vielen Petitionen, die wir in den letzten Wochen nach diesem Verfahren ordentlich behandelt und abgewickelt haben, gab es eine, wo die Berichterstatterin gesagt hat: „Hier wäre es zwingend notwendig, noch ein paar Informationen zu bekommen. Ich garantiere,“ – so war das in der letzten Sitzung – „dass sie in der Folgesitzung, also in der nächsten Ausschusssitzung, abgeschlossen werden kann.“ Es muss das Recht der Berichterstattung sein, und das ist auch in der Geschäftsordnung so grundgelegt,

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

von einer Sitzung zur nächsten zu schieben, d. h. nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, sondern die Fragen zu klären, die noch zu klären sind, und dann zu einem Beschlussvorschlag zu kommen. Hier gibt es kein Verschulden, dass das ewig lange hinausgezogen wäre. Ich lese die Geschäftsordnung so, dass die Berichterstattung den Beschlussvorschlag macht. Im konkreten Fall sind wir im Petitionsausschuss davon abgewichen, und das halte ich für eine falsche Entscheidung.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Abschließend will ich noch einen Satz ergänzen. Das hat die Kollegin Wallmann eben beschrieben. Von der Sache her werden wir bei dieser Petition wahrscheinlich überhaupt keinen Dissens haben. Die Frage, die hier ansteht, ist eine Frage des Verfahrens. Da appelliere ich an alle Fraktionen des Hauses, dem Antrag der GRÜNEN zuzustimmen, die Petition noch einmal in den Petitionsausschuss zu geben, damit sie dort in der nächsten Sitzung ordentlich abgestimmt werden kann. – Danke.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN – Alexander Bauer (CDU): Die ist ordentlich abgestimmt!)

Vielen Dank, Herr Kollege Roth. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Kollege Reuscher. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist sicher ein ungewöhnlicher Vorgang, der hier jetzt abläuft, dass eine Petition im Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung erhält, die nicht von der Berichterstatterin kommt. Ich glaube, es ist aber einmal ein notwendiger Vorgang. Denn wir schlagen uns seit vier Jahren mit Petitionen herum, die durchaus auch auf die lange Bank geschoben werden.

Wir sind der Meinung, dass die Geschäftsordnung in dem Fall nicht verletzt wurde. In der Geschäftsordnung steht eindeutig, Herr des Verfahrens ist der Ausschuss, und der Berichterstatter handelt im Auftrag. Man kann das auch so interpretieren – das ist vielleicht eine kleine Kritik an der Ausschussvorsitzenden –, dass die Ausschussvorsitzende dafür sorgen müsste, dass die Petitionen rechtzeitig abgeschlossen werden.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Das ist eine interessante Wendung!)

Ich wehre mich zunächst einmal gegen die Unterstellung, dass wir hier leichtfertig Petitionen abschließen. Das tun wir nicht. Jeder, der im Ausschuss ist, von welcher Fraktion auch immer, bearbeitet die Petitionen sehr sorgfältig. Aber in dem Fall, nur in diesem außergewöhnlichen Fall, haben wir uns dazu entschlossen, einmal einen anderen Weg zu gehen und einen Beschlussvorschlag zu machen, der aus der Mehrheit des Ausschusses kommt.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Einen anderen Weg als die Geschäftsordnung!)

Ich kann das auch begründen. Da wir inhaltlich nicht über die Personen reden können, muss man das auf etwas anderem Wege tun. Wir haben die Berichterstatterin gefragt, welche Argumente es denn noch geben würde. Es handelt sich hier um eine kosovarische Familie – das ist zumindest aus der Unterlage erkennbar, das kann man sagen –, die im Petitionsverfahren keine Chance hat; das ist für jeden erkennbar gewesen, mit Sicherheit auch für die Berichterstatterin.

Wir haben nachgefragt, welche Dinge noch nachzuforschen wären. Es waren nicht einmal irgendwelche Papiere, sondern ein Zeugnis, das noch nachgefragt werden sollte. An dieser Stelle haben wir gesagt, dass das keine inhaltliche Diskussion mehr ist. Die Berichterstatterin hätte auch am Ende nichts anderes als Sach- und Rechtslage – in einem oder zwei Monaten, ich weiß nicht, wie lang das noch hätte hinausgeschoben werden können – machen können. Was wir gemacht haben – wir haben Sach- und Rechtslage mit der Maßgabe „Härtefallkommission“ vorgeschlagen –, war eigentlich im Sinne des Petenten; denn der Petent hat ein Anrecht darauf. Diese Familie hat keine andere Chance, als über die Härtefallkommission überhaupt zu einem Aufenthaltsrecht zu kommen. Das ist es, was ich an dieser Verzögerung kritisiere.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Wir sind jederzeit bereit, Petitionen auch einmal zu schieben, wie man so schön sagt – wenn Papiere fehlen, wenn Heiraten anstehen, wenn irgendetwas anderes Wichtiges fehlt, was unter Umständen einen Aufenthalt berechtigt, wenn beispielsweise Kinder da sind, usw. Da sind wir sehr, sehr sorgfältig. Aber an dieser Stelle sind wir nicht mehr bereit, es zuzugestehen, dass der Ausschuss dazu benutzt wird – –

