Protocol of the Session on November 22, 2012

und kommen dazu, die Einnahmesituation zu verbessern. – Ich finde, diesem Vorschlag kann man durchaus zustimmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hartmut Honka (CDU): Stimmen Sie zu?)

Es ist vorgetragen worden, es gäbe große datenschutzrechtliche Probleme. Das ist auch von einigen Anzuhörenden vorgetragen worden. Wenn man sich die Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten dazu ansieht, sieht es anders aus. Ich will hieraus nur zitieren:

Die Einbindung privater Unternehmen in die staatliche Aufgabenerfüllung erfordert immer eine gesetzliche Grundlage. Als Übertragungsmaßnahmen kommen Delegation, Beleihung und Verwaltungshilfen in Betracht. Den geringsten Eingriff bedeutet die Verwaltungshilfe, weil diese die staatlichen Verantwortlichkeiten weitestgehend bestehen lässt.

Das, was hier vorgetragen worden ist, dass es Probleme mit dem Datenschutz gibt, sieht zumindest der Hessische Datenschutzbeauftragte nicht so. Von daher glaube ich, dass man im Grunde diesem Gesetz zustimmen könnte.

Jetzt kommt das Aber. Wir haben gesagt, wir wollen das übernehmen, was die in Baden-Württemberg seinerzeit auch gemacht haben. Herr Kollege Schneider, von daher verstehe ich nicht, warum Sie in Hessen nicht etwas machen können, was Sie in Baden-Württemberg gemacht ha

ben. Sie haben diese Experimentierklausel, die wir als Antrag gestellt haben, genauso wortgleich in Baden-Württemberg im Gesetz gehabt.

Wenn die Baden-Württemberger das können – seinerzeit CDU und FDP –, frage ich mich, warum wir das nicht auch in Hessen hineinschreiben und sagen können: Wir probieren es aus; die Landesregierung berichtet dem Landtag nach einigen Jahren, wie das läuft, und der Landtag als Gesetzgeber beschäftigt sich dann damit, dies entweder nicht mehr zu machen und wieder den Gerichtskassen zu übergeben, oder die privaten Dritten im Boot zu lassen.

Das war ein Vorschlag von uns, der dazu geführt hätte, dass wir diesem Gesetzentwurf zugestimmt hätten. Meine Damen und Herren, es liegt also an Ihnen, das zu tun oder nicht. Sie haben ihn leider abgelehnt – ich finde, ohne Grund.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei dem zweiten Punkt geht es um die Gebühren der Notare. Ich kann verstehen, dass sich Betroffene beklagen; das Mitleid meinerseits hält sich aber in Grenzen. Ich hatte auch schon das eine oder andere Mal mit Notaren zu tun. Ich habe immer eine Kostenrechnung bekommen, wenn ich eine Leistung in Anspruch genommen habe.

Wenn die Notare eine Leistung des Landes Hessen, also der Gerichte, in Anspruch nehmen, glaube ich, dass das Land Hessen für diese Leistung durchaus auch eine Gebühr erheben kann. Von daher glaube ich, dass man im Grundsatz damit eine Regelung trifft, die aus unserer Sicht in Ordnung geht.

Herr Kollege Honka, unter dem Strich werden wir uns – wie gesagt – bei diesem vorgelegten Gesetz enthalten.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss. – Wenn Sie unsere Experimentierklausel angenommen hätten, hätten Sie alle Möglichkeiten gehabt, die Zustimmung meiner Fraktion zu bekommen. Sie haben sie abgelehnt. Sie wollen damit diesen Gesetzentwurf allein beschließen. Das können Sie gern tun. Meine Fraktion wird sich enthalten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Staatsminister Hahn.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war gerade etwas verwirrt, weil die Fraktion DIE LINKE nicht gesprochen hat. Aber jetzt sehe ich, dass der Kollege das Sitzungspräsidium

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Mitgestaltet!)

mitgestaltet – vielen Dank, ich suchte gerade nach einem diplomatischen Wort, Herr Kollege. Deshalb bin ich nicht

überrascht, zu Ihnen sprechen zu dürfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident, ich mache es auch ganz schnell.

Vielen Dank für die offene Diskussion, die wir sowohl bei der ersten wie auch bei der zweiten Lesung im Plenum, aber auch in der Ausschusssitzung haben führen können. Ja, es ist richtig, dass diese Landesregierung ein sehr offenes Verhältnis zu freien Berufen hat, kein ideologisch verbrämtes, sondern ein sehr offenes.

Es gehört auf der einen Seite dazu, zu schauen, ob freie Berufe subventioniert werden. Das ist offensichtlich der Fall, wenn staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden, die nur auf die betreffende Kanzlei oder nur auf das betreffende Notariat bezogen sind und Kosten verursachen. Deshalb verstehen wir überhaupt nicht – ich persönlich auch nicht –, dass Sozialdemokraten meinen, dass das schlimm sei. Ja, wenn eine Gruppe, und seien es Notare, die beliehene Unternehmer sind, eine Sonderleistung des Staates bekommt, dann muss sie dafür auch eine entsprechende Gebühr bezahlen.

Das ist ein entspanntes Verhältnis zu freien Berufen. Ich sehe, dass das ein anwesender Notar ein bisschen anders sieht. Aber ich glaube, er wird trotzdem gleich mitstimmen. Das ist die eine Seite.

Die andere Seite ist, dass man freie Berufe auch dazu nutzen kann, immer dann, wenn es der Staat nicht selbst machen muss oder wenn es die freien Berufe besser machen können, sie auch einzusetzen. Das ist so bei der Frage des Forderungsmanagements.

(Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Jetzt tun Sie mir einen Gefallen, und glauben Sie nicht selbst, was Sie eben vorgetragen haben, Frau Kollegin Hofmann. Die Meinungsänderung in Baden-Württemberg hat doch nichts mit Inhalten zu tun, sondern die Meinungsbildung in Baden-Württemberg hat ausdrücklich etwas mit dem Wechsel des Ministers zu tun.

(Zuruf von der FDP: So sieht es aus!)

Da war vorher ein liberaler Minister, meine Freund Prof. Goll, und jetzt ist es ein sozialdemokratischer Minister, mein sehr verehrter Kollege Herr Stickelberger.

(Günter Rudolph (SPD): Ach ne!)

Die haben halt eine andere Auffassung gehabt. Herr Stickelberger hat offensichtlich genau dieselbe Ideologie, wie Sie sie jetzt haben. Der sagt: So etwas muss auf alle Fälle vom Staat gemacht werden.

(Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Das ist schon relativ falsch. Aber wenn Sie als Begründung – deshalb vielen Dank an Herrn Frömmrich, der aus der Anhörung und aus der schriftlichen Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten sinngemäß zitiert hat – noch sagen, Sie haben datenschutzrechtliche Bedenken, das auf die Anhörung beziehen nach dem Motto: „Ihr Bösen von der Regierungsfraktion hört nicht auf die Anhörung“, und dann noch nicht einmal richtig zitieren, ist das schon relativ hart, meine sehr verehrte Kollegin Hofmann.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Zurufe der Abg. Heike Hofmann und Dr. Thomas Spies (SPD))

Es gab keine datenschutzrechtlich fundierten Bedenken in der Anhörung. – Ich habe das Gefühl, Herr Dr. Spies, dass

Sie bei der Anhörung nicht dabei waren. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern.

Ich will nur darauf hinweisen, der Datenschutzbeauftragte ist extra von uns befragt worden, bevor wir das als Landesregierung im Hessischen Landtag eingebracht haben. Natürlich gibt es einen Prozess der Annäherung auch der Wortlaute in den verschiedenen Formulierungen. Es ist die Prämisse, die ich als Justizminister immer wieder von meinem Haus, aber auch als stellvertretender Ministerpräsident von der gesamten Landesregierung erbitte: Wir geben nur Gesetzentwürfe in dieses Haus hinein, die vom Datenschutzbeauftragten quergeschrieben worden sind. Das ist ein entsprechender Gesetzentwurf, der vom Datenschutzbeauftragten quergeschrieben wurde.

Wir lassen uns alles gefallen, auch jede ideologische Diskussion. Aber hier wurde gesagt, es gebe datenschutzrechtliche Bedenken. Den Damen und Herren, die sich nicht in dieser Intensität damit beschäftigen konnten, sage ich: Die gibt es gerade nicht.

Letzte Bemerkung. Herr Frömmrich, da geht es um die Befristung. Ich habe das Gefühl, dass wir da ein bisschen – –

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das ist dasselbe wie eine Befristung. – Sie sollten die Diskussion noch einmal Revue passieren lassen. Wir sind in den letzten zehn Jahren beide in diesem Haus ergraut. – Ich mehr als Sie. Sie wissen, dass wir eine Diskussion über die Frage geführt haben: Befristen wir überhaupt? – Insbesondere Roland Koch, aber auch die damalige Regierung, hat gesagt: Ja, das ist vernünftig, dann können wir evaluieren.

Dann hat es eine Phase der Befristung gegeben, in der bei einer Vielzahl Gesetzen und in der Folge dann auch, Gott sei Dank, bei Verordnungen und Erlassen im Rahmen der Evaluierung festgestellt wurde: Die müssen weg, die kommen nicht wieder. – Viele haben wir nicht mehr. Das Schönste von allen – ich kann mir das gut merken – ist das Landessammelgesetz. Das gibt es nicht mehr.

Jetzt haben die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen in diesem Haus durch mehrere Beschlüsse deutlich gemacht, dass sie, nachdem eine Bereinigung des hessischen Rechts stattgefunden hat, von dieser Verfahrensweise jetzt wieder Abstand nehmen wollen. Es bleibt doch keinem – ich sage das jetzt bewusst – meiner Kollegen Landtagsabgeordneten verwehrt, in zwei oder drei Jahren über einen Berichtsantrag oder eine Große Anfrage die Landesregierung zu einer Evaluierung zu bewegen, falls sie es nicht schon selbst macht.

Ich darf Ihnen Folgendes sagen. Da gibt es zunächst einmal eine Wahl zu gewinnen. Sollte ich in der nächsten Legislaturperiode weiterhin Justizminister dieses Landes sein, wird es selbstverständlich in drei oder vier Jahren eine Evaluierung dieses Prozesses geben.

An einem solchen dünnen Seil jetzt die Argumentation dafür aufzuhängen, dass man nicht mitmacht, halte ich für relativ wenig überzeugend. Aber jeder Parlamentarier jeder Fraktion ist natürlich in der Entscheidung vollkommen frei.

Wir jedenfalls wollen, dass Freiberufler – das gilt auch für Notare, die eine besondere Art Freiberufler sind – eine vernünftige und in keiner Weise übermäßige Gebühr zahlen,

wenn sie Leistungen des Staates in Anspruch nehmen. Auf der anderen Seite vertrauen wir darauf, dass wir das eine oder andere, das dem Staat zusteht, auch tatsächlich wieder zurückholen können. Das können auch Private mitmachen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Wir kommen damit zur Beschlussfassung in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes.

Ich darf fragen: Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass bei Zustimmung der Abgeordneten der Fraktionen der CDU und der FDP, bei Gegenstimmen der Abgeordneten der Fraktionen der SPD und der LINKEN und bei Enthaltung der Abgeordneten der Fraktion der GRÜNEN dieser Gesetzentwurf beschlossen und damit zum Gesetz erhoben ist.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: