Protocol of the Session on December 14, 2012

Ich will ein paar Dinge erwähnen, die seinerzeit auch schon vorgeschlagen worden sind. Von daher ist das, was ich im Gesetzentwurf von CDU und FDP gefunden habe, nicht ganz neu: z. B. die Vereinfachung und Flexibilisierung der Laufbahnen, die Beibehaltung der Stellenobergrenze, die Angleichung der Beträge des Familienzuschlags. Sie haben zwar eine andere Regelung gewählt, aber seinerzeit wurde auch von den Mediatoren die Frage der Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit von Zulagen diskutiert. Das ist von Ihnen im Gesetzentwurf, wenn ich es richtig gesehen habe, auch ähnlich geregelt worden. Seinerzeit waren das unter dem Strich gute Vorschläge und eine gute Vorlage für eine inhaltliche Debatte.

Sie machen jetzt etwas, was seinerzeit von den Mediatoren auch gefordert wurde, d. h. die Entschlackung der Laufbahnen. Von über 100 werden wir demnächst elf Laufbahnfachrichtungen haben, und wir werden drei Laufbahngruppen haben.

Sie schaffen außerdem den einfachen Dienst ab. Das fordern wir in diesem Haus schon seit vielen Jahren, das ist schon längst überfällig. Wenn wir als Staat sagen, wir wollen den Niedriglohnsektor abschaffen, müssen wir auch diese niedrigen Einstiegsgehälter abschaffen. Das ist durchaus eine gute Leistung, und das begrüßen wir ausdrücklich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es kann nicht sein, dass wir uns auf der einen Seite darüber beklagen, dass Menschen den ganzen Monat arbeiten gehen und von ihrem Gehalt ihre Familien nicht ernähren können. Wenn Sie sich einerseits die Einstiegsgehälter und andererseits die Lebensunterhaltskosten in Städten wie Frankfurt und Wiesbaden ansehen, dann kann man sagen, jemand, der damit seine Familie ernähren soll, kann das

nicht leisten, weil das Geld nicht ausreicht. Herr Minister, von daher ist das ein Schritt in die richtige Richtung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber auch einige Ansätze in Ihrem Vorschlag, die man sich durchaus noch einmal etwas genauer anschauen muss und wo man sich Gedanken darüber machen muss, ob das wirklich der richtige Weg in die richtige Richtung ist.

Wir haben damals im Gespräch mit den Mediatoren auch immer gesagt, es muss überlegt werden, wie ein guter Übergang von privat zu öffentlich und von öffentlich zu privat geschaffen werden kann, ohne dass man das jetzige System, nämlich den Verzicht auf die Versorgungsbezüge und die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, beibehält.

Sie machen jetzt einen Vorschlag, der durchaus das aufgreift, was die Mediatoren seinerzeit gesagt haben. Sie wollen ein sogenanntes Altersgeld einführen. Das bedeutet, wer mindestens fünf Jahre lang Beamter des Landes Hessen gewesen ist, kann auf Antrag dieses Altersgeld, wenn er in Ruhestand geht, zusätzlich zur gesetzlichen Rente bekommen. Das fällt natürlich weg, wenn er wieder ins Beamtenverhältnis wechselt. Das sollte man aber noch einmal genauer in der Anhörung mit den Expertinnen und Experten diskutieren. Die Vor- und Nachteile sollten genau ausgeleuchtet werden.

Was nicht sein kann, ist, dass wir beim Wechsel von öffentlich zu privat sagen, der Anspruch, der bis zum Zeitpunkt des Wechsels aufgebaut wurde, kann mitgenommen werden. Das kann dazu führen, dass die Guten zu den Privaten wechseln, andererseits der öffentliche Dienst aber nicht so attraktiv ist, dass Leute aus der Privatwirtschaft zu uns kommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Das darf natürlich keine Einbahnstraße sein, vor allem auch nicht für unseren Haushalt. Herr Innenminister, ich habe auch noch keine Antwort darauf. Auf den ersten Blick hört sich das sympathisch an, ich finde aber, da sollte man doch noch einmal den einen oder anderen Experten darüberschauen lassen.

