Wie oben dargelegt ist aufgrund des Tenors des Bundesverwaltungsgerichts wohl davon auszugehen, dass der Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der Zulassung von durchschnittlich 133 planmäßigen Flugbewegungen je Nacht in den Nachtrandstunden bestandskräftig geworden ist. Dies kann die Behörde natürlich feststellen, wozu jedoch kein Anlass besteht, weil sich dies bei richtiger Auslegung bereits aus dem Urteilstenor selbst ergibt.
Was wollen Sie also? Wir legen null Nachtflüge fest, und wir legen 133 Flugbewegungen in den Nachtrandstunden fest. Das alles ist sozusagen rechtskräftig.
Das ist ein ordnungsgemäßes Verfahren, Herr Politologe. Ich finde das witzig, wenn Sie als Politologe mir Juristen erzählen wollen, wie das Verfahren funktionieren soll. Das ist wirklich höchst interessant.
(Beifall bei der FDP und der CDU – Tarek Al-Wa- zir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch nicht auszuhalten!)
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie sind vor zwei Gerichten auf die Nase gefallen! – Glockenzeichen des Präsidenten)
Herr Al-Wazir, ich finde es schön, wenn Sie sich bei meinen Redebeiträgen aufregen. Das habe ich eben schon gesagt. Ich begrüße das ausdrücklich.
Aber ich will jetzt noch einmal zu dem Thema Fluglärm kommen. Das ist nämlich das Thema, über das wir heute Mittag noch einmal reden. In der Tat – das wurde auch angesprochen, ich meine, Minister Posch war es – sind die Nachtflugbewegungen eigentlich schon seit Oktober passé. Die Debatte ist eigentlich herum. Wir müssen uns jetzt darum kümmern, wie wir die Fluglärmbelastungen am Tag verändern.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber doch nicht wegen Ihnen, sondern wegen des VGH! – Gegenruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))
Das werden wir heute Nachmittag in der Diskussion machen, wenn es um das Regionalfondsgesetz geht, in dem wir jede Menge finanzielle Mittel bereitstellen werden, um eine ganze Reihe verschiedener Maßnahmen zur Entlastung der Menschen in der Region auf den Weg zu bringen. So viel zur Diskussion heute Nachmittag. Ich hoffe, wir kommen heute noch dazu. Wir haben schon wieder eine Stunde Verzögerung. – Vielen Dank.
Es ist vereinbart, dass wir alle Anträge – die Punkte 41, 26, 76 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überweisen. – Kein Widerspruch, dann ist das somit so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder – Drucks. 18/5563 –
Vereinbarte Redezeit: fünf Minuten. Die Landesregierung bringt ein. Das Wort hat Herr Finanzminister Dr. Schäfer.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt geringfügig weniger kontrovers ausfallen wird als die Beratung des vorherigen Punktes.
Die Grundlage für diese Vorlage des Staatsvertrags befindet sich in dem ebenfalls zur Ratifizierung anstehenden Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der in seinem § 10 Abs. 3 vorsieht, dass es künftig nur noch eine Klassenlotterie in Deutschland geben soll. Mithin vollzieht der Ihnen jetzt vorliegende Entwurf die Fusion der beiden Klassenlotterien. Neben der Frage, dass es grundsätzlich nur noch eine in Deutschland geben soll, erhoffen sich die Beteiligten beträchtliche Synergien und vor allem vor dem Hintergrund zurückgehender Wetteinsätze die Chance, das Ertragspotenzial auf Dauer zu sichern und den Platz der Klassenlotterien unter den staatlichen Lotterien auf Dauer zu sichern.
Das reicht als Einführung zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs, dessen Spektakularität sich ohnehin in überschaubaren Grenzen hält. Alles Weitere sehr gerne in den Beratungen der Ausschüsse. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abg. von Zech für die Fraktion der FDP.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Uns liegt heute der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder vor. Wie gesagt, in dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde in Art. 1 der § 10 Abs. 3 dahin gehend geändert, dass zukünftig Klassenlotterien nur noch von einer von allen Vertragsländern gemeinsam getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts veranstaltet werden.
Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wird uns heute der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder vorgelegt. Dieser Staatsvertrag wurde von allen 16 Bundesländern – d. h. auch von Schleswig-Holstein – unterzeichnet. Im Prinzip handelt es sich um die Fusion der bisher bestehenden Süddeutschen und der Norddeutschen Klassenlotterie zu einer gemeinsamen Anstalt.
Hiermit könnte ich mit meinen Ausführungen schon zum Ende kommen. Aber gestatten Sie mir noch ein paar Worte zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der die Grundlage für diesen Gesetzentwurf ist. Am 18. Juli 2011 übermittelte die EU-Kommission ihre negative Stellungnahme zu dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Anfang Dezember 2011 wurde daraufhin der Kommission ein überarbeiteter Staatsvertrag übermittelt.
