Die Ministerin hat gerade darauf hingewiesen: Wir wollen durch die Einführung dieser Erfahrungsstufe deutlich machen, dass wir beides wollen: eine angemessene Alimentation durch das Grundgehalt auf der einen Seite, aber eben auch einen Leistungsbezug, und zwar nicht nur in Bleibeund Berufungsverhandlungen, sondern generell. Man muss überlegen, wie das gelingen kann.
Zum einen kann man generell sagen: Wir erhöhen nur das Grundgehalt. Das tun, wie gesagt, die meisten Bundesländer.
Zum Zweiten kann man aber auch sagen – und dann wird es kompliziert –: Wir nehmen Professoren generell aus dem Beamtenstatus aus und behandeln sie zukünftig als Angestellte oder andere Besondere.
Der dritte Weg, den wir gehen, ist, dass man ein quasi rechtlich fixiertes Gehalt für Professoren schafft und ihre Leistungen einbezieht. Das will die Landesregierung tun.
Zum einen bin ich ganz sicher, dass wir am Ende dazu kommen werden, dass der überwiegende Teil der Anzuhörenden – am 11. Oktober werden wir die Anhörung zu diesem Thema haben – sagen wird: Jawohl, Erfahrungsstufen sind die notwendige Ergänzung des Grundgehalts, weil sie nicht nur, Herr Kollege Grumbach, eine sprachliche Änderung der früheren Dienstaltersstufen sind, wie wir sie kennen, sondern in der Tat eine Kombination von Dienstalter und damit Erfahrung auf der einen Seite, aber auch der Leistung, die in dieser Zeit der Erfahrungsstufen erbracht worden ist. Die kann man qualifizieren.
Deswegen sage ich: Der Gesetzentwurf ist in diesem Stadium – – Er wird am Ende sicher nicht in diesem Landtag in der zweiten Lesung so verabschiedet werden, wie er jetzt eingebracht wurde.
Herr Kollege Grumbach, Sie sind doch auch nicht auf die Welt gekommen und waren wie heute. Das ist doch nicht der Punkt.
Ich glaube, in drei Punkten werden wir bei der Anhörung relativ schnell Einigkeit erzielen. Wir haben die Problematik der Erfahrungsstufen: Wir sprechen uns dafür aus. Wir haben die Problematik des Vergaberahmens: Darüber haben wir zu reden. Und drittens – es betrifft nur etwa 800 Bürger in diesem Lande, aber wir sind auch für Minderheiten zuständig –: Wir werden am Ende über die sogenannten Aufstiegshemmnisse zu diskutieren haben.
Ich glaube, das werden eine angenehme Anhörung und eine sehr angenehme zweite Lesung. Dann können wir wieder einmal sagen: Die Ministerin hat einen Gesetzentwurf – übrigens: von allen anerkannt – in rascher Zeit vorgelegt, der eine Pilotfunktion für die Bundesrepublik Deutschland hat.
Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu überweisen. – Dem wird nicht widersprochen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Lernmittelfreiheit in Hessen (Hessisches Lernmittelfreiheitsgesetz – HLFG) – Drucks. 18/6075 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das neue Schuljahr hat kürzlich begonnen, und daher erschien uns der Zeitpunkt richtig, auf eines der gravierendsten soziale Probleme im hessischen Schulwesen aufmerksam zu machen.
Die in der Hessischen Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit ist unseres Erachtens bisher vor allem Blendwerk. Dass eine ungeschmälerte Teilnahme der Kinder am Unterricht an der finanziellen Lage der Eltern scheitern kann, ist unseres Erachtens ein Skandal.
Art. 59 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen gewährleistet allen Schülerinnen und Schülern die unentgeltliche Teilnahme am Unterricht. Es existieren konkrete Gerichtsurteile, aus denen hervorgeht – –
Frau Kollegin, einen Moment. – Jetzt ist es die rechte Seite, die hier einen kleinen Parteitag abhält. Wichtige Gespräche bitte außerhalb, Kollegen.
Ich finde, es sollten sich hier auch die Reihen wieder ein bisschen mehr füllen, aber dieses Thema scheint für die CDU nicht sehr interessant zu sein.
Es existieren konkrete Gerichtsurteile, aus denen hervorgeht, was unter Lernmitteln, die laut Verfassung entgeltfrei sein müssen, zu verstehen ist. In der Begründung
Doch schauen wir uns einmal die Wirklichkeit, beispielsweise die eines Erstklässlers, an. Da haben wir z. B. die Anschaffung eines Schulranzens, für den, wenn es sich um einen guten, sicheren Ranzen handelt, der auch von den Kindern als ausreichend cool empfunden wird
ja, genau, „cool“, ich glaube, das sagt man immer noch –, zwischen 100 € und 250 € auf den Tisch gelegt werden müssen. Allein die Erstausstattung in Form von Zeichenund Malblöcken, Farbkästen, verschiedenen Pinseln, Stiften, Bastelutensilien, Schnellheftern, Sportkleidung, Mappen, Etuis, Schulkneten usw. ergibt einen Anschaffungswert von mindestens 100 €, wenn nicht viel mehr. Hinzu kommen undurchsichtige Pauschalbeträge, die an die Lehrerinnen und Lehrer zu entrichten sind. Diese belaufen sich meistens nochmals auf mindestens 20 € bis 50 €.
