Protocol of the Session on May 8, 2012

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): So ist es!)

Ich erinnere daran, dass es der Landkreistag war – dessen Präsidium Herr Kollege Wilkes angehört –, der die Frage, ob die Eigenbetriebe einbezogen werden sollen, verneint hat, weil er gesagt hat, es sei zu kompliziert, und es gebe nicht genügend Abgrenzungsmöglichkeiten, um dort zu einem sauberen Schnitt zu kommen. Das war das Ergebnis dessen, was mit den Kommunalen Spitzenverbänden verhandelt und ausgearbeitet wurde. Sie werden von uns nicht erwarten, dass wir in der Vorbereitung der dritten Lesung dieses Gesamtpaket, das gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet wurde, noch einmal auflösen, nur um die Einzelinteressen des Landkreises Bergstraße zu befriedigen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Zu den nicht in Anspruch genommenen Teilen des Kommunalen Schutzschirms wissen Sie, dass wir eine Öffnungsklausel eingebaut haben, um klarzustellen, dass es dort noch Möglichkeiten gibt. Wir haben klargestellt, dass es sich um individuelle Rahmenbedingungen handelt. Damit ist auch klar, dass der sogenannte Leitfaden nicht Bestandteil des Gesetzes ist. Er ist keine Grundlage für die Beratungen und für die Unterstützung der Kommunen bei der Ausarbeitung des Konsolidierungsprogramms.

Das ist eindeutig klargestellt, und es wird durch ständige Wiederholung der falschen Behauptungen der SPD nicht wahrer. Wenn sich Ihr einziges Interesse bei der Frage des Kommunalen Schutzschirms darauf beschränkt, zu überlegen, was dort alles drinsteht – im Übrigen sind das die Ergebnisse von 22 überörtlichen Prüfungen des Landesrechnungshofs –, dann zeigt das auch, dass Sie überhaupt kein Interesse daran haben, den Kommunen zu helfen.

Unter dem Strich bleibt: Die Kommunen entscheiden selbst in eigener Verantwortung. Das ist das Grundprinzip dieses Gesetzes.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Weil Sie auch die Veränderungen im Kommunalen Finanzausgleich in Bezug auf die 344 Millionen € angesprochen haben: Beim Kommunalen Schutzschirm reden wir über die Schulden, die bis zum Jahr 2009/2010 aufgelaufen sind. Zu diesem Zeitpunkt waren die Veränderungen im Kommunalen Finanzausgleich noch überhaupt nicht vorgenommen.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Alexander Noll (FDP))

Sie stellen willkürlich einen Zusammenhang her. Bei dem Schutzschirm geht es um die Frage, wie ich den Kommunen Schulden wegnehmen kann, und beim Kommunalen Finanzausgleich geht es um jährliche Zuweisungen. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, und den sollten selbst Sozialdemokraten verstehen.

(Zuruf von der CDU: Sollten! – Dr. Christean Wag- ner (Lahntal) (CDU): Nein, das wäre zu viel verlangt!)

Sie wissen auch, dass die Frage der Veränderungen im Kommunalen Finanzausgleich eng mit der Frage des Länderfinanzausgleichs zusammenhängt, nämlich mit den erhöhten Zahlungen, die das Land wegen der Steuerstärke der hessischen Kommunen zu leisten hat. Das war der Grund, warum das gemacht wird.

(Norbert Schmitt (SPD): Deswegen die Klage!)

Zum Ende. Der Kommunale Schutzschirm des Landes Hessen ist einmalig in der Bundesrepublik Deutschland.

(Lachen und demonstrativer Beifall bei Abgeord- neten der SPD – Beifall bei der CDU und bei Ab- geordneten der FDP)

