Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben eben einen Zwischenruf „Sie arroganter Pinsel“ vernommen. Ich gehe davon aus, dass das Präsidium das auch gehört hat, und bitte darum, das geschäftsordnungsmäßig zu behandeln.
Herr Kollege Blechschmidt, wir haben das durch Andeutungen mitbekommen, aber wir haben es nicht gehört. Wenn es so gesagt worden sein sollte, dann wäre das ein unparlamentarischer Ausdruck und daher nicht in Ordnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das Präsidium den Zuruf vernommen hätte, dann wäre dieser sehr laut gewesen. Dann wäre der Zuruf auch zu rügen gewesen. Ich möchte das jetzt so durchgehen lassen und in der Tagesordnung fortschreiten.
Wenn Sie wollen, können wir auch eine Ältestenratssitzung einberufen. Wir haben ja sehr viel Zeit. – Bitte schön, Herr Kollege Bellino.
Frau Präsidentin, ich bitte Sie, zur Geschäftsordnung sprechend, dass wir den Stenografischen Dienst fragen und warten, bis der entsprechende Protokollauszug vorliegt. Dann hätte das Präsidium eine Chance, das zu überprüfen.
Danke schön, Herr Bellino. – Ich habe eine Wortmeldung des Kollegen Frömmrich gesehen. Bitte schön, Herr Kollege Frömmrich.
Lieber Kollege Frömmrich, dann muss ich leider sagen: Das war ein unparlamentarischer Ausdruck, den es zu rügen gilt.
Damit wäre dem Genüge getan, und wir können in der Diskussion fortfahren. Ich habe von Frau Faeser eine Meldung zu einer Kurzintervention vorliegen. Frau Kollegin, Sie haben zwei Minuten Redezeit. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich es erschütternd finde, dass ein Vertreter der Freien Demokraten, der ehemaligen Rechtsstaatspartei, keine Ahnung mehr davon hat, dass in Art. 76
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zurufe von der CDU)
Herr Kollege Greilich, das ist wirklich sehr traurig, und ich glaube, dass viele frühere politische Größen der FDP es sehr schlimm fänden, wenn sie der heutigen Debatte hätten zuhören können, dass Ihnen nicht einmal mehr auffällt, dass Sie in ein Gesetz Regelungen schreiben wollen, die in die Rechte der Parlamentarier eingreifen.
Sie wollen insofern eingreifen, als in Zukunft die handschriftlichen Notizen der Abgeordneten eingesammelt werden müssen. Nach Ihrem Änderungsantrag können die Notizen künftig zwar aufbewahrt werden, sie müssen nicht zwingend geschreddert werden; trotzdem ist das ein Eingriff in die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten.
(Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Das ist nicht akzeptabel!)
Wir werden prüfen, ob dieser Eingriff unsere Rechte verletzt, und werden gegebenenfalls dagegen vorgehen.
Herr Greilich, zum Thema „sachliche Arbeit“. Wir haben vor einem Jahr, am 12. Dezember 2011 – heute ist also der Jahrestag – einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Rechte der Parlamentarier stärken sollte. Was haben Sie gemacht? Ich habe vorhin schon gesagt, die FDP war zwar gesprächsbereit, aber die CDU war es nicht, und zwar über Monate nicht. Erst im September dieses Jahres haben Sie einen Gesetzentwurf eingebracht, der aber das Papier nicht wert ist, auf dem er steht.
Meine Damen und Herren, so viel zur „sachlichen Arbeit“. Herr Greilich, wir haben dieses Thema aufgegriffen und wollten, dass das Haus sachlich arbeiten kann. Die CDU hat sich bis zum September dieses Jahres diesem Ansinnen verweigert.
Ich will nur noch kurz die Frage von Herrn Greilich zur Handy-Benutzung beantworten. Herr Greilich, natürlich brauchen wir in der Parlamentarischen Kontrollkommission keine Handys. Das habe ich Ihnen schon mehrfach gesagt. Es gibt aber Geschäftsordnungen, über die man so etwas regeln kann. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man in solche Sitzungen keine Handys mitnimmt. Das schreibt man aber nicht in das Gesetz, Herr Greilich. Es gibt in keinem anderen Bundesland und auch im Bund kein Gesetz, das das vorsieht, weil das ein Eingriff in die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten wäre. Deswegen fordere ich Sie nochmals auf: Ziehen Sie insbesondere die Regelungen zur Handy-Nutzung und zu den handschriftlichen Notizen zurück.
