Protocol of the Session on September 6, 2012

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will mich jetzt nicht stärker auf die Argumentation aus der Anhörung einlassen, denn ich weiß, mein Fraktionsvorsitzender sitzt virtuell seit 20:15 Uhr in einem Konzert in Frankfurt.

Ich will aber zum Antrag der GRÜNEN etwas sagen. Herr Wagner, wir werden selbstverständlich dem Antrag auf ein Moratorium zustimmen. Ich gebe als Pädagogin gerne zu, dass die Aufforderung zum Nachdenken sicherlich emanzipatorischer und pädagogischer ist als unsere Aufforderung, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.

Ich weiß, dass eine solche Aufforderung nicht zum Nachdenken anregt, sondern zu einer Trotzreaktion, einer frühkindlichen Jetzt-erst-recht-Reaktion, führt. Das hat uns Herr Greilich jetzt auch sehr deutlich gemacht.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich hatte auch ein bisschen Probleme mit der Denkpause. Eine Denkpause setzt voraus, dass man vorher nachgedacht hat. Das konnte ich in den bisherigen Abläufen nicht unbedingt erkennen.

Zurück zum Ernst der Sache. Mein Appell geht in erster Linie an die Kultusministerin. Sie sind verantwortlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bildungsverwaltung. Sie haben gehört, dass alle diesen Gesetzentwurf und diese Strukturreform ablehnen. Ich glaube, es ist ein schlechter Start, ein solches Gesetz durchzuboxen, wenn alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dagegenstehen.

Es ist Ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, dass es eine Verständigung gibt und dass es ein Aufeinander-Zugehen gibt. Deswegen hätte ich eigentlich von Ihnen erwartet, dass Sie Ihren Einfluss in der Koalition geltend machen, um zu sagen: Dieses Gesetz muss zurück, dieses Gesetz muss überarbeitet werden, dieses Gesetz muss mit denjenigen beraten werden, die es auch hinterher in der Praxis umzusetzen haben. – Deswegen nochmals dieser Appell. Das Moratorium machen wir natürlich gerne mit.

Herr Greilich, nach dem, was Sie uns heute mitgeteilt haben, sehe ich schwarz für die Auswertung im Ausschuss; denn Sie haben offensichtlich von dem, was Sie dort gehört haben, nicht sehr viel an Erkenntnissen mitgenommen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Das Wort hat Herr Abg. Pentz für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die in der vergangenen Woche stattgefundene Anhörung zur Schulverwaltungsreform hat an einem Aspekt keinen Zweifel gelassen, nämlich an der grundsätzlichen Notwendigkeit, die Kultusbürokratie ausschließlich an den Bedürfnissen und der Unterrichtsqualität der Schulen auszurichten.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Die Anhörung hat daher nachdrücklich bestätigt, dass gerade auch in Bezug auf die zunehmende Selbstständigkeit der Schulen in Zukunft eine umfassende Präsenz der Bildungsverwaltung in der Fläche erforderlich ist.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Als fachkundige Beratungsstellen und verantwortungsvolle Ansprechpartner vor Ort haben sich die hessischen Staatlichen Schulämter in der Vergangenheit bewährt. Wir wollen ausdrücklich nicht, dass – wie im rot-grün regierten Rheinland-Pfalz – die Schulverwaltung aus der Fläche verschwindet und vollständig auf eine Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion übertragen wird,

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

deren Name im Übrigen nur unwesentlich kürzer ist als der von Ihnen, lieber Herr Wagner, so eifrig erlernte Name des vorliegenden Gesetzentwurfs.

(Heiterkeit bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

In Rheinland-Pfalz existieren lediglich drei Zentralen: in Trier, Koblenz und Neustadt. Sie stehen den Schulen, Eltern und Lehrern als anonyme Gebilde gegenüber. Von einigen der Schulen in Rheinland-Pfalz aus hat man eine zweistündige Anfahrt, ehe man überhaupt zu einem persönlichen Gespräch antreten darf. Ich rede von Ihrem rotgrünen Musterbundesland.

(Zurufe von der SPD)

In Hessen dagegen gewährleisten die Staatlichen Schulämter einen kurzen und unbürokratischen Weg. Sie dienen den Schulen als regionale Service- und Beratungsstellen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die CDU-Fraktion begrüßt deshalb ausdrücklich, dass alle 15 Staatlichen Schulämter in ihrer Eigenständigkeit bestehen bleiben.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD)

Die Standorte werden im vorliegenden Gesetzentwurf sogar namentlich festgeschrieben und damit mit einer Bestandsgarantie versehen. Durch eine Regelvermutung

wird den Schulämtern überdies die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der schulaufsichtlichen Aufgaben in der Region zugewiesen, und durch die personalvertretungsrechtliche Definition als Dienststellen werden an den Schulämtern die Personalräte und Frauenbeauftragten unverändert beibehalten.

