Protocol of the Session on April 24, 2013

Meine Damen und Herren von der CDU, ich glaube nicht, dass die Wählerinnen, auf die Sie sich beziehen, alle Ihrer Auffassung sind. Als Frau Fuhrmann und ich die Frauenpolitik in Hessen vertreten haben, haben wir uns regelmäßig mit den hessischen Beamtinnen getroffen, wir haben uns mit den Frauenorganisationen getroffen, wir hatten im Büro für Staatsbürgerliche Frauenarbeit mit Vertreterinnen aller politischen Parteien in Hessen Kontakt, im Übrigen auch mit den FDP-Frauen.

Wir haben keine getroffen, die Ihre Form des alleinigen Wünschens von Fortschritten vertreten hat. Wir haben nur Frauen angetroffen, die gesagt haben, in Hessen müsse an diese Kontinuität angeknüpft werden. Wir wünschen, dass wir durch die Hessische Landesregierung eine Unterstützung erfahren.

Sie müssen zum Ende kommen.

Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. – Ich möchte an den Verfassungsrichter Benda erinnern, der Ihnen auch sehr nahe steht, der sinngemäß vorgetragen hat: Wenn die Bundes-CDU so weitermacht, brauchen wir einige Hundert Jahre, bis die Wünsche der Gleichstellung der CDU in Erfüllung gehen. – Herr Frauenminister, die Fundstelle reiche ich gern nach.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pauly-Bender. – Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Bellino zu Wort gemeldet.

(Lachen bei der LINKEN)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich wundere mich sehr, dass da so gelacht wird. Was wir eben gehört haben, ist nicht nur unparlamentarisch und unter der Gürtellinie, es ist diskriminierend und sexistisch.

(Lachen bei der LINKEN)

Wir sind der Meinung, dass das Präsidium einzuschreiten hat, wenn eine Rednerin meint, Hessen sei „Schwanzmeister“. Ich finde, das ist unparlamentarisch.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Sehr geehrter Herr Bellino, wenn das Wort gefallen wäre, müsste ich es rügen. Ich habe von hier aber das Wort „Schwarzmeister“ verstanden. Wenn es Zweifel gibt, müssen wir das Protokoll auswerten.

(Peter Beuth (CDU): Alle haben es gehört! Fragen Sie doch die Rednerin! – Weitere Zurufe von der CDU und der FDP)

Es ist unser Brauch, dass wir uns den stenografischen Bericht anschauen, ob das wirklich so verstanden wurde.

(Peter Beuth (CDU): Fragen Sie doch die Rednerin! – Weitere Zurufe von der CDU und der FDP)

Frau Kollegin, würden Sie mir bestätigen, ob Sie es gesagt oder nicht gesagt haben? – Frau Kollegin, ich erteile Ihnen das Wort, damit ich weiß, was Sie gesagt haben.

Frau Präsidentin, ich kann es gerne erklären. Es handelt sich um den Schwanz der Statistik.

(Große Heiterkeit und Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Die CDU-Fraktion kann jetzt hineininterpretieren, was sie möchte. Wenn die Frau Kollegin es aber so beschreibt, dass sie auf das Ende einer Tabelle zeigt und dass sie nicht die andere Bedeutung des Wortes meinte, dann ist das nicht zu rügen.

(Große Heiterkeit und Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte um etwas mehr Ruhe, denn ich würde gerne in der Tagesordnung fortfahren.

Wir haben jetzt keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Damit ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Hessisches Gesetz zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Drucks. 18/7246, durchgeführt worden.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – Drucks. 18/7251 –

Eingebracht wird der Gesetzentwurf von Herrn Bellino. Vereinbarte Redezeit: fünf Minuten je Fraktion. Herr Kollege Bellino, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem vorherigen Tagesordnungspunkt kann ich nur sagen: Wenn die Debatte so bleibt, dann freuen wir uns auf die zweite und dritte Lesung.

Mit Blick auf die Uhr und der berechtigten Hoffnung, dass wir uns bei dem jetzt aufgerufenen Tagesordnungspunkt einiger sind, versuche ich, mich kurz zu fassen, indem ich darauf hinweise, dass wir uns heute in erster Lesung mit Änderungen im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz befassen – mit Änderungen, die die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Hessen erhöhen sollen, denn es soll ein neues Warn- und Informationssystem etabliert werden.

Jeder von uns hat ein Mobiltelefon, einen Tablet-Computer oder Ähnliches – Geräte, die wir nahezu permanent mit uns herumtragen. Es liegt deshalb auf der Hand, dass wir diese Technik nicht nur nutzen, um uns mit Verwandten beruflich oder privat auszutauschen, sondern dass diese modernen Kommunikationsmittel auch verwendet werden, um Warnmitteilungen zu präsentieren, abzusetzen und zu lesen. Das heißt, diese Technik kann präventiv eingesetzt werden.

Mit dem Änderungsgesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, wollen wir die rechtliche Grundlage für ein neues Warnsystem schaffen, ein Warnsystem, das die Bevölkerung mithilfe moderner Kommunikationsmittel – Handy und Ähnlichem – informiert.

Einige konkrete Beispiele. Ob es sich um eine Unwetterlage, um Trinkwasserverunreinigungen, eine Schadstoffwolke, eine Gefährdung durch Kriminelle, einen großen Unfall oder eine Bombenentschärfung handelt, für alle diese Fälle eignet sich dieses Frühwarnsystem hervorragend. Wer sich mit seiner Mobilfunknummer registrieren lässt, hat künftig die Möglichkeit, Warnmeldungen mittels SMS oder anderer Übertragungsdienste in einem bestimmten Gebiet zu erhalten. Alle, die mit ihrem Handy oder mit ihrer Postleitzahl im System gemeldet sind, bekommen dann bei einer möglichen Gefahrenlage kostenlos eine Kurzinformation oder eine E-Mail-Nachricht.

