Protocol of the Session on June 27, 2012

Es ist nicht die Privatangelegenheit der Landesregierung – und auch nicht die des Innenministers –, wo hessische Beamtinnen und Beamte ihren Dienst vollziehen und wo sie aufgrund der Anforderung internationaler Institutionen unterstützen. Vielmehr sind es unsere Beamtinnen und Beamten, die des Bundeslandes Hessen, die da entsendet werden. Von daher wäre es aller Ehren wert, dass wir hier im Parlament eine größtmögliche Unterstützung für diese Einsätze organisieren und das auch in einer Debatte klarmachen. Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, von daher richte ich noch einmal an Sie den Appell, den Gesetzentwurf mit den Änderungen zu unterstützen, die die Kollegen vorgeschlagen haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Wenn man die Rede des Herrn Kollegen Schaus verfolgt hat, stellen sich schon Fragen: Was wollen Sie denn eigentlich in solchen Krisensituationen machen? Was wollen Sie eigentlich in Konfliktsituationen machen? Wie

wollen Sie denn angesichts der verfahrenen Situation in den Ländern dort unterstützen? Wie wollen Sie dort helfen? Wie wollen Sie dort stabilisieren? Wie wollen Sie da unter Umständen befrieden? Wie wollen Sie den Aufbau der Zivilgesellschaft unterstützen?

Auf diese Fragen müssen Sie Antworten geben. Sie wollen keine Einsätze des Militärs. Sie wollen keine Friedensmissionen. Sie wollen keine zivilgesellschaftliche Unterstützung im Hinblick auf den Aufbau zivilgesellschaftlicher Institutionen. Eigentlich wollen Sie auch keine Entwicklungshilfe.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das ist doch Quatsch!)

Sie müssen die Frage beantworten, was Sie eigentlich wollen. Willi van Ooyen mit der Friedenstaube irgendwo hinzuschicken, wird nicht ausreichen. Das wird nicht ausreichen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich sage ausdrücklich, dass wir die Einsätze in Krisenregionen aus humanitären Gründen unterstützen.

(Zuruf des Ministers Boris Rhein – Gegenruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE): Dass Sie mich beobachten, wusste ich schon immer!)

Es ist gut, dass ihr euch auch austauscht. – Wir wissen aus vielen Gesprächen, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bei diesen Einsätzen sehr gute Arbeit leisten. Wir wissen das aus den Gesprächen mit den Beamtinnen und Beamten im Ausland. Wir wissen aber auch aufgrund der Rückmeldungen der internationalen Institutionen, dass da sehr gute Arbeit geleistet wird.

Herr Kollege Bauer hat leider nur über den Einsatz in Afghanistan geredet.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Saudi-Arabien z. B.!)

Wir haben Einsätze im Kosovo und in Bosnien-Herzegowina gehabt. Mit diesen Einsätzen wurden in diesen Ländern stabilisierende Maßnahmen unterstützt. Dort wurden zivilgesellschaftliche Strukturen aufgebaut. Das geschah in Ländern, in denen es keine funktionierende Polizei gab.

Es ist doch wichtig, in solchen Ländern dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen, die sowieso schon durch Krieg und Auseinandersetzungen geschunden sind, wenigstens Sicherheit garantiert bekommen und eine ordnungsgemäße Arbeit der Polizei unterstützt wird. Das muss doch in unser aller Interesse sein. Von daher möchte ich noch einmal sagen, dass wir das unterstützen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): Ist das so in Afghanistan?)

Das ist natürlich in Afghanistan so gewesen. Das ist im Kosovo so gewesen.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): In Saudi-Arabien z. B.!)

Kürzlich waren wir mit dem Ministerpräsidenten in Israel und haben mit den Beamten geredet, die im Israel-Palästina-Konflikt eingesetzt sind. Wir haben mit Beamten im Kosovo geredet. Wir waren seinerzeit mit dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtags im Gespräch mit Personen in Albanien. Überall, wo wir mit den Beamten spre

chen, wo wir aber auch mit den Betroffenen sprechen, stellt sich heraus, dass die Arbeit dieser Polizeibeamtinnen und -beamten gelobt wird. Es wird als Unterstützung beim Aufbau ihrer zivilgesellschaftlichen Institutionen angesehen. Meine Damen und Herren, nur bei Ihnen ist das nicht der Fall. Das müsste Ihnen doch zu denken geben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Aus diesen Gründen unterstützen wir den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ausdrücklich. Denn es ist eben keine Privatangelegenheit der Landesregierung und es ist auch keine Privatangelegenheit des Innenministers, wo unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eingesetzt werden. Eine Debatte darüber würde uns, wie gesagt, guttun.

Frau Kollegin Faeser hat die versorgungsrechtliche Problematik angesprochen. Wir haben darüber nicht deshalb geredet, weil irgendjemand bei der SPD-Fraktion sich gefragt hat: Was machen wir denn jetzt einmal? – Vielmehr haben wir das getan, weil es vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden in dieser Sache ein Urteil gegeben hat, das die Frage der versorgungsrechtlichen Regelungen betrifft und das die Frage der Beteiligung der Personalräte betrifft.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Es gab also etwas zu erledigen.

Sie haben dann mit einem Erlass nachgezogen. Ich glaube, dass ein Gesetz besser wäre.

Ich will noch einmal kurz in Erinnerung rufen, was bei der Anhörung herausgekommen ist. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt, dass dieser Sachverhalt endlich einmal durch Gesetz geregelt werden soll. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt ausdrücklich, dass endlich die Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt begonnen wird.