Kein anderes Land hat ein solches Programm. Das Land nimmt den Kommunen Schulden in Höhe von 2,8 Milliarden € weg, zusätzlich werden Zinshilfen von 400 Millionen € geleistet. Dass dies ein großartiger Erfolg von CDU und FDP ist, zeigt sich daran, dass bereits jetzt 90 % der Kommunen signalisiert haben, dass sie an diesem Kommunalen Schutzschirm teilnehmen wollen. Unter dem Strich zeigt dieser Gesetzentwurf die Verantwortung der CDU und der FDP und der von ihnen getragenen Landesregierung für die Zukunftssicherheit der Kommunen. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Wort hat Herr Abg. Noll.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Jetzt erzählen Sie uns einmal etwas von Verzicht! – Günter Rudolph (SPD): Mehr Netto vom Brutto!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Schmitt, es ist schon etwas dreist, mit welchen Vokabeln Sie den Kommunalen Schutzschirm betiteln. Sie sprechen vom „Täuschungsmanöver“, Sie reden vom „Diebstahl“, Sie stellen Zusammenhänge mit dem Leitfaden zur Haushaltskonsolidierung her, womit Sie bewusst falsche Darstellungen betreiben, obwohl diese Frage im Haushaltsausschuss diskutiert und auch klargestellt worden ist. Herr Schmitt, das trägt nicht zu einer sachlichen Diskussion der Frage bei, wie man Kommunen bei ihrer Entschuldung Hilfe zur Selbsthilfe angedeihen lassen kann. Die GRÜNEN haben sich hierbei wohltuend von Ihrem Verhalten abgesetzt, indem sie sich – auch wenn es in der Sache zu unterschiedlichen Wertungen bei den Ursachen der Kommunalverschuldung kam – wenigs tens aktiv an der Gestaltung dieses Gesetzes beteiligt haben. Das haben wir schon in der letzten Haushaltsausschusssitzung zur Kenntnis nehmen dürfen.

Herr Schmitt, wenn Sie davon reden, dass ausschließlich das böse Verhalten des Landes und des Bundes, die Verschiebung der Steuerverteilung mit der Veränderung des Kommunalen Finanzausgleichs um diese 344 Millionen €, an der Verschuldung der Kommunen schuld sei, dann reduzieren Sie das Problem auf eine derart minimalistische Facette, die der Wahrheit letztendlich nicht entspricht.

Die eigentliche Ursache ist, dass Kommunen über Jahrzehnte Ausgaben nicht ressourcenorientiert, sondern wunschorientiert betrieben haben, was zu einer permanenten Zunahme der Kommunalverschuldung geführt hat – und da sind wir heute angelangt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP – Zurufe von der SPD)

Leider blenden Sie diesen Sachverhalt in Ihrer Darstellung immer wieder aus. Leider führt das auch zu der Behauptung, die 344 Millionen € seien die Ursache für die Kommunalverschuldung und die Situation der Kommunen, wie sie sich darstellt. Auch bei der Anhörung wurde – insbesondere durch Vertreter der SPD – immer wieder versucht, hierbei eine unzulässige Vermischung zwischen zwei ganz verschiedenen Bausteinen herzustellen: Das eine war die Ausstattung der Kommunen mit Finanzen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Dass die Landesregierung mit ihrer Veränderung nicht so falsch lag, hat ja auch die aktuelle Diskussion zum Thema Haushaltskonsolidierungskonzept gezeigt; der Kollege von der CDU hat eben deutlich gemacht, dass hier eine deutliche Diskrepanz von 900 Millionen € zwischen dem Erst- und Zweitgutachten bestand, was zumindest deutliche Zweifel an der Seriosität dieser Begutachtung aufkommen lässt. Am Ende hat sich herausgestellt, dass die Frage der Versorgung der Kommunen mit Finanzmitteln gar nicht so weit von dem entfernt ist, was Realität ist und was auch dem Bild entspricht, das seinerzeit Ursache für die Veränderung zugunsten des Landes in Höhe von 344 Millionen € war.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, wir haben in der Zwischenzeit mehrfach den Kommunalen Schutzschirm diskutiert, des

wegen müssen wir zu den Grundsätzen nicht mehr Stellung nehmen. Die Anhörung hat gezeigt, dass es bei den Kommunen zwei Lager gibt: Im einen wird mit allen Mitteln und allen Argumenten versucht, die freiwillige Hilfestellung des Landes kaputtzureden und im anderen nimmt man die eigene Situation ernst, ebenso die Möglichkeit, die ihnen die Landesregierung eröffnet, um ihre Verschuldungssituation selbst in die Hand zu nehmen und zur Entschuldung ihrer eigenen Kommune beizutragen. Diese beiden Lager gibt es.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Glücklicherweise ist die sachliche Diskussion von den Kommunen und den Vertretern geprägt worden, die nicht zu propagandistischen Zwecken der SPD zu dieser Anhörung eingeladen worden sind, sondern die ein nachhaltiges Interesse daran hatten, an diesem Gesetzentwurf noch etwas zum Positiven zu ändern.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von der SPD)

Dazu gehört, dass die Öffnung in Sachen Eigenbetriebe vollzogen worden ist, was auch durch einen Änderungsantrag von CDU und FDP in der letzten Haushaltsausschusssitzung eingebracht worden ist. Dazu gehört die Präzisierung, dass das Konsolidierungskonzept eigenständig von den Kommunen entwickelt werden muss, und dazu gehört auch die Öffnung in der Frage, was mit den nicht abgerufenen Zahlungsmitteln zu passieren hat. Dies ist eine offene Option – je nachdem, wie die Zahlungsmittel am Ende abgerufen werden –, aber inzwischen sieht es danach aus, dass fast alle Mittel abgerufen werden; also muss man sich mit dieser Option ohnehin nicht befassen. Aber zumindest sollte die Option im Gesetz stehen.

Das sind die drei wesentlichen Kernextrakte, die in dieser Anhörung zum Ausdruck kamen und die wir auch – um dieses Gesetz zugunsten derer zu verändern und zu verbessern, die am Ende auch die Betroffenen sind – in den Diskussionsprozess aufgenommen haben.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren, ich will Ihnen noch etwas dazu sagen, weswegen wir der Auffassung sind, dass für die Zeit des Kommunalen Schutzschirms die Finanzaufsicht zu den Regierungspräsidenten gehen soll.

(Gerhard Merz (SPD): Jetzt bin ich gespannt! – Weitere Zurufe von der SPD)

Einerseits soll es dazu führen, dass eine Einheitlichkeit in der Behandlung der Schutzschirmkommunen erfolgt. Ich glaube nicht, dass dies bei einer großen Anzahl von Landkreisen mit unterschiedlichen Vorgehensweisen in der Finanzaufsicht gewährleistet ist. Das ist der erste Punkt.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Was heißt denn das?)

Zweiter Punkt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Landrat, dessen Landkreis selbst Bestandteil des Schutzschirms ist, mit der notwendigen Objektivität, aber auch Strenge an die Bewachung und Überwachung der Einhaltung der Kriterien des eigenen Konsolidierungsvertrags herangehen kann; das erscheint mir nicht plausibel.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Dritter Punkt. Die Tatsache, dass das Ergebnis der heutigen Kommunalverschuldung ein jahrzehntelanger Verstoß gegen ressourcenorientierte Ausgaben war, statt sich

an bedarfsorientierte Ausgaben zu halten, zeigt, dass die politische Nähe der kommunalen Wahlbeamten im Landkreis viel zu groß ist, als dass eine objektive Beurteilung der Kriterien der Finanzverfassung möglich wäre.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Aus diesem Grunde heißt die Devise: Wehret der Versuchung. Deswegen sollte in dieser Phase einer glaubhaften Konsolidierung die Finanzaufsicht auf eine objektive Stufe verlagert werden.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Was soll daran objektiv sein?)

Ich halte die Regierungspräsidien für deutlich zu weit von den politischen Tagesentscheidungen auf Kreis- und Gemeindeebene entfernt, und deswegen ist das die richtige Ebene, um das gemeinsame Ziel zu verfolgen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ein letztes Wort zum Thema Leitfaden zur Haushaltskonsolidierung. Herr Schmitt, wenn während der Haushaltsausschusssitzung nur die politischen Lager gekämpft und ihre unterschiedliche Meinung zur Stellung dieses Leitfadens dargelegt hätten, dann könnte ich verstehen, dass Sie mit Ihrem natürlichen Argwohn heute hier erklären würden, das seien alles teuflische Machenschaften, der Folterkeller, in den die Landesregierung die Kommunen führen will – mitnichten.

(Günter Rudolph (SPD): Auch nicht mit Neffen! Das ist so!)

Auch nicht mit Neffen, Kollege Rudolph. – Ich habe in der Haushaltsausschusssitzung ausdrücklich den Präsidenten des Rechnungshofs gefragt. Er hat – Herr Schmitt, wenn Sie nicht ständig nach unten geguckt und sich hätten ablenken lassen, hätten Sie es vielleicht gehört –

(Beifall bei der FDP)

klar und deutlich erklärt, dass dieser Katalog weder verbindlich noch eine Verordnung, noch ein Gesetz sei. Er stelle lediglich das Ergebnis jahrzehntelanger Prüfungen des Rechnungshofs – also nicht irreal – bei den Kommunen dar und beinhalte deswegen Vorschläge zur möglichen Haushaltskonsolidierung. Das nennt sich Hilfe zur Selbsthilfe,