Protocol of the Session on December 12, 2012

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes gehört zu den Eckpfeilern des behördlichen Verfassungsschutzes. Starke und enge Kontrolle sind das Gegenstück zu der Eingriffsbefugnis dieser Behörde. Ziel unseres Gesetzes ist es, eine bessere Kontrolle durch die parlamentarische Kontrollkommission und auch die Schaffung von mehr Transparenz.

Für uns ist es wichtig, neues Vertrauen und Vertraulichkeit zu schaffen. Wir wollen mit unserer Novellierung die parlamentarische Kontrolle optimieren, Protokollpflichten festschreiben, die Hinzuziehung von Sachverständigen ermöglichen und Akteneinsichtsrechte verbessern.

(Nancy Faeser (SPD): Das ist aber zu wenig!)

Das sind die Kernpunkte unseres Änderungsantrages.

Ohne die Wahrung der notwendigen Geheimhaltung ist weder eine erfolgreiche Arbeit noch der Schutz der Betroffenen möglich. Deshalb ist es auch sinnvoll, den Kreis der Geheimnisträger so klein wie möglich zu halten. Deshalb lehnen wir eine Vergrößerung dieses Gremiums ab.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen die Akteneinsicht verbessern. Wir wollen dies konkretisieren und ausdrücklich auch den Zugriff auf amtlich verwahrte Schriftstücke erlauben. Wir werden das Recht auf Zutritt zu den Dienststellen der Behörde regeln. Wir werden damit dem Beispiel der Gesetze vieler anderer Länder folgen. Unsere Formulierungen werden ausdrücklich auch den modernen Aktenbegriff und auch die zunehmende Nutzung digitalisierter Medien, also der elektronischen Akten, berücksichtigen.

Unser Gesetz wird in Zukunft die Befragung eines Sachverständigen erlauben und regeln. Mit Zustimmung von zwei Drittel der Mitglieder des Gremiums wird er zur Untersuchung und zur Erforschung eines Sachverhalts eingesetzt werden können. Die abschließende Bewertung soll in den entsprechenden Gremien durchgeführt werden. Sie verlangen mit Ihrem § 7 Ähnliches. So falsch kann diese Möglichkeit also nicht sein.

Wir von CDU und FDP werden in Zukunft auch die Einbeziehung des Hessischen Datenschutzbeauftragten erlauben. Er kann Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Hinsichtlich des Datenschutzes kann er aufgrund seines Sachverstandes dieses Gremium durchaus bereichern.

Wir werden künftig auch die Einbeziehung in die Haushaltsberatungen ermöglichen. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird in die Beratung des Einzelplans künftig einbezogen werden. Sie wird über den Vollzug des Wirtschaftsplans des Landesamtes informiert werden. Die Mitglieder werden in der Kontrollkommission mit beraten können. Das ist neu. Das wird mehr Kontrolle sein. Das wird eine bessere Kontrolle sein.

Ich möchte jetzt auf einen zentralen Punkt zu sprechen kommen, nämlich die Protokollierung. Die Sitzungen werden künftig durch die Kanzlei des Hessischen Landtags protokolliert werden. Das ist wesentlicher Bestandteil unseres Änderungsantrags, der vorliegt und nicht zurückgezogen wurde. Es ist Drucks. 18/6738. Damit wird ganz klar geregelt werden, dass künftig ein entsprechendes inhaltliches Protokoll geführt werden wird. Das vermisse ich bei Ihrer Regelung. Frau Faeser, zeigen Sie mir einmal, wo Sie das geregelt haben.

Dadurch wird der Verlauf zurückliegender Sitzungen besser nachvollzogen werden können. Man wird diese dann rechtssicher aufarbeiten können. Das wird ein Fortschritt sein. Das hat nur der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP. Das gibt es in keinem anderen Gesetzentwurf.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Wir wollen mit dem Änderungsantrag regeln, dass das Protokoll beim Landesamt sowie beim Präsidenten des Landtags als Verschlusssache archiviert werden wird. Den Mitgliedern wird es natürlich auch wie bisher möglich sein, während der Sitzung handschriftliche Notizen anzufertigen.

Künftig wollen wir die Möglichkeit vorsehen, Schriftstücke als Verschlusssache archivieren zu lassen. Möchten Mitglieder der Kommission ihre Notizen für die weitere Arbeit nutzen, dann werden sie diese zukünftig jederzeit einsehen können.

Damit greifen wir eine Anregung aus der Anhörung auf. Einerseits ermöglichen wir damit die Gewährleistung der Geheimhaltung. Andererseits bieten wir eine Alternative zur Vernichtung dieser Notizen. Das wird doch ein Fortschritt sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Ich möchte auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen, der in der bisherigen Debatte noch gar nicht erwähnt wurde. In dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP ist auch die Änderung des § 9 vorgesehen. Das wird ganz entscheidend sein. Denn damit wird eine Verdachtsberichterstattung ermöglicht werden.

Die bisherige Regelung, § 2 Abs. 2, ermöglicht nur eine Unterrichtung und Veröffentlichung nachweislicher Bestrebungen und Tätigkeiten. Künftig soll darüber hinaus auch eine Verdachtsberichterstattung ermöglicht werden, die aus Gründen der Rechtssicherheit ausdrücklich mit einer Ermächtigung in das Gesetz aufgenommen werden soll.

Das wird ein Fortschritt sein. Denn damit werden sich künftig z. B. auch rechtsextreme Burschenschaften schärfer in den Blick nehmen lassen. Man wird sie in den Bericht aufnehmen können, wenn ein entsprechender Verdacht auf verfassungswidrige Bestrebungen besteht. Das wird im Übrigen für rechte Burschenschaften wie für linke Gruppierungen gelten. Das wird ein Fortschritt und eine Verbesserung unseres rechtlichen Instrumentariums sein. Das hat noch niemand von diesem Pult aus erwähnt.

Kommen wir zu den weiteren Überlegungen.

(Nancy Faeser (SPD): Das haben Sie auch noch nicht erwähnt!)

Frau Faeser, das haben Sie nicht erwähnt. Das ist ganz klar.

(Holger Bellino (CDU): Er hat da vollkommen recht!)

Der Umbau der Sicherheitsbehörden ist im ganzen Land derzeit in vollem Gange. Die bisher bekannt gewordenen Ergebnisse des Untersuchungsausschusses in Berlin gaben auch Anlass, einiges umzubauen und zu verbessern. Dass es im Kontext der NSU-Morde, deren Einschätzung, deren Bearbeitung und deren Aufklärung bundesweit auch zu Fehlern gekommen ist, kann niemand bestreiten. Grundsätzlich sind deshalb die Ergebnisse des Berliner Untersuchungsausschusses abzuwarten, bevor wir endgültige Schlüsse ziehen können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Die neuen Vorkommnisse, die da zutage treten werden, wird man dann bewerten können, wenn der Abschlussbericht vorgelegt sein wird.

Unser Gesetz wird heute dazu schon beitragen, dass wir wichtige und richtige Maßnahmen ergreifen, die wir nach der Auswertung der entsprechenden Ergebnisse des Untersuchungsausschusses in Berlin durchaus auch noch werden ergänzen können. Das haben wir immer und bei jeder Gelegenheit betont. Das ist ein Anfang und noch nicht das Ende des Umbaus unserer Sicherheitsarchitektur in Hessen.

Es gibt weitere Maßnahmen, die nicht mit dem Gesetz geregelt werden. Es gibt bereits Bausteine, Konzepte und Zehn-Punkte-Pläne für eine neue Ausrichtung des Verfassungsschutzes. Es gibt den Vorschlag, ein Terrorabwehrzentrum wie beim Islamismus zu installieren und die Daten beim Bund zu sammeln.

Es gibt Möglichkeiten, die diskutiert werden. Die Kompetenzen zwischen den Ländern und dem Bund könnten optimiert und die Zusammenarbeit verbessert werden. Es gibt jetzt schon die Notwendigkeit, die Behörden in Hessen zu schärfen. Denn sie haben die örtliche und regionale Kompetenz. Sie müssen in jedem Fall beibehalten werden.

Wir werden auch in Zukunft ein starkes Bundesamt und starke Landesämter brauchen. Das sehen mittlerweile alle Innenminister so. Das muss auch in Hessen unsere Maxime sein.