Wir haben uns mit juristischem Sachverstand umgeben und haben anerkannte Verfassungsrechtler zu diesem Thema befragt. Herr Prof. Denninger schreibt z. B. – vielleicht wollen Sie einmal zuhören –:

Es ist von Verfassungs wegen geboten, die Möglichkeit des Einsatzes von hessischen Polizeibeamten und -beamtinnen mit polizeilichen und eventuell anderen Aufgaben im Ausland durch ein förmliches (parlamentarisches) Gesetz zu regeln.

Herr Denninger fordert uns also ausdrücklich auf, das per Gesetz zu regeln.

Wir haben eine Expertise von Herrn Prof. Dr. Wieland. Er hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer inne. Er schreibt:

Der Einsatz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Hessen im Ausland unterliegt dem Vorbehalt des Gesetzes, weil er eine wesentliche Frage betrifft.

Er schreibt dann weiter unten:

Der vorgelegte Gesetzentwurf schließt dementsprechend eine verfassungswidrige Regelungslücke. Er ist verfassungsrechtlich geboten.

Kommen Sie bitte zum Ende Ihrer Rede.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen also, es ist nicht nur für uns wichtig, diesen Themenkomplex zu diskutieren und über die Einsätze und die Erfolge der Einsätze zu reden, sondern es ist auch verfassungsrechtlich geboten, wie uns der wissenschaftliche Sachverstand ganz deutlich gesagt hat, einen solchen Gesetzentwurf zu beschließen. Von daher möchte ich noch einmal an Sie, die Vertreter der Regierungsfraktionen, appellieren, den Gesetzentwurf mit den von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen anzunehmen. Ich glaube, es ist dringend notwendig, dass wir das parlamentarisch begleiten und das nicht der Landesregierung und dem Innenminister allein überlassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Als nächster Redner hat sich Herr Greilich von der FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Greilich.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will das hier in der gebotenen Kürze abhandeln – wir haben dieses Thema bereits im Parlament und in aller Ausführlichkeit im Ausschuss diskutiert und dazu eine Anhörung durchgeführt. Die Conclusio, das Ergebnis aus allem, was wir dort gehört haben, ist die relativ einfache Schlussfolgerung: Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Nancy Faeser (SPD): Sie haben doch Herrn Denninger explizit gefragt!)

Frau Kollegin Faeser, ich habe in der Tat sehr genau zugehört. Ich habe auch Herrn Prof. Denninger befragt. Auf die entscheidende Frage, zu der ich noch komme, habe ich keine befriedigende Antwort bekommen, sodass auch diese Stellungnahme sehr relativ zu bewerten ist.

Meine Damen und Herren, die entscheidende Grundlage, über die man sich klar werden muss – auch angesichts der wortreichen Ausführungen, die hier nochmals für den Gesetzentwurf gemacht worden sind –, ist: Es geht um die freiwillige Teilnahme hessischer Polizeibeamtinnen und -beamter an Auslandseinsätzen, die dann vom Land Hessen lediglich an die Bundespolizei abgeordnet werden und diese Auslandseinsätze für die Bundespolizei wahrnehmen. Für diese freiwillige Teilnahme abgeordneter Beamter an Auslandseinsätzen gibt es ein bewährtes und eingespieltes Verfahren zwischen Bund und Ländern, sodass nach ganz überwiegender Aussage der in der Praxis Betroffenen – nicht derjenigen, die dazu am Schreibtisch eine Stellungnahme verfassen – kein Bedarf für ein eigenes Gesetz besteht.

Angebliche Versorgungslücken für die hessischen Beamtinnen und Beamten, die freiwillig durch ihre hervorragende Arbeit im Ausland ein ausgezeichnetes Bild der

hessischen Polizei zeichnen, existieren nicht. Das hat auch die Anhörung im Einzelnen ergeben.

Die hessischen Beamtinnen und Beamten sind nicht nur versorgungsrechtlich nach geltender Praxis ausgezeichnet abgesichert, auch ein zwingender Bedarf für eine gesetzliche Regelung zur Entsendung von Beamtinnen und Beamten der Landespolizei konnte im parlamentarischen Verfahren gerade nicht bestätigt werden, sodass es auch keines eigenen Rückholrechts des Parlaments bedarf.

Jeder Polizist, jede Polizistin im Auslandseinsatz kann jederzeit selbst eigenverantwortlich und ohne irgendeinen Nachteil den Auslandseinsatz beenden. Das ist in diesem Zusammenhang der entscheidende Aspekt.

Mit der vorübergehenden Abordnung von Freiwilligen an die Bundespolizei durch die Bundesländer und deren Entsendung in das Ausland durch den Bund trägt das Land Hessen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen bei. Es geht hier nicht um die Wahrnehmung von Landesaufgaben, sondern um die Erfüllung internationaler Vereinbarungen durch die Bundesrepublik Deutschland und nicht durch das Land Hessen. Darauf kommt es hier entscheidend an.

Diesen entscheidenden Punkt konnte Prof. Denninger weder in seiner schriftlichen Stellungnahme noch auf meine mündliche Nachfrage auch nur ansatzweise beantworten – offenkundig hat er sich mit dieser Frage überhaupt nicht beschäftigt. Das Problem besteht nämlich darin, dass ein eigenständiges Rückholrecht für den Hessischen Landtag, wie es Frau Kollegin Faeser beständig fordert, einer außenpolitischen Kompetenzanmaßung des Landes Hessen gleichkäme. Die können wir nicht mittragen. Das Land Hessen ist für Landesaufgaben zuständig. Wenn wir Beamte an die Bundespolizei abordnen, ist es Sache des Bundes, über diese Maßnahme zu entscheiden.

Wir brauchen in Hessen kein Gesetz. Wir haben eine hervorragend eingespielte Praxis, und bei der soll es bleiben.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Greilich. – Vonseiten der Landesregierung hat sich Herr Staatsminister Rhein gemeldet. Bitte schön, Herr Rhein.