Wir wissen, dass wir sehr gut ausgebildete Steuerfachkräfte haben. Wir investieren in diese Ausbildung sehr viel Geld. Da wollen wir natürlich auch, dass wir die Guten und Besten bei uns behalten. Wenn jetzt private Unternehmen, große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus Frankfurt oder Eschborn, die Guten aus dem öffentlichen Dienst herauskaufen und wir diesen Wechsel sozusagen auch noch vergolden, indem wir sagen, ihr könnt sogar Teile eurer Versorgungsbezüge mitnehmen, sollten wir noch einmal darüber nachdenken.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der FDP)

Ein weiterer Punkt, der schon lange in der Diskussion ist – ich brauche das nicht zu betonen, die Kollegen haben es schon genannt –, ist die Frage der Hebung der Stellen. Es gibt eine lange Diskussion, was die Frage der Polizei angeht und den Flaschenhals, durch den sie nicht hindurchkommen. Der Ehrlichkeit halber muss man aber auch sagen, dass das der zweigeteilten Laufbahn geschuldet ist. Das ist einfach so.

Wir gehen jetzt einen Schritt in die Richtung, indem wir versuchen, ein Problem zu lösen. Herr Innenminister, es ist aber schon erstaunlich, dass Sie sich sechs bis sieben Jahre lang Zeit lassen, diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Mit diesem Gesetzentwurf legen Sie Vorschläge vor, über die wir schon seit Jahren diskutieren – solange ich Innenpolitik mache, diskutieren wir über diesen Punkt.

(Günter Rudolph (SPD): Gefühlte 1.000 Jahre!)

Ausgerechnet ein Jahr vor der Landtagswahl kommt diese Landesregierung und verteilt dieses Manna an diejenigen, die sie über Jahre geschröpft hat. Das muss man in dieser Debatte auch noch einmal feststellen.

Herr Frömmrich, Ihre Redezeit ist um.

Herr Präsident, vielen Dank. Deswegen wollte ich das mit dem Schröpfen am Ende noch einmal sagen. – Das mit der Personalpolitik nach Gutsherrenart, das wird nicht gelingen. Das vergessen wir nicht: 42-Stunden-Woche, Streichung Urlaubsgeld, Streichung Weihnachtsgeld – meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist sehr eingepflanzt in die Köpfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das, was Sie hier vorgelegt haben, scheint aber auf den ersten Blick ein guter Ansatz zu sein. Wir werden daran konstruktiv mitarbeiten und konstruktiv mitdiskutieren. Wir können uns alle auf eine spannende und anregende Anhörung freuen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Danke, Herr Frömmrich. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt ihr parlamentarischer Geschäftsführer Dr. Blechschmidt.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Herr Frömmlich, in der Tat freue ich mich sehr auf eine gute Diskussion im nächsten halben Jahr. Ich freue mich auch, dass dieser Tagesordnungspunkt, der ursprünglich für den Donnerstagnachmittag auf der Tagesordnung gestanden hat, heute Morgen um 9 Uhr diskutiert wird, im Lichte der Öffentlichkeit, mit breiter Transparenz, vor dem Hintergrund dessen, was wir in den letzten Jahren hier im Landtag diskutiert haben. Da gehört dieser Gesetzentwurf hin und trifft, wie hoffe, auf das Medieninteresse, das ihm gebührt.

Ich freue mich auf die Diskussion

(Nancy Faeser (SPD): Wir auch!)

wir alle freuen uns auf die Diskussion, Frau Faeser –, denn die Dienstrechtsmodernisierung stellt entscheidende Weichen für die künftige Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Hessen. Das ist schon in der Vorberichterstattung auch von der Presse erkannt worden.