Die Stellungnahme hierzu liegt seit dem 20. März dieses Jahres vor. Eine uneingeschränkt positive Einschätzung der Kommission kann hieraus nicht interpretiert werden. Aber wir sind auf einem richtigen Weg, der ihre Bedenken zum Teil berücksichtigt hat. Zentral für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Staatsvertrages ist das vom EuGH in dem deutschen Vorlageverfahren herausgearbeitete Kohärenzerfordernis.
Hinsichtlich des Automatenspiels haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem wir die Interessen der Gemeinden und insbesondere der Städte, die Notwendigkeit der Spielsuchtbekämpfung und die verfassungsmäßigen Rechte der betroffenen Unternehmer sorgfältig abgewogen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ziel unser aller Bemühungen muss es doch sein, dass wir den größten Teil veranstalteter Glücksspiele und Sportwetten wieder legal am deutschen Markt stattfinden lassen. Der Staat muss endlich auch an diesem boomenden Geschäft der Glücksspielbranche beteiligt werden, das bisher meistens illegal im Ausland erfolgt. Schauen Sie nach Schleswig-Holstein. Das ist ein schönes Land, das in den letzten drei Jahren sehr gut und klug regiert wurde.
Hier hat man ein Glücksspielgesetz auf den Weg gebracht, das von der Europäischen Union notifiziert wurde. Inzwischen wurden die ersten Lizenzen vergeben.
Alle Wettbewerber sollen die Möglichkeit bekommen, in Deutschland nach klaren Vorgaben zu agieren. Denn nur so werden wir als Staat von den Einnahmen profitieren, die Suchtprävention vorantreiben und vor allem den Sport und das Ehrenamt weiterhin nachhaltig fördern können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dem Kollegen der FDP kann ich nur sagen, dass der Wähler vor drei Tagen eine Entscheidung getroffen hat, die zeigt, wie er diese Regierung in Schleswig-Holstein beurteilt hat. Demnach ist festzustellen, dass die FDP nahezu halbiert worden ist und dass auch die CDU erheblich an Stimmen verloren hat. Die Wähler, die diese Entscheidung getroffen haben, gehen davon aus, dass zumindest diese beiden Parteien Schleswig-Holstein nicht mehr regieren werden.
Ich komme zur zweiten Vorbemerkung. Sie scheinen in der Tat zu der Frage Glücksspiel und zu der Frage, wie da private Einflüsse eine Rolle spielen, noch einiges aufzuarbeiten zu haben. Ihr Fraktionsvorsitzender könnte dazu sicherlich noch einiges beitragen. Anders kann ich diese Ausführungen nicht verstehen.
Ich komme zur dritten Vorbemerkung. Die SPD ist natürlich für eine klassenlose Gesellschaft. Aber da es die Klassenlotterie gibt, müssen wir uns natürlich auch damit auseinandersetzen.
Der vorgelegte Staatsvertrag wurde von Kurt Beck, Matthias Platzeck, Jens Böhrnsen, Olaf Scholz und Hannelore Kraft unterschrieben. Er kann deswegen gar nicht falsch sein.
Scherz beiseite. Wir müssen natürlich darauf achten, ob die hessischen Interessen irgendwie berührt oder nicht berücksichtigt werden. Da geht der Blick in Richtung der Frage des Verteilungsschlüssels. Er ist am Wohnsitz orientiert. Ich finde, das ist ein objektives Kriterium. Wir werden uns sicherlich im Ausschuss darüber noch einmal unterhalten. Aber ich glaube, das ist wirklich ein objektives Kriterium und für uns ganz wichtig.
Ich komme jetzt auf die Frage des Aufkommens in einer dann gemeinsamen Gesellschaft zu sprechen. Die Norddeutsche und die Süddeutsche Klassenlotterie sollen jetzt in der Trägerschaft einer Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengeführt werden, was aus Gründen der Effektivität sicherlich richtig ist.
Man wird nur nachdenklich, wenn man hört, dass es weiterhin zwei Sitze geben soll, nämlich einen in München und einen in Hamburg. Ob das unter dem Gesichtspunkt der Effektivität sinnvoll und richtig ist, wage ich zu bezweifeln. Es handelt sich wahrscheinlich um einen politi
schen Kompromiss, wie es ihn bei vielen Punkten auch gibt. Dennoch werden wir uns im Ausschuss darüber sicherlich noch einmal unterhalten.
Aber die Zeichen stehen da in der Tat – anders als bei anderen Themen in diesem Haus – weniger auf Konflikt. Sie signalisieren eher die Zustimmung seitens der SPD-Fraktion. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Schmitt, vielen Dank. – Als nächster Redner spricht Herr Frömmrich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, das ist wirklich etwas, bei dem man sich nicht groß streiten sollte. Der Finanzminister hat gerade eben gesagt, dass sich die Punkte, über die man diskutieren muss, in Grenzen halten. Wir haben jetzt die erste Lesung dieses Staatsvertrags. Das, was der Finanzminister gesagt hat und was man im Gesetzentwurf lesen kann, erscheint erst einmal sinnvoll. Es erscheint als eine Lösung, die man durchaus nehmen sollte.