Warum tun Sie das? Nur deshalb, weil Sie mit Schmutz werfen wollen, damit an dem Herrn Ministerpräsidenten oder an dem Herrn Minister etwas hängen bleibt. Das ist einer Opposition unwürdig, und das zeigt auch, wie scheinheilig Sie sind, Herr Schäfer-Gümbel.
Sie schwadronieren von einem sauberen Wahlkampf, aber Sie lassen keine Gelegenheit aus, z. B. mit der Bemerkung
über Schwarzgeld und mit dem unsäglichen Auftritt der SPD zum Thema Untersuchungsausschuss, mit Schmutz zu werfen, um es höflich zu formulieren. Das ist Ihr wahres Gesicht.
(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Lebhafte Zurufe von der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war ein Beispiel dafür, wie sehr die Politik in diesem Lande auf den Hund gekommen ist.
Die Partei in diesem Hause, die sich „bürgerlich“ tituliert, aber keine einzige der bürgerlichen Tugenden hier an den Tag legt, sollte sich für den Redebeitrag des Kollegen Bellino schämen.
Herr Kollege Bellino, es ist geradezu grotesk, wie Sie mit Entscheidungen unserer höchsten Gerichte in diesem Landtag umgehen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat Ihnen in seinem Urteil ganz deutlich untersagt, die Stelle zu besetzen, bevor Sie die Beurteilungslücken geschlossen haben. Er hat ausdrücklich gesagt, dass die Entscheidung rechtswidrig war, weil der unterlegene Bewerber Ritter um Nuancen bessere Beurteilungen hatte als der, den Sie Herrn Ritter vorgezogen haben. So gehen Sie mit Entscheidungen oberster Gerichte um.
Gerade der ehemalige Justizminister Wagner sollte sich dafür schämen, wie der Geschäftsführer seiner Fraktion mit solchen Urteilen umgeht.
Es war ja nicht der erste Versuch; es gab ja insgesamt drei Versuche. Der erste Versuch dieses Ministerpräsidenten, seinen Parteifreund aus Gießen auf den Stuhl des Präsidenten der Bereitschaftspolizei zu hieven, ist gescheitert, weil Herr Ritter Lunte gerochen und gesagt hat, auch er bewerbe sich um diese Stelle. Der zweite Versuch ist seinerzeit vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel gestoppt worden. Der Verwaltungsgerichtshof hat ganz klar gesagt, dass Herr Ritter um Nuancen besser beurteilt worden sei und dass die Beurteilungslücken geschlossen werden müssen. Sie haben diesem Urteil einfach nicht zur Umsetzung verholfen.
Herr Kollege Bellino, wie gehen Sie eigentlich mit einem damals amtierenden Vizepräsidenten bei der hessischen Polizei um, wenn Sie ihn in dieser Art und Weise hier im Haus so diskreditieren? Das ist erbärmlich, Herr Kollege.
Das sagt auch etwas über das Zustandekommen von Entscheidungen und die Art und Weise von Auswahlverfahren aus, die dieser Ministerpräsident als ehemaliger Innenminister getroffen und geführt hat. Der Ministerpräsident hat als Innenminister den Mann, den Sie hier andauernd diskreditieren, zum Vizepräsidenten der Bereitschaftspolizei in Hessen gemacht. Wie reden Sie eigentlich über Auswahlentscheidungen Ihres Ministerpräsidenten? Es ist absurd.