Herr Präsident, ich erlaube mir, kurz eine paar Überschriften zu zitieren. In der „FAZ“: „Mehr Transparenz und Leistungsanreize“; in der „Frankfurter Rundschau“: „Hessen reformiert sein Dienstrecht und hebt dabei zum Teil die Besoldung an“; im „Wiesbadener Kurier“: „Mehr Geld für Polizisten und Grundschulrektoren“.

Man muss festhalten – das haben alle Vorredner deutlich gemacht –, dass man nicht alles anders machen muss, um vieles zu verbessern, dass aber eine ordentliche Diskussion dazugehört. Herr Schaus, die FDP steht in enger Verzahnung mit den Gewerkschaften. Wir sind in einer guten Diskussion, wie wahrscheinlich auch Sie.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das freut mich ganz besonders!)

Im Hinblick darauf, dass wir heute über den Mediatorenbericht vom 2. Dezember 2009 diskutieren, macht es auch Sinn, festzustellen, dass wir dieses Gesetzgebungsprojekt am Ende der Legislaturperiode verabschieden werden.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Deshalb ist der Weg, der hier und heute gewählt wurde, der richtige Weg, mit der Unterstützung des Ministeriums – sonst wäre ein solches Werk gar nicht zustande gekommen – hier eine Diskussion zu ermöglichen und im nächsten Jahr in eine breit aufgestellte Diskussion zu gehen. Ich sage Ihnen klipp und klar: Das ist dem Ziel geschuldet. Ich habe damit überhaupt kein Problem, weil wir die Diskussion breit und weit führen.

Einen Bereich hat der Kollege Frömmrich aufgemacht: Gerade bei der Leistungsorientierung, beim Austauschverhältnis wird es eine interessante Diskussion geben. Gewerkschaftsvertreter haben mir schon gesagt, dass das sehr unterschiedlich gesehen wird, sodass man die Experten durchaus noch einmal hören muss, ob und inwieweit eine solche Regelung angebracht ist.

Ich möchte mich ganz herzlich bei den Mediatoren bedanken, die von allen Vorrednern erwähnt wurden: bei Herrn Bohl, Herrn Dette, Herrn Klemm und Herrn von Plottnitz. Sie haben am 2. Dezember 2009 unsere Diskussion mit der Vorgabe angestoßen, darüber breit zu diskutieren. Ich meine, dass wir dem Rechnung tragen, indem wir heute ein umfassendes Werk vorlegen, in dem verschiedene Punkte angerissen werden, Punkte, die wichtig sind, Punkte, die noch diskutiert und verfeinert werden müssen, die vielleicht auch geändert werden. Wir alle freuen uns auf die Diskussion.

Aus der umfassenden Überarbeitung des Hessischen Beamtengesetzes und der Neustrukturierung des Laufbahnrechtes möchte ich kurz Folgendes erwähnen: Ablösung des fortgeltenden Bundesbesoldungsrechts durch ein grundlegend überarbeitetes und neu gefasstes Hessisches Besoldungsgesetz mit entsprechender Überleitungsgesetzgebung, umfassende Überarbeitung der Versorgung hessischer Beamter mit Schwerpunkt auf der Mitnahme von Versorgungsanwartschaften, Modernisierung und Flexibilisierung des Laufbahnrechts, Anpassung an die Ergebnisse des Bologna-Prozesses, Bachelor und Master als Befähigungsnachweise für den Zugang zu den Laufbahngruppen, Reduktion von über 100 Laufbahnen auf eine deutlich geringere Zahl und Gruppierung in elf Fachrichtungen.

Ich glaube, es ist wichtig, diese Bestandteile eines modernen Dienstrechtes zu erwähnen, weil sie deutlich machen,

dass wir das Beamtenrecht verschlanken und effizienter machen. Das ermöglicht eine Erleichterung der Bewerberzuordnung, eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes und eine Flexibilisierung bei der Personalgewinnung und dem Personaleinsatz.

