Sind denn unsere Strukturen in Hessen verbesserungswürdig? Gibt es dort etwas zu verbessern? – Da gibt es eine ganze Menge.
Der Innenminister hat schon vor Monaten die Hinweise gegeben, da bin ich völlig auf seiner Seite, dass wir natürlich klarere Regelungen für die Auswahl von V-Leuten finden müssen. Natürlich müssen wir klarere Regelungen für die Führung von V-Leuten finden, und natürlich brauchen wir klarere Regelungen für die Ausbildung der Mitarbeiter im Verfassungsschutz. Nur, meine Damen und Herren, hat das doch damit nichts zu tun, dass die Schwachstellen, die wir jetzt identifizieren können, dazu geführt haben, dass es in Hessen konkrete Fehler gegeben hätte.
Das ist genau der Punkt, gegen den ich mich wehre. Und ich bleibe dabei: Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, in Hessen sei die Welt in Ordnung. Das ist nicht die Botschaft. Aber Ihr Versuch, die NSU-Problematiken, die NSU-Diskussion nach Hessen zu ziehen, ist eine infame Art und Weise der Interpretation dessen, was bislang im Ausschuss in Berlin an Fakten und Ergebnissen auf dem Tisch liegt.
Es gibt keine Hinweise auf konkrete Fehler hessischer Sicherheitsbehörden. Es gibt keine Hinweise auf konkrete Fehler der hessischen Polizei.
Es gibt keine Hinweise auf konkrete Fehler der hessischen Verfassungsschutzbehörden, und es gibt keine Hinweise auf konkrete Fehler der Hessischen Landesregierung.
Meine Damen und Herren, ich schließe nicht aus, jeder Tag der Ermittlungen, der Arbeit des Untersuchungsausschusses ist ein spannender Tag, dass da vielleicht noch irgendetwas zum Vorschein kommt. Aber deswegen sagen wir auch: Heute haben wir den heutigen Sachstand zu bewerten, und wir haben in aller Ruhe und Konzentration, wenn die Sachverhalte auf dem Tisch liegen, die Schlussfolgerungen zu ziehen und dafür zu sorgen, unsere Behörden noch besser zu machen.
Ich wiederhole das, was schon mehrfach gesagt worden ist: Wir haben uns in der Tat zu entschuldigen, und wir haben uns schon mehrfach für das kollektive Versagen der Sicherheitsbehörden in Deutschland entschuldigt.
Herr Kollege Al-Wazir, das heißt aber nicht, dass wir nach Ihrem Schwarz-Weiß-Schema agieren und sagen: Na ja, wenn irgendwo etwas schiefgegangen ist, dann ist es Oppositionsaufgabe zu erzählen, das sei auch in Hessen so. – Was Sie hier betreiben, ist Wahlkampf übelster Art und Weise. Das werden wir Ihnen auch in Zukunft nicht durchgehen lassen, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Kollege Greilich. – Ich habe nicht gehört, dass eine dritte Lesung beantragt wurde. Es liegen auch keine Wortmeldungen mehr vor. Deshalb möchte ich in die Abstimmung eintreten.
Ich lasse zuerst über den Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz, Drucks. 18/6675 zu Drucks. 18/5061, abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Hessisches Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben zum Schutz der Verfassung und zur Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz, Drucks. 18/6676 zu Drucks. 18/6176. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist gegen diesen Gesetzent
wurf? – Das sind die übrigen Fraktionen im Landtag. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt worden.
Bevor wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP kommen, möchte ich abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/6738. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, der hebe bitte die Hand. – Die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die übrigen Fraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz, Drucks. 18/6677 zu Drucks. 18/6193. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, der hebe bitte die Hand. – Die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die übrigen Fraktionen im Hessischen Landtag. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und in zweiter Lesung zum Gesetz erhoben worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend die Menschenwürde ist nicht relativierbar – Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz ziehen, Drucks. 18/6789. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist so. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 79 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 55 zum gleichen Thema aufgerufen werden. Es wird also nach der Mittagspause aufgerufen. Ich würde damit gern die Sitzung unterbrechen und in die Mittagspause eintreten. Wir sehen uns um 14:30 Uhr wieder.
Liebe Kolleginnen und Kollege, bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. Ich möchte die unterbrochene Sitzung fortsetzen.
Noch eingegangen und an Sie verteilt worden ist zu Tagesordnungspunkt 16 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/6790, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Landesplanungsgesetz, Drucks. 18/6684 zu Drucks. 18/5833.
Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend auf Flüchtlingsproteste reagieren – Asylbewerberleistungsgesetz und Residenzpflicht bundesweit abschaffen – Drucks. 18/6739 –
Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend die Menschenwürde ist nicht relativierbar – Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz ziehen – Drucks. 18/6789 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Es ist der Setzpunkt der Fraktion DIE LINKE. – Als erste Rednerin hat sich Frau Kollegin Cárdenas von der Fraktion DIE
Frau Präsidentin meine Damen und Herren! Seit dem Herbst begleiten uns Flüchtlingsproteste in Deutschland und in Hessen. DIE LINKE begrüßt und unterstützt diesen Protest mit ihrem Antrag gegen rassistische und ausgrenzende Gesetze und deren Umsetzung.
Ich möchte an dieser Stelle deshalb ganz herzlich unsere iranischen Gäste von der Mahnwache an der Hauptwache in Frankfurt begrüßen. Wir freuen uns sehr, dass Sie hier bei uns sind. Ich habe auch gehört, dass Sie diese Proteste im nächsten Jahr fortsetzen wollen. Das finden wir sehr wichtig.
Getragen werden die Flüchtlingsproteste besonders von iranischen Flüchtlingen, jungen Leuten, die ihre Heimat – –
Es sind junge Leute, die ihre Heimat nach der grünen Revolution verlassen mussten. Sie haben neben ihrer Bereitschaft, für ihre Rechte zu kämpfen, auch ein Bewusstsein für die Möglichkeiten des Internets und der sozialen Medien mitgebracht, die sie nun für ihren Protest gegen die deutschen Asylbedingungen nutzen werden. Ihre Mahnwache und ihr Protest sind notwendig und verdienen unsere Unterstützung.
Denn trotz des seit Jahren anhaltenden Drucks aus der Bevölkerung und der Anprangerung durch Menschenrechtsorganisationen hält die Politik bisher an menschenunwürdigen Lebensbedingungen für Flüchtlinge fest mit dem Ziel, diese abzuschrecken, zu uns zu kommen. So werden vielerorts Flüchtlinge in weit abgelegenen, gefängnisartigen Lagern untergebracht. Ihre dem Existenzminimum nicht einmal entsprechenden Sozialleistungen werden in Sachgutscheinen ausgezahlt. Sie dürfen nicht arbeiten, und es gibt nicht genug Sprachkurse.
Während die Asylbewerberinnen und Asylbewerber räumlich und sozial ausgegrenzt oft auf engem Raum zusammengepfercht sind, jahrelang auf die Bearbeitung ihres Asylantrags warten, ist es ihnen verboten, den Bezirk zu verlassen oder, wie in Hessen, die Landesgrenze zu über