Der Ministerpräsident hat nach dem VGH-Urteil die Fachabteilung geradezu handstreichartig nicht mehr eingebunden. Seinerzeit hatte Frau Staatssekretärin Scheibelhuber sogar ein neues Auswahlverfahren, eine neue Ausschreibung vorbereitet. All das ist eingestampft worden, weil Herr Bouffier, Staatssekretär Rhein und Frau Gätcke das Verfahren an sich gezogen haben. Seit diesem Tag gibt es interessanterweise kein Blatt Papier mehr über das Auswahlverfahren. Das sollte Ihnen doch einmal zu denken geben. Mit „papierlosem Büro“ meinen wir deutlich etwas anderes, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Im dritten Verfahren haben Sie endlich durchgesetzt, was Sie erreichen wollten. Da haben Sie den Parteifreund des Herrn Ministerpräsidenten Bouffier aus Gießen auf diese Stelle gehievt. Die Verantwortung dafür hat der Ministerpräsident ausdrücklich übernommen. Er hat gesagt, er sei Herr des Verfahrens gewesen. Herr Ministerpräsident, wenn Sie politischen Anstand hätten, dann würden Sie angesichts dessen, was in der Zusammenfassung des Gutachtens von Prof. Pechstein steht, Ihren Hut nehmen.
Ich will Ihnen nur ein paar Kostproben von dem geben, was der vom Ausschuss einstimmig benannte Prof. Pechstein, ein ausgewiesener Beamtenrechtler, aufgeschrieben hat. Erstens:
Die unzulässige Dokumentation des zweiten Auswahlverfahrens verletzt den Bewerber Ritter in seinen verfassungsrechtlichen Rechten aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz.
Das ist nicht nur ein Rechtsbruch, sondern sogar ein Verfassungsbruch, begangen von einem Verfassungsminister, dessen Auftrag es ist, die Verfassung zu schützen.
Zu der Rücknahme, die Herr Rhein entgegengenommen hat – das ist schließlich die Geschichte von Herrn Rhein; es gibt auch nur einen Beleg darüber, nämlich seinen eigenen Erinnerungsvermerk; ansonsten gibt es keinerlei Belege dafür –, sagte der Gutachter:
Für eine Rücknahme der Bewerbung Ritters im Gespräch mit Staatssekretär Rhein fehlt es an jedem Anhaltspunkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es fehlt an jedem Anhaltspunkt. Dass das Verfahren nicht ordentlich dokumentiert worden ist, ist auch ein Verfassungsverstoß; denn die Besetzung beamtenrechtlicher Stellen leitet sich ausdrücklich aus der Verfassung, aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, ab. Dieser Minister ist als Innenminister für den Schutz der Verfassung zuständig, nicht für ihren Bruch.
verletzt geltendes Recht, da bei gleicher Beurteilung zunächst weitere leistungsbezogene Kriterien geprüft werden müssen.
Mit der Ernennung Langeckers am Tag nach der Kabinettsentscheidung wurde die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Wartefrist nach der Auswahlentscheidung nicht eingehalten und damit der Rechtsschutz des Bewerbers Ritter verletzt.
Der Rechtsschutz wurde ihm beschnitten. Sein Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz wurde ihm vom Innenminister, dem heutigen Ministerpräsidenten, beschnitten.
Wenn man die Messlatte, die dieser Ministerpräsident in der Zeit, als er noch in der Opposition war, an das Handeln anderer angelegt hatte, einmal an ihn selbst anlegen würde,
Ich beschreibe Ihnen einmal kurz die Messlatte, die der frühere Innenminister und heutige Ministerpräsident an das Handeln anderer angelegt hat, und die Art und Weise, wie er Untersuchungsausschüsse betrieben hat. In der 14. Wahlperiode ging es in einem Untersuchungsausschuss um das Reiten eines Dienstpferds. Da sagt dieser Ministerpräsident in der Begründung – das ist die Geschichte mit den Pferdebewegungsbüchern –:
Ich halte es nicht für normal, dass bei Polizeibehörden während eines laufenden Vorermittlungsverfahrens Unterlagen wochenlang verschwinden.
Zu dem zweiten Bewerbungsverfahren gibt es überhaupt kein Blatt Papier. Herr Ministerpräsident, was sagen Sie eigentlich dazu? Es gibt kein einziges Blatt, keine einzige Zeile.