Wir werden auch Regelungen für den Einsatz der Vertrauensleute finden müssen. Die Auswahl der V-Leute, ihre Führung, und die Kontrolle ihres Einsatzes brauchen klare und verbindliche bundesweit einheitliche Standards. Dazu zählt auch die Aus- und Fortbildung dieser V-Leute.

Für den Einsatz und für die Führung dieser V-Leute soll es bundeseinheitliche Regelungen geben. Dafür hat sich Innenminister Boris Rhein stark gemacht. Dabei werden wir ihn auch künftig unterstützen.

Die Debatte zeigt eines doch ganz klar. Mein Vorredner von der Fraktion DIE LINKE hat es auch noch einmal deutlich gemacht. Nicht die Abschaffung des Verfassungsschutzes, sondern die Neuausrichtung ist entscheidend. Er muss modern, transparent und zukunftsfähig werden. Wir werden dazu einen Beitrag leisten. Der Verfassungsschutz ist und bleibt ein unverzichtbares Frühwarnsystem der wehrhaften Demokratie.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Das funktioniert ja auch „super“!)

Die von den Fraktionen der CDU und der FDP vorgelegten Änderungen des Gesetzes werden ein wichtiger Beitrag sein, künftig Fehler zu vermeiden und die Arbeit des Amtes zu verbessern. Das wird zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zum Schutz unserer Demokratie geschehen.

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Hessen leistet unverzichtbare Arbeit. Es verdient deshalb unser Vertrauen und auch das der hessischen Bevölkerung. Dieses Vertrauen soll in Zukunft durch den weiteren Ausbau der parlamentarischen Kontrolle gestärkt werden. Der Verfassungsschutz soll konsequent fortentwickelt werden. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Kollege Bauer, vielen Dank. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Herr Kollege, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Am Anfang meiner Rede möchte ich eine Entschuldigung an Herrn Kollegen Bauer richten. Da hat es ein Versehen mit der Drucksachennummer gegeben. Ich glaube, das wird gerade in der Verwaltung geklärt. Wir haben einen Hinweis bekommen – –

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Nein, nein, nein!)

Soll ich Ihnen das vorlesen?

(Zuruf des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP))

Ich rede mit Herrn Bauer und nicht mit Ihnen. – Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP wurde zurückgezogen. Das ist die Drucksache, die wir bekommen haben. Das wird gerade in der Verwaltung geklärt.

Herr Kollege, ich darf Ihre Rede kurz unterbrechen. Das wird Ihnen auch nicht von der Redezeit abgehen.

Was den Änderungsantrag angeht, möchte ich eine Information an Sie weitergeben. Der Änderungsantrag Drucks. 18/6737 ist an die parlamentarischen Geschäftsführer per E-Mail gegangen. Daraufhin gab es den Wunsch, diesen Änderungsantrag zurückzuziehen. Diesem Wunsch wurde natürlich entsprochen. Es gab deshalb keinen Ausdruck dieser Drucksache. Man hat mir gesagt, er sei deshalb auch nicht im Netz vorhanden.

Es gibt natürlich einen Unterschied zwischen dem Änderungsantrag Drucks. 18/6737 und dem Änderungsantrag Drucks. 18/6738. Beide Drucksachen liegen den parlamentarischen Geschäftsführern vor. Behandelt wird der Änderungsantrag, Drucks. 18/6738, so wie es auf der Tagesordnung steht. Das ist so in Ordnung.

(Dr. Frank Blechschmidt (FDP): Herr Frömmrich, jetzt haben wir das geklärt! – Zuruf von der FDP: Jetzt entschuldigen wir uns bei der Verwaltung! – Weitere Zurufe)

Vielen Dank, Frau Präsidentin, jetzt haben wir es ja geklärt.

Am Anfang dieser Debatte muss zumindest von unserer Fraktion gesagt werden: Es besteht unter allen Fraktionen dieses Hauses Einigkeit – abgesehen von der Linkspartei –, dass das, was die Linkspartei als Gesetzentwurf vorgelegt hat, so auf keinen Fall geht. Das muss man vor der Klammer feststellen.