re Klassen entstehen, oder für andere Differenzierungsformen, z. B. die Doppelsteckung, zu entscheiden. Ich rede von der Möglichkeit, übergreifende Fachbereiche zu bilden, also z. B. die klassische Aufteilung zwischen den verschiedenen naturwissenschaftlichen Fächern aufzuheben und den Stoff stattdessen in entsprechenden Lernbereichen zu unterrichten.
Deswegen halte ich es für ein starkes Stück, wenn hier gerade seitens der GRÜNEN und der SPD der Eindruck erweckt wird, dass diese Schulen nicht ordentlich arbeiten und unseren jungen Leuten nicht jeden Tag qualitätsvollen Unterricht erteilen würden. Ich glaube, dass in den letzten Jahren hier eine wunderbare Arbeit gemacht worden ist.
Wenn man sich einmal sowohl die Ergebnisse der vergleichenden Leistungserhebungen als auch die Abiturergebnisse anschaut, dann sieht man, dass die Jugendlichen, egal, ob sie im G-8- oder im G-9-Zug zum Abitur gekommen sind, in ihren Leistungen und damit in ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen absolut vergleichbar sind. Neueste Studien haben gezeigt, dass auch im Hinblick auf die persönliche Entwicklung eines nicht eingetreten ist, nämlich dass die Jugendlichen, die über G 8 zum Abitur gekommen sind, unreifer wären, sondern neueste Studien aus Niedersachsen haben eindeutig belegt, dass eine gleiche Stufe beim Reifungsprozess erreicht wird.
Gleichwohl mussten wir zur Kenntnis nehmen – in dieser Sache bin ich nun wirklich ein absoluter Pragmatiker –, dass es immer wieder an einzelnen Stellen Beschwerden über die Umsetzung von G 8 gegeben hat
und dass es auch immer wieder das Gefühl der Überlastung, das Gefühl von zu viel in zu kurzer Zeit gegeben hat. Genau das war der Anlass, dass diese Koalition gesagt hat: Wir sind eben nicht ideologisch verbohrt, sondern wir gehen diesen Beschwerden nach. Wir schauen, woran es liegen könnte, dass in einzelnen Fällen, dass in einzelnen Schulen keine volle Zufriedenheit mit G 8 vorhanden ist.
In diesem Zusammenhang muss man schlicht auch zur Kenntnis nehmen, dass der Vorteil, ein Jahr früher mit der Schule fertig zu sein, ein Jahr früher ins Studium oder in den Beruf starten zu können oder auch ein zusätzliches Jahr dafür zu haben, dass ich ins Ausland gehen kann, dass ich ein soziales Jahr, ein ökologisches Jahr oder was auch immer machen kann, von Schülerinnen und Schülern, aber auch von ihren Eltern sehr unterschiedlich beurteilt wird.
Entschuldigung, das ist auch zulässig. Diese Frage kann man unterschiedlich beantworten. Von daher ist das auch so zu beantworten, dass man seinen Kindern ein wenig mehr Zeit auf dem Weg zum Abitur geben möchte.
Dementsprechend arbeiten wir bei dem G-8-Konzept nach. Wir legen dabei das Augenmerk vor allem darauf, dass die mittlerweile als Rechtslage gültigen neuen Kerncurricula auch Eingang in die Klassenzimmer vor Ort finden.
Herr Kollege, Sie wissen, dass diese neuen Kerncurricula noch keine acht Jahre gelten, sondern erst seit 2010/ 2011. Von daher sind wir noch in einem Umstellungsprozess. Wir werden diesen Umstellungsprozess jetzt durch ein erweitertes Beratungs- und Unterstützungsangebot vorantreiben. Wir werden so die Umstellung auf kompetenzorientierten Unterricht in unseren Schulen vorantreiben und mit den Schulen im Hinblick auf die Stundenverteilung über die Woche an Rhythmisierungskonzepten und auch an der Verzahnung des Ganztagsangebots mit dem Unterrichtsangebot arbeiten.
