Wir halten es sogar gerade wegen der öffentlichen Debatte über die Maßlosigkeit im Bundestag derzeit für völlig unangebracht, dass sich nun auch die hessischen Abgeordneten ihre Grundentschädigung erhöhen. Lassen Sie uns doch gemeinsam ein anderes Zeichen setzen, damit Politik wieder attraktiver in diesem Lande wird. Lassen Sie uns auch keine Steigerungsautomatik einführen, auch nicht, wenn in Bayern damit angeblich gute Erfahrungen gemacht werden – fragt sich nur, für wen.
Wir wollen als LINKE, dass weiterhin in jedem Jahr erneut öffentlich beraten wird.Wir wollen, dass sich die Abgeordneten des Hessischen Landtags weiterhin einer öffentlichen Debatte stellen. Das ist ehrlicher. Das ist in der Sache angemessener als eine klammheimliche Erhöhungsautomatik.
Nun werden einige von Ihnen denken, die LINKEN könnten leicht so reden, weil sie genau wüssten, dass eine Mehrheit die Erhöhung auch für sie mitbeschließen werde.
Meine Damen und Herren, deshalb darf ich an dieser Stelle für alle sechs Mitglieder meiner Fraktion erklären,
(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Spenden an Marx 21! – Axel Wintermeyer (CDU):An Populismus nicht zu überbieten!)
dass wir uns festgelegt haben, die gesamte Summe – Herr Wagner, ich weiß, das Sie das nicht hören wollen, aber ich werde es sagen – dieser Erhöhung nachvollziehbar und öffentlich kontrollierbar für soziale Projekte und Organisationen ebenso zu spenden, wie es die 53 Bundestagsabgeordneten der LINKEN derzeit schon tun.
Herr Präsident, den Regelungen in Nr. 2, 3 und 4 stimmen wir zu,weil es sich hier quasi um Werbungskosten von Abgeordneten als Aufwandsentschädigung handelt. Wir stimmen auch der Regelung der GRÜNEN zu, die wir für richtig und auch für überfällig halten.
Ich möchte aber mit dem letzten Satz auch ankündigen, dass wir zum Thema Altersentschädigung in den nächsten Tagen einen eigenen Antrag in diesen Landtag einbringen werden, der die volle Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung beinhaltet. Auf die
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schaus, die Rede zu dem, was wir heute in erster Lesung beschließen wollen, so zu halten, ist nicht ganz in Ordnung.
Ich will einmal ganz klar sagen, warum.Wir behandeln die Fraktion DIE LINKE wie jede andere Fraktion in diesem Landtag, und Sie bekommen die entsprechende sachliche und personelle Unterstützung. Wenn Sie über A 16 so reden,wie Sie geredet haben,dann will ich jetzt an der Stelle nicht sehr intensiv auf die Fraktionsfinanzierung eingehen. Dann halte ich das für einen falschen Zungenschlag.
Meine Damen und Herren, die Bezahlung von Abgeordneten ist sicherlich eine Diskussion, die in der Öffentlichkeit sehr gerne geführt wird.Ich will nur einmal für uns sagen: Unsere jetzige Bezahlung als Abgeordnete richtet sich ungefähr an der Besoldung eines Bürgermeisters eines kleinen Mittelzentrums aus.Wenn das nicht angemessen ist, dann weiß ich nicht, welche Arbeit der Landtag für dieses Land Hessen macht.
Zweiter Punkt ist die Anpassung der Diäten. Hessen macht das sehr vorbildlich. Wir orientieren uns nicht an Tarifentwicklungen des öffentlichen Dienstes, sondern wir orientieren uns ganz klar an der Einkommensentwicklung der Bevölkerung in Hessen, die arbeitet. Das muss man ganz klar und deutlich sagen.
Wir orientieren uns an der durchschnittlichen Einkommensentwicklung der hessischen Bevölkerung, und zwar für alle Bereiche, in dem zurückliegenden Zeitraum zwischen Dezember 2006 und Dezember 2007. Das ergibt eine objektive Größe. Das sind 0,44 %. Das ist im Hinblick darauf, dass wir uns an diesem sachlichen Kriterium orientieren, in Ordnung, maßvoll und richtig.
Nächster Punkt. Dann kommt der Einwand: Warum soll das jedes Jahr ohne neuen Beschluss so gehen? Ich sage: Erstens ist das richtig, und zweitens ist das transparent. Das geschieht nicht irgendwo, sondern das wird im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen veröffentlicht.
Wenn ich jetzt sage, dass ich jedes Jahr diesen Beschluss fassen will, dann heißt das doch im Klartext: Ich will die Gelegenheit haben, von diesem objektiven Kriterium abzuweichen – egal, ob die Abweichung nach oben oder nach unten ist. Wir sagen aber zu Beginn der Legislaturperiode: Uns ist dieses Kriterium, die durchschnittliche Entwicklung,so wichtig,dass es gilt – egal,in welche Richtung es sich entwickelt.