Danke schön, Frau Kollegin Faeser. – Herr Greilich, Sie haben zur Erwiderung zwei Minuten Redezeit. Bitte schön.
Erst kommen umfängliche Ausführungen dazu, dass wir in Rechte von Abgeordneten eingreifen. Es ist völlig richtig: Natürlich greift eine solche Regelung in die Ausübung des Mandates ein. Aber auch die Ausübung des Mandates ist nicht grenzenlos. Auch sie ist an Regeln und Vorschriften gebunden.
Frau Faeser hat gesagt: „Wir machen das in der Geschäftsordnung.“ Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Frau Faeser, wo leben wir denn? Ein Eingriff in die Rechte von Abgeordneten soll per Geschäftsordnung zulässig sein, nicht aber per Gesetz? Irgendwas ist da doch etwas verdreht.
Frau Kollegin Faeser, denken Sie einmal über das nach, was Sie uns hier erzählen, dann werden solche Ausführungen in Zukunft nicht mehr vorkommen. Dann werden Sie sich vielleicht darauf konzentrieren, einen Gesetzentwurf nicht einfach ein Jahr lang in die Röhre zu schieben, sondern einmal darüber nachzudenken, wo die wesentlichen Dinge – wie die Protokollierung und die Verdachtsberichterstattung – wirklich geregelt werden.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der CDU – Nancy Faeser (SPD): Sie haben sich ein Jahr lang verweigert!)
Vielen Dank, Herr Greilich. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Staatsminister Rhein. Bitte sehr, Herr Rhein, Sie haben das Wort.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will sehr deutlich sagen, dass die Landesregierung den von den Fraktionen der CDU und der FDP vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt.
Ich begrüße ihn schon deswegen, weil das Gesetz zum 31. Dezember 2012 ausläuft und wir ein neues Gesetz brauchen. Ich begrüße ihn aber insbesondere deswegen, weil er gerade nicht das tut, was die Links-Partei fordert. Die LINKEN versprechen nämlich – vermeintliche – Sicherheit durch die reflexhafte Forderung nach Abschaffung des Verfassungsschutzes. Ich denke, wenn man mit dem Verfassungsschutz so eng verbunden ist wie Sie von den LINKEN, dann erklärt sich diese Forderung von selbst.
Ich begrüße diesen Gesetzentwurf insbesondere auch deswegen, weil er, wie ich finde, sehr abgewogen an einzelnen Stellschrauben dreht, und zwar an der richtigen Stelle. Es ist ein Gesetzentwurf, der die parlamentarische Kontrolle der Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz stärkt. Keiner im Landesamt für Verfassungsschutz und niemand in der Landesregierung hat irgendein Problem mit parlamentarischer Kontrolle.
Frau Faeser, so schlimm kann die Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verfassungsschutz nicht gewesen sein, denn Sie haben in der Festschrift zum 60-jährigen Bestehen des LfV Folgendes geschrieben.
Die Kontakte zum LfV sind aus meiner Sicht sehr vertrauensvoll und informativ. Die Zusammenarbeit ist äußerst konstruktiv und die Kontakte sehr angenehm. Die Berichte im Gremium sind sehr umfangreich. Die notwendigen Auskünfte, die für das Verständnis der Sachverhalte erforderlich sind, werden erteilt und Nachfragen stets umfassend beantwortet.
Der von mir sehr geschätzte Kollege Greilich hat in Bezug auf die Beurteilung dieses CDU/FDP-Gesetzentwurfs durch Rot und Grün von einem „Popanz“ gesprochen. Ich will einmal sagen: Da ist auf Ihrer Seite sehr viel gespielte Empörung, da ist sehr viel Show, wenn es heißt, das sei eine „Kontrolle der Kontrolleure“, da werde ein Misstrauen gegenüber den Kontrolleuren des Verfassungsschutzes deutlich.
Das ist doch alles Quatsch. Erzählen Sie hier doch kein Zeug. Sie stellen ein falsches Bild von dem Gesetzentwurf, der von CDU und FDP vorgelegt worden ist. Sie stellen das falsche Bild, CDU und FDP wollten die Kontrolle des Verfassungsschutzes behindern. Das kann man doch nicht allen Ernstes behaupten. Das ist vollkommener Unsinn.