Die klassischen Formen der Alarmierung, über Sirenen und/oder Lautsprecherwagen, bleiben natürlich bestehen. Wie wir alle, die wir uns mit dem Thema befassen, aber wissen, sind ihre Anwendungsmöglichkeiten lückenhaft – leider wurden an vielen Stellen z. B. die Sirenen abgebaut –, sie wirken pauschal, und vor allen Dingen sind sie längst nicht so passgenau.

Das hier vorliegende und in Hessen zu etablierende zusätzliche Angebot kann diese Lücke schließen, konkrete Informationen liefern und passgenau alarmieren. Durch das künftige Warnsystem wird es nämlich möglich sein, gezielt Warnungen per SMS und E-Mail zu versenden, die auch schon, wenn es gewünscht und notwendig ist, passgenaue Verhaltensweisen empfehlen, beispielsweise Informationen darüber, ob die Fenster und Türen geschlossen werden sollten oder man sich in Sicherheit begeben sollte. Durch die jeweilige Leitstelle kann die Informationsübermittlung an Betroffene schnell erfolgen. Dafür soll, so ist unser Wunsch, das Gesetz, dessen Entwurf wir heute einbringen, die Grundlagen schaffen.

Ich darf abschließend darauf hinweisen, dass Pilotversuche in Frankfurt, in Bad Homburg und im Schwalm-Eder-Kreis dieses Alarmsystem bereits als positiv dargestellt haben. Mit einer nun geplanten flächendeckenden Einführung kann die gesamte Bevölkerung in Hessen dieses System nutzen und von der zusätzlichen Sicherheit, die dadurch geboten wird, profitieren. Wir bitten um eine wohlwollende Begleitung im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bellino. – Als nächster Redner hat sich für die SPD-Fraktion Kollege Franz zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Vorfeld der Verbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen, die in Hessen in den freiwilligen Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und Werksfeuerwehren tätig und für die Sicherheit der Bevölkerung zuständig sind, für ihre Arbeit zu danken.

(Beifall bei der SPD)

Der Gesetzentwurf, den Herr Kollege Bellino eben eingebracht hat, hatte einen gewissen Vorlauf, nämlich den der CDU und der FDP auf Drucks. 18/5797 vom Juni 2012. Ich sage es einmal so: Wenn die Alarmierung und die damit verbundenen Vorteile durch die Anwendung dieses Gesetzes schneller gehen als die Einbringung des Gesetzentwurfs, dann ist das für die Bevölkerung auf jeden Fall ein Vorteil.

In der damaligen Diskussion spielte der Punkt eine Rolle, dass man sich registrieren lassen muss. Ich bin nicht in der Lage, technisch zu beurteilen, ob es auch andere Möglichkeiten gibt.

Spannend wird sicherlich auch Folgendes sein. Sie haben formuliert, dass es 15.000 € für die Grundausstattung bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten gibt. Wenn man das einmal hochrechnet, dann kommt man auf eine Summe von ca. 400.000 €. Zumindest müsste belegt werden, wie man auf diese Summe kommt; ich nehme an, über eine Ausschreibung. Das müsste man aber entsprechend formulieren. Die Landkreise und die kreisfreien Städte werden sicherlich fragen: Das System ist mit 15.000 € eingerichtet worden. Aber die weiteren Betriebskosten pro anno, von Ihrer Seite auf 3.000 € geschätzt, müssen die die Kommunen bezahlen?

Es sind auch einige Anpassungen gelaufen, die vielleicht Antworten auf die sogenannte Tagesalarmbereitschaft geben können, indem man beispielsweise formuliert, dass technischer Einsatzleiter nicht nur der Gemeindebrandinspektor sein kann, sondern auch qualifizierte Feuerwehrangehörige, z. B. Wehrführer, Zugführer und Gruppenführer. Ich halte das angesichts der Situation vor Ort in vielen Bereichen für geboten.

(Beifall bei der SPD)

Ein anderer Punkt. Sie sind in Ihrem Gesetzentwurf explizit auf den Krisenstab der Landesregierung eingegangen. Sie haben formuliert, dass er einzurichten und zu unterhalten ist, und Sie haben auch die klare Erwartungshaltung an die Landkreise und die kreisfreien Städte, dass die erforderliche persönliche, räumliche und sächliche Ausstattung zur Verfügung steht. Das reiht sich wiederum in Ihre Grundphilosophie ein. Sie stellen etwas zur Verfügung, und die Betriebskosten müssen die Kommunen selbst tra

gen. Ich glaube, das ist kein Beitrag zur Förderung der Finanzen der Kommunen in Hessen.

(Beifall bei der SPD)

Es ist sicherlich kein Zufall und passt auch zu dieser Diskussion, dass die Landkreise bei der Einführung des Digitalfunks auf den Kosten für den Servicepunkt, der eingerichtet werden muss, sitzen bleiben.

Ich glaube, wir können im Ausschuss darüber beraten. Es würde uns interessieren, wie man auf die genauen Zahlen kommt. Wir werden das positiv begleiten und schauen, ob wir eventuell zustimmen können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Franz. – Als nächster Redner hat sich Kollege Frömmrich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir waren uns, was den Brand- und Katastrophenschutz angeht, in der Vergangenheit eigentlich immer einig. Wir haben es mit sehr vielen engagierten Ehrenamtlern zu tun, die den Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land sicherstellen. Da das zu großen Teilen ehrenamtlich erledigt wird, sind wir natürlich auch dafür, denen, die das machen, eine gute Ausstattung zur Verfügung zu stellen und gute gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie diese Aufgabe vernünftig erfüllen können.