Auch das ist in einem demokratischen Rechtsstaat ein völlig normaler Vorgang. Diese Korrektur wird heute vorgenommen werden. Ich bin mir sicher, dass wir damit auf einem guten Weg sind.
Eines wird damit aber erreicht werden: Die notwendige Transparenz wird hergestellt.Wir wissen heute:Wo Klaus
Lage GbR draufsteht, ist eine Beteiligung der SPD drinnen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Al-Wazir, selbstverständlich dürfen Sie das. Ich dachte, Sie wollen Fußballspielen gehen.
Vielen Dank, Herr Präsident, ich habe zwei Minuten Redezeit. – Verehrter Herr Kollege Hoff, ich lasse mir viel vorhalten, aber nicht von Ihnen, dass es Ihnen um Transparenz geht.
Ich könnte die Frage stellen, welche Firmen in der Leipziger Straße in Mühlheim ihren Sitz hatten, von denen Sie nichts gewusst haben.
Es geht um Ihren Kreuzzug gegen die SPD hinsichtlich der Medienbeteiligung. Ich habe immer ausdrücklich gesagt: Wir haben als Partei keine Beteiligung an Medien und streben auch keine an.
Ich sage Ihnen ausdrücklich Folgendes. In Ihrem Kreuzzug gerade auch gegen die dd_vg. – das Stichwort dazu lautet: „Frankfurter Rundschau“ – haben Sie einmal einen Gesetzentwurf eingebracht – ich glaube, das geschah sogar von der Regierungsseite aus –, in dem stand: Alle Beteiligungen an Zeitungsverlagen müssen einmal pro Quartal im Impressum genannt werden.
Was ist denn passiert? – Dann kam wer auch immer zu Ihnen, und auf einmal gab es einen Änderungsantrag der CDU, wo am Ende gesagt wurde: Nur noch die Parteibeteiligungen müssen offengelegt werden und die Eigentümer anderer Zeitungen nicht.
Es geht Ihnen überhaupt nicht um Transparenz. Es geht Ihnen einzig und allein um die SPD. Und das ist das Problem bei dem Gesetzentwurf.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der LINKEN – Volker Hoff (CDU): Das ist Ihr Problem!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Entscheidende ist, dass keiner möchte, dass Parteien Einfluss auf Programme und Rundfunkveranstalter nehmen.
An dieser Stelle ging es darum, einen solchen Regelungsgehalt in das Hessische Privatrundfunkgesetz aufzunehmen. – Herr Schäfer-Gümbel, man merkt schon, wo man getroffen hat.
Um was es geht,sieht man sehr deutlich.Noch vor einem halben Jahr hat es Ihre Unterschrift unter einem SPD-Gesetzentwurf gegeben, der im Landtag eingebracht worden ist, in dem ausschließlich aktienrechtliche Grenzen für die Fragestellung einer Parteienbeteiligung gelten sollten. Das waren damals 49,9 %. Davon reden Sie heute gar nicht mehr.
Morgen wird übrigens in Baden-Württemberg ein Antrag zu einem Mediengesetz eingebracht, das eine Bagatellklausel von 2,5 % vorsieht. Ich würde sagen, wenn wir uns das hier in Hessen erlauben würden, wäre das ein Problem gegenüber dem Bundesverfassungsgericht. Es geht im Wesentlichen darum, Parteieneinfluss auf Programme und Rundfunkveranstalter zu verhindern.
Vor dem Hintergrund muss man Revue passieren lassen, wie sowohl die schriftliche als auch die mündliche Anhörung gewesen ist. Dann verstehe ich schon, wenn Herr Giani – ich glaube, Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – sagt: Ich glaube nicht, dass es verfassungswidrig ist; aber es wäre schöner, wenn im Grunde genommen ein Stück der Wesentlichkeitstheorie Rechnung getragen werden würde und man ein paar Kriterien in das Gesetz hineinschreiben könnte. – Er hat sich noch vorsichtig bewegt.
Der Prozessvertreter der SPD-Bundestagsfraktion hat in der öffentlichen Anhörung gesagt: Was jetzt kommt, das passiert wahrscheinlich wieder so, dass das nicht so richtig handhabbar ist; es wäre schön, wenn wir irgendwelche anderen Regelungen drin haben. – Schön wäre es vielleicht schon, aber ob es auch zielführend ist, das weiß ich nicht.
