Protocol of the Session on September 27, 2012

Herr Kollege Rudolph, das ist vor der Abstimmung, eindeutig. Soll ich es vorlesen?

(Zurufe)

Bitte schön, selbstverständlich dürfen Sie.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte, dann auch § 81 Abs. 2 heranzuziehen: „Das Mitglied des Landtags darf nur Angriffe auf die eigene Person zurückweisen oder eigene Ausführungen berichtigen.“ Zu Herrn Irmer ist in der Debatte überhaupt nichts gesagt worden.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, wir müssen schon aufpassen, dass wir nach 65 Jahren Hessischer Landtag das Rad nicht neu erfinden. Erstens wissen Sie nicht, was er sagt, Sie vermuten. Zweiter Punkt: Über sein Empfinden dürfen wir nicht richten. Also gebe ich ihm jetzt das Wort, und dann schauen wir, was er zu sagen hat. Dann kann ich es hinterher beurteilen.

(Zuruf: Ganz genau! – Janine Wissler (DIE LIN- KE): Lasst ihn doch reden! – Weitere Zurufe)

Entschuldigung, das haben wir immer so gehalten. Deswegen, Herr Irmer, darf ich Sie darauf hinweisen

(Unruhe)

meine Damen und Herren –, dass Sie gemäß § 81 jetzt am Schluss der Beratung die Möglichkeit haben, eine Erklärung abzugeben. Das, was Herr Rudolph sagt, steht auch darin. Das wollen wir uns anhören. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, herzlichen Dank. Ich mache es auch sehr kurz. Es dauert 30 Sekunden.

Ich möchte eine kurze persönliche Erklärung zum Thema Landesschulamt abgeben. Sie wissen aus der Presse, dass ich die Einrichtung eines Landesschulamtes aus inhaltlichen Gründen für falsch halte. Dazu stehe ich nach wie vor. Ich habe unter anderem deshalb – das wissen Sie – mein Amt als bildungspolitischer Sprecher niedergelegt,

eine Entscheidung – das können Sie mir abnehmen –, die nicht ganz einfach war. Ich werde gleichwohl aus Fraktions- und Koalitionsgründen heute zustimmen, um Ihnen deutlich zu machen, dass es Ihnen, losgelöst von der unterschiedlichen Bewertung in dieser Sachfrage, nicht gelingen wird, die Koalition zu spalten. Sie haben sich das letzte Mal bei der Abstimmung sehr gefreut, das kann ich verstehen. Mein Job ist es aber nicht, Ihnen eine Freude zu bereiten. Deshalb werde ich heute zustimmen.

(Anhaltender Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, der Kollege Rudolph hat das Wort zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident! Wir halten die persönliche Erklärung von Herrn Abg. Irmer für einen Verstoß gegen § 81 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Wir bitten, das Protokoll auszuwerten. Das müssen wir im Sinne eines Fortgangs der Beratungen nicht jetzt machen. Ich bitte Sie, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ältestenrates zu nehmen. Dann werden wir sehen, ob Herr Irmer im Verlauf der Debatte irgendwie angegriffen wurde, worauf sich Art. 81 Abs. 2 explizit bezieht. Das ist nach unserer Auffassung ein Verstoß. Wir bitten, das entsprechend zu prüfen.

Das ist ein korrektes Verfahren. Ich werde es so machen und auf die nächste Tagesordnung setzen. – Vielen Dank.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung. – Haben Sie „namentliche Abstimmung“ gehört?

(Unruhe)

Darf ich um Ruhe bitten? Wir klären doch alles ab, gar keine Frage. – Kann ich abstimmen lassen? Dann frage ich Sie jetzt, wer in dritter Lesung – –

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, Herr Präsident! – Günter Rudolph (SPD): Namentliche Abstimmung!)

Das ist nicht beantragt. Ich habe gerade gefragt, deswegen zögerte ich.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch, Frau Habermann hat das getan! – Zurufe von der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, mit Verlaub, wir haben es nicht gehört. Insofern ist es korrekt, dass ich im Stakkato den Ansatz gemacht habe, damit ich den Antrag auch höre. Ich habe jetzt vernommen, dass namentliche Abstimmung beantragt ist. Das haben Sie gesagt, Herr Rudolph.

(Heike Habermann (SPD): Man sollte vielleicht darüber nachdenken, ob das Präsidium ab und zu mal zuhört!)

Die Schriftführer sind gewappnet. Erst einmal bitte ich jeden, sich zu setzen. Niemand läuft im Saal herum. Ich bitte um absolute Ruhe, weil die Hörfähigkeit bei diesem Vorgang wichtig ist.

(Allgemeine Heiterkeit – Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die neutrale Hörfähigkeit!)