Dann müssen wir 0,44 % akzeptieren, aber wir müssten auch akzeptieren, wenn es weniger würde. Deswegen wollen wir eben nicht von diesem Prinzip abweichen. Deswegen sagen wir zu Beginn einer Legislaturperiode: Das ist dieses objektive Kriterium. Es ist objektiv, nachvollziehbar und gerecht. – Ich glaube, dies sollten wir an dieser Stelle auch sehr deutlich nach außen bringen.
Die steuerfreie Kostenpauschale, die sich an den Lebenshaltungskosten orientiert,ist,so glaube ich,auch eine richtige Orientierung. Ein kurzer Satz zu der Veränderung für Wohnungen in Wiesbaden: Das ist die Möglichkeit, dass auch das hier wirtschaftlich gesehen wird. Deswegen ist auch dieser Ansatz richtig.
Ein letzter Punkt ist die Transparenzregelung, die die GRÜNEN eingebracht haben. Sie wissen sehr genau aus der Diskussion des letzten Jahres, dass die SPD-Fraktion dieser Regelung zugestimmt hat. Nur muss man selbstverständlich feststellen, dass in der letzten Legislaturperiode gegen unsere Stimmen eine andere Transparenzregelung beschlossen worden ist. Diese Transparenzregelung ist jetzt erst wenige Wochen oder Monate in Kraft. Es führt nicht zu Transparenz, wenn man während eines Jahres zwei verschiedene Transparenzregelungen nach außen bringt. Deswegen haben wir immer gesagt: Wir sind bereit, über diese Transparenzregelung neu zu debattieren und zu entscheiden.Aber wir sollten der Bevölkerung zumindest einmal die Möglichkeit geben, die gegen unseren Willen beschlossene und jetzt gültige überhaupt erst einmal umzusetzen. Dann kann man selbstverständlich über die Frage der Änderung diskutieren.
An dieser Stelle möchte ich sagen: Herr Kollege Schaus, das Thema ist nicht geeignet,solche Reden zu halten.Deswegen sollten wir auch das offensiv nach außen vertreten, was wir hier im Gesetz haben, und ganz klipp und klar sagen: Die hessischen Abgeordneten orientieren sich daran, wie die durchschnittliche Einkommensentwicklung in Hessen ist. Ich will das noch einmal ganz klar sagen: Das sind 87 % aus dem produzierenden und Dienstleistungssektor. Der Rest ist öffentlicher Dienst. Beim öffentlichen Dienst orientieren wir uns nicht an B 7, B 8 oder B 9, sondern an A 12. Das ist auch der durchschnittliche Bereich.
Ich glaube, objektiver und nachvollziehbarer kann man es nicht machen. Ich bin mir ziemlich sicher: Wenn der Gewerkschafter Schaus sich das noch einmal genau überlegt, dann wird er sagen, dass das eigentlich eine vernünftige, objektiv nachvollziehbare und transparente Regelung ist. Deswegen bitte ich Sie namens meiner Fraktion um Zustimmung zu dieser klaren Veränderung.
Vielen Dank, Herr Kahl. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich darf feststellen, dass die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für ein Elftes Gesetz zur Änderung des Hes
sischen Abgeordnetengesetzes stattgefunden hat. Dazu war mit aufgerufen der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag sollen zur weiteren Beratung an den Ältestenrat überwiesen werden. – Dem wird nicht widersprochen. Dann werden wir so verfahren.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Glücksspielgesetzes – Drucks. 17/144 –
Wer bringt den Gesetzentwurf ein? – Frau Wissler? – Dann darf ich Ihnen das Wort geben. Fünf Minuten Redezeit sind vereinbart.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! DIE LINKE hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Glücksspielgesetzes eingebracht, weil wir § 8, in dem die Verteilung der Spieleinsätze geregelt wird, verändern möchten. Hintergrund ist, dass seit den Neunzigerjahren die Einnahmen aus Lotterie- und Sportwetten von Lotto Hessen zum Teil Vereinen und Verbänden zu ihrer Finanzierung zur Verfügung gestellt werden, die bis dahin aus dem Landeshaushalt finanziert wurden.
Es handelt sich hierbei um die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, den Hessischen Jugendring, den Landessportbund Hessen, die Träger der außerschulischen Jugendbildung und um den Ring politischer Jugend. Insgesamt fließen übrigens über 260 Millionen c aus den Einnahmen von Lotto Hessen – den Betrag möchte ich hier einmal nennen – entweder in Form von Steuern oder zweckgebundenen Mitteln an die Verbände und in den Landeshaushalt. Ich möchte das einmal an die Adresse der Kollegen von der FDP sagen. Ich persönlich finde, dass das 260 Millionen gute Argumente für die Beibehaltung des staatlichen Glücksspielmonopols sind.
Laut Geschäftsbericht von Lotto Hessen aus dem Jahr 2006 sind die Spiel- und Wetteinsätze um 2,1 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Pro Kopf und Woche stiegen die Durchschnittseinsätze von 1,98 c auf 2,03 c.Im Jahr 2006 wurden insgesamt etwa 36 Millionen c an die Destinatäre, also an die Verbände, abgeführt.