Dadurch soll es möglich sein, eine verlässliche Schule dahin gehend zu organisieren, dass an den Tagen, an denen länger Unterricht ist, die jungen Menschen gegen 16 oder 16:30 Uhr mit gemachten Hausaufgaben, in der Regel mit Wiederholungsphasen im Hinblick auf die Vorbereitungen auf Klausuren oder Vokabeltests, nach Hause kommen und sie die Zeit anschließend frei verwenden können. Das ist hier von den Kollegen schon dargestellt worden. Es soll einen festen Rahmen für Schule geben. Aber es soll auch einen festen Rahmen für Freizeit geben: Engagement, ob im sozialen, im kulturellen oder im sportlichen Bereich, Zeit für die Musikschule genauso wie für die Kirche. Genau das werden wir im Rahmen dieses ersten Bausteins mit den Schulen umsetzen.
Zur Qualität, Freiheit und Vielfalt gehört für uns auch, dass Eltern jetzt auch bei den klassischen Gymnasien zwischen G 8 und G 9 wählen können sollen. Die Wahl zwischen G 8 und G 9 war – für die, die es noch nicht mitbekommen haben – auch in den letzten Jahren möglich. Eltern konnten sich für G 9 entscheiden, sei es im Rahmen der integrierten Gesamtschulen, sei es im Rahmen der kooperativen Gesamtschulen, die sich für G 9 entschieden haben.
Aber es gibt auch Eltern, die gern G 8 möchten. Allein die Tatsache, dass die Hälfte unserer kooperativen Gesamtschulen freiwillig bei G 8 geblieben ist, also ganz bewusst dieses System anbietet,
zeigt, dass es hier eine entsprechende Nachfrage gibt; denn diese Schulen hätten sich schon längst anders entscheiden können. Sie haben es aus guten Gründen nicht getan, offensichtlich in Abstimmung mit den Eltern, ihren Schülerinnen und Schülern sowie ihren Lehrkräften.
Aber die, die diesen Weg gehen wollen, können ihn gehen, Herr Kollege Wagner. Mein vorangegangener Einwurf war dahin gehend zu verstehen, dass sie selbst entscheiden können, in welcher Geschwindigkeit sie diesen Weg gehen wollen. Keiner muss den Weg hin zu G 9 an seinem Gymnasium gehen. Keiner muss diesen Weg sofort gehen. Es muss also keiner diese Umstellung zum 01.08.2013 durchführen. Aber unsere Planungen und Unterstützungen sind so, dass dieser Weg von denen, die sich ganz schnell auf den Weg machen wollen, bis zum 01.08.2013 gegangen werden kann.
Frau Ministerin, ich hatte nicht infrage gestellt, dass die Schulen auch noch später wechseln können. Meine Frage war, wie realistisch ist das, dass die Schulen bis dahin ein eigenes Konzept aufstellen, dann der Schulträger den Schulentwicklungsplan ändert und dann auch noch das Ministerium der Änderung des Schulentwicklungsplans zustimmt – angesichts dessen, dass wir heute diesen Gesetzentwurf in der ersten Lesung beraten?
Sehr geehrter Herr Kollege Wagner, das ist realistisch. Das kann man machen, wenn man diesen Weg gehen möchte. Diese Diskussionen an den Schulen vor Ort laufen doch spätestens, seitdem wir angekündigt haben, dass wir in diese Richtung denken, dass wir dies prüfen, dass wir auch an den Gymnasien Wahlfreiheit ermöglichen wollen. Sie werden doch gelegentlich einmal in der einen oder anderen Schule vorbeikommen und dort mit Schulgemeinden gesprochen haben.
Von daher wissen Sie, dass es einige Schulen gibt, die schon an diesen Konzepten arbeiten. Sobald der hier eingebrachte Gesetzentwurf als Gesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht ist, können auch die notwendigen Beschlüsse über diese Konzepte gefasst werden.
