Eben nicht. Herr Bouffier, wenn Sie sich einmal selbst daran erinnern, wie Sie dort damals als Oppositionsabgeordneter und Obmann im Innenausschuss mit Herrn Timm, dem LKA-Präsidenten, wenn ich mich recht erinnere, und Herrn Bökel saßen und informiert wurden, dann wissen Sie, was geht, wenn man will. Herr Greilich, wenn man nicht will, dann müssen eben die Gesetze so gemacht werden, dass auf jeden Fall klar ist, dass bestimmte Sachen nicht mehr vorkommen können.
Vielen Dank, Herr Kollege Al-Wazir. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz gehalten worden. Das ist die Drucks. 18/6193.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Siebtes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 18/6168 zu Drucks. 18/5721 –
Der Berichterstatter ist Abg. Tipi. Die vereinbarte Redezeit beträgt nachher siebeneinhalb Minuten pro Fraktion. Herr Tipi, aber Sie sind erst einmal als Berichterstatter dran. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Rechtsund Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Tipi. – Als erste Wortmeldung liegt mir die Wortmeldung von Frau Kollegin Hofmann, SPD-Fraktion, vor. Bitte schön, Frau Kollegin Hofmann, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung erneut ein Sammelgesetz, das insgesamt 23 Rechtsvorschriften entfristen bzw. verlängern soll. So weit, so gut. Wenn man sich aber nun das Gesetzgebungsverfahren anschaut, kann ich hier leider nur konstatieren, dass das Gesetzgebungsverfahren eine reine Farce ist.
Meine Damen und Herren, die in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, die im Parlament gestellt worden sind, oder Änderungsvorschläge, die hier schon eingebracht worden sind, sind nämlich von dieser Landesregierung einfach weggewischt worden.
Das gilt auch für die Bemühungen in den einzelnen Fachausschüssen. Das Gesetz ist zwar im federführenden Rechtsausschuss beraten worden, aber in vielen Fachausschüssen mitberaten worden. Dort gab es Bestrebungen, Änderungen an einzelnen Gesetzen vorzunehmen. Das haben die Mehrheitsfraktionen ignoriert.
Ein Paradebeispiel dafür ist – ich darf es hier erneut ansprechen, weil es für uns ein sehr zentrales Gesetz ist – das Friedhofs- und Bestattungsgesetz. Selbst der Innenminister hat im Fachausschuss eine Änderung für erforderlich gehalten. Er war da aber wohl nicht ganz abgestimmt mit seiner Fachabteilung; denn die musste dementieren. Aber was haben Sie gemacht? – Nichts, das Gesetz soll einfach weiterlaufen.
Dabei wissen wir doch alle – wir haben dazu schon mehrere Debatten im Hessischen Landtag gehabt –, dass gerade im Friedhofs- und Bestattungswesen eine Novelle dringend erforderlich ist. Das haben wir als SPD-Fraktion auch mit einem eigenen Gesetzentwurf deutlich gemacht.
Ich möchte hier nur einen zentralen Punkt ansprechen, nämlich die Aufhebung des Sargzwangs bei Bestattungen Angehöriger muslimischen Glaubens. Denn Sie wissen, dass viele Muslime aufgrund ihres Glaubens mit sehr viel Aufwand und mit sehr viel Geld – das ist gerade nach einem Trauerfall besonders bedrückend – Angehörige in ihren Herkunftsländern und nicht in Deutschland bestatten können. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, hier zeigt sich Deutschland nicht von seiner besten Seite.
Deshalb sollten wir in Hessen dort, wo wir eine Regelungskompetenz haben, mit gutem Beispiel vorangehen und das endlich ändern.
Zweites Beispiel – man muss eine Auswahl der Beispiele treffen, sonst würde die Redezeit eine halbe Stunde betragen – ist das Spielbankgesetz. Nach den Beratungen im Fachausschuss musste den Regierungsfraktionen doch klar sein, spätestens dann, dass beim Spielbankgesetz die Abgabenregelung und die sogenannte Tronc-Regelung dringend angepasst werden müssen. Was geschieht? – Leider nichts.
Ich muss es hier ganz klar noch einmal sagen und werde das an jeder Stelle im Hessischen Landtag tun, da wir auch in Zukunft über Sammelgesetze beraten dürfen: Uns als Gesetzgeber fehlt hier völlig die Transparenz bezüglich der Evaluierung, zum einen wie evaluiert wurde und zum Zweiten was Inhalt der Evaluation war. Wenn wir das als Gesetzgeber nicht wissen, können wir nicht umfassend über dieses Regelwerk entscheiden.
Insofern ist das ein unglaublicher Affront gegenüber dem Gesetzgeber. Das muss dringend geändert werden.
Darüber werden wir auch im nächsten Sammelgesetz noch beraten müssen: Das Stufenmodell, das jetzt vorgelegt worden ist, scheint noch nicht der Weisheit letzter Schluss zu sein. Stufenmodell besagt, dass Gesetze entweder entfristet weiterlaufen oder um fünf bzw. acht Jahre verlängert werden. Wir werden in künftigen Sammelgesetzen vieles zu erörtern haben. Hier gibt es viele Fragezeichen, wenn man den Anzuhörenden Glauben schenken mag. Da werden wir noch einmal ganz genau hinschauen müssen, ob das wirklich der Weisheit letzter Schluss ist und ob hier ein sinnvolles Verfahren gewählt worden ist oder nicht.