Der Vertreter der dd_vg., also wieder ein SPDler, hat in der Anhörung gesagt: Da ist uns wirtschaftlicher Schaden entstanden, und eigentlich haben wir gar nicht vor, Einflüsse auf Programme zu nehmen. – Prima, dann können Sie wegen mir auch nach dem jetzigen Gesetzentwurf der Landesregierung 60, 70, 80 % mit einer entsprechenden Beteiligung halten, weil durch das Gesetz die Möglichkeit besteht. Durch Ihren Änderungsantrag würden Sie der dd_vg. schlicht und einfach einen Riegel vorschieben. Ich frage mich, wer freundlicher ist.
Dass letztendlich Herr Morlok, der Leib- und Lebensgutachter der SPD-Fraktion, in einer öffentlichen Anhörung auch diese Position vertritt, ist doch relativ klar.
Im Wesentlichen geht es darum: Wird dieser Gesetzentwurf den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht?
Ich sage Ihnen: Ja, dieser Gesetzentwurf wird ihnen gerecht. Er wird ihnen deswegen gerecht, weil das Bundesverfassungsgericht selbst in seiner Begründung gesagt hat, dass man nicht durch eine irgendwie geartete Grenze den bestimmenden Einfluss definieren kann.
Insofern hat das Bundesverfassungsgericht einem Gesetzgeber freigestellt, mit unbestimmten Rechtsbegriffen zu arbeiten und sie zu benutzen, wenn man ansonsten der Vielfalt der Lebensgestaltung nicht Herr werden kann. Das ist genau an dieser Stelle der Fall. Man kann mit einer kleinen Beteiligung – möglicherweise über die Klaus Lage GbR, eine kleine Beteiligung, die vorhanden gewesen ist – einen bestimmenden Einfluss auf ein Programm und auf einen Sender ausüben, während man es, wenn man nur eine wirtschaftliche Betätigung und Haltung von Aktienanteilen oder anderen Anteilen hat, möglicherweise nicht macht.
Jede Eingrenzung durch die Frage von irgendwelchen Grenzen, seien sie in Prozentzahlen oder in der Form von Fallbeispielen, wie sie die SPD aufgeführt hat, führen an dem Weg vorbei. Letztendlich würde dann ein Gremium – in diesem Fall die Landesanstalt für privaten Rundfunk – immer nur anhand der Kriterien,die Sie in das Gesetz hineinschreiben, prüfen müssen und, selbst wenn es auf einer anderen Ebene vielleicht einen bestimmenden Einfluss vermutet oder feststellt, schlicht und einfach gar nicht mehr exekutieren können, weil das in dem Gesetz nicht mehr vorkommt.
Insofern gibt dieser Gesetzentwurf der Landesanstalt für privaten Rundfunk alle Freiheiten und alle Möglichkeiten, danach zu schauen – und zwar unabhängig davon, wie Beteiligungen aussehen –,dass Rundfunkveranstalter von
parteipolitischen Einflüssen frei bleiben. Nichts anderes ist das, was das Bundesverfassungsgericht uns als Gesetzgeber aufgetragen hat. Diesem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts kommen wir nach.
Ich sehe, mit welcher Vehemenz an dieser Stelle für etwas anderes gekämpft wird. Ich sage Ihnen nur: An dieser Stelle müssen Sie auch den Weg gehen, den jeder, der mit einem Gesetz nicht einverstanden ist, gehen kann. Dann wird es irgendwann eine höchstrichterliche Entscheidung geben.
Nach unserer Auffassung – Herr Al-Wazir, da können Sie mich irgendwann zitieren, ohne dass ich Schaum vor dem Mund hatte – ist dieses Gesetz ein Gesetz, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt und verhindert, dass bestimmender Einfluss von Parteien auf Rundfunkveranstalter ausgeübt werden kann, damit wir einen parteifernen und von parteipolitischen Abhängigkeiten unabhängigen Rundfunk haben.
Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die zweite Lesung abgeschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über dieses Gesetz in zweiter Lesung.
Wer diesem Gesetzentwurf, Drucks. 18/731 zu Drucks. 18/315,in zweiter Lesung zustimmen möchte,den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE somit angenommen worden ist. Damit wird der Entwurf zum Gesetz erhoben.
Meine Damen und Herren,damit ist die Tagesordnung erschöpft, ich hoffe, die Fußballer nicht. Ich wünsche guten Erfolg. Wir treffen uns morgen früh um 9 Uhr zu den Tagesordnungspunkten 40 und 75.Auf Wiedersehen.