Damit wären wir schon einmal bei mindestens 220 € bis 400 €. Ohne diese Materialien kann ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen. Diese Anschaffungen sind von den Eltern zu stemmen, egal wie.
Daher ist es eine Frechheit – meinen wir –, was in der Verordnung über die Durchführung der Lernmittelfreiheit geregelt ist. Unter § 2 Abs. 4 werden all diese genannten notwendigen und vom Lehrer vorausgesetzten Lernmaterialien von der Lernmittelfreiheit ausgenommen, weil sie angeblich auch außerhalb des Unterrichts gebräuchlich sind.
Das ist keine wirkliche Lernmittelfreiheit, sondern das stellt eine unglaubliche finanzielle Belastung der Eltern dar, die zu den Geringverdienern oder ALG-II-Berechtigten gehören. Manche Eltern haben Angst vor der Einschulung ihrer Kinder – die doch eigentlich zum schönsten Tag für diese sechsjährigen Kinder und ihre Familien werden sollte.
Auch die einmaligen maximal 100 € sowie die monatlich 10 €, die aus dem Bildungspaket beantragt werden können – wenn denn die Eltern darüber überhaupt etwas wissen und sich nicht schämen, es zu beantragen –, sind nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Diese Debatte über Lernmittelfreiheit wird hier nicht zum letzten Mal geführt werden. Denken Sie bitte weiter. Was geschieht, wenn das Kultusministerium endlich auch dafür sorgt, dass die modernen Medien verpflichtend Einzug in die Unterrichtsgestaltung halten? Das wird ja nicht nur von uns gefordert. Wenn Notebooks zu den alltäglichen Schulmitteln zählen und partnerschaftliche Medienpotenziale – das heißt wohl so –, die in der Bildungslandschaft immer mehr an Bedeutung gewinnen, gefördert, gelehrt und in der Schule gelebt werden, wie wird dann dafür Sorge getragen, dass jedes Kind, auch in der unterrichtsfreien Zeit, Zugang zu einem Computer hat?
Eine kleine Anmerkung am Rande, da wir nach dem Willen der Landesregierung vermutlich noch Jahrzehnte warten müssen, bis wir echte Ganztagsschulen haben, in denen keine Hausaufgaben mehr gegeben und damit die Lernmittel auch nicht mehr nach Hause mitgenommen werden müssen: Wir müssen schnell zu Lösungen kommen.
Unser Gesetzentwurf regelt, dass tatsächlich jedes Kind mit den notwendigen Schulmaterialien ausgestattet wird. Wenn die Lernmittelfreiheit in der Verfassung verankert ist, dann muss sie auch umfassend gelten. Das Vorgehen der Landesregierung, gesetzlich entsprechende Verordnungen auszuhöhlen und sich damit Hintertürchen offenzuhalten, ist ja nichts Neues. Das kennen wir auch von der VSB.
Zum Abschluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass in vielen Bundesländern bereits eine heiße Debatte über die tatsächliche Lernmittelfreiheit geführt wird. Auch Gewerkschaften fordern den wirklich unentgeltlichen Zugang zum Berufsschul- und Schulwesen.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Seien Sie versichert, wir werden gerne sinnvolle Änderungsvorschläge und Verbesserungsvorschläge aufnehmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Lassen Sie mich, bevor ich zur Sache komme, zum Inhalt des Gesetzentwurfs der LINKEN noch zwei, drei Anmerkungen machen. Ich finde es höchst beachtlich, dass DIE LINKE einen Gesetzentwurf vorlegt, in dem das Wort „Freiheit“ in der Überschrift vorkommt. Ich finde es noch beachtlicher, dass eine Partei, die nach wie vor vom Verfassungsschutz beobachtet wird, sich hier auf die hessische Landesverfassung bezieht.
(Heike Habermann (SPD): Sie sollten doch zur Sache reden! – Weitere Zurufe von der SPD und der LINKEN)
Sie wirft uns in der Gesetzesbegründung vor, wir würden quasi die Landesverfassung nicht ordentlich umsetzen.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Können Sie nicht einmal eine normale Rede halten! Sie sind so arrogant, das ist nicht zum Aushalten!)
Herr Schaus, Sie werden es aushalten müssen. – Genau das impliziert Ihr Gesetzentwurf. Sie sehen die Notwendigkeit offensichtlich, weil wir den Verfassungsauftrag in diesem Grundsatz nicht umsetzen würden. Da muss man doch sagen, dass nach der vorherrschenden Interpretation der Hessischen Verfassung Art. 59 Abs. 1 Satz 2, auf den Sie sich beziehen, eine Anweisung an den Gesetzgeber darstellt und der Gesetzgeber somit einen Spielraum hat, das entsprechend zu präzisieren. Das haben wir im Hessischen Schulgesetz schon seit Jahrzehnten verankert. Das haben wir auch bei der Novelle des Hessischen Schulgesetzes letztes Jahr getan.