Ich bitte auch die Mitarbeiter, nicht an die Reling zu gehen. Bei der Schiffschaukel ist es schwierig. Ich bitte auch diejenigen, die abgestimmt haben, nicht den Saal zu verlassen oder, wenn überhaupt, dann so, dass es keiner merkt. Ich bitte die Abgeordneten, so laut zu antworten, dass wir es hören. Wenn wir es nicht hören, werden wir es als nicht abgegebene Stimme werten.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr gut! – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist neu!)

Herr Wagner, wir haben es beim letzten Mal aber gehört. Das ist der Unterschied zu Ihrer Aussage jetzt.

(Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN – Gegenruf: Ach du liebe Zeit!)

Sie sollten darüber nachdenken, wie Sie sich äußern.

Herr Dr. Reuter fängt an. Ich bitte jetzt um entsprechende Ruhe. – Danke schön.

(Namensaufruf – Abstimmungsliste siehe Anlage)

Meine Damen und Herren, sind jetzt alle aufgerufen worden? – Das ist der Fall. Dann unterbreche ich die Sitzung bis zur Feststellung des Ergebnisses.

(Unterbrechung von 16:54 bis 16:57 Uhr)

Ich darf Ihnen das Ergebnis der Abstimmung in dritter Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Reform der Organisationsstruktur der Schulverwaltung bekannt geben: abgegebene Stimmen 111, Jastimmen 61, Neinstimmen 50. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen worden und zum Gesetz erhoben ist.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, ich darf jetzt den Tagesordnungspunkt 10 aufrufen:

Große Anfrage der Abg. Cárdenas, van Ooyen, Schaus, Dr. Wilken, Wissler (DIE LINKE) und Fraktion betreffend Ausbau der Kinderbetreuung im U-3Bereich – Ausbaustand, Bedarf und Bedarfsermittlung sowie Gebührenentwicklung – Drucks. 18/5978 zu Drucks. 18/5456 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Das Wort hat Frau Kollegin Schott für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir versuchen, durch eine Große Anfrage Klarheit über die Ausbausituation und den Bedarf bei der U-3-Betreuung in Hessen zu bekommen. Wenn die Landesregierung bereits im Vorwort erklärt, dass sie von 25 Fragen nur drei beantworten kann, dann ist das nur mit Desinteresse oder Ignoranz zu begründen.

Sie begründet dies immer wieder damit, dass es sich bei den Fragen der Kinderbetreuung um originäre Aufgaben der hessischen Kommunen handelt. Dem stimme ich grundsätzlich zu. Aber man muss doch die besondere Situation sehen, in der diese Aufgabe steht. Es ist ja nicht so, dass die Kommunen auf die Idee kamen, jedem Kind mit der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Betreuungsplatz zu garantieren, sondern es war die Bundesregierung.

Die Kommunen müssen jetzt sehen, wie sie diesem Gesetz gerecht werden. Dafür stehen sowohl Bundes- als auch Landesmittel zur Verfügung. Schon allein deshalb muss es ein Interesse geben, zu wissen, wie die Ausbausituation vor Ort tatsächlich aussieht.

(Beifall bei der LINKEN)

Stattdessen sagt die Landesregierung:

Zu den Fragen Nr. 1 bis 7, 9 bis 12, 14 sowie 16 bis 25 verfügt die Landesregierung nicht oder nicht vollständig über die für die Beantwortung erforderlichen Informationen. Daher wurden der Hessische Städtetag, der Hessische Landkreistag und der Hessische Städte- und Gemeindebund um Unterstützung bei der Beantwortung der Fragen gebeten. Die Verbände teilten mit, dass sie sich aufgrund des hohen mit der Datenerhebung verbundenen Aufwands sowie vor dem Hintergrund knapper Ressourcen und Fristen nicht in der Lage sehen, dem Auskunftsersuchen nachzukommen.

Was sagt uns die Landesregierung damit? – Nichts anderes, als dass aufgrund der Steuersenkungen der letzten zwölf Jahre und der Schuldenbremse eine Situation eingetreten ist, in der sie nicht mehr auf der Grundlage nachvollziehbarer Erkenntnisse handelt. Daraus folgt, dass die ohnehin schon knappen Mittel nicht mehr zielgerichtet, sondern nur noch im Blindflug nach dem Gießkannenprinzip planlos verteilt werden. Die Landesregierung muss die Kommunen in die Lage versetzen, notwendige Daten für planvolles Handeln erheben zu können.

(Beifall bei der LINKEN)

Dazu gehört vor allem, die Kommunen finanziell besser auszustatten. Das setzt voraus, dass sich die Landesregierung umgehend für eine andere Steuer- und Einnahmepolitik einsetzt. Von daher finde ich es einen guten Anfang, dass sie sich unserem Vorschlag der Erhöhung der Grunderwerbsteuer angeschlossen hat.

In diesem Haus habe ich bereits mehrfach auf die bedrohliche Entwicklung hingewiesen, dass Kita-Gebühren steigen. Wir haben auch deshalb nach der Entwicklung der Elternbeiträge gefragt. Aber auch hier erklärt die Landesregierung, sich im Tal der Ahnungslosen zu befinden: