Der Gesetzentwurf von SPD und GRÜNEN, der den Ersatz der Studiengebühren durch den Landeshaushalt vorsieht, bekommt massive Probleme damit, eine Qualitätsverbesserung in unseren hessischen Hochschulen herbeizuführen. Nach dem geltenden Kapazitätsrecht investieren Sie hier in die Breite, aber Sie investieren nicht in die Verbesserung der Studienbedingungen derer, die einen Studienplatz haben. Da sind wir Ihnen mit unserem Gesetzentwurf voraus. Wir können die Betreuungsrelation verbessern. Wir können die Qualität der Studienbedingungen verbessern. Sie können keinerlei Lehrpersonal aus den von Ihnen zur Verfügung gestellten Landesmitteln finanzieren, ohne gleichzeitig auch die Studienplatzanzahl erhöhen zu müssen.
Zweiter Punkt. Unser Gesetzentwurf gibt den Studierenden eine Qualitätsgarantie. Denn eines ist klar: Bei Nichterfüllung der versprochenen Leistung gibt es das Geld zurück. Hier hat die Anhörung der 16. Legislaturperiode sehr deutlich gezeigt, dass die befragten Experten uns dafür gelobt haben, dass wir bundesweit die konkretesten Vorschläge zur Qualitätskontrolle gemacht haben.
Dritter Punkt, die Fortentwicklung der Autonomie der Hochschulen. Das heißt, jede Hochschule entscheidet selbst. Ich frage mich nach wie vor, auch beim Verfolgen der Debatte heute:Was für eine Angst ist es, die SPD und GRÜNE hier treibt, den Hochschulen und damit auch den Studierenden diese Freiheit nicht zu überlassen, selbst zu entscheiden? Damit ist doch verbunden, dass sichergestellt ist, dass jeder Cent bei den Hochschulen bleibt und auch die Einnahmen aus den Langzeit- und Zweitstudiengebühren nicht im Landeshaushalt, sondern direkt in den Hochschulbudgets landen.
Viertens. Kein Studierender zahlt sofort, und auch später nur dann, wenn er wirtschaftlich leistungsfähig ist. Das heißt, wir haben in einer Kombination von sozialen Befreiungstatbeständen für Behinderte, Studierende mit Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen, für ehrenamtlich Tätige, und den angebotenen Darlehen, die ohne jegliche Einkommens- und Vermögensprüfung gewährt werden – an BAföG-Empfänger zinslos – und von besonders guten Absolventen gar nicht zurückgezahlt werden müssen, eine soziale Ausgewogenheit gefunden, die dem Sinn des Art. 59 der Hessischen Verfassung gerecht wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ratio der Hessischen Verfassung lautet: freie Fahrt dem Tüchtigen. – Diese Forderung erfüllt unser Gesetzentwurf vollumfänglich.
Die Studierenden werden nämlich nicht zum Zeitpunkt der Studienaufnahme belastet. Es geht vielmehr darum, dass die Absolventen in einem Akt der Solidarität die Studienbeiträge nach der Berufsaufnahme, also dann, wenn sie wirtschaftlich leistungsfähig sind, rückwirkend erstat
ten. Hier sage ich ganz speziell an die Adresse der GRÜNEN: Lassen Sie uns über das Hamburger Modell reden, denn der Vorschlag im Hamburger Modell, diese Zeit nicht über Darlehen auf der Studierendenseite, sondern über den Landeshaushalt zu überbrücken, ist ein Weg, über den wir als FDP-Fraktion mit Ihnen zu diskutieren bereit sind.Wenn wir hierfür eine Mehrheit bekämen,hätten wir eine stabile Mehrheit, dies im hessischen Landeshaushalt 2009 zu finanzieren.
Ich sage ganz deutlich, gerade an die Adresse von SPD, GRÜNEN und LINKEN: Es bleibt für uns ein Aspekt sozialer Gerechtigkeit, dass der, dem die Gesellschaft ein Studium finanziert hat, nach Abschluss seines Studiums der Gesellschaft etwas zurückgibt – der Krankenschwester, dem Kassierer im Supermarkt, dem Altenpfleger, der Kindergärtnerin, die ihm das Studium finanziert haben, ohne diese Leistung jemals selbst in Anspruch zu nehmen.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das ist wirklich sozial!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,Sie wissen doch,dass die Europäische Kommission im Herbst letzten Jahres festgestellt hat, dass es gar keine Korrelation zwischen der Kostenlosigkeit des Hochschulstudiums und der Aufnahme eines Studium gibt. – Das ist nicht automatisch so, Herr van Ooyen, auch wenn Sie jetzt den Kopf schütteln. Nach der Studie der Europäischen Kommission ist nämlich nicht die Frage ausschlaggebend, ob es Studiengebühren gibt oder nicht. Ausschlaggebend ist der sozioökonomische Hintergrund. Das heißt, wir müssen gemeinsam für die Vorteile einer qualitätsvollen Hochschulausbildung werben. Wir müssen das breit kommunizieren, liebe Kolleginnen und Kollegen, statt Angst zu machen, dass man sich mit einem Studium finanziell überfordern könnte. Nach wie vor ist der Abschluss eines Hochschulstudiums die beste Arbeitslosenversicherung der Welt. Genau das müssen die jungen Leute im Kopf haben, wenn sie sich überlegen, ein Studium aufzunehmen.
Deshalb ist es so wichtig, dass wir mit unserem Gesetzentwurf fünftens fordern, dass das Stipendienwesen in Hessen ausgebaut wird. Es ist wichtig, dass sich die Hochschulen hier engagieren,und zwar in Zusammenarbeit mit ihren Alumni- und Fördervereinen. Aber ich sage genauso deutlich: Das ist auch eine Aufgabe unserer Wirtschaft. Sie hat nach qualitätsvoller Hochschulausbildung gerufen, und sie hat Studiengebühren gefordert. Jetzt ist sie aufgefordert, mehr Stipendien für Hochbegabte zur Verfügung zu stellen.
Ich fasse zusammen. Wir treten für ein qualitätsorientiertes Hochschulsystem ein, das die Nachfragemacht der Studierenden stärkt; denn die Hochschulen konkurrieren mit ihrem Angebot um die Gunst der Studierenden und auch um die Frage, ob sie überhaupt Studienbeiträge durchsetzen können.
Finanziell gesehen bedeutet der Gesetzentwurf der FDPFraktion, dass wir im Haushaltsjahr 2009 6 Millionen c
Langzeitstudiengebühren vom allgemeinen Landeshaushalt in den Hochschuletat umfinanzieren müssen. Das kann man mit mehreren der Maßnahmen, die die FDP
Fraktion in der Vergangenheit vorgeschlagen hat, erreichen. Ich nenne die Stichworte Privatisierung des Gerichtsvollzieherdienstes und Einführung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität. Dann kann man das im Haushalt 2009 locker finanzieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN,Ihr angebliches Finanzierungskonzept ist aber aufs Schärfste zu kritisieren. Ich könnte es mir einfach machen und nur auf die Presseerklärung des Steuerzahlerbundes verweisen, der diesbezüglich von „unseriös“ und von „reinem Wunschdenken“ spricht. Aber das ist ja mehr als einleuchtend, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich einmal die Zinsentwicklung im Euroraum im Vergleich zum US-amerikanischen Markt anschauen. Sie sehen ganz eindeutig, dass sich selbst bei einem fallenden Zinsniveau in den USA,
Herr Kollege Kaufmann, im Euroraum überhaupt nichts getan hat, sondern dass es weiterhin zu Zinssteigerungen oder zu einem gleichbleibend hohen Zinsniveaus gekommen ist. Die letzte Zinssenkung durch die EZB hatten wir im Jahr 2003. Ich frage mich wirklich, von welchen „Spielräumen“ Sie hier träumen. Vor allem muss bei der momentanen Inflation von 3,5 % darauf hingewiesen werden, dass wir dann, wenn sich die Zinsen wirklich so dramatisch entwickeln würden, wie es zur Finanzierung Ihres Vorschlags notwendig wäre, eine derartige schlechte wirtschaftliche Lage in Hessen und in Deutschland hätten, dass die genannten 29 Millionen c angesichts der Steuermindereinnahmen überhaupt keine Rolle mehr spielen würden. Die Probleme wären dann nämlich viel größer, und wir müssten uns ganz andere Gedanken machen. Herr Kollege Kaufmann, ich glaube nicht, dass Sie sich in der Hoffnung auf Zinssenkungen jetzt privat verschulden und entsprechend konsumieren werden. Das würde kein Bürger in diesem Lande machen, und wenn es trotzdem viele täten, dann würde man das Überschuldung nennen.
Vor allem wäre die Frage: Wie viele Jahre soll das eigentlich tragen? Der Kollege Siebel hat zugegeben,dass er nur eine Lösung für den Haushalt 2008 hat, weil er sich die Gebühren da schönrechnet. Sie wollen das Wunder vollbringen, den hessischen Hochschulen Einnahmeausfälle in Höhe von 110 Millionen c über mehrere Jahre zu ersetzen. Diese Summe können Sie doch nicht über zehn Jahre hinweg mit der Zinsentwicklung kaschieren, Herr Kollege Kaufmann.
Nein, meine Damen und Herren, die Abschaffung der Studiengebühren ist und bleibt der falsche Weg. Die Herausforderung besteht vielmehr darin, differenzierte Systeme zu schaffen, die eine gerechte Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger ermöglichen und zugleich finanziell tragbar sind – und zwar sowohl für die Studierenden als auch für die Bürgerinnen und Bürger, die Steuern zahlen und den Studierenden eine Ausbildung ermöglichen. Ich rufe Sie daher alle miteinander auf, an solchen differenzierten Systemen mitzuarbeiten, statt Studiengebühren in diesem Lande einfach zu verbieten. Unser Gesetzentwurf liefert hierfür eine Diskussionsgrundlage – vor allem, so hoffe ich,für die CDU und die GRÜNEN.Die GRÜNEN
haben in Hamburg gezeigt, dass sie sich bewegen können, wenn es um eine qualitätsvolle Hochschulausbildung geht. Ich hoffe, dass die hessischen GRÜNEN nicht dahinter zurückstehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Legislaturperiode haben wir in zahlreichen Sitzungen Hochschuldebatten geführt. Dabei wurde immer wieder deutlich, dass die im Landtag vertretenen Parteien ein gemeinsames Ziel haben. CDU. FDP, GRÜNE und auch die SPD haben immer das Ziel verfolgt – ich denke, das gilt auch weiterhin –, die Hochschulen attraktiv, leistungsfähig und national wie international wettbewerbsfähig zu machen. Bei vielen Grundsätzen und Vorhaben bestand Einigkeit. Ich nenne nur das Stichwort Autonomie der Hochschulen. Ein Beispiel für diese Einigkeit ist der Gesetzentwurf betreffend die Modellhochschule Darmstadt, dem alle Fraktionen im Landtag einstimmig zugestimmt haben.
Es gab auch andere Projekte, bei denen die Grundsätze unbestritten waren. Aber es gab natürlich auch unterschiedliche Auffassungen. Wir haben in zahlreichen Sitzungen über die Einführung der Studienbeiträge diskutiert. Heute, in der zweiten regulären Sitzung der neuen Legislaturperiode, diskutieren wir über die Abschaffung der Studienbeiträge – eine Folge, die sich aus dem Ergebnis der Landtagswahl ergibt, das die Wählerinnen und Wähler so bestimmt haben.
Ja natürlich, Frau Kollegin Sorge. – Meine sehr geehrten Damen und Herren,Studienbeiträge können nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind – Frau Kollegin Beer hat es eben dargestellt – eine ergänzende Säule der Hochschulfinanzierung. Deshalb möchte ich Ihren Blick kurz auf die gesamte Hochschulfinanzierung der letzten Jahre richten.
Wer heute in diesem Hause gut zugehört hat, der konnte merken, dass nicht nur viele Themen in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten den Hochschulbereich betrafen, sondern dass auch die Fraktionsvorsitzenden den Hochschulbereich als einen ihrer Schwerpunkte mit vorgetragen haben.
Deshalb will ich, was die Finanzierung des Hochschulbereichs angeht, noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Ausgaben auf Rekordniveau gestiegen sind. Wir haben von 1999 bis 2008 unter unserer Verantwortung kumuliert über 1,2 Milliarden c zusätzlich gegenüber dem letzten Haushaltsjahr von Rot-Grün in die Hochschulen gegeben.
Herr Kollege Siebel,das war viel,viel mehr als das,was Sie eben versucht haben, an Prozenten deutlich zu machen.
Wir haben erstmals einen Hochschulpakt eingeführt, der den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit gewährleistete. Gleiches gilt beim Hochschulbau – von 1999 bis 2007 kumuliert mehr als 600 Millionen c. Im Rahmen des 3-Milliarden-c-Bauprogramm HEUREKA ist von 2008 bis 2020 die Rekordsumme von jeweils 250 Millionen c vorgesehen. Unter CDU-Verantwortung sind die Ausgaben für den Hochschulbau damit fast vervierfacht worden. Das ist die Ausgangsposition.
Die Studienbeiträge, über die wir heute reden, sind eine ergänzende Säule der Hochschulfinanzierung. Es geht um echte zusätzliche Mittel für die Hochschulen, die sich im Wettbewerb befinden.
Frau Kollegin Beer hat eben sehr deutlich gemacht, dass es die Krux des rot-grünen Entwurfs ist, dass die staatlichen Mittel,die dort zur Verfügung gestellt werden,dazu führen, dass die Kapazitätsverordnung greift. Ich will das wiederholen, weil die Kapazitätsverordnung am Ende dazu führt, dass wirkliche Verbesserungen auch im Betreuungsschlüssel – d. h., dass Seminare kleiner werden, dass Studenten besser betreut werden – nicht erfüllt werden können, weil die Kapazitätsverordnung dem entgegensteht.
Das muss man jedem sagen, denn jeder Studierende hat ein Anrecht darauf. Wenn dieses Gesetz beschlossen würde, dann wäre das eine echte Verschlechterung der Studienbedingungen für jeden Studierenden in Hessen.
Keine Gruppe wird ausgeschlossen, indem Studienbeiträge erhoben werden. Wir haben sehr genau darauf geachtet, dass viele Befreiungstatbestände gegeben sind. Wir haben darauf geachtet, dass es ein Darlehen gibt, das jeder bonitätsunabhängig nehmen kann. Wir haben darauf geachtet, dass eine Rückzahlung nur dann erfolgt, wenn am Ende die finanziellen Möglichkeiten dazu bestehen.
Wir haben zum ersten Mal in einem Gesetz dafür gesorgt, dass die Studierenden einen Anspruch gegenüber Hochschulen haben, wenn die Hochschulen Mittel nicht richtig einsetzen. Das hat es noch nie gegeben. Auch das ist ein Instrument, das dazu geführt hat, dass die Hochschulen innovative Vorschläge gemacht haben, wie sie die Studienbedingungen verbessern wollen.
Herr Kollege Siebel, bei genau diesen Verbesserungen, um die es jetzt geht, müssen Sie erklären, wie Sie diese kontinuierlich erhalten wollen. Diese Verbesserungen sind so vielfältig und zahlreich, dass jede Hochschule individuell auf ihre Bedürfnisse eingehen konnte. Die Studierenden, die derzeit davon profitieren, und auch die AStAVertreter äußern sich heute ganz anders, nachdem sie erfahren haben, was es an Verbesserungen gibt.
Selbst in Hamburg wird jetzt sogar zugegeben, dass sich die Verbesserungen, die über Studienbeiträge an den Hochschulen erlangt worden sind, durchaus sehen lassen können.Man hat den Eindruck,dass jedenfalls bei den betroffenen Studierenden, die es jeden Tag beurteilen kön