Mein Kollege Heinz hat die Verbesserungen bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung schon erwähnt, die für die Koalitionsfraktionen sehr wichtige Punkte sind: eine übersichtliche Neustrukturierung, Teilzeitregelungen bis zu 50 % erstmals auch für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf oder im Vorbereitungsdienst und Erhöhung der Höchstgrenze für die Beurlaubung aus familiären Gründen von 12 auf 14 Jahren. All dies steht unter dem ganz wichtigen Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie es der Kollege Heinz schon erwähnt hat.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Es wird aber auch das Beurteilungswesen neu und systematischer strukturiert. Erstmals wird normiert, dass eine Pflicht zu einer regelmäßigen dienstlichen Beurteilung besteht. Wir erteilen eine Ermächtigung zur verbindlichen Regelung von Details in den Laufbahnverordnungen, z. B. bezüglich der Grundsätze, Ausnahmen, Inhalte, Verfahren und Zuständigkeiten. Die elektronische Personalakte wird der Papierakte gleichgestellt; das ist von großer praktischer Wirkung.

Selbstverständlich – das sei gleichwohl mit Ausrufezeichen versehen – erhalten wir die bewährten Strukturen und Aufgaben der Landespersonalkommission, was richtig ist und sich auch so gehört.

Wir modernisieren die Grundgehaltstabellen. Wir lösen das Lebensalter als bestimmenden Faktor des Grundgehalts durch Erfahrungsstufen nach dem Bundesvorbild ab. Auch das ist wichtig, um ein modernes Dienstrecht zu schaffen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Schaus, wenn man sich in die 400 Seiten des Gesetzentwurfs im Detail einarbeitet, dann sieht man, dass wir eine beitragsgleiche Überführung der Bediensteten in das neue System vorsehen. Wir stellen sicher, dass Bedienstete auch bei einem weiteren Aufstieg keine Nachteile für ihr Lebenserwerbseinkommen erleiden müssen. Wir erhöhen die Gehälter auf den Einstiegsstufen, um Nachteile für lebensältere Neueingestellte zu vermeiden. Wir führen die Sonderzahlungen – monatlich zusätzlich 5 % der Bezüge – fort.

Bei einem Dienstherrnwechsel wird künftig eine Ausgleichszulage gezahlt. Das ist ganz wichtig; wir kennen die Probleme durch die unterschiedliche Besoldungsentwicklung in den Ländern. Wir bauen Mobilitätshindernisse durch einen vorübergehenden Ausgleich finanzieller Einbußen ab.

Die leistungsorientierte Besoldung ist erwähnt worden. Die Höchstgrenze für Prämien wird von 150 % auf 500 % angehoben.

Die Einführung von Sonderurlaub war ein Punkt, den ich bei der Vorlage des Berichts der Mediatoren mit einem Ausrufezeichen versehen habe. Ich habe mich gefragt, wie das praktiziert werden soll. Ich habe mich davon überzeugen lassen, dass das Sinn macht. Ich freue mich gleichwohl

auf die Diskussion, in der die Experten auch hier ihre Argumente einbringen werden.

Wir haben eine Vollregelung bei in der Versorgung mit einem Schwerpunkt bei der Mitnahme von Versorgungsanwartschaften in Form von Altersgeld. Auch das ist erwähnt worden. Nicht erwähnt worden ist: Wir haben die Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.

Alle Vorredner haben deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf einer ausführlichen Debatte bedarf, einer Debatte, vor der wir uns nicht scheuen sollten. Gleichwohl möchte ich feststellen: Die Vorstellung des Mediatorenberichts im Jahr 2009 war das erste Mal, dass ich als neu gewählter Abgeordneter mit diesem Thema zu tun hatte. Ich freue mich, dass wir am Ende dieser Legislaturperiode ein modernes Beamtenrecht in Hessen haben werden.