Meine Damen und Herren, aus all diesen Gründen – mangelnde Transparenz, fehlende Vorlage der Evaluierungsergebnisse und der Evaluierungen; das Scheinargument der Entbürokratisierung haben Sie mit diesem Gesetzentwurf auch nicht belegen können – kann die SPD-Landtagsfraktion diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hofmann. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Frömmrich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Frömmrich. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Hofmann hat im Prinzip das gesagt, was es dazu zu sagen gibt. Um es hier zu hinterlegen, will ich noch drei Argumente anführen, die Sie sich einmal durch den Kopf gehen lassen sollten.
Die Befristung von Gesetzen – ich habe das beim letzten Mal auch gesagt – war eines der Leuchtturmprojekte des damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch. Er hat gesagt, durch die Befristung der Gesetze würde man beim oder kurz vor Ablauf der Geltungsdauer der Gesetze schauen: Braucht man die Gesetze noch? Gibt es Nachsteuerungsbedarf? Das sei ein eminenter Beitrag für die Verwaltungsreform und unter Umständen auch für das Straffen oder das Abschaffen von gewissen gesetzlichen Regelungen.
Man sieht schon, dass Sie in Teilen in die Richtung derer argumentieren, die in den vergangenen Jahren immer gesagt haben: Es macht keinen Sinn, die hessische Kommunalverfassung, also z. B. die Landkreisordnung, außer Kraft zu setzen. Jetzt sagen Sie: Solche Gesetze befristen wir nicht mehr. Die haben im Prinzip keine Frist. Dann befristen wir Gesetze für fünf oder für acht Jahre, je nachdem, welche Wertigkeit diese Gesetze haben.
Jetzt sage ich Ihnen: Diese Befristungen machen grundsätzlich nur dann Sinn, wenn man sich mit dem Inhalt des Gesetzes vor dessen Ablauf beschäftigt, diese Gesetze evaluiert, und wenn sich der Gesetzgeber – der Gesetzgeber ist ausdrücklich der Hessische Landtag und nicht die Hessische Landesregierung –, der Landtag, mit seiner Ge
setzgebungskompetenz befasst und schaut: Wo muss eventuell nachgesteuert werden? Wo fragen wir nach? Wen hören wir an?
Herr Frömmrich, halten Sie es für tunlich, dass während der Beratung des Gesetzentwurfs aus dem Hause des Justizministeriums der Justizminister und stellvertretende Ministerpräsident demonstrativ Zeitung liest?
Jeder muss selbst wissen, wie er sich in diesem Hause benimmt. Da gibt es von meiner Seite keine Vorschläge. Aber wir haben es hier schon einmal gehabt, dass man hier einen Gesetzentwurf einbringt und sich dann in die Stadtverordnetenversammlung verabschieden will. Das muss jeder selbst wissen. Ich würde der Gesetzesberatung folgen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie der Abg. Marjana Schott (DIE LIN- KE) – Minister Jörg-Uwe Hahn: Die sitzen doch immer hinter den Laptops! Das ist ja wohl der Hammer!)
Die Evaluierung der Gesetze, und zwar nicht durch die Hessische Landesregierung, sondern durch den Gesetzgeber, nämlich den Hessischen Landtag, wäre angebracht gewesen. Es wäre durchaus wichtig, einen Blick auf einige Gesetze zu werfen.
Ich will zwei Gesetzesvorhaben erwähnen, von denen ich meine, dass man dort dringend hineinschauen muss. Sie erinnern sich, dass wir im Landtag über ein Hessisches Spielhallengesetz diskutiert haben. Da gab es unter den Fraktionen unterschiedliche Auffassungen. Letztendlich ist ein Gesetz beschlossen worden. In diesem Gesetz gibt es Regelungen, wie z. B. das Rauchverbot, das Verbot des Ausschenkens von Alkohol und Regelungen zu Öffnungszeiten. Das wurde da geregelt, weil man sagt: Das ist ein Beitrag zur Suchtprävention. Wir wollen nicht, dass diese Spielhallen den ganzen Tag offen sind. Man hat Abstandsgebote zu Kindergärten und anderes geregelt.
Wir verlängern jetzt gerade das Hessische Spielbankgesetz. Es wäre aller Ehren wert gewesen, dazu Sachverstand zu hören. Sie müssen mir erklären, warum wir bei den Spielhallen die gesetzlichen Auflagen machen und sagen: „Nicht rauchen, kein Alkohol, gewisse Limits bei den Einsätzen“, beim Kleinen Spiel der Spielbank, wo auch Spielautomaten stehen, aber überhaupt keine gesetzlichen Regelungen machen. Die können tun, was sie wollen. Da gibt es meiner Auffassung nach durchaus Bedarf, auch im Sinne der Suchtprävention. Da werden im Übrigen wesentlich höhere Summen verspielt als in den ganz norma
len Spielhallen. Es wäre wirklich aller Ehren wert gewesen, sich das einmal vorzunehmen und diesen Sachverhalt abzuklären. Man kann nachher zu der Auffassung kommen: „Aus dem und dem Grund ist das nicht so.“ Aber es wäre die Aufgabe des hessischen Gesetzgebers – das ist der Hessische Landtag –, sich wenigstens damit zu beschäftigen.