Herr Präsident! Wir stimmen nicht über die Beschlussempfehlung ab, sondern über den Gesetzentwurf. Dabei kann man auch einzelne Punkte aus dem Gesetzentwurf herausnehmen, und deshalb bitte ich Sie um diese getrennte Abstimmung. – Frau Strauß-Zielbauer nickt. – Ansonsten müssen wir den Ältestenrat einberufen und dessen Entscheidung abwarten.
Es ist auch meine Auskunft,dass über Änderungen zu Teilen des Gesetzentwurfs eine Abstimmung möglich ist. – Dem wird jetzt nicht widersprochen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Art. 1 Nrn. 4, 5 und 7 des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hes
sischen Schulgesetzes, Drucks. 17/273. Wer den Nrn. 4, 5 und 7 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Enthaltungen? – Bei Enthaltung der LINKEN sind die Nrn 4, 5 und 7 des Art. 1 angenommen.
Ich lasse nun über die restlichen Artikel abstimmen. Wer diesen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit sind auch die restlichen Artikel angenommen. Damit ist der Gesetzentwurf insgesamt zum Gesetz erhoben worden.Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 16 auf:
a) Zweite Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen – Drucks. 17/271 zu Drucks. 17/15 –
b) Zweite Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren an hessischen Hochschulen – Drucks. 17/279 zu Drucks. 17/16 –
c) Zweite Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzautonomie der hessischen Hochschulen – Drucks. 17/280 zu Drucks. 17/32 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Langzeitstudienbeiträge müssen beibehalten werden – Drucks. 17/311 –
Damit kommen wir zunächst zur Berichterstattung durch Herrn Berichterstatter Schäfer-Gümbel. Herr SchäferGümbel, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine besondere Freude, der Berichterstatter dieser Gesetzentwürfe sein zu dürfen. Ich schlage Ihnen aber vor, dass ich lediglich die Kurzfassung dieser Beschlussempfehlungen vortrage – vorausgesetzt, Sie sind damit einverstanden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen, Drucks. 17/15, und zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/259:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Gesetzentwurf in Art. 1, 2 und 4 bis 6 unter Berücksichtigung des Änderungsantrag Drucks. 17/259 – die sich daraus ergebende Fassung ist die Drucksache als Anlage beigefügt – in zweiter Lesung anzunehmen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren an hessischen Hochschulen, Drucks. 17/16:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzautonomie der Hessischen Hochschulen, Drucks. 17/32:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Herzlichen Dank.
Herr Schäfer-Gümbel,vielen Dank für diese Kurzfassung. – Herr Siebel, Sie haben sich zuerst zu Wort gemeldet und dürfen es sogleich ergreifen. Es wurde eine Redezeit von zehn Minuten verabredet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die hessische Sozialdemokratie ist mit dem Slogan „Die Zeit ist reif“ in den Wahlkampf gezogen. Heute ist die Zeit reif, in der hessischen Hochschulpolitik einen Irrweg zu beseitigen. Heute hat der Hessische Landtag die Chance, Studiengebühren in zweiter Lesung abzuschaffen.
Das ist nicht nur ein Versprechen der SPD gewesen. Es waren gleichfalls zentrale Wahlkampfaussagen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN. Deshalb erwarten wir, dass wir heute mit dieser gestaltenden Mehrheit im Hessischen Landtag die Fehlentwicklung der letzten Jahre beseitigen können.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Michael Bodden- berg (CDU): Das sagen Sie!)
Herr Boddenberg, ich werde Ihnen nachweisen, dass es um mehr geht. Das ist nicht nur die Umsetzung eines Wahlversprechens; es geht auch darum, in Bezug auf eine zentrale Aussage des Landtags Wort zu halten.
Herr Boddenberg, das kann man von Ihnen nicht immer sagen. Gerade weil Sie der wirtschaftspolitische Sprecher Ihrer Fraktion sind, sage ich Ihnen, dass dies auch ein Gebot der Vernunft ist. Bei der Umsetzung der Einführung der Studiengebühren hat sich eine Reihe von Mängeln er
In Baden-Württemberg hat ein Kontrollbeirat von 17 Vertretern der Hochschulen, der Kirchen sowie der Studentenwerke folgendes Ergebnis zutage gefördert: Zwischen 2004 und 2006 sank die Quote der Nichtakademikerkinder, die sich nach dem Abitur für ein Studium entschieden haben, von 62 auf 50 %. Die Quote der Akademikerkinder blieb stabil. Ein weiteres Ergebnis ist heute in der „Frankfurter Rundschau“ nachzulesen: Es gibt im Musterländle 2,2 % weniger Studenten.In Bayern – es handelt sich um ein Land,das sich besonders damit hervortut,dass es Bildungsselektion betreibt – liegt die Steigerungsrate der Studierenden bei nur 1,7 %.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, d. h. dass die Länder, die Studiengebühren eingeführt haben, was die Anzahl der Studierenden anbelangt, unter ihren Möglichkeiten bleiben.
Herr Boddenberg, das ist das Ergebnis der Studiengebühren. Es ist das, was Sie und die CDU ganz offensichtlich wollen.
Bei der Umsetzung der Studiengebühren kommt es ebenfalls zu Ungereimtheiten. Das ist nicht nur in anderen Ländern der Fall, sondern auch in Hessen. Gelder werden eben nicht zielgenau eingesetzt; und Gelder werden in den Fachbereichen gebunkert. Herr Boddenberg, das ist eine Realität; und Sie sind offenbar nicht mehr in der Lage, diese zur Kenntnis zu nehmen. Daher stelle ich unterm Strich fest: Studiengebühren sind unsozial. Sie sind bildungsökonomisch unvernünftig, und daher werden sie abgeschafft.
Meine Damen und Herren, ich will daran erinnern, dass wir in Bezug auf die Anhörung ein besonderes Verfahren hatten. Ich denke, Frau Kühne-Hörmann kann dies auch bestätigen. Die Antragsteller wollten mit dem Gesetzentwurf eine bestimmte Rahmenbedingung, nämlich die Abschaffung der Studiengebühren.Wir wollten auch ein Anhörungsverfahren, welches ergebnisoffen ist. – Wir haben dieses Anhörungsverfahren bekommen. Lassen Sie mich daher die Änderungen vortragen, die wir eingearbeitet haben.
Erstens. Die Summe der notwendigen Finanzierung konnte noch einmal nach unten korrigiert werden. Diese beträgt jetzt 32 Millionen c.
Zweitens.Wir haben die Regelung zur Vergabe der Mittel verändert. Wir haben dem Wunsch der Hochschulpräsidenten Rechnung getragen, damit sozusagen das gestaltende Element der Präsidien weiter wirken kann.
Drittens. Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Kompensation, die durch den Wegfall der Gebühren Platz greifen muss, wurde so gestaltet, dass es nicht zu Ungerechtigkeiten kommt.
Viertens. Wir haben eine Kommission vorgesehen, in der Studierende und jetzt auch Studiendekane gemeinsam über die Mittelverwendung zu beschließen haben. Ich glaube, das ist eine Maßnahme, die dazu beiträgt, dass es bei der Frage, wie diese Mittel für die Lehre in den Hoch