Wir sind seitens der Bildungsverwaltung, der Staatlichen Schulämter, aber auch des Kultusministeriums darauf vorbereitet, die entsprechenden Genehmigungsverfahren zügig durchzuführen. Ich gehe davon aus, dass ein Schulträger in der Lage ist, für ein paar vereinzelte Schulen eine entsprechende Teilfortschreibung seines Schulentwicklungsplans zügig vorzunehmen, so er das möchte.
Aber das sind die nach unserem Schulgesetz zu beteiligenden Gremien. Das war bei der von Ihnen so gelobten Wahlfreiheit an den kooperativen Gesamtschulen nicht anders.
Ja, das weiß ich. Aber wir haben uns bilateral noch einmal ausgetauscht, weil der Kollege noch Nachfragen hatte.
Ich komme zu dem dritten Baustein. Im Hinblick auf die Frage von Qualität, Vielfalt und Freiheit werden wir es möglich machen – und das auf ausdrücklichen Wunsch einer Vielzahl von Schulen, Herr Kollege Wagner und Frau Habermann –, ein Parallelangebot an einzelnen ausgewählten Stellen in unserem Land anzubieten. Denn es gibt Schulen, die schon Erfahrungen mit solchen Parallelangeboten gemacht haben. Es gibt Landstriche in unserem Bundesland, da ist die Entfernung zum nächsten G-8Gymnasium oder zum nächsten G-9-Gymnasium zu weit, um Wahlfreiheit vor Ort darzustellen. Deswegen soll es diese Parallelangebote geben.
Entschuldigung, Sie brauchen sich nur das Konzept durchzulesen, wie wir es in der Pressekonferenz verteilt haben. Da sehen Sie ganz genau:
Erstens. Kein Elternteil muss sein Kind an einer Schule anmelden, die sich an diesem Schulversuch beteiligt.
Zweitens. Alle Elternteile haben so wie alle anderen nach der Klasse 4 das Wahlrecht; denn sie geben eine Interessenbekundung ab, ob sie ihr Kind in die beiden G-8-Klassen oder in die beiden G-9-Klassen eingeschult haben möchten.
Ich gehe dabei von einem klassischen vierzügigen Gymnasium oder einer klassischen vierzügigen kooperativen Gesamtschule aus.
Die Eltern haben lediglich das Angebot, und zwar alle, auch die, die sagen: „Das könnte für mein Kind schwierig werden; ich glaube, es ist eher für G 9 geeignet“, in den Klassen 5 und 6 die G-8-Stundentafel auszuprobieren, und zwar mit doppeltem Boden und Fangnetz, weil der schwierige Punkt in der Regel die zweite Fremdsprache ist. Die wird in diesem Schulversuch nicht versetzungsrelevant sein.
Das heißt, ich kann ohne jegliches Risiko das G-8-Angebot ausprobieren. Wenn ich nach der Klasse 6 von meiner vorher geäußerten Wahl, G 8 oder G 9, abweichen möchte, dann kommen wir dazu, dass das natürlich in irgendeiner Weise zu den Leistungen des Schülers passen muss. Ich nehme das klassische Beispiel: Wenn jemand in der Klasse 6 schlechte Noten hat und plötzlich von G 9 nach G 8 wechseln will, dann hat das natürlich nichts für sich. Aber Entschuldigung, das ist eine Situation, der alle Eltern begegnen. Wenn sie auf dieser Stufe plötzlich Veränderungen vornehmen, dann reden auch die Noten ein entsprechendes Wort mit.
Aber alle, die bei ihrer Vorwahl bleiben, sind überhaupt nicht tangiert, und da gibt es auch überhaupt kein Hereingerede vonseiten der Schule, sondern das ist ein zusätzliches Angebot. Es ist mehr Wahlfreiheit, es ist ein bisschen mehr Vielfalt an dieser Stelle. An sich kann man nur ge
gen diesen Gesetzentwurf und gegen den damit verbundenen Schulversuch sein, wenn man ein Problem mit Qualität, Vielfalt und Freiheit hat. Aber mir scheint, dass doch Teile dieses Hauses insbesondere mit Freiheit ein großes Problem haben.