Meine Damen und Herren, zugleich erachten wir es jedoch als erforderlich, die Staatlichen Schulämter von überregionalen Aufgaben zu entlasten. Im Sinne einer Entbürokratisierung werden bislang bestehende Doppelund Dreifachstrukturen zusammengeführt. Die Anhörung in der vergangenen Woche hat dabei wichtige Anregungen und Vorschläge geliefert, die in den kommenden Wochen durch das Hessische Kultusministerium und die Fraktionen sorgfältig geprüft und ausgewertet werden.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, die Bündelung von Zuständigkeiten und die Schaffung von Synergien sind dabei die Voraussetzung für eine optimale Nutzung der personellen Ressourcen. Durch den Abbau der Kultusbürokratie können zusätzliche Stellen in eine angemessene und hochwertige Unterrichtsversorgung fließen, sodass ein Weniger an Verwaltung einem Mehr an Unterricht gegenübersteht.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Werte Kolleginnen und Kollegen, bei allen Diskussionen um die Schulverwaltung: Das Ziel der CDU ist, die Reform der Schulverwaltung direkt den Schulen und der Zukunft der hessischen Schülerinnen und Schülern zugutekommen zu lassen und Einsparpotenziale zu nutzen, ohne an den Grundfesten des politischen Kernziels eines leistungsstarken und zukunftsweisenden Bildungswesens zu rütteln.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass sich die Oppositionsfraktionen mit Zielen wie Unterrichtsversorgung und Entbürokratisierung schwertun, ist nicht weiter überraschend.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das haben Sie auch in Ihrer Regierungszeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Vor allem die Argumentation der GRÜNEN ist dabei geradezu absurd. Sie beklagen einen vermeintlichen personellen Mehraufwand, und im gleichen Atemzug fordern Sie eine Kommunalisierung der Schulverwaltung, die angesichts von 23 Schulträgern zwangsläufig mit einer Rückkehr zu 23 Staatlichen Schulämtern und damit acht zusätzlichen Behörden – mit dem entsprechenden Personal – einhergehen würde.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kollege Pentz, die Redezeit ist zu Ende.

Ich komme zum Schluss. – Meine Damen und Herren, heute ziehen Sie von Rot-Grün als Zauberlehrlinge durch die Lande und fordern das genaue Gegenteil von dem, was Sie damals umgesetzt haben. Meine Damen und Her

ren von der Opposition, die Schilderung des Barons von Münchhausen von seinen Ritt auf der Kanonenkugel ist da augenscheinlich glaubwürdiger als die rot-grüne Bildungspolitik. Wir werden den Antrag der GRÜNEN ablehnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Tarek Al-Wa- zir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war wacker am Konflikt vorbeigeredet! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Staatsministerin Beer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Habermann, ich bin eine gute Zuhörerin. Ich glaube, das werden Ihnen die meisten in meinem Umfeld bestätigen können. Ich nehme jeden Einwand, den wir nicht nur in der Anhörung, sondern auch darüber hinaus gehört haben – und vielleicht in zukünftigen Diskussionen hören werden –, sehr ernst. Frau Kollegin Habermann, Sie haben aber auch gesagt – ein bisschen versteckt in Ihrer Kritik an dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN –, man muss auch diskutieren können, intern genauso wie in der Öffentlichkeit.

Wenn man genau hinhört, was da diskutiert wird, dann stellt man fest, vor allem an einem Punkt ist Einhelligkeit vorhanden, nämlich an dem Punkt, dass wir ganz dringend einen Optimierungsbedarf in der Bildungsverwaltung haben.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Diese Einhelligkeit wird gestützt von sämtlichen Untersuchungen, die wir in den letzten Jahren im Hinblick auf die Frage gemacht haben, wie effizient, wie schlagkräftig und vor allem wie zielgerichtet unsere Bildungsverwaltung für die Qualität von Schule und die Qualität von Unterricht arbeitet. Es war eine ganze Reihe von Untersuchungen, angefangen bei der Aufgabenkritik, die das Ministerium quer über die verschiedenen Institutionen der Bildungsverwaltung durchgeführt hat, mit denen geklärt wurde, was doppelt vorhanden ist, was gestrichen werden kann, wo Aufgaben reduziert werden können, welche Aufgaben die Schulen im Prozess der selbstständigen Schule demnächst selbst erfüllen und wo Dritte besser Lösungen finden, als es der öffentliche Bereich kann. Ich denke hier z. B. an das Gutachten von Prof. Dubs und an die Prüfberichte des Hessischen Rechnungshofs. Ich bin noch nicht ganz so lange im Kulturpolitischen Ausschuss wie Sie, Frau Habermann. Ich habe eigentlich gedacht, Sie kennen diese Ergebnisse.

(Heike Habermann (SPD): Eben deshalb hätte ich gedacht, dass Sie sie berücksichtigen!)

Ich komme aber wirklich gerne darauf zurück, sie mit Ihnen im Ausschuss zu diskutieren.

Von daher hat sich die Landesregierung bei der Konzeption, die wir jetzt ausarbeiten, die wir bald vorstellen werden, an und für sich sehr strikt an die Ergebnisse dieser Untersuchungen gehalten, insbesondere an das Ergebnis des Hessischen Landesrechnungshofs, der z. B. festgestellt hat, dass für die Planung von Arbeitsabläufen und Projekten sowie die Umsetzung ministerieller Vorgaben in den

Staatlichen Schulämtern Mitarbeiter gebunden werden, ohne dass eine einheitliche Praxis gewährleistet ist, und dass die Kosten in den Staatlichen Schulämtern je Schüler sehr unterschiedlich hoch sind.

Deswegen hat der Rechnungshof z. B. angeregt, ein Schulamt mit Weisungsbefugnissen gegenüber den übrigen Ämtern auszustatten, die dann als nachgeordnete Außenstellen des zentralen Schulamts organisiert werden. Von daher ist das nicht ganz aus der Luft gegriffen. Aber es stellt sich die Frage, wie man das ausgestaltet; das gebe ich unumwunden zu.