(Zuruf des Abg. Torsten Warnecke (SPD))

Aber nicht in dem Sinne, wie – –

(Janine Wissler (DIE LINKE): Kinder im Sinne von Kindern? – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Kinder im Sinne der Rechtslage, dass hieraus ein Aufenthaltsrecht entstehen könnte. – Wie gesagt, wir dürfen es nicht verwechseln: Das Aufenthaltsrecht kann für diese Familie nur über die Härtefallkommission entstehen, nicht über das Petitionsverfahren.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE) – Gegenruf von der FDP)

Die Berichterstatterin hat keinen anderen Vorschlag als Sach- und Rechtslage gemacht. Wir haben diesen Vorschlag etwas früher gemacht – Sach- und Rechtslage mit der Maßgabe „Härtefallkommission“. Es ist genau das, was im Sinne der Petenten ist.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Wir wollen eigentlich im Sinne des Petenten handeln und ihn nicht täuschen. Wir täuschen ja den Petenten über seine wirkliche Rechtslage. Wir tun so, als könnte er sich über das Petitionsrecht einen Aufenthalt verschaffen, und wissen ganz genau, dass es nicht geht. Genau das finde ich unfair gegenüber dem Petenten, wenn wir den Vorgang auf die lange Bank schieben.

Aus diesem einzigen Grund haben CDU und FDP sich dazu entschlossen, an der Stelle etwas zu tun, was in den vier Jahren nie vorgekommen ist. Aber es ist wichtig, dass es einmal gemacht wurde, dass wir nämlich klarstellen, dass der Petent auch ein Anrecht auf eine klare und schnelle Entscheidung hat. Die haben wir herbeigeführt. Sicher ist jetzt noch etwas rechtlich zu prüfen. Aber wir werden diese Petition nicht wieder an den Ausschuss überweisen; denn in diesem Fall bringt es gar nichts, noch einmal zu beraten und zu verschieben.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich bitte, jetzt entsprechend über diese Petition abzustimmen. Die Klärung dessen, was in der Geschäftsordnung steht, kann an anderer Stelle erfolgen.

(Zurufe)

Wir aber sind der Meinung, dass uns die Geschäftsordnung das Recht dazu gibt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Reuscher. – Ich rufe nun noch einmal Frau Kollegin Öztürk auf. Sie hat eine Restredezeit

von 1:43 Minuten. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Meine Damen und Herren! Ich möchte hier noch einmal klarstellen, dass, wenn man die Geschäftsordnung so auslegt, wie es die Fraktionen von CDU und FDP tun, die Berichterstatter in Zukunft bei keiner ihrer Petitionen in Ruhe beraten könnten, weil sie immer einen Zwangsbeschluss befürchten müssten,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

und die Mehrheit in diesem Landtag könnte immer selbst behaupten und entscheiden, wann eine Petition entscheidungsreif sei. Das ist doch absurd. So kann man nicht mit Petitionen umgehen.

Zu den Vorwürfen, die hier erhoben werden, dass Petitionen rechtzeitig entschieden werden müssen: In der Tat, Petitionen müssen rechtzeitig bearbeitet und entschieden werden. Diese Petition liegt dem Petitionsausschuss seit Februar vor. Erstmalig ist sie im März zur Beratung im Ausschuss angemeldet gewesen. Das heißt, wir haben drei Monate, in denen wir uns mit diesem Vorgang befassen. Ich habe um Verschiebung gebeten, weil vonseiten der Petenten an mich herangetragen worden ist, dass neue Informationen vorliegen würden. Bevor ich diese aus- und bewerten sowie Ihnen einen Vorschlag machen kann, können Sie doch nicht voreilig nach Ihrem Gusto entscheiden, ob gesetzlich etwas zu machen ist oder nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Hier werden Tatsachen verdreht und Verabredungen dargestellt, wie sie in dieser Form nicht stimmen. In der Diskussion im September letzten Jahres haben wir gesagt, dass Petitionen, die aus Serbien und Mazedonien kommen und keine Chance haben, zeitnah erledigt werden sollten. Hier handelt es sich um eine kosovarische Petition. Damals habe ich auch gesagt, wir sollten uns die Zeit nehmen, Einzelfälle anzusehen. Über den Inhalt können wir im Ausschuss diskutieren. Aber dass uns hier ein Zwangsbeschluss aufgedrängt wird, finde ich – –

(Peter Beuth (CDU): Eine ganz schön lange Restredezeit!)

Frau Kollegin!